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EU Osterweiterung
Gliederung
1.Aktueller Bezug S.1
2. Worum geht es bei dem Thema? S.1 - 2
3.Wie wird das Thema politisch / wirtschaftlich diskutiert? S.2 - 93.1.Entwicklung
und Geschichte : von der EG zur 3.2 Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung 3.3
Was versprechen sich EU und von der Osterweiterung?
4. Ergebnisse und Stelllungnahme Literaturliste 1.Aktueller BezugDie fünfte
Erweiterung der Europäischen Union nach Osten und Südosten steht bevor.
Von vielen wird sie als großartige Chance zur Bildung eines geeinten und
starken Europas, auch als Gegenwicht zu den USA, Russland und China, gesehen.
Nicht wenige in Europa sind jedoch besorgt und pessimistisch eingestellt, wenn
es um konkrete Schritte beim Erweiterungs-prozess geht. Man befürchtet
einen Zustrom von Arbeitskräften aus dem Osten und hohe Kosten, wenn es
um die Agrarpolitik geht (siehe 3.). Jedoch gewährleistet die Osterweiterung
der Europäischen Union die Demokratie und die politische Stabilität
in ganz Europa und leistet damit einen Beitrag zur Friedenssicherung. Das Ziel
ist es ein friedliches und prosperierendes Gesamteuropa zu schaffen, wodurch
sich auch viele marktwirtschaftliche Vorteile ergeben (siehe 3.).
2. Worum geht es bei dem Thema?- Worum handelt es sich bei der Osterweiterung?-
Was wird wohin erweitert?
Die Einigung Europas musste fast 40 Jahre nur auf Westeuropa beschränkt
bleiben, da Europa in zwei Blöcke geteilt war. Die unter kommunistischer
Herrschaft stehenden Staaten (Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Polen,
Rumänien, Tschechoslowakei, Ungarn) wurden unter Führung der Sowjetunion
militärisch zum Warschauer Pakt und zum Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe
(RGW) zusammengeschlossen. In den 70er Jahren schloss die Europäische Gemeinschaft
(EG) zwar mit einigen der Länder Handels-beziehungen ab, jedoch wurden
diese aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsverfassungen stark behindert.
Dieses Problem wurde dann aber durch die politischen Ereignisse überholt
(Thiel, „Die Europäische Union“, S.162): Europa war
nun nicht mehr in zwei Blöcke geteilt und 1991 wurden der Warschauer Pakt
und der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe aufgelöst. Die Entscheidung
für die Öffnung der Union ist eine Konsequenz der Zeitenwende der
Jahre 1989 bist 1991. Mit der Auflösung des Ost-West-Konfliktes haben sich
der Bezugsrahmen und die Bedeutung dessen was „Einigung Europas“
bedeutet geändert. Die EU-Mitgliedschaft treibe die kulturelle Reintegration
Mittel- und Osteuropas voran und verbürge für Sicherheit (Kreile,
„Osterweiterung“). Die Osterweiterung der Europäischen
Union ist also ein Programm, dass die Schaffung eines friedlichen und prosperierenden
Gesamteuropas als Ziel hat. Dabei müssen Demokratie und Marktwirtschaft
in den Staaten Mittel- und Osteuropas (MOE-Staaten) stabilisiert werden. Es
haben sich insgesamt 14 Staaten um die EU-Mitgliedschaft beworben: Ungarn, Polen,
Rumänien, Slowakei, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, Tschechien,
Slowenien, Zypern, Malta, Türkei und Schweiz (Thiel, „Die EU“,
S.168). 1997 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten bei
ihrem Treffen in Luxemburg mit den Reformstaaten Ungarn, Polen, Estland, Tschechien,
Slowenien und Zypern („Luxemburg-Gruppe) Beitrittsver-handlungen zu
beginnen. Diese wurden am 30. März 1998 eröffnet. Seit dem Europagipfel
1999 verhandelt die EU auch mit Rumänien, Slowakei, Lettland, Bulgarien,
Malta und der Türkei („Helsinki-Gruppe“). Jedes dieser
Länder hat die gleiche Chance in die EU aufgenommen zu werden. Der Zeitpunkt
richtet sich nun nach den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten
jedes Landes, die Voraussetzungen für die Aufnahme zu erfüllen.In
der Zwischenzeit sind die Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangekommen.
Das Thema der Landwirtschaft steht aber noch bevor, es zählt zu den kritischen
Themen (siehe 3.). Schweden, das am 1. Januar 2001 die Ratspräsidentschaft
übernommen hat, will in den kommenden Monaten einen festen Zeitplan für
den Beitritt der ersten Länder erarbeiten („EU-Osterweiterung“,
www.faz.de/...).
3.Wie wird das Thema politisch / wirtschaftlich diskutiert?- Welches ist das
Selbstverständnis der Europäischen Union (Geschichte, Entwicklung.
Etappen auf dem Weg zur Osterweiterung)?- Was verspricht sich die bestehende
Organisation von der Erweiterung?- Was versprechen sich die Kandidaten von ihrer
Aufnahme in die Eu?- Welche Einwände haben die Kritiker auf beiden Seiten
(EU-Mitglieder und Kandidaten)?
3.1.Entwicklung und Geschichte : von der EG zur EU Die Europäische Union
ist ein Verbund von Staaten. Deutschland gehört mit Frankreich, Italien,
Belgien, den Niederlanden und Luxemburg zu den Gründ-ungsmitgliedern der
Europäischen Gemeinschaft (EG). Der Beginn der institutionellen Entwicklung,
der zur Bildung der EU führte, liegt weit zurück: 1951 gründeten
die sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS, Montanunion). Die Römischen Verträge begründeten 1957
die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische
Atomgemeinschaft (EURATOM). Beide nahmen ihre Tätigkeit am 1. Januar 1958
auf. Die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer
und freiem Dienstleistungs- und Kapitalverkehr war das Ziel. Die Aufgabe der
EURATOM war die Förderung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung
der Kernenergie. Die Europäische Gemeinschaft (EG) wurde 1967 durch die
Zusammenlegung der Organe EWG, EGKS und EURATOM geschaffen. Die EG entwickelte
sich und wurde zum Motor der wirtschaftlichen und der politischen Integration
Europas. Sie gewann an Attraktivität und 1973 traten Großbritannien,
Irland und Dänemark bei (erste Erweiterung). Griechenland folgte 1981 (zweite
Erweiterung), Spanien und Portugal schlossen sich 1986 der Gemeinschaft an (dritte
Erweiterung) (Plötsch, „Die deutsch Demokratie“, S.
120f.). Die Europäische Union wurde erst durch den Vertrag von Maastricht,
den die zwölf Mitgliedsstaaten der EG am 7. Februar 1992 unterzeichneten
und der am 1. November 1993 in Kraft trat, gegründet. Durch diesen Vertrag
wurde die europäische Integration beschleunigt und eine Erweiterung der
EG-Gründungsverträge vollzogen. Die Erweiterung beinhaltet neben dem
Ziel einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch die stufenweise
Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion, die Gründung einer
Europäischen Zentralbank, die Ein-führung einer Unionsbürgerschaft
sowie die Weiterentwicklung der Sozialpolitik. 1995 traten Finnland, Österreich
und Schweden der EU bei (vierte Erweiterung). Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag
von Amsterdam wurden weitere institutionelle Reformen der EU vereinbart. Im
Mai 1998 beschlossen die 15 EU-Mitglieder den Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion.
Allerdings nahmen hierbei Dänemark, Griechenland, Großbritannien
und Schweden nicht teil („EU“, www.wissen.de). Die Mitgliedsstaaten
der EU sind weiterhin selbständige und souveräne Staaten, haben sich
aber für bestimmte Politikbereiche zu einer gemeinschaftlichen Politik
bzw. zur Abstimmung ihrer Politik verpflichtet und unterliegen in manchen Bereichen
der Rechtssetzungkompetenz der EU. Die EU als das gemeinsame politische Dach
der europäischen Integration basiert auf drei Pfeilern: auf der EG (1.
und wichtigster Pfeiler), auf der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP; 2. Pfeiler) und der Zusammenarbeit in dem Bereich der Justiz (3. Pfeiler)(„Europäische
Union“, ENCARTA).
3.2 Etappen auf dem Weg zur OsterweiterungNach dem Zusammenbruch des Ostblocks
schloss die EU zu Beginn der neunziger Jahre mit zehn Staaten Mittel- und Osteuropas
(Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien
und Ungarn; später kam noch Türkei, Zypern, Malta und die Schweiz
hinzu) Assoziierungs-abkommen (Europa-Abkommen) ab. Es ist eine Option auf eine
Vollmitgliedschaft in der EU. Das Ziel der Europa-Abkommen ist der Ausbau der
wirtschaftlichen und politischen Beziehung zwischen der EU und den assoziierten
Staaten, der Abbau von Wirtschafts- und Handelsbeschränk-ungen, die Unterstützung
der Transformationsprozesses hin zu marktwirt-schaftlichen und demokratischen
Strukturen sowie ihre Heranführung an die EU. Die EU unterstützt den
Beitrittsprozess der mittel- und osteuropäischen Länder durch das
PHARE-Programm (Poland-Hungary Action for the Reconstruction of the Economy).
Vor allem der Aufbau der notwendigen Verwaltung und die für die Übernahme
des EU-Rechts notwendigen Strukturen werden dadurch finanziert (ENCARTA). Da
die Europa-Abkommen den assoziierten Staaten nur eine unverbindliche Beitrittsperspektive
boten, wurden von Europäischen Rat im Juni 1993 in Kopenhagen die Voraus-setzungen
für die Mitgliedschaft festgelegt („Kopenhager Kriterien“):1.
– institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische
und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrecht sowie die
Achtung von Minderheiten2. – eine funktionsfähige Marktwirtschaft
sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb
der EU standzuhalten3. – Beitrittskandidaten müssen die aus einer
Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die
Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu
eigen machen können. (Kreile, „Osterweiterung“, S.
805f.)Nach den EU-Verträgen kann es nur eine Vollmitgliedschaft geben,
deshalb müssen die Beitrittskandidaten alle Rechte und Pflichten akzeptieren,
die sich aus den Verträgen seit 1953 ergeben (acquis communautaire).Im
Dezember 1994 beschloss der Europäische Rat von Essen eine „Heranführungsstrategie“,
welche die MOE-Staaten schrittweise in die EU eingliedern soll. Ein Schlüsseldokument
hierfür ist das Weißbuch, das dem Europäischen Rat von Cannes
im Juni 1995 von der Kommission vorgelegt wurde. Es ist ein Leitfaden für
die Assoziierungspartner, der ihnen bei der Angleichung ihrer Rechtsvorschriften
an den umfangreichen Bestand des Binnenmarktrechtes helfen soll. Es kommt auf
die Schaffung institutioneller und administrativer Voraussetzung an. Im Juli
1997, nach dem Gipfel in Amsterdam, legte die Kommission die AGENDA2000 vor.
Hierbei handelt es sich um ein umfangreiches Dokument, das eine Strategie für
die Vorbereitung der EU auf die Erweiterung entwirft und die Stellungnahmen
zu den Beitrittsanträgern der assoziierten Staaten enthält. Die Empfehlung
der Kommission lautete, mit Ungarn, Polen, Estland, Tschechien und Slowenien
(„Luxemburg-Gruppe“, mittlerweile gibt es auch die „Helsinkie-Gruppe“;
siehe auch 2.) Beitrittsverhandlungen zu beginnen (Kreile, „Ostwerweiterung“,
S. 807). Im März 1998 präsentierte die Kommission ein Paket von Legislativ-vorschlägen,
das die Vorschläge der AGENDA2000 konkretisierte und in Form von Rechtsvorschriften
brachte. Das Paket enthielt auch Vorschläge für neue Verordnungen
im Agrarbereich und den Entwurf einer neuen finanziellen Vorausschau für
den Zeitraum 2000-2006. Diese sah bei den Agrarausgaben und der Regionalförderung
Kürzungen und Umschichtungen vor. Erst nach langwierigen Verhandlungen
konnten sich die Staats- und Regierungschefs der EU im März 1999 auf eine
modifizierte AGENDA2000 einigen, die weit hinter den von der Kommission vorgeschlagenen
Kürzungen zurückblieb. Um die Beitrittsverhandlungen besser zu strukturieren,
hat die Kommission den Rechtsbestand der EU in 31 Kapitel aufgeteilt, die mit
jedem der Beitritts-kandidaten verhandelt werden. Darunter sind Themen wie freier
Personen-verkehr, freier Dienstleistungsverkehr, Landwirtschaft, Umwelt oder
Verkehr vorzufinden. Mit Kandidaten der ersten Gruppe (Estland, Polen, Slowenien,
Ungarn, Tschechien, Zypern) wurden konkrete Verhandlungen in zahlreichen Kapiteln
bereits aufgenommen bzw. abgeschlossen. Mit Staaten der zweiten Gruppe (Bulgarien,
Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei, Türkei) wurden ebenfalls
schon einige Kapitel eröffnet. Einen aktuellen Überblick über
Fortschritte der Beitrittsländer liefern die jährlichen Berichte der
Kommission („Informationen zu den Beitrittsländern“,
www.zdh.de/...). Der Beitrittsprozess verläuft in drei Phasen: Antragsverfahren,
Beitrittsver-handlungen und Ratifizierungsprozess. Nachdem ein Land seinen Antrag
auf EU-Mitgliedschaft gestellt hat, legen EU-Kommission und die „Alt-Mitglieder“
ihre Verhandlungspositionen auf den Tisch. Der Antragssteller bringt seine Erwartungen
auch in das Verfahren ein. Erst wenn alle Beteiligten sich auf eine AGENDA geeinigt
haben, starten die eigentlichen Beitrittsver-handlungen. Die EU setzt den Kandidaten
Vorgaben, die zur Aufnahme erfüllt werden müssen. Nach Ende der Verhandlungen
wird eine Beitrittsakte beschlossen, die einen Ratifizierungsprozess durchlaufen
muss, bevor die Mitgliedschaft in Kraft tritt. Alle Mitgliedsstaaten müssen
diese Akte absegnen. Zudem hängt die Mitgliedschaft von der Zustimmung
des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates ab. Lehnt eine
Instanz die Aufnahme ab, muss das Aufnahmeverfahren wiederholt werden („Ein
Glossarium der EU-OE“, www.ftd.de/...).Dass eine Reform der Organe
der EU, wie sie die Kommission für die eigene Behörde vorgeschlagen
hatte, notwendig war, erwies sich im März 1999. Die EU geriet durch den
Rücktritt der ganzen Kommission in eine Krise. Der Grund waren Vorwürfe
der Korruption und der Vetternwirtschaft gegen einige der 20 Kommissare, vor
allem gegen die Franzosin Edith Cresson (ENCARTA). Problematisch hierbei war,
dass die Kommission als Kollektivorgan agiert und daher auch nur als kollektiv
abgesetzt werden dürfe. Misstrauensanträge gegen einzelne Kommissare
seien nicht vorgesehen. Die Kommission unter Jacques Santer trat am 16. März
zurück, blieb aber noch bis zur Ernennung der neuen Kommission unter Romano
Prodi im September 1999 kommissarisch im Amt (ENCARTA).
3.3 Was versprechen sich EU und Beitrittskandidaten von der Osterweiterung?Die
Osterweiterung der Europäischen Union bietet sowohl Risiken als auch Chancen.
Jedoch erwachsen aus der Erweiterung des Integrationsverbandes für beide
Seiten Vorteile. Die Handelsströme der MOE-Staaten würden stärker
nach Westen hin umgelenkt werden, was zu einem erhöhten Handel zwischen
den Ländern führe. Deutschland profitiere hierbei besonders, jedoch
haben auch die übrigen 14 EU Mitglieder in den letzten Jahren mehr erwirtschaften
können. Nach Rechnungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung
(DIW) bestehe in den MOE-Staaten „erhebliches Potential für eine
weitere Steigerung des Handels, wenn der Transformations-prozess in den MOE-Staaten
weiter voranschreitet“. Im Falle eines Beitritts, der Mitgliedschaft
in der EU, sei eine intensivere Verflechtung zu erwarten. Durch die Möglichkeit
einer erweiterten Arbeitsteilung im gesamteuropäischen Rahmen, lasse sich
auch die Position der Unternehmen im globalen Wettbewerb stärken. Die bereitwilligen
Länder verfügen über bedeutende Ressourcen (landwirtschaftliche
Flächen, bestimmte Mineralien, Artenvielfalt, usw.). Für Verkehr,
Energietransit und Kommunikation sei die geographische Lage ein Pluspunkt. Den
Beitrittskandidaten werde die Integration in die Union kräftige Impulse
für die Wirtschaftsentwicklung geben, die umfangreiche Investitionen in
Verbindung mit Modernisierung der Wirtschaft mit sich bringen. Nach der DIW-Studie
seien für kein Land der EU-15 negative Wirkungen zu befürchten. Jedoch
berge die Osterweiterung politischen Sprengstoff wegen ihrer Auswirkungen auf
die gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Strukturfonds und den Haushalt der Gemeinschaft
(Kreile, „Oster-weiterung)). Daher spielt der Agrarsektor eine wichtige
Rolle bei den Beitrittsverhandlungen. Einerseits entfalle rund die Hälfte
des EU-Haushaltes auf ihn und andererseits sei die Landwirtschaft in den MOE-Staaten
nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftssektor. In den MOE-Staaten seien zehn
Millionen (20% der Bevölkerung) Menschen im Agrarsektor tätig, verglichen
mit 7,5 Millionen (5%) in der heutigen 15-er Gemeinschaft. Die EU-Kommission
schätzt trotz guten Wirtschaftswachstums in den Beitrittsländern die
Chancen für eine Beschleunigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft
als gering. Hemm-faktoren seien Kapitalmangel und schlecht funktionierende Bodenmärkte.
Es müssten mehr außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze in diesen
Ländern geschaffen werden. Die notwendigen Anpassungsmaßnahmen sollten
vor Beitritt geleistet werden. Dabei sei mit enormen Kosten zu rechnen, die
viele Westeuropäer zögern lassen den Prozess der Erweiterung schnell
voran zu treiben („EU-Osterweiterung“, www.cdu.de/politik-a-z...).
Für Gerhard Schröder ist der Einigungsprozess auch Friedenspolitik.
Die Weltwirtschaft sei mittlerweile so verflochten, dass Störungen „in
irgendeinem Winkel der Welt über kurz oder lang bei uns zu spüren
sind“ und „Märkte sich besonders gut entwickeln, wenn
Frieden ist“ („Dynamo oder Ruin?“, www.spiegel.de/poli...).
Zu den politisch heikelsten Wirkungen der Erweiterung zählt die Arbeiterkräfte-wanderung
aus den MOE-Staaten, die bei Herstellung der Freizügigkeit von vielen erwartet
wird. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität der westeuropäischen
Arbeitsmärkte führt kein Weg an einer Übergangsperiode vorbei
(Kreile, „Osterweiterung“, S. 809). Daher hat die Kommission
am 7. März 2001 ein Informationspapier vorgestellt. Darin wurde das von
Bundeskanzler Schröder vorgeschlagene Modell der Übergangsfristen
als eine von 5 Optionen aufgenommen. Nach Bundesarbeitsminister Walter Riester
stelle es eine gute Grundlage für die anstehenden Beratungen zu diesem
Thema dar. Bundeskanzler Schröder hatte sein Modell am 18. Dezember 2000
vorgestellt. Eine uneingeschränkte Freizügigkeit vom ersten Tag der
Mitgliedschaft- also das Recht von Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten,
in jedem Land der EU zu arbeiten- sei vom deutschen Arbeitsmarkt nicht von einem
auf den anderen Tag zu verkraften. Schröder schlug eine flexible Übergangslösung
für die Dauer von sieben Jahren vor. Eine Verkürzung sei nach Eignung
der Beitrittskandidaten möglich. Die alten Mitgliedsstaaten hätten
auch die Möglichkeit z.B. im Falle von Arbeitskräftemangel diese Frist
zu verkürzen („Flexible Übergangsfristen bei Arbeinehmerfreizügigkeit
nach EU-Osterweiterung“, www.bundesregierun...).
4. Ergebnisse und Stellungnahme Seit den demokratischen Veränderungen in
Mittel- und Osteuropa wird das Thema der Erweiterung der Europäischen Union
diskutiert. Die EU hat, wie schon in Punkt 2. erwähnt, Beitrittsverhandlungen
mit Ungarn, Polen, Estland, Tschechien, Slowenien und Zypern („Luxemburg-Gruppe)
sowie mit Rumänien, Slowakei, Lettland, Bulgarien, Malta und der Türkei
(„Helsinki-Gruppe“) aufgenommen. Diese Staaten müssen
viele Voraussetzungen erfüllen, um in die EU aufgenommen zu werden (z.B.
Kopenhager Kriterien) und der Beitrittsprozess ist langwierig (siehe 3.). Durch
die Erweiterung der EU nach Osten und Südosten hätte man die Chance
auf ein starkes und geeintes Europa, welches international bei der Wettbewerbsfähigkeit
mit den USA und China mithalten könnte. Der Binnenmarkt und die Absatzmärkte
würden sich vergrößern und der Beitritt der Staaten erhöhe
auch die Rechtssicherheit. Zwar ist die Heranführung der Beitrittskandidaten
an die EU mit enormen Kosten verbunden, doch sind die Aussichten für ein
prosperierendes und friedliches Europa nach fast allen mir bekannten Materialien
positiv. Die Angst vor der Freizügigkeit, also dem Zustrom von Scharen
von Arbeitskräften aus dem Osten, besteht zwar, aber dem soll mit Übergangsfristen
entgegengewirkt werden (siehe 3.). Ausserdem glaube ich nicht, dass mit Öffnung
der Grenzen ein großer Teil der Arbeitnehmerschaft eines Landes in den
Westen emigriert. Sprachprobleme, Mentalitäts-unterschiede und Verwurzelung
mit der Heimat halten die Menschen von grenzüberschreitender Migration
oftmals zurück. Ich halte die Osterweiterung der EU für sinnvoll.
Es besteht die Aussicht auf ein friedliches Europa, welches wirtschaftlich prosperieren
kann. Den Beitritts-länder wird der Beitritt schließlich auch nicht
einfach so ermöglicht. Sie müssen ihr Rechtssystem dem der Union anpassen
und in der Wirtschaft viele Strukturen ändern; so z.B. mehr Arbeitsplätze
außerhalb der Landwirtschaft schaffen. Die Anforderung an die Beitrittskandidaten
sind hoch, doch man will sie erfüllen.
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