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Quellenmaterial zum Thema Röhm-Putsch
Beschreibung:
Im sog. "Röhm-Putsch" liquidierte Hitler 1934 die
innerparteiliche Opposition (SA) und unliebsame
Personen mit Hilfe der
Reichswehr. Nachträglich ließ er seine Taten
vom Reichstag legitimieren und
legalisieren, Stichwort: "Rechtfertigungsrede" und "Oberster
Richter"!
Röhm, Ernst, Politiker
München 28.11.1887
Stadelheim 1.7.1934
Einer monarchistischen Beamtenfamilie entstammend, wurde
R. Berufsoffizier im nachmaligen Regiment "König Ludwig' und hielt
im Grunde zeitlebens an monarchistischer Gesinnung fest. Seine späteren
politischen Vorstellungen waren geprägt von der Idee des politischen
Soldatentums, mit der Kompromißlosigkeit, kämpferische Auslese
und elitäres Führertum als typische Soldatentugenden gegen eine
verachtete bürgerliche Welt in den politischen Alltag eingeführt
werden sollten. Aus dem Ersten Weltkrieg kehrte R., der als fähiger
Organisator auch in Stabsstellungen und im bayrischen Kriegsministerium
Verwendung gefunden hatte, mehrfach dekoriert und von einer schweren Gesichtsverletzung
gezeichnet als Hauptmann zurück.
Unzufrieden mit dem Dienst in der regulären bayerischen
Armee, beteiligte er sich I9I9
mit dem "Bayerischen Schützenkorps" (Freikorps
Epp) an der Niederwerfung der Münchner Räterepublik und war ab
Sommer I9I9 in
der Brigade Epp bzw. bei der 7 (bayerischen) Reichswehrdivision in München
als Stabsoffizier zuständig für die Erfassung von Waffen demobilisierter
Truppenteile. R. wurde damit in Bayern zu einer der zentralen Figuren bei
der Anlage geheimer, durch den Versailler Vertrag verbotener Waffenlager
("Maschinengewehrkönig von Bayern"), aus denen die bayerischen Einwohnerwehren
und andere paramilitärische Organisationen (Wehrverbände) mit
Waffen versorgt wurden. I923
wirkte R. als Motor beim Zusammenschluß
einiger der wichtigsten bayerischen Wehrverbände einschließlich
der NSDAP/SA zur Arbeitsgemeinschaft vaterländischer Verhände
bzw. zum Deutschen Kampfbund, wobei er Hitler als revolutionärste
politische Kraft besonders förderte. Mit seinem eigenen Wehrverband,
der Reichskriegsflagge, beteiligte sich R. am Hitlerputsch von I923
(Besetzung des Wehrkreiskommandos) und wurde
zu 15 Monaten
Festungshaft auf Bewährung verurteilt. Nach seiner Entlassung im April
I924 beauftragte
ihn Hitler mit der Reorganisation der SA. R. gründete außerdem
als Dachorganisation aller völkischen Wehrverbände den Frontbann,
den er als militärisches Rückgrat der NSDAP Hitler zwar unterstellen,
aber doch unmittelbar selbst führen wollte. Als Hitler darauf nicht
einging, trat R. im April I925
als Führer der SA zurück.
Von 1928 bis I930 war
R. als militärischer Berater in Bolivien tätig. Der Anstieg der
SA zu einer Massenorganisation veranlaßte Hitler, R. zum Januar I931
wieder mit dem Posten des "Obersten Stabschefs der SA" zu betrauen,
eine Maßnahme, die wegen Röhms inzwischen allgemein bekannter
homosexueller Veranlagung zu heftigster Kritik aus Kreisen der NSDAP führte.
Die SA war ihrerseits während der Wirtschaftskrise zum Sammelbecken
proletarisierter ehemaliger Frontkämpfer und Arbeitsloser geworden,
die mit Hitlers Legalitätskurs unzufrieden waren. Nach der "Machtergreifung"
versuchten R. und seine Unterführer, die Interessen der auf 4,5
Millionen angewachsenen SA im NS-Staat entsprechend ihrer Rolle
bei der Erringung der Macht zu wahren. Angesichts der verbalen Drohungen
R.s und der allgemein unzufriedenen Stimmung in der SA ließ Hitler,
der Zustimmung der interessierten Reichswehr sicher, die Führung der
SA-Opposition beseitigen. Röhm wurde am 1.Juli 1934
in seiner Zelle in der Haftanstalt Stadelheim bei München von
SS-Unterführern ermordet.
Quelle: Biographisches Lexikon zur Weimarer Republik,
Hrsg. Benz/Graml, Verlag C.H.Beck, München 1988, S. 274
Bildquelle: Otto Gritschneder, "Der Führer hat Sie
zum Tode verurteilt...", Verlag C.H.Beck, München 1993, Abb.4 S. 31,
Abb. 6 S. 45, Abb. 7 S. 49
Potsdam, den 3o. Juni 1934
Vorläufiges ärztliches Gutachten
Der Tote liegt auf dem Rücken. Hemd und Unterhemd
auf der Brust offen, ebenso der Kragen vorne offen. Krawatte ebenfalls
gelöst. An der rechten Halsseite oberhalb des inneren Endes des rechten
Schlüsselbeinknochens kleine Einschußwunde. An der linken oberen
Brustseite 2 Schußwunden
in einer Entfernung von etwa 5 bis 6 cm, die innere etwa 4 Quer-Finger
breit unterhalb des linken Schlüsselbeinknochens, die 2. an der Grenze
nach der linken Achselhöhle hin. Aus dem Munde des Toten fließt
Blut. Eine 4. Schußverletzung findet sich an der rechten vorderen
Achselhöhlenlinie. Eine 5. Schußwunde findet sich an der Rückseite
des rechten Schultergelenks. Eine 6. Schußwunde am inneren Rande
des rechten Schulterblattes. Eine 7. Schußwunde befindet sich an
der Außenseite des rechten Oberarmes, etwa in der Mitte.
Den Schußverletzungen am Körper entsprechen
die Durchschläge durch die Kleidungsstücke. Anzeichen für
Schüsse aus allernächster Nähe sind nicht vorhanden.
Inwieweit die einzelnen Schußverletzungen des Ein-
oder Ausschusses entsprechend, kann bei der Kleinheit des Kalibers nicht
entschieden werden.
Nach dem vorläufigen ärztlichen Befund dürfte
mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit Unfall oder Selbstmord
als ausgeschlossen erscheinen.
Entsprechende nähere Fragen können nur durch
eine Obduktion geklärt werden.
gez. Dr. Starke, Neubabelsberg,
Böckmannstr. 76 (Telefon: Potsdam
7447)
Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr,
vom 3. Juli 1934
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen,
das hiermit verkündet wird:
Einziger Artikel.
Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer
Angriffe am 3o. Juni, 1. und 2.
Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind
als Staatsnotwehr rechtens.
Berlin, den 3. Juli 1934.
Der Reichskanzler: Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern: Frick
Der Reichsminister der Justiz: Dr. Gürtner
Der Dank an die SS
für den 30. Juni 1934
. . . Im Hinblick auf die großen Verdienste der
SS, besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934, erhebe
ich dieselbe zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP.
Der Reichsführer SS untersteht daher, gleich dem Chef des Stabes,
dem Obersten SA-Führer direkt. Der Chef des Stabes und der Reichsführer
SS bekleiden beide den parteimäßigen Rang eines Reichsleiters
...
Adolf Hitler
(Aus: "Der Nationalsozialismus – Dokumente 1933 – 1945",
Hrsg. Walther Hofer, Fischer Bücherei KG, Frankfurt a.M., 1957, S.70
f.)
Kommuniqué der Reichspressestelle zum 3o.Juni
1934
"Seine [Röhms] bekannte unglückliche Veranlagung
führte zu so unerfreulichen Belastungen, daß der Führer
der Bewegung und oberste Führer der SA selbst in schwerste Gewissenskonflikte
getrieben wurde ... Die Durchführung der Verhaftung zeigte moralisch
so traurige Bilder, daß jede Spur von Mitleid schwinden mußte.
Einige dieser SA-Führer hatten sich Lustknaben mitgenommen. Einer
wurde in der ekelhaftesten Situation aufgescheucht und verhaftet. Der Führer
gab dann den Befehl zur rücksichtslosen Ausrottung dieser Pestbeule.
Er sei gewillt, in Zukunft nicht mehr zu dulden, daß Millionen anständiger
Menschen von einzelnen krankhaft veranlagten Menschen belästigt oder
kompromittiert werden."
Aus Hitlers Rechtfertigungsrede vor dem Deutschen
Reichstag am 13. Juli 1934
"Ein ausländischer Diplomat erklärt, daß
die Zusammenkunft mit Schleicher und Röhm selbstverständlich
ganz harmloser Natur gewesen wäre. Ich habe mich darüber mit
niemandem zu unterhalten. Die Auffassungen über das, was harmlos ist
und was nicht, werden sich auf politischem Gebiet niemals decken.
(...)
Wenn aber drei Hochverräter in Deutschland mit einem
auswärtigen Staatsmann eine Zusammenkunft vereinbaren und durchführen,
die sie selbst als ,dienstlich' bezeichnen, unter Fernhaltung des Personals
durchführen und mir durch strengsten Befehl verheimlichen, dann lasse
ich solche Männer totschießen, auch wenn es zutreffend sein
sollte, daß bei einer vor mir so verborgenen Beratung nur über
Witterung, alte Münzen und dergleichen gesprochen worden sein soll.
(...)
Wenn mir jemand den Vorwurf entgegenhält, weshalb
wir nicht die ordentlichen Gerichte zur Aburteilung herangezogen hätten,
dann kann ich ihm nur sagen: In dieser Stunde war ich verantwortlich für
das Schicksal der deutschen Nation und damit des deutschen Volkes oberster
Gerichtsherr! (...)
Ich habe den Befehl gegeben, die Hauptschuldigen an diesem
Verrat zu erschießen, und ich gab weiter den Befehl, die Geschwüre
unserer inneren Brunnenvergiftung und der Vergiftung des Auslandes auszubrennen
bis auf das rohe Fleisch. und ich gab weiter den Befehl, bei jedem Versuch
des Widerstandes der Meuterer gegen ihre Verhaftung diese sofort mit der
Waffe niederzumachen.''
Gegen Ende dieser gespenstischen Reichstagssitzung
nahmen die Abgeordneten die von Reichstagspräsident Göring vorgelegte
Entschließung an:
"Der Reichstag billigt die Erklärung der Reichsregierung
und dankt dem Reichskanzler für seine tatkräftige und entschlossene
Rettung des Vaterlandes vor Bürgerkrieg und Chaos."
Dazu vermerkt das Protokoll: "Brausender Beifall. Die
Abgeordneten erheben sich unter stürmischen Heilrufen."
(Aus: Otto Gritschneder, "Der Führer hat Sie zum
Tode verurteilt...", Verlag C.H.Beck, München 1993, S. 51 ff, Abb.
8 S. 58)
Reaktionen auf die Röhm-Aktion und das Rechtfertigungsgesetz
Aus einem Brief von Reichswehroffizieren an Reichspräsident
Hindenburg vom 18.Juli 1934
"Der General der Infanterie, Kurt von Schleicher, Reichskanzler
und Reichswehrminister a. D., im Kriege wie im Frieden verdient, wurde
ohne Urteil, ohne Beweis und ohne Verhör im Auftrag von hohen Reichsstellen
erschossen ... Wenn die Ehre eines hohen und verdienten Offiziers und damit
der ganzen Armee ungestraft in den Kot gezerrt werden kann, wenn verdiente
Generale meuchlings niedergeschossen werden können, dann gebietet
die Pflicht allen denen, die das Ehrenkleid der Armee tragen, aus ihrer
Reserve herauszutreten . . . Wir wissen, daß Eurer Exzellenz die
furchtbaren Einzelheiten der Bluttat bisher vorenthalten wurden ... Wie
sollen wir in Zukunft erhobenen Hauptes das Ehrenkleid des Soldaten weitertragen,
wenn einer unserer Besten straflos ermordet werden kann? ... Wir beschwören
Eure Exzellenz, dieser Beschmutzung der Armee und eines ihrer Toten, der
sich nicht wehren kann, Einhalt zu gebieten . . ."
Telegramm Hindenburgs an Hitler
"Aus den mir erstatteten Berichten ersehe ich, daß
Sie durch Ihr entschlossenes Zugreifen und die tapfere Einsetzung Ihrer
eigenen Person alle hochverräterischen Umtriebe im Keime erstickt
haben. Sie haben das deutsche Volk aus einer schweren Gefahr gerettet.
Hierfür spreche ich Ihnen meinen tief empfundenen Dank und meine aufrichtige
Anerkennung aus.
Mit besten Grüßen, von Hindenburg''
Aus einem Artikel vom NS-Jurist Carl Schmitt aus
der "Deutschen Juristen-Zeitung"
"Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten
Mißbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums
als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft: ,In dieser Stunde
war ich verantwortlich für das Schicksal der deutschen Nation und
damit des deutschen Volkes oberster Gerichtsherr'. Der wahre Führer
ist immer auch Richter. Aus dem Führertum fließt das Richtertum.
Wer beides voneinander trennen oder gar entgegen setzen will, macht den
Richter entweder zum Gegenführer oder zum Werkzeug eines Gegenführers
und sucht den Staat mit Hilfe der Justiz aus den Angeln zu heben. (...)
In Wahrheit war die Tat des Führers echte Gerichtsbarkeit. Sie untersteht
nicht der Justiz, sondern war selbst höchste Justiz. (...) Inhalt
und Umfang seines Vorgehens bestimmt der Führer selbst."
Aus den Thesen des Staatsrechtlers Theodor Maunz
"Die politischen Führer-Entscheidungen vertragen
keinerlei Kontrolle durch einen justizförmigen Apparat (...).Dem Rechtsgebilde
,Führer' widerspricht es, daß ein ihm unterworfener Gefolgsmann
Rechte auf sein Verhalten ihm gegenüber hat (...). Der Führer
ist vor allem berufen, das Recht zu erkennen, kundzutun und zu vollstrecken
(...)."
Beschluß des Deutschen Reichstages vom 26.
April 1942
"Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Führer
das von ihm in Anspruch genommene Recht besitzen muß, ohne an bestehende
Rechtsvorschriften gebunden zu sein, in seiner Eigenschaft als oberster
Gerichtsherr jeden Deutschen, sei er Offizier, niedriger oder hoher Beamter
oder Richter, zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und bei Verletzung
dieser Pflichten ohne Rücksicht auf sogenannte wohlerworbene Rechte
mit der ihm gebührenden Sühne zu belegen, ihn besonders aus seinem
Amte, aus seinem Rang und seiner Stellung zu entfernen."
Feststellung des internationalen Gerichtshofes
vom 14. November 1945
"Nach der Säuberung [vom 3o.Juni 1934] war die SA
auf den Stand einer unbedeutenden Nazi-Anhänger-Gruppe zurückgegangen.
Obwohl in besonderen Fällen einige SA-Einheiten für die Begehung
von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingesetzt
wurden, kann nicht gesagt werden, daß ihre Mitglieder im allgemeinen
an solchen verbrecherischen Handlungen teilnahmen oder auch nur davon wußten.
Aus diesen Gründen sieht der Gerichtshof davon ab, die SA als eine
... verbrecherische Organisation zu erklären."
Aus dem (geheimen) Protestschreiben des OLG in
München vom 12.Juli 1934
"Dieses Gesetz [das »Rechtfertigungsgesetz«
vom 3.Juli 1934] ist rechtswidrig und ungültig. Der Gesetzgeber kann
zwar unabsehbar vieles mit Rechtswirksamkeit anordnen, aber nicht alles.
(...)
Gibt es einen Menschen auf der Welt, der ein Gesetz für
gültig hielte, wonach jeder deutsche Staatsbürger verpflichtet
wäre, sich an bestimmten Tagen das Jahres von Mördertrupps,
die die Regierung aussenden werde, nach deren Gutdünken widerstandslos
töten zu lassen? Ein solches Gesetz wäre ohne allen Zweifel
null und nichtig. Ein solches Gesetz haben wir aber in dem oben angeführten
vor uns; nur bezieht es sich auf Vergangenes, nicht auf die Zukunft. (...)
Hat der Gesetzgeber selbst gewisse Taten verübt oder
veranlaßt, so kann er auch nicht Richter in eigener Sache sein und
sich nicht durch einen Mißbrauch seiner gesetzgeberischen Gewalt
selber schuldlos machen. (...)
Wie kann man eine Handlung als in Notwehr begangen hinstellen,
wenn man die Handlung selbst nicht kennt und nicht zu kennen noch zu nennen
wagt? (...)
Soll es etwa ein Staatsnotwehrakt gewesen sein, daß
der alte Herr von Kahr ermordet wurde? Und wie soll dort Notwehr vorgelegen
haben, wo die Mörder einen Menschen umbrachten, der nicht einmal in
irgendeinem Sinne verdächtig oder verhaßt war, sondern mit einem
anderen verwechselt wurde oder aus einem sonstigen Irrtum einen schrecklichen
Tod erleiden mußte? Auch ein solches Opfer ist Dr. Willi Schmid in
München. Und all das soll Notwehr gewesen sein, weil es dem Veranlasser,
der zugleich Gesetzgeber ist, so beliebt? Nimmermehr! (...)
Wenn wirklich die von der Reichsregierung verkündeten
Grundsätze von nun an deutsches Recht sein sollen, so haben wir mit
diesem Rechte nichts mehr gemein. Wir sind Richter, nicht Götzendiener.
«
(Aus: Otto Gritschneder, "Der Führer hat Sie zum
Tode verurteilt...", Verlag C.H.Beck, München 1993, S. 55 ff)
Der "Röhm-Putsch" und seine Auswirkungen
Hitlers Entscheidung
| Die SA |
Die "Krise" 1934 |
|
| 2,5 – 3 Mio. Unterschicht und untere Mittelschicht
2. Revolution: Teilhabe
an der Macht (Ablösung der Reichswehr); Veränderung der wirtschaftlichen
Struktur |
Unzufriedenheit in der Bevölkerung
Unruhe in der Reichswehr, Industrie
Rede von Papens |
Ermordung der SA – Führung und mögl.
Oppositioneller von rechts |
| Die Folgen |
|
| erneutes Vertrauen, Hitler als Retter u. oberster
Gerichtsherr
Verbindung Hitlers mit der Reichswehr |
Rechtfertigung aller Folgetaten
Komplizenschaft
Ausschaltung jeglicher
Opposition |
Danny Eickemeyer
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