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Fürst von Bismarck 

Bismarck wurde am 1. April 1815 in Schönhausen nordwestlich von Berlin,
als Sohn eines ostelbischen Adligen geboren. Er studierte
Rechtswissenschaften in Göttingen und Berlin, war anschließend,
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ab 1836,
Gerichtsreferendar in Aachen und übernahm 1839 die Verwaltung der
väterlichen Güter in Pommern.

1847 wurde der konservative Bismarck Mitglied des vereinten preußischen
Landtages. Die Revolution von 1848, die er mit Gewalt unterdrückt sehen
wollte, bestärkte ihn in seiner konservativen und monachistischen
Haltung. Nach der Revolution wurde er Abgeordneter im Erfurter
Palarment, führendes Mitglied der Konservativen Partei und Mitarbeiter
der konservativen Kreuzzeitung. Im Frankfurter Bundestag, dem er seit
1851 als preußischen Gesandten angehörte, trat er für die
Gleichberechtigung Preußens mit Österreich, der Präsidialmacht im
Deutschen Bund, ein. 1859 ging Bismarck als preußischen Botschafter nach
Rußland und 1862 nach Frankreich.

Die deutsche Einigung

1862 war in Preußen die Auseinandersetzung zwischen Regierung und
Parlament über eine Heeresform zu einem scheinbar unlösbaren Konflikt
geworden. Das von liberalen Kräften dominierte Parlament hatte die
Heeresvorlage der Regierung u. a. wegen der dreijährigen Dienstpflicht
abgelehnt; weder König noch Parlament waren zu einem Kompromiß bereit.
In dieser Pattisituation berief König Wilhelm I. im September 1862
Bismarck als preußischen Ministerpräsidenten. Bismarck beendete den
Heereskonflikt im Sinn der Krone, beschwor damit allerdings gleichzeitig
einen Verfassungskonflikt herauf: Er löste das Parlament auf, das den
Militärhaushalt abgelehnt hatte, und regierte, geschützt durch die
"Lückentheorie", ohne vom Parlament gebilligten Etat weiter. Seine nicht
verfassungskonforme Politik hatte Bismarck nach seinen Amtsantritt mit
seiner "Blut- und Eisenrede" gerechtfertigt, der zufolge sich in die
großen Probleme der Zeit (d. h. die deutsche Einigung) nicht durch Reden
und Mehrheitsentscheidungen lösen ließen, sondern nur durch "Blut und
Eisen".
Folgerichtig baute er das preußische Heer aus, ebenfalls ohne die
Zustimmung des Parlaments.

Mit seinem außenpolitischen Engagement gelang es Bismarck vorübergehend,
von der Krise im Inneren abzulenken: 1863 schloß er mit Rußland die
Alvenslebensche Konvention zur gegenseitigen militärischen Unterstützung
(Anlaß war der Januaraufstand in Polen). 1864 führte Preußen gemeinsam
mit Österreich Krieg gegen Dänemark, das schließlich Schleswig, Holstein
und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten mußte.

1866 eskalierte der preußisch - österreichische Dualismus, die Frage
nach der Vorherrschaft im Deutschen Bund, die sich nach dem Deutsch -
Dänischen Krieg deutlich zugespitzt hatte, im Deutschen Krieg zwischen
Preußen und Österreich. Nach seinem Sieg über Österreich erhielt Preußen
 Schleswig-Holstein, Lauenburg, Hannover und einige andere Gebiete; der
Deutsche Bund wurde aufgelöst, Österreich war aus Deutschland verdrängt
worden, und Preußen hatte die Vorherrschaft in Deutschland erlangt. 1867
konstituierte sich unter preußischer Führung der Norddeutsche Bund,
Bismarck wurde Bundeskanzler. Nach dem preußischen Sieg unterbreitete er
dem preußischen Parlament die Indemnitätsvorlage, um nachträglich die
formelle Bewilligung der Kosten für die Heeresform und die beiden Kriege
zu erhalten. Sie wurde vom Parlament mit den Stimmen einiger Liberaler
angenommen.

1870 provozierte Bismarck mit der Emser Depesche die Kriegserklärung
Frankreichs an Preußen und damit den Deutsch - Französischen Krieg von
1870/71, der zur Proklamation Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser am
18. Januar 1871 in Versailles und zur Gründung des Deutschen Reiches
führte. Bismarck, der Reichskanzler wurde, hatte sein Ziel der Einigung
Deutschlands unter preußischer Führung erreicht.

Reichskanzler

Seine Hauptaufgabe als Reichskanzler sah Bismarck in der inneren
Konsolidierung des Reiches und in seiner Einbindung in ein
internationales Bündessystem. Innenpolitisch suchte er durch eine
"Revolution von oben", den durch Liberalisierung, Industrialisierung und
Bevölkerungsexplosion veränderten politischen Anforderungen zu
entsprechen. Das antiliberale katholische Zentrum wollte er durch den
Kulturkampf ausschalten, provozierte damit jedoch neue innenpolitische
Konfrontationen, so daß er sich 1878 schließlich zum Einlenken gegenüber
der katholischen Kirche gezwungen sah. Mit dem Sozialistengesetz von
1878, das alle sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen
Vereinigungen verbot, sollten die "gemeingefährlichen Bestrebungen der
Sozialdemokratie" unterbrochen werden. Es beschwor jedoch eine neue
innenpolitische Krise herauf und verfehlte zudem sein Ziel, die
Sozialdemokratie zu zerschlagen: Nach dem Auslaufen des Gesetzes 1890
wurden die Sozialdemokraten stärkste Fraktion im Reichstag. Parallel zum
Sozialistengesetz initiierte Bismarck weitreichende, vergleichsweise
fortschrittliche Sozialgesetze, u. a. zur Kranken-, Unfall-, Renten- und
Invaliditätsversicherung. Hintergedanke bei seinem
Sozialgesetzgebungswerk war, die Arbeiterschaft für sich zu gewinnen,
sie von der Sozialdemokratie zu entfremden und diese somit weiter zu
schwächen.
 
 

Bismarcks Außenpolitik war definitiv und auf Frieden ausgerichtet. Er
bezeichnete Deutschland als "saturiert" - trotzdem engagierte er sich,
zunächst allerdings zögernd, 1884/1885 kurzzeitig für den Erwerb
deutscher Kolonien in Afrika und im pazifischen Raum. Sein europäisches
Bündnissystem zielte auf Deutschland: 1879 schloß er den Zweibund mit
Österreich, der 1882 durch den Beitritt Italiens zum Dreierbund wurde,
und 1887 vereinbarte er den Rückversicherungvertrag  mit Rußland.

Kaiser Wilhelm II. entließ Bismarck am 20. März 1890 wegen
unüberbrückbarer persönlicher und politischer Gegensätze aus seinem Amt.
Bismarck zog sich daraufhin auf sein Landgut Friedrichsruh im
Sachsenwald zurück, wo er am
30. Juli 1898 starb.

Matthias Lex