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Der Islam
Die Muslime, die Anhänger des Islams, bilden die zweitgrößte
Religionsgemeinschaft der Welt nach dem Christentum. Ihre Gesamtzahl beträgt
heute 817 065 000, das heißt 17,1% der Weltbevölkerung. Von
ihnen leben 65,5% in Südasien und 26,4% in Afrika. In rund 162 Ländern
ist die Weltreligion Islam heutzutage verbreitet. Einmal kann der Islam
als Religion der Minderheit vorkommen und einmal als Staatsreligion. In
Deutschland leben rund 1,5 Million Muslimes. Die Anhänger
des Islams werden Muslime genannt. Sprachlich unkorrekt ist zum einen die
englische Form Moslem, sowie auch Muselmann eine unkorrekte Eindeutschung
des türkischen Musulman (aus dem persischen Musliman) ist. Das Wort
Islam ist ein arabisches Wort und heißt übersetzt "Frieden finden
durch Unterwerfung unter den Willen Gottes." Deshalb heißt Muslime
auch übersetzt, die sich Gott ergeben haben.
Im Islam gibt es auch eine höhere Existenz, an die die Muslimes
glauben. Sie glauben genau wie die Christen an einen Gott, der Gott des
Islams heißt Allah, der den Propheten Mohammad auf die Erde sannt.
Der Gottesname Allah wird mit zahlreichen Attributen verbunden - zum Beispiel
der Große, Erhabene, Allmächtige, Bezwingende, Weise, Allwissende,
Gerechte -, die, zusammengestellt als "die schönsten Namen", die 99
Perlen des islamischen "Rosenkranzes" darstellen. Im Islam ist Allah
der Schöpfer aller Dinge und Herrscher der Welt. Allah soll die Erde
in sechs Tagen erschaffen haben. Außerdem schuf Allah den Menschen
und die beiden Geschlechter. Zum Hofstaat Allahs gehören die Engel;
deren bedeutendste sind Djabra'il (Gabriel), von dem Muhammad die Offenbarung
erhalten hat, Mikal (Michael), der Führer der Menschen, Israfil (Raphael),
der die Trompete der Auferstehung bläst, und 'Izra'il, der Todesengel.
Die Engel sind geschlechtslos und sündenlos, sie essen und trinken
nichts. Ei!
nige tragen den Thron Allahs, andere lobpreisen ihn ständig, und
wieder andere beobachten die Taten der Menschen und berichten darüber.
Diese Engel sind Schutzengel. Nur für Tiere sind Engel sichtbar, für
die Menschen sind sie unsichtbar. Unter den Engeln stehen die Dijnn, dies
sind Mischwesen aus Engel und Mensch, die Geschlechtswesen sind. Die Dijnn
trinken und essen im Gegensatz zu den Engeln etwas. Die Dijnn sind entweder
gut oder böse, gläubig oder ungläubig. Jeder Menschen hat
einen guten und schlechten Dijnn an seiner Seite. Als Hauptteil des Teufels
gilt Shaitan (kommt von Satan). Er gilt deshalb als Hauptteil des Teufels,
weil er als einziger Engel dem ersten Menschen Adam die von Allah befohlene
Huldigung verweigerte, ist er aus dem Paradies verstoßen, bis zur
Auferstehung von den Toten.
Das höchste Gut eines Muslime ist der Koran (arab. = das zu Lesende).
Der Koran wird als heilige Schrift bezeichnet, da er die Offenbarungen
von Mohammad in schriftlicher Form enthält. Der Koran besteht aus
114 Suren (arab. =Abschnitte, Kapitel). Die Abschnitte wiederum beinhalten
6236 ajat (arab. = Zeichen, Verse). Jeder der 114 Abschnitte des Korans,
bis auf der neunte, beginnen mit den Worten: "Im Namen Allahs, des Erbarmers,
des Barmherzigen", wofür das Kurzwort basmala steht, das aus den Wörtern
dieser eben genannten Einleitungsformel hervorgeht. Die Sure werden in
zwei verschiedene Richtungen unterteilt. Diese beiden Richtungen entsprechen
den beiden großen Lebensabschnitten des Propheten Mohammeds. Die
mekkanischen Abschnitte des Korans sind in einem aufgeregten, sprunghaften
und abgerissenen, aber sehr hinreißenden Still des Propheten geschrieben.
Die medinensischen Abschnitte des Korans sind eher nüchtern geschrieben.
Der Koran beinhaltet Warnungen und Schilderungen d!
es Gerichtes, sowie Lobpreisungen von Allah. Außerdem beinhaltet
er Erzählungen über vorislamische Offenbarungsträger, zu
denen Moses und Jesus gehören. Der Koran ist in der Muttersprache
von Mohammad geschrieben, dem mekkanischen Dialekt der arabischen Sprache.
Nur rituell Reine dürfen dem Koran lauschen und ihn verlesen und berühren.
Der Koran darf nur zu Lehrzwecken übersetzt werden und nicht zu kultischen
Zwecken. Von den zahlreichen arabischen Ausgaben des Korans gilt die ägyptische
Ausgabe aus dem Jahre 1919 weitgehendst als maßgebend.
Der Islam ruht auf fünf Säulen (arkan). Diese in Medina und
in der Zeit der frühen Kalifen ausgebildeten Grundpflichten haben
für die Rechtsgläubigen verbindende Gültigkeit. Die fünf
Grundpflichten sind:
1. Das Glaubensbekenntnis (shahada)
Die schon in frühester Zeit bezeugte Bekenntnisformel, die nicht
von Mohammad selbst stammt, ist Bestandteil des täglichen Ritualgebet.
Shahada ist im engeren Sinn das Glaubensbekenntnis und im weiteren Sinn
das Zeugnis, das ein Muslime dadurch ablegt, dass er für den Islam
mit den Waffen kämpft und vor allem dadurch, dass er für den
Islam im Heiligen Krieg stirbt. Derjenige, der im Heiligen Krieg fällt,
heißt shahid (Zeuge). Die shahada steht am Beginn eines muslimischen
Lebens und bewirkt bei dem, der sie erstmalig vor muslimischen Zeugen ausspricht,
die Zugehörigkeit zum Islam; sie soll auch das letzte Wort auf den
Lippen eines sterbenden Muslim sein. Der shahada lautet wie folgt: ilaha
illa Allah, Muhammadeer rasulullah, das übersetzt bedeutet: "Es gibt
keinen Gott außer Allah; Mohammed ist der Gesandte Allahs.
2. Das Ritualgebet (salat)
Salat (Handlung des Beugens) ist die Bezeichnung für das Ritualgebet.
Das Ritualgebet wird fünfmal am Tag abgehalten. Das erstemal im Morgengrauen
(zwischen Dämmerung und Sonnenaufgang), am Mittag, nachmittags (drei
Stunden nach Mittag), bei Sonnenuntergang und nach Einbruch der Nacht (zwei
Stunden nach dem Sonnenuntergang). Das Ritualgebet hat das Bild des Islams,
das die Menschen haben, die sich nicht so viel mit der Religion Islam auseinandersetzen,
besonders geprägt. Um das Ritualgebet verrichten zu dürfen erfordert
es rituelle Reinheit. Deshalb wäscht sich der Muslim vorher die Hände,
spült den Mund aus, wäscht sich das Gesicht und die Arme bis
zum Ellenbogen, badet das Haupt und wäscht sich die Füße
bis zu den Knöcheln, wozu er auch Sand verwenden kann. Nach diesem
rituellen Reinigungsvorgang stellt sich der Muslime, wenn er sich außerhalb
einer Moschee befindet mit bloßen Füßen und bedecktem
Haupt auf den Gebetsteppich, der den reinen Bezirk markiert, in der unreinen
Um!
gebung, den nur eine Moschee ist rein. Der Muslime wendet sich dann
in Richtung Mekka. Das Ritualgebet besteht aus einer genau festgelegten
Reihenfolge von Körperbewegungen und Körperhaltungen. Das Ritualgebet
läuft für einen Muslime wie folgt ab:
1. Aussprechen der Gebetsabsicht, dies wird im stehen ausgeübt.
2. Nun spricht man die Worte "Allahu akbar" aus und er erhebt die Hände.
3. Nun folgt das Hauptgebet des Muslime, das wie folgt lautet:
Lob sei Allah, dem Weltenherrn, dem Erbarmer, dem Barmherzigen, dem
König am Tage des Gerichts! Dir dienen wir und zu dir rufen um Hilfe
wir; leite uns den rechten Pfad, den Pfad derer, denen du gnädig bist,
nicht derer, denen du zürnst, und nicht der Irrenden.
4. Vornüberbeugung des Rumpfes
5. Wiederauferichtung
6. Erste Prosternation
7. Kniende Haltung
8. Zweite Prosternation
9. Nochmalige kniende Haltung mit Aussprechen des Glaubensbekenntnisses
und der Segensbitte an die Propheten sowie abschließend Verbeugung
nach rechts und links mit zweimaligen Gruß an die anwesenden Gläubigern
Die Nummern 3 - 8 gelten als eine rak'a. Die Anzahl der verrichteten
rak'as ist für die fünf täglichen salats je nach der Tageszeit
verschieden (2 - 4).
Für die Verrichtung des Ritualgebet am Freitagmittag, der Freitag
ist im Islam der heilige Wochentag an dem die Arbeit mittags eingestellt
werden soll, so dass man am pflichtmäßigen Freitagsgottesdienst
teilnehmen kann. Zu diesem Zwecke wurden im Laufe der Jahre Moscheen erbaut,
die man Freitagsmoscheen nennt. Diese wurden extra für die Teilnahme
am Freitagsgottesdienst erbaut, an dem mindestens 40 Personen anwesend
sein müssen. Teilnehmen muss jeder männliche, volljährige
Muslime.
3. Die Wohltätigkeit und Almosensteuer (zakat)
Die zakat ist nach dem Koran vorgeschriebene Wohltätigkeit in
Form von Almosen, das durch die Gemeinde verteilt wird, hat sich im Laufe
der Geschichte zur pflichtmäßigen Armensteuer entwickelt, die
vom islamischen Staat eingezogen wird und heute meist schon in der Staatssteuer
eingeschlossen ist. Diese Steuer dient zu einem Ausgleich zwischen den
besteuerten Reichen und den unterstützten Armen. Diese Almosen sollen
laut Koran nur für bestimmte Personenkreise verwendet werden. Zu diesem
bestimmten Personenkreis gehören: Arme, freigelassene Sklaven, Verschuldete,
Witwen, Waisen, Reisende, Gefangene, Kranke und die für den Glaubenskrieg
zu Entschädigenden. Aus den Rechtsbüchern des Islams geht hervor,
wie hoch die Armensteuer ist. Ein Muslime, der seit einem Jahr sich nicht
verschuldet hat, muss pro Jahr ca. 2,5% des Grundbesitzes, des Vermögens
und Einkommens zahlen. Auf den landwirtschaftlichen Erzeugnissen liegen
10% Steuer für Produkte aus natürlicher Bewässerung und
5% bei solchen die künstlich Bewässert wurden.
4. Fasten im Monat Ramadan (sawm)
Die Muslimes haben einen speziellen Monat, den sie Ramadan nennen,
in diesem Monat, der der neunte des Kalenderjahres ist, der durch den verlauf
der Mondjahre in alle Jahreszeiten fallen kann. Im Monat Ramadan gibt es
eine gesetzliche Pflicht zu Fasten. Deshalb heißt der Ramadan auch
Fastenmonat. Der Fastenmonat ist der einzige Monat, der im Koran erwähnt
wird. Im Ramadan gilt die Nacht vom 26. zum 27., als besonders segensreich,
da in dieser heiligen Nacht der Koran auf die Erde herabgesandt wurde.
Das Ende des Fastenmonats bildet ein großes Fest, das sogenannte
"Fest des Fastenbrechens". Während des Fastenmonats muss sich jeder
volljährige und gesunde Muslim ab dem Zeitpunkt an wenn man einen
schwarzen Faden und einen weißen Faden auseinanderhalten kann bis
zum Sonnenuntergang nach vorausgegangener Absichtsverfassung unter anderem
von Speisen und Getränken fernhalten, sowie man nicht in dieser Zeit
Rauchen darf und kein Geschlechtsverkehr haben darf. In den Nächten
dieses Monats darf man all diese eben genannten Sachen. Der Ramadan ist
die noch heute am strengsten eingehaltene der fünf Grundpflichten
des Islams.
5. Pilgerfahrt nach Mekka (hadjdj)
Jeder volljährige Muslime, egal welchen Geschlechtes muss mindestens
einmal in seinem Leben die Pilgerfahrt nach Mekka begehen, wenn er dazu
gesundheitlich, aber auch finanziell in der Lage ist. Die kleine Pilgerfahrt
kann das ganze Jahr über gemacht werden. Wo hingegen die große
Pilgerfahrt im letzten Monat des Mondjahres stattfindet. Mit dieser Pilgerfahrt
erhält man die Erfüllung seines religiösen Lebens. Jeder
Muslime, der diese Pilgerfahrt begangen hat darf sich hadjdji (Mekkapilger)
nennen. Die Pilgerfahrt stärkt das Gemeinschaftsbewußtsein der
Muslime. Die Pilgerfahrt wird in verschieden Schritte unterteilt. Zuerst
unterzieht sich der Pilger einer rituellen Reinigung und legt das Pilgergewand
an. Das Pilgergewand besteht aus zwei ungesäumten, weißen Tüchern.
Zwei Tage nach diesem Vorgang betritt er den heiligen Bezirk in Mekka.
Am folgenden Tag spricht der Pilger sein Mittagsgebet im Tal'Arfat, wo
sich das größte Lager der Pilger befindet. Am dritten Tag seines
Aufentha!
lts in Mekka suchen die Pilgere den Ort Mina auf, wo sie Steine auf
drei Steinhaufen werfen, dies soll die Steinigung des Teufels darstellen.
Am 10. Tag des Walfahrtsmonats wird das Opferfest gefeiert, an dem von
den muslimischen Pilgern und den zugleich zu Hause gebliebenen Muslimen
in der gesamten islamischen Welt ein Opfertier geschlachtet wird, und das
Fleisch unter den Armen verteilt wird.
Diese fünf Pfeiler des Islams, auf die sich ca. 700 Gebote des
Korans stützen, setzten den Glauben an die fünf Glaubensartikel
voraus.
· Den Glauben an die Einheit Gottes
· Den Glauben an die Existenz der Engel
· Den Glauben an die Bücher Gottes
· Den Glauben an die Propheten Gottes
· Den Glauben an das jüngste Gericht (leben nach dem Tod)
Die Quelle aus der diese Gebote und Glaubensartikel hervorgehen ist
der Koran, die Offenbarung, die Allah dem Propheten Mohammad gewährte
und für den Koran (das oft gelesene) bestimmte.
Oliver Heering
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