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Kokain
(Crack)-eines der gefährlichsten Rauschgifte
1. Die Herkunft
Kokain wird aus den Blättern der Coca-Pflanze gewonnen,
die vor allem im tropischen Südamerika und auf den indonesischen Inseln
gedeiht.
Schon zur Zeit der Inkas wurde auf Coca-Blättern
gekaut.
2. Die Herstellung
Nach der Ernte werden die Coca-Blätter zum Trocknen
gelagert. Später verschnürt man sie wie Tabak in Säcke oder
Ballen. Das Kokain wird in einem chemischem Prozeß aus den Coca-Grundstoffen
gewonnen.
3. Konsumformen des Kokains
Die übliche Form, den Stoff einzunehmen ist, ihn
als Pulver zu schnupfen ("koksen") oder ihn als wäßrige Lösung
zu spritzen. Gelegentlich wird Kokain auch in Konfekt gegessen oder, in
alkoholischen Getränken gelöst, getrunken. Seltener wird Kokain
geraucht.
4. Die angestrebte Wirkung
Beim Konsum von Kokain soll der Konsument folgende Gefühle
haben:
- Glücksgefühl
- Selbstvertrauen
- Aufputschen
- Hemmungslosigkeit
- Rede-und Kontaktbedürfnis
- kein Hunger, Durst, Müdigkeit
5. Die anderen möglichen Wirkungen
- Kurzschlußhandlungen
- Aggressivität
- Reizunempfindlichkeit
- kribbelnde Haut
- Pupillenerweiterung
- Pulsbeschleunigung
- Beim 1. mal tiefe Angst und Panik
- Nach einer Stunde einen Kater( Der Konsument fühlt
sich abgespannt, mißmutig und schläfrig )
6. Die Wirkung bei Überdosierung
- Herzschwäche
- im Extremfall Tod
7. Die Abhängigkeit
- sehr starke seelische Abhängigkeit
8. Die möglichen Folgen bei Dauerkonsum
- Herzschwäche
- Atemstörungen
- Depessionen
- Die Depressionen führen manchmal zu Selbstmord
- Verfolgungswahn
- körperlicher Verfall (u.a. Abmagerung, schlechtes
Emunsystem, insgesamt schlechtes Aussehen )
- Persönlichkeitsverfall (u.a. Nervosität, Angst,
Freunde- und evtl. Arbeitsplatzverlust )
9. Verkehrsgefährdung durch Kokain
Man kann parallel zu den oben genannten Wirkungen auch
Fahrigkeit, mangelnde Konzentration und reduzierte Aufmerksamkeit beobachten.
Diese Wirkungen führen zu einer Verkehrsgefährdung, wenn ein
Mensch im Kokainrausch ein Auto (oder ähnliches ) fährt.
10. Gesetzeslage
Laut Betäubungsgesetz ist der Kokainkonsum, als Droge,
in der Bundesrepublik Deutschland verboten.
Kokain
1. Artikel:
Kokain
[indian.-span.] (Cocain, Erythroxylin, Methylbenzoylergonin), aus den
Blättern des Kokastrauches gewonnenes
oder halbsynthetisch hergestelltes Tropanalkaloid mit zentralstimulierender,
lokalanästhet. und
gefäßzusammenziehender
(sympathikuserregender) Wirkung. Kokain unterliegt als Rauschgift dem
Betäubungsmittelgesetz.
2. Artikel:
Kokain das, Alkaloid aus den Blättern des Kokastrauchs; gefährliches
Suchtmittel, das geschnupft, injiziert
oder als Crack (mit Backpulver und Wasser vermischt) geraucht wird;
euphorisierende Wirkung.
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