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Der Islam

Die Muslime, die Anhänger des Islams, bilden die zweitgrößte Religionsgemeinschaft der Welt nach dem Christentum. Ihre Gesamtzahl beträgt heute 817 065 000, das heißt 17,1% der Weltbevölkerung. Von ihnen leben 65,5% in Südasien und 26,4% in Afrika. In rund 162 Ländern ist die Weltreligion Islam heutzutage verbreitet. Einmal kann der Islam als Religion der Minderheit vorkommen und einmal als Staatsreligion. In Deutschland leben rund 1,5 Million Muslimes.   Die Anhänger des Islams werden Muslime genannt. Sprachlich unkorrekt ist zum einen die englische Form Moslem, sowie auch Muselmann eine unkorrekte Eindeutschung des türkischen Musulman (aus dem persischen Musliman) ist. Das Wort Islam ist ein arabisches Wort und heißt übersetzt "Frieden finden durch Unterwerfung unter den Willen Gottes." Deshalb heißt Muslime auch übersetzt, die sich Gott ergeben haben.

Im Islam gibt es auch eine höhere Existenz, an die die Muslimes glauben. Sie glauben genau wie die Christen an einen Gott, der Gott des
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Islams heißt Allah, der den Propheten Mohammad auf die Erde sannt. Der Gottesname Allah wird mit zahlreichen Attributen verbunden - zum Beispiel der Große, Erhabene, Allmächtige, Bezwingende, Weise, Allwissende, Gerechte -, die, zusammengestellt als "die schönsten Namen", die 99 Perlen des islamischen  "Rosenkranzes" darstellen. Im Islam ist Allah der Schöpfer aller Dinge und Herrscher der Welt. Allah soll die Erde in sechs Tagen erschaffen haben. Außerdem schuf Allah den Menschen und die beiden Geschlechter. Zum Hofstaat Allahs gehören die Engel; deren bedeutendste sind Djabra'il (Gabriel), von dem Muhammad die Offenbarung erhalten hat, Mikal (Michael), der Führer der Menschen, Israfil (Raphael), der die Trompete der Auferstehung bläst, und 'Izra'il, der Todesengel. Die Engel sind geschlechtslos und sündenlos, sie essen und trinken nichts. Ei!
nige tragen den Thron Allahs, andere lobpreisen ihn ständig, und wieder andere beobachten die Taten der Menschen und berichten darüber. Diese Engel sind Schutzengel. Nur für Tiere sind Engel sichtbar, für die Menschen sind sie unsichtbar. Unter den Engeln stehen die Dijnn, dies sind Mischwesen aus Engel und Mensch, die Geschlechtswesen sind. Die Dijnn trinken und essen im Gegensatz zu den Engeln etwas. Die Dijnn sind entweder gut oder böse, gläubig oder ungläubig. Jeder Menschen hat einen guten und schlechten Dijnn an seiner Seite. Als Hauptteil des Teufels gilt Shaitan (kommt von Satan). Er gilt deshalb als Hauptteil des Teufels, weil er als einziger Engel dem ersten Menschen Adam die von Allah befohlene Huldigung verweigerte, ist er aus dem Paradies verstoßen, bis zur Auferstehung von den Toten.

Das höchste Gut eines Muslime ist der Koran (arab. = das zu Lesende). Der Koran wird als heilige Schrift bezeichnet, da er die Offenbarungen von Mohammad in schriftlicher Form enthält. Der Koran besteht aus 114 Suren (arab. =Abschnitte, Kapitel). Die Abschnitte wiederum beinhalten 6236 ajat (arab. = Zeichen, Verse). Jeder der 114 Abschnitte des Korans, bis auf der neunte, beginnen mit den Worten: "Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen", wofür das Kurzwort basmala steht, das aus den Wörtern dieser eben genannten Einleitungsformel hervorgeht. Die Sure werden in zwei verschiedene Richtungen unterteilt. Diese beiden Richtungen entsprechen den beiden großen Lebensabschnitten des Propheten Mohammeds. Die mekkanischen Abschnitte des Korans sind in einem aufgeregten, sprunghaften und abgerissenen, aber sehr hinreißenden Still des Propheten geschrieben. Die medinensischen Abschnitte des Korans sind eher nüchtern geschrieben. Der Koran beinhaltet Warnungen und Schilderungen d!
es Gerichtes, sowie Lobpreisungen von Allah. Außerdem beinhaltet er Erzählungen über vorislamische Offenbarungsträger, zu denen Moses und Jesus gehören. Der Koran ist in der Muttersprache von Mohammad geschrieben, dem mekkanischen Dialekt der arabischen Sprache. Nur rituell Reine dürfen dem Koran lauschen und ihn verlesen und berühren. Der Koran darf nur zu Lehrzwecken übersetzt werden und nicht zu kultischen Zwecken. Von den zahlreichen arabischen Ausgaben des Korans gilt die ägyptische Ausgabe aus dem Jahre 1919 weitgehendst als maßgebend.

Der Islam ruht auf fünf Säulen (arkan). Diese in Medina und in der Zeit der frühen Kalifen ausgebildeten Grundpflichten haben für die Rechtsgläubigen verbindende Gültigkeit. Die fünf Grundpflichten sind:

1. Das Glaubensbekenntnis (shahada)
Die schon in frühester Zeit bezeugte Bekenntnisformel, die nicht von Mohammad selbst stammt, ist Bestandteil des täglichen Ritualgebet. Shahada ist im engeren Sinn das Glaubensbekenntnis und im weiteren Sinn das Zeugnis, das ein Muslime dadurch ablegt, dass er für den Islam mit den Waffen kämpft und vor allem dadurch, dass er für den Islam im Heiligen Krieg stirbt. Derjenige, der im Heiligen Krieg fällt, heißt shahid (Zeuge). Die shahada steht am Beginn  eines muslimischen Lebens und bewirkt bei dem, der sie erstmalig vor muslimischen Zeugen ausspricht, die Zugehörigkeit zum Islam; sie soll auch das letzte Wort auf den Lippen eines sterbenden Muslim sein. Der shahada lautet wie folgt: ilaha illa Allah, Muhammadeer rasulullah, das übersetzt bedeutet: "Es gibt keinen Gott außer Allah; Mohammed ist der Gesandte Allahs.
 
 

2. Das Ritualgebet (salat)
Salat (Handlung des Beugens) ist die Bezeichnung für das Ritualgebet. Das Ritualgebet wird fünfmal am Tag abgehalten. Das erstemal im Morgengrauen (zwischen Dämmerung und Sonnenaufgang), am Mittag, nachmittags (drei Stunden nach Mittag), bei Sonnenuntergang und nach Einbruch der Nacht (zwei Stunden nach dem Sonnenuntergang). Das Ritualgebet hat das Bild des Islams, das die Menschen haben, die sich nicht so viel mit der Religion Islam auseinandersetzen, besonders geprägt. Um das Ritualgebet verrichten zu dürfen erfordert es rituelle Reinheit. Deshalb wäscht sich der Muslim vorher die Hände, spült den Mund aus, wäscht sich das Gesicht und die Arme bis zum Ellenbogen, badet das Haupt und wäscht sich die Füße bis zu den Knöcheln, wozu er auch Sand verwenden kann. Nach diesem rituellen Reinigungsvorgang stellt sich der Muslime, wenn er sich außerhalb einer Moschee befindet mit bloßen Füßen und bedecktem Haupt auf den Gebetsteppich, der den reinen Bezirk markiert, in der unreinen Um!
gebung, den nur eine Moschee ist rein. Der Muslime wendet sich dann in Richtung Mekka. Das Ritualgebet besteht aus einer genau festgelegten Reihenfolge von Körperbewegungen und Körperhaltungen. Das Ritualgebet läuft für einen Muslime wie folgt ab:
1. Aussprechen der Gebetsabsicht, dies wird im stehen ausgeübt.
2. Nun spricht man die Worte "Allahu akbar" aus und er erhebt die Hände.
3. Nun folgt das Hauptgebet des Muslime, das wie folgt lautet:
Lob sei Allah, dem Weltenherrn, dem Erbarmer, dem Barmherzigen, dem König am Tage des Gerichts! Dir dienen wir und zu dir rufen um Hilfe wir; leite uns den rechten Pfad, den Pfad derer, denen du gnädig bist, nicht derer, denen du zürnst, und nicht der Irrenden.
4. Vornüberbeugung des Rumpfes
5. Wiederauferichtung
6. Erste Prosternation
7. Kniende Haltung
8. Zweite Prosternation
9. Nochmalige kniende Haltung mit Aussprechen des Glaubensbekenntnisses und der Segensbitte an die Propheten sowie abschließend Verbeugung nach rechts und links mit zweimaligen Gruß an die anwesenden Gläubigern
Die Nummern 3 - 8 gelten als eine rak'a. Die Anzahl der verrichteten rak'as ist für die fünf täglichen salats je nach der Tageszeit verschieden (2 - 4).
 

Für die Verrichtung des Ritualgebet am Freitagmittag, der Freitag ist im Islam der heilige Wochentag an dem die Arbeit mittags eingestellt werden soll, so dass man am pflichtmäßigen Freitagsgottesdienst teilnehmen kann. Zu diesem Zwecke wurden im Laufe der Jahre Moscheen erbaut, die man Freitagsmoscheen nennt. Diese wurden extra für die Teilnahme am Freitagsgottesdienst erbaut, an dem mindestens 40 Personen anwesend sein müssen. Teilnehmen muss jeder männliche, volljährige Muslime.

3. Die Wohltätigkeit und Almosensteuer (zakat)
Die zakat ist nach dem Koran vorgeschriebene Wohltätigkeit in Form von Almosen, das durch die Gemeinde verteilt wird, hat sich im Laufe der Geschichte zur pflichtmäßigen Armensteuer entwickelt, die vom islamischen Staat eingezogen wird und heute meist schon in der Staatssteuer eingeschlossen ist. Diese Steuer dient zu einem Ausgleich zwischen den besteuerten Reichen und den unterstützten Armen. Diese Almosen sollen laut Koran nur für bestimmte Personenkreise verwendet werden. Zu diesem bestimmten Personenkreis gehören: Arme, freigelassene Sklaven, Verschuldete, Witwen, Waisen, Reisende, Gefangene, Kranke und die für den Glaubenskrieg zu Entschädigenden. Aus den Rechtsbüchern des Islams geht hervor, wie hoch die Armensteuer ist. Ein Muslime, der seit einem Jahr sich nicht verschuldet hat, muss pro Jahr ca. 2,5% des Grundbesitzes, des Vermögens und Einkommens zahlen. Auf den landwirtschaftlichen Erzeugnissen liegen 10% Steuer für Produkte aus natürlicher Bewässerung und 5% bei solchen die künstlich Bewässert wurden.

4. Fasten im Monat Ramadan (sawm)
Die Muslimes haben einen speziellen Monat, den sie Ramadan nennen, in diesem Monat, der der neunte des Kalenderjahres ist, der durch den verlauf der Mondjahre in alle Jahreszeiten fallen kann. Im Monat Ramadan gibt es eine gesetzliche Pflicht zu Fasten. Deshalb heißt der Ramadan auch Fastenmonat. Der Fastenmonat ist der einzige Monat, der im Koran erwähnt wird. Im Ramadan gilt die Nacht vom 26. zum 27., als besonders segensreich, da in dieser heiligen Nacht der Koran auf die Erde herabgesandt wurde. Das Ende des Fastenmonats bildet ein großes Fest, das sogenannte "Fest des Fastenbrechens". Während des Fastenmonats muss sich jeder volljährige und gesunde Muslim ab dem Zeitpunkt an wenn man einen schwarzen Faden und einen weißen Faden auseinanderhalten kann bis zum Sonnenuntergang nach vorausgegangener Absichtsverfassung unter anderem von Speisen und Getränken fernhalten, sowie man nicht in dieser Zeit Rauchen darf und kein Geschlechtsverkehr haben darf. In den Nächten dieses Monats darf man all diese eben genannten Sachen. Der Ramadan ist die noch heute am strengsten eingehaltene der fünf Grundpflichten des Islams.

5. Pilgerfahrt nach Mekka (hadjdj)
Jeder volljährige Muslime, egal welchen Geschlechtes muss mindestens einmal in seinem Leben die Pilgerfahrt nach Mekka begehen, wenn er dazu gesundheitlich, aber auch finanziell in der Lage ist. Die kleine Pilgerfahrt kann das ganze Jahr über gemacht werden. Wo hingegen die große Pilgerfahrt im letzten Monat des Mondjahres stattfindet. Mit dieser Pilgerfahrt erhält man die Erfüllung seines religiösen Lebens. Jeder Muslime, der diese Pilgerfahrt begangen hat darf sich hadjdji (Mekkapilger) nennen. Die Pilgerfahrt stärkt das Gemeinschaftsbewußtsein der Muslime. Die Pilgerfahrt wird in verschieden Schritte unterteilt. Zuerst unterzieht sich der Pilger einer rituellen Reinigung und legt das Pilgergewand an. Das Pilgergewand besteht aus zwei ungesäumten, weißen Tüchern. Zwei Tage nach diesem Vorgang betritt er den heiligen Bezirk in Mekka. Am folgenden Tag spricht der Pilger sein Mittagsgebet im Tal'Arfat, wo sich das größte Lager der Pilger befindet. Am dritten Tag seines Aufentha!
lts in Mekka suchen die Pilgere den Ort Mina auf, wo sie Steine auf drei Steinhaufen werfen, dies soll die Steinigung des Teufels darstellen. Am 10. Tag des Walfahrtsmonats wird das Opferfest gefeiert, an dem von den muslimischen Pilgern und den zugleich zu Hause gebliebenen Muslimen in der gesamten islamischen Welt ein Opfertier geschlachtet wird, und das Fleisch unter den Armen verteilt wird.

Diese fünf Pfeiler des Islams, auf die sich ca. 700 Gebote des Korans stützen, setzten den Glauben an die fünf Glaubensartikel voraus.

· Den Glauben an die Einheit Gottes
· Den Glauben an die Existenz der Engel
· Den Glauben an die Bücher Gottes
· Den Glauben an die Propheten Gottes
· Den Glauben an das jüngste Gericht (leben nach dem Tod)

Die Quelle aus der diese Gebote und Glaubensartikel hervorgehen ist der Koran, die Offenbarung, die Allah dem Propheten Mohammad gewährte und für den Koran (das oft gelesene) bestimmte.

Oliver Heering