50 Jahre Menschenrechte
10. 12. 1948: Palais de Chaillot in Paris - UN-Generalversammlung, allg. Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet, 56 Staaten einstimmig
angenommen, 8 davon Stimmenthaltungen (Saudi-Arabien, Südafrika, UdSSR
und 5 weitere Ostblockstaaten), keine Gegenstimme Menschenrechte: Rechte, die jedem Menschen zustehen und Schutz vor dem
Staat bieten; unabhängig von jedem Staat, der diese zu achten hat.(Recht
auf Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum, Meinungs-, und Glaubensfreiheit,
Widerstand gegen Unterdrückung) „Declaration of human rights“:  Präambel: wozu sind Menschenrechte da? Sie können erst wirken, wenn alle Menschen sie achten  Proklamation: Aufforderung der Generalversammlung, dassman die Menschenrechte respektiert  30 Artikel: - Artikel 1: Gleichheit Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geisteder Brüderlichkeit begegnen. - Artikel 3: Leben Jeder Mensch hat das Recht auf Leben Freiheit und Sicherheit der Person. - Artikel 4: Sklaverei Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. - Artikel 5: Folter Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. - Artikel 9: Freiheit Niemand darf willkürlich festgehalten, in Haft gehalten oder desLandes verwiesen werden. - Artikel 17: Eigentum (1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum. (2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. - Artikel 18: Religion Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in der Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeitoder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung vonRiten zu bekunden. - Artikel 19: Meinung Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängenund Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. - Artikel 26: Bildung (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht mußwenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemeinzugänglich
(2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und der Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheitenzum Ziel haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaftzwischen allen Nationen und allen rassischen und religiösen Gruppenfördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltungdes Friedens begünstigen. (3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihrer Kinder zuteil werdenden Bildung zu bestimmen. - Artikel 30: Mißachtung d. Menschenrechte Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden,
dass daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendeinRecht
ergibt, die Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen,welche
auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführtenRechte und
Freiheiten abzielen. Verstöße: in (fast) allen Ländern der Welt gibtes Verstöße dagegen China, Türkei, Tadschikistan, Georgien, USA, Nordkorea, Burma,Afghanistan, Kuba, Sudan,... Österreich: Asylpolitik, Drittstaatenbewegung, Ausländer,... Fortschritte: Kolonialismus, Apartheid (Südafrika), Rassentrennung
(USA), Diktatoren (Südamerika) Amnesty International: unabhängig von Staaten, unparteiisch, „NPO“, 1961 gegründet; Hauptsitz: London Aufgaben: Kontrolle, Recherche & Dokumentation von Verstößen gegen Menschenrechte; Hilfe für Häftlinge, die gefoltert werden Durch Spenden finanziert; 150 Mitgliedsstaaten 1977: Friedensnobelpreis Melanie Urbanek & Jana Hofkirchner |