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Kurzreferat Ek (Rk) Andrea Meiswinkel

 

 

EMBARGOPOLITIK

 

 

Embargo: Maßnahme, die die Ein- und Ausfuhr von Waren und Kapital aus und in fremde/n Staaten verhindern soll.

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: Art der Handelsbeschränkung/ Wirtschaftssanktion

: meistens mehrere Staaten beteiligt ( z.B. UNO )

: Gegensatz zum Prinzip des freien Handels

: wirtschaftliches Druckmittel zur Erreichung politischer Ziele

 

 

Gründe des Embargoverhängers:

 

: Kriegsgegner schwächen oder Verhinderung eines mil. Krieges

(Nahrungsmittel-, Waffenembargo )

Bsp.: Kalter Krieg ( Handels- u. Wirtschaftskrieg )

: Erpressung

: moralische Inakzeptanz

Bsp.: Sportembargo gegen Südafrika ( Apartheid )

: Volk soll Not leiden und sich gegen Regierung richten ( schlechte Grundversorgung durch Mangel von Produkten )

Bsp.: Irak

: weitere Gründe

Bsp.: BSE- Embargo

 

Folgen ( Nachteile ?? ):

 

: Verstärkung der Schmuggelei

: Entwicklung von Ersatzprodukten ( Importembargo )

: neue Industriezweige ( Importembargo )

: neue Absatzmärkte ( Importembargo, Bsp. Kontinentalsperre )

: Eingehen ganzer Industriezweige ( Exportembargo )

: Preisverschiebungen, Konkurrenzänderungen

: neue Quellen ( Bsp. Nordseeöl )

 

Z Einfluß auf die Weltwirtschaft und häufig auch neutrale Länder

Bsp.: Kontinentalsperre (: Krieg 1812 USA - England )

 

Erfolg ???

 

: häufig kurzfristig

: langfristig schwer vorausseh- und planbar

: Kontrolle schwer ( Bsp. Jugoslawien )

: oft Druckmittel für Öffentlichkeit

: Profitgedanke oft stärker als Moral

 

Z politisches Ziel ganz schwer erreichbar trotz wirtschaftlicher Erfolge ( Bsp. Irak )

 

Quellen: Encarta 1998, Internet, Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie