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Der Freiheitsbegriff
Freiheit bedeutet in negativer Bestimmung das Freisein von äußeren
Zwängen bzw. das freie, von äußeren Hindernissen ungehinderte
„sich-bewegen-können“.
In einer positiven Bestimmung impliziert es die Möglichkeit der
Selbstbestimmung, der freien Entscheidung und der Wahl.
Beide Aspekte der Bestimmung haben ihren Niederschlag in den unterschiedlichsten
Definitionen der Handlungs- und der Willensfreiheit gefunden. Die Theorie
der politischen Freiheit bleibt insofern mit dem philosophischen Begriff
der Freiheit verbunden, als sich die Behandlung des philosophischen Problems
der Verantwortlichkeit mit den Fragen der politischen Freiheit berühren
:
Ein Individuum beansprucht das Recht in eigener Selbstbestimmung und
nach eigenen Fähigkeiten handeln zu können.
Mit dieser neuzeitlichen Perspektive hängt die ethische Fragestellung
zusammen, in welchem Sinn der Mensch als „frei“ bezeichnet werden kann.
Der wesentliche Diskussionspunkt in der Philosophie ist demnach die
Unterscheidung zwischen Willens- und Handlungsfreiheit.
Kant und Hume haben sich mit dieser Fragestellung in besonderem Maße
beschäftigt. Hume begründet in seinem „Traktat über die
menschliche Natur“ die Abgrenzung der Handlungs- gegenüber der Willensfreiheit
:
Die Freiheit des Willens im Sinne des Freiseins von allen Bedingungen
würde demnach dazu führen, dass keinerlei Motive, Wünsche
oder Charakterzüge die Entscheidungen eines Menschen begründen
könnten, so dass keine Verbindung zwischen dem Charakter einer Person
und ihren Handlungen hergestellt werden könnte, also dass diese Handlung
der Person auch nicht zugeordnet werden kann.
Freiheit der Handlung heißt, dass eine Person ohne Beeinträchtigung
durch äußere Umstände eine Handlung ausführen kann.
In einer allgemeineren Bestimmung bedeutet Handlungsfreiheit die Fähigkeit
und das Vermögen zum bewussten und freiwilligen Tun, auch im Hinblick
auf die gegebenen Umstände. In gesellschaftlich-politischer Hinsicht
bedeutet Handlungsfreiheit die Möglichkeit und das Recht, ohne äußere
Beeinträchtigung nach eigenem Wollen und eigener Überzeugung
zu handeln. Im Gegensatz dazu wird von Kant die Willensfreiheit als ein
Vermögen bestimmt, einen Zustand von selbst anzufangen. Das bedeutet,
dass der Wille sich nicht von sinnlichen Antrieben und äußeren
Zwängen bestimmen lässt, sondern selbst Ursprung seines Wollens
ist. Der Mensch kann sich also in ein Verhältnis zu seinen Neigungen,
Wünschen und Glücksvorstellungen setzen und ihnen nach eigener
Beurteilung nachgehen oder sie verwerfen.
Auch bei vielen anderen Philosophen ist die Freiheit von zentraler
Bedeutung, sehr oft im Zusammenhang mit den Begriffen der Selbstbestimmung
und Selbstverwirklichung, was meiner Meinung nach auch die wesentlichen
Aspekte bei der Schaffung einer persönlichen Freiheit sind. Diese
Diskussion ist im wesentlich aber erst von Kant (Kritik der reinen
Vernunft), angestoßen worden. Im Marxismus hingegen wird Freiheit
als freiwillige Unterordnung unter notwendige gesellschaftliche Gesetze
angesehen, aber das demzufolge nur dadurch erreicht werden kann, wenn Menschen
die Kontrolle über ihre materiellen Existenzgrundlagen (Produktionsmittel)
erlangen. In der Menschheitsgeschichte löste der Kampf um Freiheit
(meist ein Kampf um eine eigene Rechtsstellung) viele Kriege, Staatsneugründungen
und Abspaltungen aus. Seit dem 19. Jahrhundert tritt in Verbindung
mit der Forderung nach Freiheitsrechten (Grundrechten) zunehmend auch der
Gleichheitsbegriff auf. Heute sind diese Forderungen in großen Teilen
der Welt erfüllt, aber der Ruf nach Freiheit im Sinne von außenpolitischer
Selbstbestimmung verliert angesichts der Globalisierung zunehmend an Bedeutung.
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