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Vortrag Nürnberger Prozeß

 

Stationen zum Prozeß

 

 

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  • schon 1940 Proteste an deutschen Vorgehen im Offensivkrieg
  • è Forgerungen nach einem Gerichtsprozeß
  • Herausgabe von Kriegsverbrecherlisten; Forderung: Auslieferung der Beklagten an das jeweilige Land in den Tat begangen wurde.

 

  • Mitte 1945 Londoner Abkommen : Zusammensetztung, Vorgehensweise und Zuständigkeit eines internat. Gerichtshofes festgesetzt, listete alle strafbaren Handlungen auf, die beklagt werden sollten (dazu später)
  • Anklage von 24 Einzelpersonen und 6 Gruppen od. Organisationen
  • Richter wurden abwechselnd von den Unterzeichnungsmächten gestellt werden
  • Prozeßbeginn 20.11.1945

 

 

Die Anklage

 

Kläger: USA GB F UdSSR

Schwerpunkte: USA + GB : Verschwörung + Verbrechen gegen den Frieden

=>(Sollten zum anerkannten Bestandteil des Völkerrechtes werden)

UdSSR: Kriegsverbrechen + Verbrechen gg. Menschlichkeit

 

 

 

‚Die Folgenden Handlungen (...) stellen Verbrechen dar, für deren Aburteilung der Gerichtshof zuständig ist...‘

Täter sind persönlich verantwortlich

 

  • Verbrechen gegen den Frieden
  • Kriegsverbrechen
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit

 

Die Klageschrift umfaßte 25 000 Wörter

 

 

Die Anklagepunkte

 

Klagepunkt1: Verschwörung

 

Beziehung auf: Teilnahme als Führer, Organisatioren und Mittäter a. d. Ausarbeitung oder Ausführung eines gemeinsamen Planes der o. g. Verbrechen mit sich brachte.

 

Wollten mit allen Mitteln erreichen

Revision d. Versailler Vertrages

Aufheben von Rüstungsbeschränkungen

Im WK I verlorene Gebiete zurückzuerobern

Planung von Angriffskriegen

Verletzung internat. Verträge u. Vereinbarungen

Aufstellen Verfassungswidriger Grungsätze (Weimar)

deutsches Blut'

Herrenrasse

Führerprinzip

die Lehre, der Krieg sei edle und notwendige Beschäftigung

 

 

Weitere Ziele

  • Untergrabung der dt. Regierung / Sturz
  • Annulierung der freiheitlichen Art. Der Weimarer Verfassung
  • Parteienverbot
  • Gleichschaltung (Machtfestigung)
  • Militär. Jugenderziehung
  • KZs
  • Mord
  • Zerstörung der Gewerkschaften
  • Kampf geg. Kirchen
  • Ausrottung der Juden

 

 

Klagepunkt 2: Verbrechen gegen den Frieden

 

Die meisten Angeklagten wirkten dabei mit,

 

  • Militärmaschine umzustellen,
  • geheime Aufrüstung .
  • Sie verließen die Abrüstungskonferenz und den Völkerbund,
  • die allgemeine Wehrpflicht
  • besetzten das entmilitarisierte Rheinland.
  • annektierten Österreich und die Tschechoslowakei
  • begannen
  • den Angriffskrieg gegen Polen, obwohl sie wußten, daß sie damit auch mit Frankreich und Großbritannien in Krieg geraten würden.
  • Überfall auf Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland.
  • Einmarsch i.d. Sowjetunion
  • Kooperation mit Italien und Japan beim Angriffskrieg gegen die USA

 

 

Verletzung von 36 internationalen Verträgen und Abmachungen 64

 

  • Haager Konvention zur friedlichen Regelung von internationalen Streitfragen von 1899 und 1907
  • Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges von 1907
  • der Garantievertrag von Locarno zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien Italien von 1925;
  • zahlreiche Schieds- und Schlichtungsverträge mit benachbarten Ländern
  • der Pariser Briand-Kellog-Pakt zur Verdammung des Krieges als eines Instruments der nationalen Politik von 1928
  • versch. Zusicherungen, Erklärungen und Nichtangriffsverträgen
  • des Münchner Abkommens von 1938.

 

 

 

 

 

Klagepunkt 3: Kriegsverbrechen

 

  • Umfaßt 10 Abschnitte
  • Für alle im Klagepunkt genannten Taten werden die Bestimmungen und Konventionen genannt, die dadurch verletzt sind

 

 

 

Punkt drei ist durch Punkt 4 erweitert

 

Dieser umfaßt folgende 2 Titel "Ermordung, Ausrottung, Versklavung,

Deportation und andere unmenschliche Handlungen gegen

Zivilbevölkerungen vor oder während des Krieges"

Und

"Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen"

 

Hierbei werden auch Verbrechen an einzelnen Personen (Thälmann, Dollfluß) angeführt.

 

Beweismaterial stammte hauptsächlich aus Originaldokumenten d. Militärs u. d. Reichsregierung

 

 

Die Beklagten

 

Folie III

 

  • b. Prozeß abwesend: Krupp, Ley, Bormann
  • Weitere Beklagte ‚Gruppen u. Organisationen‘: SS, SA, der Gerneralsstab u. d. Oberkommando der Wehrmacht, das Reichskabinett, Das Führerkorps der NSDAP , Gestapo, SD

 

 

 

Die Prozesseröffnung

 

 

  • alle Beklagten plädieren auf ‚nicht schuldig‘

 

  • Anklageschrift der Amerikaner wird verlesen:

 

  • hebt die Tatsache hervor, das die ‚gefangenen Feinde‘ ein Gerichtsverfahren bekommen als ein ‚bedeutsames Zugeständnis‘ hervor

 

- Jackson zum Thema der ‚Siegerjustiz: "Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden."

Und später: "Wir müssen allen Deutschen klar machen, daß das Übel, für das ihre geschlagenen Führer vor Gericht stehen, nicht die Tatsache ist, daß sie den Krieg verloren haben, sondern daß sie ihn begonnen haben."

 

 

Die Verteidigung

 

 

Grundzüge der Argumentation:

 

  1. Zuständigkeit des Gerichtes in Frage gestellt
  2. Strafbarkeit der ‚Entfesselung des Krieges‘ bestritten
  3.  

    Vom Gericht zurückgewiesen

     

  4. ‚tu quoque‘-Argument (gleiches Maß für gleichen Tatbestand) – wollten ihre Taten durch die der Alliierten "kürzen"

Richter: Londoner Statut läßt nicht über völkerwidrige Handlungen der Siegermächte

Richten

 

  • Alle Beklagten außer Heß waren im Zeugenstand
  • Tenor: kein Widerspruch gegen die Anklage
  • Zuständigkeit des Gerichtes i. Allgemeinen angefochten

 

  • Zeuge der Verteidigung: Rudolf Höß Kommandant in Auschwitz:

 

Vorlesen

 

Die vom Führer befohlene Endlösung der Judenfrage war notwendig, da,

nach den Aussagen Hitlers, das jüdische Volk das deutsche Volk

vernichten werde. Die SS hatte nun die Aufgabe diese "Endlösung"

durchzuführen. "Verstehen Sie nicht, wir SS-Leute sollten nicht über diese

Dinge nachdenken; es kam uns nie in den Sinn. Und außerdem war es

gewissermaßen eine Selbstverständlichkeit geworden, daß die Juden an

allem Schuld hatten. ... Es stand nicht nur in den Zeitungen wie dem

"Stürmer", sondern wir hörten es überall. Selbst bei unserer militärischen

und ideologischen Ausbildung wurde als selbstverständlich vorausgesetzt,

daß wir Deutschland vor den Juden zu schützen hätten. ... Wir waren alle

darauf gedrillt, Befehle auszuführen, ohne darüber nachzudenken. Der

Gedanke, einen Befehl nicht auszuführen, kam einfach niemandem."

 

Diese Aussage war für die Anklage und die Verteidigung niederschmetternd.

 

 

Schlußplädoyers

 

Verteidigung:

Tenor

  • Zuständigkeit d. Gerichtes ???
  • Angeklagte seien für ihre Taten nicht rechtlich verantwortlich, da sie auf Befehl übergeordneter Stellen gehandelt hätten.
  • Verschiedene Klagepunkte nach dem Völkerrecht bisher nicht als Verbrechen gegolten hätten und niemand für ein Verbrechen verurteilt werden dürfe, das zum Tatzeitpunkt noch gar nicht als Straftat definiert war.

 

Anklage:

Tenor

  • es seien alle Angeklagten Mörder (Brite)
  • Todesstrafe gefordert für alle (Russe und Franzosen)
  • Amerikaner listete die zahlreichen Lücken in den Aussagen der Angeklagten und Zeugen auf und baute eine logische Kette:

Zitat aus dem Schlußplädoyer der Amerikaner:

 

"Wenn wir nur die Erzählungen der

vorderen Reihe der Angeklagten zusammenstellen, so bekommen wir

folgendes lächerliche Gesamtbild von Hitlers Regierung; sie setzte sich

zusammen aus: Einem Mann Nummer 2, der nichts von den

Ausschreitungen der von ihm selbst eingerichteten Gestapo wußte, und

nie etwas vermutete von dem Ausrottungsprogramm gegen die Juden,

obwohl er der Unterzeichner von über 20 Erlassen war, die die

Verfolgung dieser Rasse ins Werk setzten. Einen Mann Nummer 3, der

nur ein unschuldiger Mittelsmann war, der Hitlers Befehle weitergab, ohne

sie überhaupt zu lesen, wie ein Briefträger oder ein Botenjunge. Einem

Außenminister, der von auswärtigen Angelegenheiten wenig und von der

auswärtigen Politik gar nichts wußte. Einem Feldmarschall, der der

Wehrmacht Befehle erteilte, jedoch keine Ahnung hatte, zu welchen

praktischen Ergebnissen diese führen würden. Einem Chef des

Sicherheitswesens, der unter dem Eindruck war, daß die polizeiliche

Tätigkeit seiner Gestapo und seines SD im wesentlichen derjenigen der

Verkehrspolizei gleichkam. Einem Parteiphilosophen, der an historischen

Forschungen interessiert war und keinerlei Vorstellung von den

Gewalttaten hatte, zu denen im 20. Jahrhundert seine Philosophie

anspornte. Einem Generalgouverneur von Polen, der regierte, aber nicht

herrschte. Einem Gauleiter von Franken, der sich damit beschäftigte,

unflätige Schriften über die Juden herauszugeben, der jedoch keine

Ahnung hatte, daß sie irgend jemand jemals lesen würde. Einem

Innenminister, der nicht wußte, was im Innern seines eigenen Amtes vor

sich ging, noch viel weniger etwas wußte von seinem eigenen Ressort und

nichts von den Zuständen im Innern Deutschlands. Einem

Reichsbankpräsidenten, der nicht wußte, was in den Stahlkammern seiner

Bank hinterlegt und was aus ihnen herausgeschafft wurde. Und einem

Bevollmächtigten für die Kriegswirtschaft, der geheim die ganze

Wirtschaft für Rüstungszwecke leitete, jedoch keine Ahnung hatte, daß

dies irgend etwas mit Krieg zu tun hätte. ... Angesichts dieses

Hintergrundes verlangen diese Angeklagten heute von diesem

Gerichtshof, sie für nicht schuldig zu erklären an der Planung, Ausführung

oder Verschwörung zur Begehung dieser langen Liste von Verbrechen

und Unrecht. ... Wenn Sie von diesen Männern sagen sollten, daß sie

nicht schuldig seien, so wäre es ebenso wahr zu sagen, daß es keinen

Krieg gegeben habe, daß niemand erschlagen und kein Verbrechen

begangen worden sei."

 

 

 

Die beklagten Gruppen und Organisationen

 

  • zahlreiche Briefe und eidesstattliche Versicherungen zugunsten der Gruppen im Umlauf => Auswahl v. 101 Zeugen
  • Anklage faßte man folgendermaßen zusammen:

 

"(...)Die Menschheit soll

wissen: Verbrechen bleiben nicht straflos, weil sie im Namen einer

politischen Partei oder eines Staates begangen worden sind, über

Verbrechen wird nicht hinweggesehen, weil sie zu umfangreich sind;

Verbrecher werden nicht straflos davonkommen, weil ihrer zu viele sind."

 

Schußworte der Angeklagten

 

Jeder nahm die Chance war und sprach sein Schlußwort, diese nahmen

insgesamt 50 Seiten im Protokoll ein.

 

Rechtfertigungen und Einsichten

 

  • Einsichten nur von Frank u. Speer
  • Keitel: "Für einen Soldaten sind Befehle Befehle"
  • Ribbentrop: Glaubt es wären ‚die verkehrten Leute‘ angeklagt

 

 

 

Urteilsverkündung

 

 

 

Am 30. 10. und 1. 11. wurden im vollen Saal die Urteile verlesen. Zuerst

erfolgte eine Zuständigkeitserklärung der Richter.

Urteile bekannt

 

 

Grundsätzliche Rechtsfragen des Verfahrens

 

  • Angriffskriege seien, so das Urteil, immer im Sinne d. Völkerrechts zu betrachten
  • "Verbrechen gegen das Völkerrecht", sagt das Urteil, "werden von Personen begangen, nicht von abstrakten Einheiten, und nur durch Bestrafung von Einzelpersonen ... kann ... internationales Recht durchgesetzt werden."

 

Vollstreckung

 

  • am 16.10 1945 (Hinrichtungen)
  • Gefängnisstrafen im Berlin-Spandau-Gefängnis

 

 

 

Quellen: StudentsNetwork (www.cheatweb.de)

MS Encarta Enzyclopädie