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Tom Wiechert |
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Dieses Referat ist mehr eine Übersicht
der verschiedenen Instanzen als ein zusammenhängender Text. |
Die Nationalsozialistische Herrschaftsstruktur
Referat von Tom Wiechert
12/2
"Entgegen einem weitverbreitetem Klischeedenken bedeutet
totalitäre Herrschaft keineswegs eine geschlossene, monolithisch eingleisige
Ordnungsstruktur." (K. D. Bracher)
Aufteilung der Macht in zwei Bereiche
Die Herrschaftsstruktur des Dritten Reiches kann in zwei Großbereiche
eingeteilt werden:
1. Die NSDAP mit ihren Parteiinstanzen und Organisationen
2. Den Staat mit seinen Behörden.
Die Parteiinstanzen und Organisationen der NSDAP entstanden schon während
der Weimarer Republik als sogenannter Schattenstaat. Der Zweck dieses
Vorgehens war folgender:
Bereits in seinem Buche "Mein Kampf" hatte er als Voraussetzung für
die geplante Umwälzung eine Bewegung gefordert, die nicht nur "in
sich selbst schon den kommenden Staat trägt" , sondern "ihm auch bereits
den vollendeten Körper ihres eigenen Staates zur Verfügung stellen
kann". Die konsequente Verwirklichung dieses Gedankens führte zu einer
rasch entstehenden Vielzahl von Ämtern und Einrichtungen, die neben
den eifrig genutzten Möglichkeiten zu innerparteilicher Machtverteilung
vor allem dazu dienten, den Staatlichen Institutionen im Namen des wahren,
angeblich unvertretenen Volkes Kompetenz und Legitimation zu bestreiten.
Der ministerialen Regierungsstruktur entsprechend entstanden die Ressorts
des Schattenstaates, z.B. das Außenpolitische, das Agrarpolitische
oder das wehrpolitische Amt der NSDAP. Reichs- und Gauleiter traten immer
nachdrücklicher mit dem Anspruch von Ministern und Regierungspräsidenten
auf, SA und SS übernahmen bei öffentlichen Veranstaltungen kurzerhand
polizeiliche Funktion, und auf internationalen Konferenzen ließ Hitler
sich mitunter durch eigene Beobachter "vertreten". Ähnliche Zielsetzung
lagen auch der parteieigenen Symbolik zugrunde. Mit dem Hakenkreuz wurde
das Hoheitszeichen mit dem Horst-Wessel-Lied die Hymne des Schattenstaates
geschaffen, während Braunhemd, Orden und Abzeichen ein dem Staat entgegengesetztes
Zugehöhrigkeitsgefühl erzeugten.
Monokratie oder Polykratie? – Der Führerstaat
Das NS - Herrschaftssystem war kein totalitärer Staat im strengeren
Sinne des Wortes. Die einzige Instanz mit eindeutigen Machtbefugnissen
auf höherer Ebene war der Führer selbst. ( Eindeutige Machtverhältnisse
herrschten sonst nur auf ganz geringer Ebene der Parteiorganisationen.
Hauswarte, Blockleiter und Zellenleiter z.B. hatten keine direkten Konkurrenten
um ihre Befugnisse.)
Unter den übrigen Elementen der Regierung herrschte Unklarheit
über die Machtverteilung. Der Grund dafür war, daß die
Staatlichen Behörden der Weimarer Republik nach der Machtübernahme
zwar Gleichgeschaltet wurden, aber an sich bestehen blieben, und die oben
genannten Instanzen der NSDAP parallel zu ihnen in die Regierungsgeschäfte
eingebunden wurden. Es mangelte allen an eindeutigen Weisungsbefugnissen
und Kompetenzen, Zuständigkeitsbereiche überschnitten sich. Daraus
Resultierte ein ständiger Machtkampf. Dieser Machtkampf fand auf zwei
verschiedenen Arten statt:
-
Der Kampf von parallelen Staats- und Parteiinstanzen mit gleichen Ressort
um die Machtausübung,
-
Der Kampf aller möglichen Instanzen der Partei und des Staates um
bestimmte Entscheidungsberechtigungen.
Verstärkt wurden diese Machtkämpfe dadurch, daß Hitler
bei zu großer Machtanhäufung an einer Stelle im Staat eine neue
Behörde schaffen konnte ("Multiplikation der Ämter"). Bei Fortbestand
der alten, zu mächtig gewordenen Stelle übernahm die neue Instanz
einen Teil der Kompetenzen der alten Stelle und schränkte sie so in
ihrer Macht ein. Dieser Prozeß wurde vor allem in den Kriegsjahren
stark gefördert, neue Ämter häuften sich ("Ämtervielfalt").
Dadurch blieb die Macht im Staate im ständigen Fluß, niemand
wußte wirklich welche Behörde nun wirklich Macht hatte, und
welche nur eine Fassade darstellte. Der Fortbestand der alten Behörden
lag zusätzlich darin, die Bevölkerung in ein Gefühl der
Sicherheit zu wiegen, indem die ihnen vertrauten "traditionellen" Behörden
bestehen blieben. Außerdem war die Einbeziehung einer möglichst
großen Anzahl von Personen eine Bestandsgarantie für die Regierung.
Der Kompetenzstreit fand nicht nur zwischen den Regierungs- und Parteiinstanzen
statt, sondern auch innerhalb und zwischen den der Partei angegliederten
Organisationen, wie der SA und der SS, ab einer gewissen Kompetenzstufe.
"Es ist umstritten, ob diese Entwicklung ungewollt war oder von Hitler
gefördert wurde, um die eigene Machtstellung zu sichern." (Grundwissen
Geschichte)
Durch die Unklarheiten über die Entscheidungskompetenzen mußten
alle Regierungsstellen im Endeffekt immer wieder mit dem Führer Rücksprache
halten, um in Erfahrung zu bringen wer eine bestimmte Entscheidung treffen
durfte. Dieser Sachverhalt war Voraussetzung für die Alleinherrschaft
Hitlers. Er hatte dadurch die totale Kontrolle über seine Regierung,
konnte alle Entscheidungen selbst treffen, indem er demjenigen Recht gab,
der nach seinem Interesse entscheiden wollte. Gegen eine von ihm getroffene
Entscheidung gab es keine Berufungsmöglichkeit mehr. Er versuchte
dabei, jedem einmal recht zu geben, um den einzelnen Personen ihr "Erfolgserlebnis"
zu gönnen, sie "bei Laune zu halten". Daraus resultiert das "Führerprinzip"
des NS-Staates. Adolf Hitler vereinte in einer Person sowohl den Führer
der Partei als auch den Reichskanzler und den Reichspräsidenten, und
war somit die absolute Spitze von Partei und Staat. (Titel laut Reichstagsbeschluß
vom 26. April 1942 und Gesetz vom 1. August 1934: "Führer und Reichskanzler,
Staatsoberhaupt, Regierungschef und oberster Inhaber der vollziehenden
Gewalt, Führer der Partei, Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Oberster
Gerichtsherr und Führer der Nation".) Alles war direkt auf seinen
Willen hin ausgerichtet, dem "Führerwille" war alles unterworfen.
Seinen persönlichen Führungsanspruch legitimierte er durch sein
literarisches Werk "mein Kampf", welches die "Bibel" des NS-Staates war.
Dies war zum Beispiel daraus ersichtlich, daß ein Ehepaar bei der
Hochzeit nicht etwa eine Bibel sondern ein Exemplar von "Mein Kampf" erhielt.
Die "Reichstagsbrandverordnung" – "Verordnung zum Schutz von Volk
und Staat"
Die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 – einem Tag nach
dem Brand des Reichstages – war die formelle Grundlage für großangelegte
Verfolgungsmaßnahmen und die Erklärung des Ausnahmezustands.
Sie wurde zum Einlaßtor für polizeistaatliche Willkür und
nationalsozialistischen Terror. Alle bürgerlichen Grundrechte wie
Pressefreiheit und Freiheit der Person waren generell außer Kraft
gesetzt. Zugleich bot sich die Möglichkeit in die politischen Verhältnisse
der Länder einzugreifen, deren Regierung sogar zu übernehmen.
Die Reichstagsbrandverordnung war eine sogenannte "Präsidialverordnung".
Nach der Verfassung der Weimarer Republik konnte der Reichspräsident
Notverordnungen erlassen, die auch gegen die Verfassung verstoßen
konnten.
Das "Ermächtigungsgesetz" – "Gesetz zur Behebung der Not von
Volk und Reich"
Am 23. März 1933 beschloß der Reichstag mit 444 zu 94 Stimmen
das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich", das sogenannte "Ermächtigungsgesetz".
Dieses bedeutete die dauerhafte Ausschaltung des Parlamentes, indem es
der Reichsregierung erlaubte Gesetze zu bestimmen, also die Exekutive und
die Legislative des Staates miteinander vereinte. Es gestattete ebenfalls,
das Abweichen solcher, von der Reichsregierung beschlossener, Gesetze von
der Reichsverfassung. Somit hatten die Nationalsozialisten die Möglichkeit
ohne Kontrolle durch den Reichstag oder Unterwerfung unter die Reichsverfassung
zu Regieren, nichts stand ihnen mehr im Weg. Das Parlament als frühere
Legislative des Staates hatte sich selbst entmachtet.
Das "Ermächtigungsgesetz sollte ursprünglich am 1. April 1937
oder bei einem Regierungswechsel außer Kraft treten, wurde aber im
Laufe der NS-Herrschaft zweimal vom Reichstag und 1943 von Hitler per Erlaß
"bis auf weiteres" verlängert. Es blieb bis zum Ende des NS-Reiches
wirksam.
Der Einparteienstaat
Die KPD und die SPD wurden unter dem Vorwand "landesverräterischer
Umtriebe" frühzeitig verboten. Die Führer der übrigen Deutschen
Parteien wurden verhaftet, ihre Geschäftsstellen besetzt. Sie alle
– auch die Koalitionspartner der NSDAP – wurden Verboten bzw. zur Selbstauflösung
gezwungen. Das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli
1933 machte die NSDAP zur einzig legalen Partei Deutschlands und besiegelte
den Einparteienstaat. Die Wieder- oder Neugründung von Parteien wurde
mit Zuchthausstrafe bedroht.
Die Struktur des staatlichen Teils der Regierung
"Pseudoföderative" Regierung Deutschlands
Die gleichgeschaltete Regierung des Dritten Reiches vermittelte – auf
den ersten Blick - einen Föderativen Charakter. Die Eigenständigkeit
der Länder wurde aber mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder
mit dem Reich" vom 31. März 1933 und durch das "Zweite Gesetz zur
Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 7. April 1933 aufgehoben.
(Das zweite Gesetz folgte dem ersten nach solch kurzer Zeit, da aufgrund
der neuen Methode der Ämterverteilung auf Gauleiter die Gefahr von
zu großer Machtballung in deren Händen bestand. Es führte
die Statthalter zur Kontrolle der Minister ein.)
Der staatliche Teil der Regierung war in folgende Regierungsebenen gegliedert:
An oberster Stelle Stand der Reichskanzler und Reichspräsident
Adolf Hitler. Nach ihm folgten die Reichsminister, welche die Reichsämter
leiteten, unter ihnen standen die Reichsstatthalter und Leiter der Länderregierungen,
die Landräte und die Bürgermeister. Sie alle waren nicht vom
Volke gewählt, sondern von oben eingesetzt.
Das Beamtentum
Am 7. April 1933 wurde das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums"
erlassen, welches den Nationalsozialisten die Möglichkeit einer groß
angelegten Säuberungsaktion im Verwaltungsapparat erschloß,
indem es die Entlassung nicht gefügiger Beamten erlaubte. "Damit hatte
die NSDAP den Hebel, mit dem sie auch die Beamten, die nicht unbedingt
mit der NSDAP sympathisierten, die sie aber wegen des Mangels an eigenen
befähigten Leuten nicht sofort ersetzen konnte, unter Druck setzen
und den Weisungen der Partei gefügig machen konnte: Über jedem
Beamten schwebte fortan die Drohung der Entlassung und damit der Zusammenbruch
der privaten Existenz." (Politische Weltkunde II, Nationalsozialismus und
Faschismus. S. 40)
Die Justiz
"Das vorrangige Ziel der Justiz, die sich in erster Linie am Führerwillen
zu orientieren hatte, bestand nicht nur in der Rechtsprechung, sondern
in der Verfolgung und Ausschaltung politischer Gegner." (Abiturwissen Das
Dritte Reich. S. 61)
Der Wille des Führers, der sich 1934 selbst als "des deutschen
Volkes oberster Gerichtsherr" bezeichnete, war Gesetz. Seine Macht, und
die der Partei schränkten jederzeit geltendes Recht ein und dokumentierten
damit das Ende des Rechtsstaates, indem das Recht der Macht eine Grenze
zieht. Die Unabhängigkeit der Richter wurde beseitigt. Seit 1942 stand
Hitler sogar formell zu, einen Richter "ohne Einleitung vorgeschriebener
Verfahren aus seinem Amt, aus seinem Rang und aus seiner Stellung zu entfernen".
Als Richter wurden nur bewährte Parteigenossen unter der Zustimmung
der Kanzlei des Führers ernannt. Dadurch war der Einfluß auf
die Besetzung der Spitzenpositionen gewährleistet. "Durch Methoden
wie [...] die Einrichtung einer Reichsnotarkammer bzw. einer Reichsrechtsanwaltkammer,
aus denen ausgeschlossen zu werden für die Betroffenen einem Berufsverbot
gleichkamen, schuf man einen willfährigen Juristenstand." (Politische
Weltkunde II, Nationalsozialismus und Faschismus. S. 40) (Weitere juristische
Organisationen waren der "Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen"
und die "Deutsche Rechtsfront")
Neben den ordentlichen Gerichten, den bald alle das Regime ernsthaft
interessierenden Fälle entzogen wurden, handelte die Gestapo, ohne
daß eine Richterliche Nachprüfung ihres Vorgehens möglich
gewesen wäre, d.h. daß ein Freigesprochener trotzdem aufgrund
der selben Anklagepunkte von der Bildfläche verschwinden und in ein
Konzentrationslager verschleppt werden konnte. Sondergerichte und dann
der "Volksgerichtshof" sprachen Urteile außerhalb der legalen Rechtsnormen.
So war eine Person die als Angeklagter vor den "Volksgerichtshof" trat
schon von vornherein zum Tode verurteilt, sie wurden nicht dem Richter,
sondern dem Henker überliefert.
Der Polizeiapparat
Die Polizei im Dritten Reich war in Sicherheits- und Ordnungspolizei
unterteilt. Der Ordnungspolizei wurden sämtliche politischen Fälle
entzogen. Damit avancierte die Gestapo "zum entscheidenden Mittel zur Ausschaltung
politischer Gegner." Sie wurde zum offensiven Instrument der Führergewalt.
Ihre Hauptaufgabe bestand in der Sicherung der Macht und der Überwachung
des gesamten Volkes. Die Gestapo sollte das Volk vor "Schädlingen",
"Parasiten" und "den gesunden Volksorganismus bedrohenden Bazillen" schützen.
Die Gestapo konnte auch die sogenannte "Schutzhaft" ohne richterliche
Anordnung oder Haftbefehl verhängen (siehe : Justiz), was einer Einlieferung
in ein KZ gleichbedeutend war.
Die Kriminalpolizei bekam ihre Befehle von der selben Stelle, dem Hauptamt
Sicherheitspolizei. Auch sie war gleichgeschaltet und handelte streng nach
dem Wunsch der NSDAP.
Die Wehrmacht
Bis zum 1. August 1934 war die Reichswehr auf den Reichspräsidenten
von Hindenburg vereidigt. Nach seinem Tode wurde sie auf Adolf Hitler vereidigt,
der schon einen Tag nach dem Ableben des Reichspräsidenten dessen
Amt und sein eigenes auf sich selbst vereinte. 1935 entwickelte sich aus
der Reichswehr die Wehrmacht. Aus dem 100.000 Mann Heer, das nach den Versailler
Verträgen seine Form annahm sollte eine große, kriegsfähige
Armee werden. Die Wehrmacht bestand aus drei Teilen, dem Heer der Marine
und der Luftwaffe, denen jeweils ein Oberkommando vorstand, welche wiederum
dem Führer als oberstem Befehlshaber der Wehrmacht verantwortlich
waren.
Der Vierjahresplan
Der Vierjahresplan war ein Wirtschaftsplan der nationalsozialistischen
Reichsregierung, verkündet durch die Verordnung vom 18. Oktober 1936
mit dem Ziel, Unabhängigkeit vom Ausland bei der Versorgung mit Roh-
und Grundstoffen zu erreichen und die Wehrmacht und Wirtschaft in vier
Jahren "einsatzfähig" und kriegsfähig zu machen. Das Amt des
Beauftragten für den Vierjahresplan, das Hermann von Göring innehatte
(1940 verlängert) entwickelte sich zur rüstungswirtschaftlich
wichtigsten Instanz. Die relativ breite Planung und Aktivität wurde
im Sommer 1938 von der auf kurzfristige kriegswirtschaftliche Mobilmachung
hin orientierten Schwerpunktplanung abgelöst. Mit der Umstellung der
deutschen Rüstungswirtschaft auf eine umfassende Kriegswirtschaft
durch A. Speer (Architekt, "Freund Hitlers") verlor der Vierjahresplan
als Institution vom Frühjahr 1942 an jede praktische Bedeutung.
Der Reichstag
Der Reichstag sank nach Verabschiedung des "Ermächtigungsgesetzes"
am 23. März 1933 zum Akklamationsorgan für Hitler herab, welches
zu Hitlers Reden Beifall klatschte, um seinen Maßnahmen den Schein
des Rechts zu geben. Durch das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien"
vom 14. Juli 1933 war die NSDAP die einzige vertretene Fraktion. Die Zusammensetzung
des Reichstagen entstand folgendermaßen: Der Führer schlug den
Reichstag vor, das Volk stimmte zu oder lehnte ab.
Die Struktur des parteilichen Teiles der Regierung
Nachbildung der Verwaltung
Die NSDAP hatte eine parallele zum Staatsapparat der Regierung gebildet.
Dieser drang viel tiefer in die Bevölkerungsschichten ein als es der
Staat tat. Er bestand aus Gauleitern (Gau -> Landschaft), Kreisleitern
und Ortsgruppenleitern. In größeren Ortschaften gab es zudem
noch Zellenleiter, Blockleiter und Hauswarte. Sie war eine direkte Konkurrenz
zum Staat, Grund für Kompetenzstreitigkeiten. Ein Unterschied war
allerdings, daß die parteilichen Institutionen größere
Aufgabenbereiche hatten, so hatte z.B. jeder Kreisleiter einen Propagandaleiter
unter sich, während sich "der Staat" auf dieser Ebene nicht mit Propaganda
beschäftigte.
Die NSDAP war auch zwecks Kontrolle aller deutschen Haushalte in diese
Kompetenzstufen gegliedert. Der - von der Größe der jeweiligen
Ortschaft abhängige - Leiter auf der untersten Stufe hatte ca. 40-60
Haushalte zu "überwachen". Das bedeutet, daß er alle Mitglieder
dieser Haushalte kontrollierte, z.B. auf ideologiegetreues Leben und Handeln
achtete. (z. B. anhören der Führeransprachen am Volksempfänger)
Wer nicht nach den, von der Partei bestimmten, Regeln lebte wurde verraten.
Mit der ständigen Präsenz des Leiters mußte stets gerechnet
werden. Die dadurch aufkommende Furcht animierte viele zu strikterer Einhaltung
des Gesetzes.
Der untere Leiter führte auch einen, aus Karteikarten bestehenden,
Katalog in dem alle von ihm bespitzelten Personen aufgeführt waren.
In diesem waren z.B. die Vereine, Organisationen oder Parteien aufgeführt,
denen die Person vor der Machtübernahme angehört hatte.
Alle Leiter hatten dem über ihnen stehenden Leiter zu Berichten,
wie gut die Umsetzung der Führerbefehle funktionierte, und wie die
Stimmung des Volkes durch aktuelle Ereignisse beeinflußt wurde. Dadurch
konnte die Reichsregierung die Stimmung der Nation jederzeit beurteilen.
Umgekehrt gaben die oberen Leiter den unter ihnen stehenden Leitern
die Befehle des Führers weiter. Diese hatten jeweils dafür zu
sorgen, daß ihnen unterstehende Leiter oder Haushalte darüber
aufgeklärt wurden und so danach handeln konnten.
Der oberste Bericht-Empfänger und einzige ungebundene Befehlshaber
war der Führer selbst.
Die Deutsche Arbeitsfront (DAF)
Am 2. Mai stürmten die SA und SS die Gewerkschaftshäuser,
beschlagnahmten das Vermögen der Gewerkschaften und verhafteten deren
Führer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer mußten seitdem künftig
der "Deutschen Arbeitsfront" angehören, etwa die Hälfte der Bevölkerung
wurde daraufhin Mitglied in dem damals wichtigsten Verband des NS – Regimes.
Das Ziel wurde erreicht, denn die Unabhängigkeit vom Unternehmer
wurde nun gewährleistet und die Arbeitnehmer konnten in "Gefolgschaftsmitglieder"
eingeteilt werden. Jeder von ihnen mußte ein "Arbeitsbuch" besitzen,
welches der genauen Registrierung einzelner Personen diente.
Die eigentliche Aufgabe bestand in der "Bildung einer wirklichen Volks-
und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen", d.h. die politische Bildung
wurde gefördert.
Allerdings besaß die DAF weder das Recht zum Abschluß von
Tarifverträgen noch die Möglichkeit, auf die Regelung von Arbeits-
oder Urlaubszeiten einzuwirken. Ein Berufs- oder Betriebswechsel wurde
meistens untersagt. Aufgrund der immer mehr vergrößerten Einkommens-
und Vermögensverhältnisse vergrößerte sich die Kluft
zwischen den Schichten, was überhaupt nicht in das ideologische Bild
von einer "Volksgemeinschaft" paßte.
Die Schutz Staffel (SS)
Die SS entstand 1925 als Teil der SA zum persönlichen Schutz Hitlers
und von Parteiversammlungen. Nach dem Röhm-Putsch avancierte die SS
zur selbständigen Organisation. Mit ihrer Vergrößerung
gliederte sie sich in die "allgemeine SS" einen unbewaffneten Traditionsverband,
die SS-Verfügungstruppe, eine bewaffnete Staatspolizei für "Sonderaufgaben"
des Führers, die SS-Totenkopfverbände, zuständig für
die Bewachung der Konzentrationslager, und die Waffen-SS eine Wehrmachtsähnliche
Truppe, die auch im Krieg kämpfte, auf.
Während des Krieges hatte die SS die Aufgabe einer "Putzfrau".
Sie sollte die von der Wehrmacht eroberten Gebiete von den "Juden" und
"Menschentieren" (Himmler über die Russen) säubern. Die SS verstand
sich als Hort der Nationalsozialistischen Ideologie, sie entstand als Elitegruppe,
entwickelte aber später aus sich selbst immer neue Elitetruppen, wobei
frühere Elitetruppen der Durchschnittlichkeit verfielen.
Die SS konnte sich im Gegensatz zur SA als bewaffnete Macht neben der
Wehrmacht – gegen deren Willen – durchsetzen. Durch die Zentrierung aller
Polizeigewalt in der Hand der SS-Führung war die Voraussetzung für
die völlige Rechtlosigkeit des einzelnen Volksgenossen und die bürokratische
Systematisierung der Menschenvernichtung gegeben.
Der Sicherheitsdienst (SD)
Von Heydrich gegründeter Nachrichtendienst gegen politische Gegner
und oppositionelle innerhalb der NSDAP. 1934 als einziger politischer Nachrichtendienst
der Partei anerkannt, ab 1936 offizieller Nachrichtendienst des Reiches.
Seine Hauptaufgabengebiete als Informationslieferant für die Gestapo
waren die Beobachtung der "Feinde der NS-Idee", die Berichterstattung über
die Verhältnisse in Einzelgebieten des öffentlichen Lebens für
höchste Partei und Staatsfunktionäre, die Beschaffung politischer
Nachrichten aus dem Ausland sowie Sabotageakte und Vorbereitung von Unruhen
im Ausland. (z.B. 1939 zur Auslösung des Polenfeldzuges). 1937 bis
1944 erstellte der SD regelmäßig Lageberichte über die
Stimmung in der Bevölkerung. 1939 erfolge der Zusammenschluß
mit der Sicherheitspolizei (Gestapo und Kriminalpolizei) im Reichssicherheitshauptamt.
Das dichte Spitzelnetz des SD wurde 1944 von etwa 6.500 Hauptamtlichen
Mitarbeitern (darunter viele Akademiker) geleitet.
Die Schutzabteilung (SA)
Die SA war eine paramilitärische Kampf- u. Propagandatruppe der
NSDAP, aus bereits seit 1920 bestehenden Parteikampfgruppen organisiert
und beauftragt, Störungen von Parteiversammlungen mit Gewalt zu bekämpfen
bzw. gegnerische Versammlungen mit terroristischen Mitteln zu stören.
1923 zählte die uniformierte und bewaffnete SA rund 15000 Mitglieder.
1925 gründete Röhm die SA neu und entwickelte sie zu einer Parteiarmee;
in der Zeit der Wirtschaftskrise strömten ihr viele neue Mitglieder
zu (Anfang 1933 rd. 700000). In Straßen- u. Saalschlachten, insbesondere
gegen die Kommunisten, entfesselten Teile der SA eine Terrorwelle. Nach
Hitlers Machtübernahme stieß Röhms Plan, die auf über
2 Mill. Mitgl. angewachsene SA zur Volksarmee umzubilden, auf den Widerstand
der Reichswehr und den hoher Funktionäre (Göring, Himmler). Mitte
1934 entschied Hitler sich für die Reichswehr als Kern der geplanten
Wehrmacht. Nach dem Vorgehen Hitlers gegen Röhm und andere hohe SA-Führer
(Röhm-Putsch) am 30. 6. 1934 verlor die SA ihre politische Bedeutung
an die SS.
Erfassung bzw. Erreichung des Volkes
Die Erziehung der Jugend
Hitler wußte, daß er sich vor allem an die Jugend wenden
und sie im Sinne des Nationalsozialismus erziehen mußte, wenn er
die nationalsozialistische Herrschaft auf Dauer festigen wollte. Schon
die Kindergärten sollten unter staatliche Kontrolle gestellt werden,
um das kleine Kind nationalsozialistisch beeinflussen zu können. Auch
die Schule wurde in den Dienst dieser Aufgabe gestellt. Viele Anhänger
gewann die NSDAP bei der bürgerlichen Jugend. Der Appell an das Gemeinschaftsgefühl
und an die kämpferische Vaterlandsliebe unterstützen den Zuwachs
der Mitgliederschaft. Außerdem bekam die Jugend den Eindruck, daß
man sie ausnahmsweise mal ernst nahm und, daß man sich für ihre
Ideale einsetzte.
Struktur:
Die 10 – 14jährigen wurden als "Pimpfe" und als Jungmädel
eingestuft, danach kamen sie für vier Jahre zur Hitlerjugend oder
in den Bund Deutscher Mädel (BDM). Gerade die Hitlerjugend war die
Nachwuchsformation der NSDAP. Sie war eine staatliche Organisation mit
paramilitärischem Charakter. Die Kompetenz umfaßte die gesamte
"körperliche, geistige und sittliche Erziehung der Jugend", außerhalb
von Schule und Elternhaus.
Danach kam man in den NS – Studentenbund und das System erstreckte sich
des weiteren über die Parteigliederungen SA, SS, NS – Kraftfahrerkorps,
Reichsarbeitsdienst, Berufsorganisation der Deutschen Arbeitsfront, NS
– Dozentenbund, NS – Juristenbund und den NS - Ärztebund. An der Spitze
der Staatsjugendorganisationen amtierte der Jugendführer des Deutschen
Reiches, der auch gleichzeitig den Titel "Reichsjugendführer der NSDAP"
besaß. Als solcher war er Chef einer Obersten Reichsbehörde
und unterstand Hitler direkt.
Propaganda
Terror und Propaganda gehören eng zusammen, wenn eine Minderheit
die Herrschaft über ein Volk erringen und behaupten will. Das hatten
Hitler und Goebbels, den er im März 1933 zum "Reichsminister für
Volksaufklärung und Propaganda" ernannte, längst erkannt.
Joseph Goebbels war eines der Genies des Nationalsozialismus und unterstrich
dies durch seine geschickte Vorgehensweise moderne Medien, wie Schallplatten
mit Hitlerreden, narzistische Propagandafilme und vor allem den Volksempfänger
geschickt einzusetzen. Er inszenierte einmalig die Gepränge, Aufmärsche
mit Uniformierten, mit Fahnen und Trompeten, welche ihre Wirkung im Volk
niemals verfehlten.
Die Methode der Werbung und Agitation basierte auf der demagogischen
Vereinfachung von Problemen. Nationalsozialismus war Propaganda, die sich
als Ideologie ausgab, d.h. ein Machtwille, für dessen Erhaltung man
die jeweils größten psychologisch wirksamsten Probleme ausnutzte,
die sich aus den Stimmungen und Triebrichtungen der Massen ergaben.
Goebbels baute sein Ministerium zu einem Instrument aus, dessen Einwirkung
sich kaum jemand auf die Dauer entziehen konnte. Das "Denken" sollte ausgeschaltet
werden. Goebbels erfaßte die Möglichkeiten die Volksseelen zu
manipulieren. Der "Führerkult", dessen eigentlicher Schöpfer
und Organisator Goebbels war, wurde stark propagiert. Er erhob Hitler zum
Gott indem er Mythen und Bilder erschuf. Die Propaganda der Nationalsozialisten
bot das Bild einer ins Riesenhafte gesteigerten Theaterschau.
Quellen
Q1
In einem Brief vom Juni 1934 beschwerte sich der Gauleiter von München-Oberbayern,
Adolf Wagner, beim Reichsinnenminister Frick:
"Nach der heutigen Rechtslage unterstehen Ihnen als dem Reichsinnenminister
die Reichsstatthalter. Adolf Hitler ist Reichsstatthalter in Preußen.
Er hat seine Rechte an den preußischen Ministerpräsidenten Göring
delegiert. Sie selbst sind aber auch preußischer Innenminister. Als
Reichsinnenminister unterstehen Ihnen also rechtlich Adolf Hitler und der
preußische Ministerpräsident. Da Sie personengleich mit dem
preußischen Innenminister sind, unterstehen Sie wiederum dem preußischen
Ministerpräsidenten und sich selbst als Reichsinnenminister. Ich bin
zwar kein Rechtsgelehrter, glaube aber, daß es eine solche Konstruktion
kaum jemals gegeben hat"
Q2
Adolf Hitler: "... und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben"
Rede vor der Reichenberger Hitlerjugend, 4.12.1938
[...] Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsche denken,
deutsch handeln! Und wenn diese Knaben mit zehn Jahren in unsere Organisation
hinein kommen und dort oft zu ersten mal überhaupt eine frische Luft
bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk
in die Hitlerjugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre. Und dann
geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten
Klassen- und Standeserzeuger (Lachen), sondern dann nehmen wir sie sofort
auf in die Partei, in die Arbeitsfront, in die SA oder in die SS, in das
NSKK [NS-Kraftfahrerkorps] usw. Und wenn sie dort zwei Jahre oder eineinhalb
Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten geworden sein sollten
(Lachen), Dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs
und sieben Monate geschliffen, alles mit einem Symbol, dem deutschen Spaten
(Beifall). Und was dann nach sechs oder sieben Monaten noch an Klassenbewußtsein
oder Standesdünkel da oder noch vorhanden sein sollte, das übernimmt
dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre (Beifall), und
wenn sie nach zwei, drei oder vier Jahren zurückkehren, dann nehmen
wir sie, damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort
wieder in die SA, SS usw., und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben.[...]
(Nach: Lautarchiv des Deutschen Rundfunks, Nr. C 1326)
Q3
Vereidigungsformel der Wehrmacht auf den Führer:
"Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer
des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem obersten Befehlshaber
der Wehrmacht, unbedingt Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit
sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen."
Literaturnachweis:
Mickel, Wiegand, Geschichte Politik und Gesellschaft 1. Cornelsen Verlag
Hirschgraben, Frankfurt am Main 1988.
Bernd Hey, Joachim Radkau, Politische Weltkunde II Nationalsozialismus
und Faschismus. Ernst Klett, Stuttgart 1982.
Demokratie und Diktatur. Hirschgraben-Verlag, Frankfurt am Main 1960.
Informationen zur Politischen Bildung (251): Nationalsozialismus I.
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1996.
Informationen zur Politischen Bildung (123,126,127): Der Nationalsozialismus.
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1991.
Betelsmann Discovery Lexikon: Nationalsozialismus. Verlagsgruppe Bertelsmann
GmbH 1997.
Joachim C. Fest, Das Gesicht des Dritten Reiches. R. Piper & Co
Verlag, München 1963.
Zeiten und Menschen: Politik, Gesellschaft, Wirtschaft 1919-1945. Schönigh,
Paderborn 1982.
Dr. Eugen Kaier, Grundzüge der Geschichte Band 4. Verlag Moritz
Diesterweg, FFM 1968.
Geschichtliche Weltkunde Band 4. Verlag Moritz Diesterweg, FFM 1982.
Walter Göbel, Abiturwissen Das Dritte Reich. Ernst Klett Verlag
für Wissen und Bildung GmbH, Stuttgart 1985.
Grebing, Der Nationalsozialismus, Ursprung und Wesen. Isar Verlag, München
1959.
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