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Der Freiheitsbegriff

Freiheit bedeutet in negativer Bestimmung das Freisein von äußeren Zwängen bzw. das freie, von äußeren Hindernissen ungehinderte „sich-bewegen-können“.
In einer positiven Bestimmung impliziert es die Möglichkeit der Selbstbestimmung, der freien Entscheidung und der Wahl.
Beide Aspekte der Bestimmung haben ihren Niederschlag in den unterschiedlichsten Definitionen der Handlungs- und der Willensfreiheit gefunden. Die Theorie der politischen Freiheit bleibt insofern mit dem philosophischen Begriff der Freiheit verbunden, als sich die Behandlung des philosophischen Problems der Verantwortlichkeit mit den Fragen der politischen Freiheit berühren :
Ein Individuum beansprucht das Recht in eigener Selbstbestimmung und nach eigenen Fähigkeiten handeln zu können.
Mit dieser neuzeitlichen Perspektive hängt die ethische Fragestellung zusammen, in welchem Sinn der Mensch als „frei“ bezeichnet werden kann.
Der wesentliche Diskussionspunkt in der Philosophie ist demnach die
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Unterscheidung zwischen Willens- und Handlungsfreiheit.
Kant und Hume haben sich mit dieser Fragestellung in besonderem Maße beschäftigt. Hume begründet in seinem „Traktat über die menschliche Natur“ die Abgrenzung der Handlungs- gegenüber der Willensfreiheit :
Die Freiheit des Willens im Sinne des Freiseins von allen Bedingungen würde demnach dazu führen, dass keinerlei Motive, Wünsche oder Charakterzüge die Entscheidungen eines Menschen begründen könnten, so dass keine Verbindung zwischen dem Charakter einer Person und ihren Handlungen hergestellt werden könnte, also dass diese Handlung der Person auch nicht zugeordnet werden kann.
Freiheit der Handlung heißt, dass eine Person ohne Beeinträchtigung durch äußere Umstände eine Handlung ausführen kann. In einer allgemeineren Bestimmung bedeutet Handlungsfreiheit die Fähigkeit und das Vermögen zum bewussten und freiwilligen Tun, auch im Hinblick auf die gegebenen Umstände. In gesellschaftlich-politischer Hinsicht bedeutet Handlungsfreiheit die Möglichkeit und das Recht, ohne äußere Beeinträchtigung nach eigenem Wollen und eigener Überzeugung zu handeln. Im Gegensatz dazu wird von Kant die Willensfreiheit als ein Vermögen bestimmt, einen Zustand von selbst anzufangen. Das bedeutet, dass der Wille sich nicht von sinnlichen Antrieben und äußeren Zwängen bestimmen lässt, sondern selbst Ursprung seines Wollens ist. Der Mensch kann sich also in ein Verhältnis zu seinen Neigungen, Wünschen und Glücksvorstellungen setzen und ihnen nach eigener Beurteilung nachgehen oder sie verwerfen.
Auch bei vielen anderen Philosophen ist die Freiheit von zentraler Bedeutung, sehr oft im Zusammenhang mit den Begriffen der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, was meiner Meinung nach auch die wesentlichen Aspekte bei der Schaffung einer persönlichen Freiheit sind. Diese Diskussion  ist im wesentlich aber erst von Kant (Kritik der reinen Vernunft), angestoßen worden. Im Marxismus hingegen wird Freiheit als freiwillige Unterordnung unter notwendige gesellschaftliche Gesetze angesehen, aber das demzufolge nur dadurch erreicht werden kann, wenn Menschen die Kontrolle über ihre materiellen Existenzgrundlagen (Produktionsmittel) erlangen. In der Menschheitsgeschichte löste der Kampf um Freiheit (meist ein Kampf um eine eigene Rechtsstellung) viele Kriege, Staatsneugründungen und Abspaltungen aus. Seit dem 19. Jahrhundert  tritt in Verbindung mit der Forderung nach Freiheitsrechten (Grundrechten) zunehmend auch der Gleichheitsbegriff auf. Heute sind diese Forderungen in großen Teilen der Welt erfüllt, aber der Ruf nach Freiheit im Sinne von außenpolitischer Selbstbestimmung verliert angesichts der Globalisierung zunehmend an Bedeutung.