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Familien-strukturen
Inhaltsverzeichnis
Thema
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Seite
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Deckblatt
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1
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Inhaltverzeichnis
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2
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Vorwort
a)
Einführung
b)
Zugehörigkeit
c)
Kommentar
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3-4
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1. Strukturen
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1.1 Kernfamilie
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5
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1.2 Nicht eheliche Lebensgemeinschaft (NELG)
/ Partnerschaft
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5
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1.3 Kinderlose Ehepaare
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5
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1.4 Großfamilie
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5-6
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1.5 Einelternteilfamilie / Alleinerziehend
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6
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1.6 Stiefelternfamilie
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6-8
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1.7 Patchworkfamilie
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8
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1.8 Pflegefamilie
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9-10
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1.9 Adoptivfamilie
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10-12
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Quellennachweiß
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Vorwort
a) Einführung
Psychologen betonen, dass
das Streben nach individuellem Glück in einer Partnerschaft dominiert. Diese
Glückssuche lasse sich nicht normativ regeln - die Menschen suchten sich ihre
Wege selbst.
In der Werbung erleben wir täglich, was wir in der Realität immer weniger finden:
die glückliche Familie, in der Generationen vereint sind. Die Werbung schönt
nicht die Realität, in der immer mehr Menschen ihr Glück als Singles versuchen
und die Generationen umfassende Großfamilie als Alltag der Ausnahmefall ist.
Nein, die Werbung malt aus, wie schön das Leben sein könnte, wenn sich erfüllte,
was sich in Befragungen den Demoskopen als eine der wichtigsten Sehnsüchte einer
Mehrheit der Jugendlichen offenbart: eine gesicherte Zukunft in einer fröhlichen
Familie. Die Leute in den ersten Reihen von Sport, Wirtschaft und Politik sind
eben nicht die Väter, die Mütter, die Opas und Omas aus den TV-Werbespots. In
der ersten Reihe sitzt der Konzernchef, der die Unternehmensfamilie pflegt,
neben seiner sechsten Frau, der Kanzler, der Familien- und Kinderförderung als
eines seiner wichtigsten Ziele proklamiert, neben seiner vierten. Da gelten
die Regeln einer anderen Etikette als in den Reihenhäusern der Vorstädte oder
den dörflichen Nachbarschaften.
Die klassische Familie –Vater, Mutter, zwei Kinder- zerbricht.
Zwei Kinder im Durchschnitt gibt es schon lange nicht
mehr, die Ehen gehen immer öfter entzwei. Was früher als Schande galt, ist inzwischen
voll akzeptiert: uneheliche Kinder oder Kinder von früheren Lebenspartnern in
einer neuen Ehe. Prominentes Beispiel: Bundeskanzler Gerhard Schröder, der in
vier Ehen Stiefvater gewesen ist, wobei keines der Kinder von ihm stammt. Kritiker
dieser Entwicklung befürchten eine Gesellschaft mit unzähligen Singles, Hausgemeinschaften
mit einem Eltern-Kinder-Gemenge und Nachwuchs, der von homosexuellen Paaren
erzogen wird.
Und so stellt sich die Frage: „ WIE SEHEN DIE VERS.
FAMILIENSTRUKTUREN HEUTE GENAU AUS?“ Die Institution „Familie“ hat viele Gesichter.
Die Kleinfamilie ist auch heute noch die häufigste Lebensform, doch haben sich
im Zuge des gesellschaftlichen Modernisierungsprozesses beträchtliche Veränderungen
weg von diesem Modell ergeben:
- Seit 1968 ist die Geburtenzahl um 50% gefallen
- 40% der Kinder wachsen als Einzelkinder auf
- Nur jedes dritte Kind in Eineltern-Familien wächst
mit Geschwistern auf (in Ehepaar Familien jedes 2. Kind).
- Die Anzahl der Scheidungen ist drastisch gestiegen:
Etwa jede dritte Ehe wird geschieden, über 50% der geschiedenen Eltern haben
Kinder unter 18 Jahren.
- Schon jedes neunte Kind lebt heute in einer Einelternfamilie
(alleinerziehende Mütter bzw. Väter), in denen die Belastungen meistens sehr
groß sind. Fast neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen.
- Jedes vierte minderjährige Kind ist mit den sozialen
Eltern (den Eltern, mit denen es aufwächst) nur noch zur Hälfte oder überhaupt
nicht verwandt. Immer häufiger haben Kinder neben ihren biologischen Eltern
mehrere soziale Mütter und Väter, verschiedene Arten von Geschwistern, Großeltern,
Onkel und Tanten, die im Laufe der Zeit mehrfach wechseln können.
- usw.
b) Zugehörigkeit
FAMILIE
Der Versuch eine einzige Definition der Familie zu
finden, steht vor einer Vielzahl an Problemen.
Zum einen gibt es kulturelle Unterschiede, zum anderen aber auch viele unterschiedliche
Meinungen, wer zu einer Familie gehört bzw. welche Voraussetzungen eine Familie
erfüllen muss.
Der Begriff der Familie stammt aus dem lateinischen ,,familia" als Kollektivbildung
aus dem Wort ,,famulus" (der Diener).
Zur Zeit der römischen Herrschaftsstruktur z.B. gehörten zu einer Familie auch
Freie, Sklaven, Personen und Sachen (damals fehlte es weitgehend an einer gefühlsmäßigen
Bedeutung unseres heutigen Sprachgebrauchs).
Heute jedoch ist der Kreis der Familie auf einige spezielle Personen eingegrenzt.
So ist Friedhelm Neidhardt der Meinung, dass eine Familie aus einem verheirateten
Paar und mindestens einem Kind bestehen müsste. Nach Neidhardt sind die Generationen-
und Geschlechterdifferenz in der Familie konstitutiv.
Auch Peuckert schließt sich dieser Meinung sinngemäß an. Er definiert die Familie
als eine ,,sozio- biologische Einheit, die durch enge Verwandtschaftsbeziehungen
- vorwiegend das Eltern-Kind-Verhältnis - gekennzeichnet ist."
Weiterhin schreibt er der ,,Normalfamilie" folgende Merkmale zu:
Verheiratet, mit Kind/Kindern, zwei leibliche Eltern im Haushalt, lebenslange
Ehe, Monogamie, Heterosexualität, Mann als Haupternährer.
Mit einem solch engen Familienbegriff jedoch wird die Vielzahl der heutigen
Familienformen ausgegrenzt.
Thomas Meyer definiert deshalb die Familie als eine Kleingruppe mit einem spezifischen
Kooperations- und wechselseitigem Solidaritätsverhältnis, deren Hauptaufgabe
in der biologischen und sozialen Reproduktion der Gesellschaftsmitglieder besteht.
Ferner zählen im Mikrozensus als ,,Familien" eng umgrenzte Personengemeinschaften
innerhalb eines Privathaushaltes, die durch Ehe oder Abstammung bzw. das Sorgerecht
miteinander verbunden sind. Im Einzelnen handelt es sich um zusammenlebende
Ehepaare mit oder ohne ledige Kinder im Haushalt sowie alleinstehende Mütter
und Väter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben.
c) Kommentar
Ich finde die Familie gehört zu unserem wichtigsten Gut,
den in der Familie lernen Kinder Eigenverantwortung, Solidarität, Zuneigung,
Konfliktbewältigung, Teilen, Gefühle und Vernunft. Daher möchte ich zumindest
versuchen einige ihrer häufigsten Formen hier zu erläutern.
1. Strukturen
1.1 Kernfamilie
Darunter versteht man ein Elternpaar mit seinem Nachwuchs.
Jedoch weicht diese immer mehr zugunsten der ,,neuen" Lebensformen.
So lebten 1972 noch 39,3% in einer Kleinfamilie und 26,4% in Einpersonenhaushalten.
Dagegen hat sich dieses Bild fast genau umgedreht: 1996 wohnten 36,8% allein
und nur noch 27,2% in einer Kleinfamilie.
1.2 Nichteheliche Lebensgemeinschaften (NELG/
Partnerschaft
Als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet man
das Zusammenleben eines Paares ohne Trauschein. In Westdeutschland erhöhte sich
deren absolute Zahl (mit gemeinsamen Haushalt) von 1972 mit 137.000 auf 1.220.000
im Jahr 1996.
Einen kleinen Prozentsatz machen auch die NELG aus, in denen die Heirat z.B.
aus rechtlichen Gründen ( noch Heiratsverbot von Homosexuellen - Ausnahme: Hamburg)
oder die generell gegen die Institution der Ehe sind.
Beachtlich ist auch der Anstieg der Kinder in einer solchen Verbindung. 1990
waren es erst 11% und bereits 1993 schon fast 20%.
Kennzeichnend für die NELG ist die kürzere Dauer als die der Ehe und eine wesentlich
höhere Anzahl an Beziehungswechsel in einem Leben. Da der Aufwand eine NELG
zu beendigen wesentlich geringer ist, als die eheliche Scheidung, wirkt sich
dies begünstigend auf die Trennungsbereitschaft der Paare aus. Sie wird zu einem
modernen Werkzeug der Konfliktlösung.
Positiv für die NELG wirkte sich ist die gesellschaftliche Akzeptanz aus. Wer
heute seine Beziehung vorher nicht auf die Probe stellt, wird schnell für unverantwortlich
und leichtsinnig gehalten.
1.3 Kinderlose
Ehepaare
Heute leben 24,2% in dieser Form
zusammen. Während früher meistens ein medizinisches Problem Ursache
dafür war, stellt sie immer mehr eine freiwillig gewählte Lebensform dar. Es
muss nicht unweigerlich zum Nachwuchs kommen; Kinder sind nicht mehr das wichtigste
in einer Beziehung
1.4 Großfamilie
Als Großfamilie oder Mehrgenerationenfamilie bezeichnet man das Zusammenleben
von mindestens drei Generationen in einem Haus. Früher dominierte die bäuerliche Großfamilie, zu der
auch das Hofpersonal gehörte. Die Ehe musste auch viele Kinder haben, da oft
nur wenige Kinder die ersten Lebensjahre überlebten Heute dauern die Ehen trotz
einer hohen Scheidungsquote im Schnitt länger, weil die durchschnittliche Lebenserwartung
der Menschen, vor allem der Frauen, sich in den letzten einhundert Jahren mehr
als verdoppelt hat. Dies lässt die Menschen sehr oft auch die vierte Generation
erleben, was früher eine Ausnahme war. Untereinander stehen die Generationen,
wenn auch räumlich getrennt, in einem regen Austausch. Auf
die ältere Generation kommt die Mithilfe bei der Erziehung der Kinder zu. Oft
ist eine Berufstätigkeit der Frau gar nicht möglich, wenn die Großeltern nicht
einen wesentlichen Teil der Aufsicht über die Kinder und deren Erziehung mit
übernehmen. Bei Erkrankung von Kindern oder Familienangehörigen springen sie
wie selbstverständlich ein. Auch das finanzielle Engagement in die Enkelkinder
ist in der Regel sehr groß. Die Zahl der
pflegebedürftigen alten Angehörigen nimmt zu. Das trifft oft zuerst einmal die
Ehefrauen, da sie meist jünger als die Männer sind und eine höhere Lebenserwartung
haben. Wenn sie selbst pflegebedürftig werden, sind sie auf die Töchter angewiesen.
Über 70% aller Pflegebedürftigen werden unter großem Einsatz in der Familie
gepflegt. Die Familie ist das größte Pflegeheim der Gesellschaft.
1.5 Einelternteilfamilie/ Alleinerziehend
Alleinerziehen bedeutet eine nichteheliche Eltern-Kind-Konstellation. So
ist Alleinerziehen oftmals Folge von Trennung und Scheidung. Etwa 15 Prozent
aller Familien in Deutschland sind Einelternfamilien. 85 Prozent aller Alleinerziehenden
sind Frauen. Alleinerziehen ist inzwischen eine etablierte Familienform und
in allen sozialen Schichten zu finden.
Es hat sich zu einer neuen Option entwickelt - insbesondere für junge Paare,
die später oftmals heiraten. In manchen Bezirken Berlins wird z.B. die Mehrheit
der Kinder nichtehelich geboren Alleinerziehen heißt immer seltener, allein
und ohne Partner zu sein.
Auskunftspflicht einer Mutter über Person des
Vaters
Ein nichteheliches Kind hat gegen die Mutter einen Anspruch auf Auskunft über
die Identität seines Vaters. Weiß die Mutter nicht sicher, wer der Vater des
Kindes ist, muss sie Namen und Anschrift der Männer nennen, mit denen sie in
der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte.
Urteil des LG Münster vom 26.08.1998, 1 S 414/89, NJW 1999, 726,
Urteil des LG Bremen vom 10.03.1998, 1 S 518/97, NJW 1999, 729
1.6 Stiefelternfamilie
Eine Stieffamilie entsteht durch die Wiederheirat
eines Elternteiles. Sie kann aus einem Elternteil mit Kindern und einem kinderlosen
Ehepartner bestehen, aus einem Elternteil mit Kindern und einem Ehepartner,
dessen Kinder nicht bei ihm leben, oder aus zwei Ein-Eltern-Familien.
Stieffamilien werden im Verlauf ihres Familienzyklus mit Entwicklungsaufgaben
konfrontiert, die größtenteils denen anderer Familienformen entsprechen, zum
Teil aber auch aufgrund ihrer besonderen Entstehungsgeschichte, Strukturen und
weiteren Charakteristika andersartig sind. Werden diese Aufgaben nicht oder
nur unzureichend bewältigt, kann es zur Entstehung allgemeiner oder für diesen
Familientypus spezifischer Probleme kommen. Die Tabelle verdeutlicht
besondere Entwicklungsaufgaben und Probleme von Stieffamilien.
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Entwicklungsaufgaben
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Probleme
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Herausbilden einer engen Ehebeziehung
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erhöhte Trennungsgefahr, sexuelle Probleme,
Konflikte um Geld etc.
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Erreichen einer "emotionalen Scheidung"
vom früheren Partner
Entwicklung einer kindeswohlförderlichen
Zusammenarbeit auf der Elternebene
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emotionale Involviertheit mit früherem Partner
Konflikte wegen Sorge-/Besuchsrecht, Unterhalt,
Kindererziehung usw.
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Aufrechterhaltung positiver Beziehungen zwischen
Kind und dem außenstehenden leiblichen Elternteil
keine Abwertung der Person des außenstehenden
Elternteils durch Mitglieder der Stieffamilie
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Beziehungsabbruch bzw. Versuch desselben,
auch durch Namensänderung oder Stiefkindadoption
Rückzug eines leiblichen Elternteils
unzureichende Verarbeitung der Trennung bzw.
des abnehmenden Kontakts zum außenstehenden Elternteil durch Kind
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Stiefelternteil muss eine von allen Familienmitgliedern
akzeptierte "Elternrolle" finden
Entwicklung einer positiven Beziehung zwischen
Stiefelternteil und Stiefkind
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Stiefelternteil muss abrupt, unvorbereitet
und ohne genügend Erziehungserfahrung Elternfunktionen übernehmen: mag
scheitern oder Erziehungsfehler machen, Widerstand der Kinder
Kinder akzeptieren Stiefelternteil nicht:
Autoritätskonflikte, Erziehungsschwierigkeiten
Ausgrenzung des Stiefelternteils
Stiefelternteil bleibt "außen vor"
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Gleichbehandlung von eigenen, Stief- und
gemeinsamen Kindern
Akzeptanz von Stiefgeschwistern, Finden des
eigenen Ortes in der Familie
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Parteinahme für das eigene Kind
Herausdrängen von Stiefkindern aus der Familie:
frühzeitige Verselbständigung, häufige Fremdplatzierung
Ablehnung von Stiefgeschwistern
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Eltern müssen sich hinsichtlich der Verteilung
von Erziehungsverantwortung, der Erziehungsziele, der Regeln und des Erziehungsstils
einigen
Ermöglichung einer allseitigen positiven
Entwicklung der Kinder
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Konflikte wegen Werte, Normen, Erziehungsverhalten,
Disziplin usw.
unterschiedliche Erziehungsstile
Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggressivität,
überangepasstes Verhalten) oder emotionale Probleme der Kinder (insbesondere
Schuldgefühle, Depressivität, Angst, mangelndes Selbstwertgefühl)
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Als Ratschläge dafür gelten u. a. :
Dem Stiefelternteil soll geholfen werden, eine allseits
akzeptierte Position und Rolle in der Zweitfamilie zu finden. Seine Ausgrenzung
oder sein Rückzug sollen unterbunden bzw. rückgängig gemacht werden. Insbesondere
soll die Beziehung zwischen Stiefelternteil und Stiefkindern gestärkt werden
(z.B. mehr Gesprächsaustausch, weniger Konflikte und Machtkämpfe). Die Stiefkinder
müssen den Eindruck gewinnen, dass ihr leiblicher Elternteil die Bemühungen
des Stiefelternteils unterstützt.
Eine positive Beziehung zwischen den Kindern und
dem nichtsorgeberechtigten Elternteil soll gefördert werden. Das bedeutet beispielsweise,
dass der Stiefelternteil mit diesem nicht konkurrieren sollte, dass Konflikte
zwischen den geschiedenen Eltern reduziert werden (z.B. Trennung von Paar- und
Elternebene, Akzeptanz unterschiedlicher Erziehungsstile, Ziehen von Grenzen)
und dass mit dem Besuchsrecht verbundene Probleme gelöst werden. Manchmal muss
aber auch eine negative Einflussnahme des außenstehenden Elternteils unterbunden
werden.
Die Kinder sollen die neue Partnerbeziehung ihres
leiblichen Elternteils akzeptieren und ein überangepasstes Verhalten oder eine
Ersatzpartnerrolle aufgeben.
Wurden zwei Teilfamilien miteinander verbunden, so
soll den Kindern geholfen werden, ihre neue Position in der Geschwisterreihe
zu akzeptieren. Geschwisterrivalität und Eifersucht auf die Beziehung zwischen
Stiefgeschwistern und leiblichem Elternteil sollen reduziert werden. Die Geschwister
sollen lernen, Konflikte untereinander möglichst selbst zu lösen.
1.7 Patchworkfamilie
Patchwork bedeutet Flickwerk und meint in diesem Fall das Zusammenleben von
Menschen aus unterschiedlichen Ursprungsfamilien.
Wie in der Stieffamilie nur kommt dann meist noch ein gemeinsames Kind der beiden
Ehepartner, zusätzlich zu den Kinder die in die Ehe mitgebracht worden, hinzu.
1.8 Pflegefamilie
In Deutschland lebten 1998 rund 42.000 Kinder und Jugendliche – für einen befristeten
Zeitraum oder dauerhaft – in Pflegefamilien. Unabhängig von der jeweils angedachten
Perspektive Hinter stehen hinter dieser Zahl verbirgt sich eine Vielfalt von
Pflegefamilien-Formen, nämlich alle Familienkonstellationen, in denen Frauen
und Männer, als Paare oder alleine, mit oder ohne eigene Kindern, soziale Elternschaft
für Kinder und Jugendliche aus einer anderen Familie übernommen haben.
Pflegekinder befinden sich in einer speziellen Lebenssituation. Sie haben mindestens
eine gravierende Trennung von wichtigen Bezugspersonen erlebt, sie kommen häufig
aus einer Situation, in der Grundbedürfnisse nicht ausreichend befriedigt wurden,
und sie haben nicht selten „traumatisierende“ Erfahrungen gemacht.
Durch den Sachverhalt dieser Ausgangsbedingungen dass ‚fremde’ Kinder in einer
‚fremden Familie leben` entstehen für Pflegekinder ganz spezifische Bedürfnisse
und für Pflegeeltern ein Spektrum an spezifischen Anforderungen. Dennoch brauchen
Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer eigenen Familie leben, zunächst das,
was alle Kinder brauchen, nämlich Personen, die ihre grundlegenden Bedürfnisse
erfüllen.
Diese Grundbedürfnisse lassen sich in sechs große Bereiche zusammenfassen:
1. Liebe, Akzeptanz und Zuwendung,
2.stabile Bindungen,
3. Ernährung und Versorgung,
4. Gesundheit bzw. Gesundheitsfürsorge,
5. Schutz vor materieller und sexueller Ausbeutung,
6. Wissen, Bildung und hinreichende Erfahrung.
Bei Kinder brauchen sicherlich noch mehr und es ist für jedes Kind wünschenswert,
dass auch noch andere Bedürfnisse erfüllen werden. Doch dieser Aufzählung handelt
es sich um genannten Basisbedürfnisse , die sich auch in der UN-Kinderrechtskonvention
wiederfinden, . Sie beschreiben Mindeststandards im Bereich des Schutzes und
der Förderung von Kindern.
Das Pflegeverhältnis bedeutet gleichzeitig, das die Rechte der leiblichen Eltern
und die persönlichen Beziehungen zwischen ihnen dem Kind respektiert werden.
Eine gute Zusammenarbeit der Pflegeeltern mit den leiblichen Eltern dient in
jedem Fall dem Wohl des Kindes.
Die rechtliche Lage lässt es zu, das Kinder ihren Pflegeeltern auf Verlangen
der gebbürtigen Eltern weggenommen werden. Oftmals nach jahrelanger Sorge der
Pflegeeltern für die Kinder, ohne garantiertes Besuchsrecht. Und da viele dieser
Kinder durch eine schwierige soziale Umgebung belastet sind, müssen die Pflegeeltern
ausgebildet und unterstützt werden, um den hohen Anforderungen gewachsen zu
sein.
Dabei gibt es vers. Pflegephasen:
Kurzzeitpflege ist
auf einen befristeten Zeitraum angelegt.
Das klassische Beispiel ist die alleinerziehende Mutter, die ins Krankenhaus
muss.
Die Pflegeeltern fördern den Kontakt mit der Familie, Verwandten und Freunden,
um dem Kind die vorübergehend notwendige Trennung zu erleichtern.
Für eilige Notfälle gibt es Bereitschaftspflegestellen, in denen ein Kind ohne
lange Vorbereitungszeit aufgenommen werden kann. Oft stellt sich heraus, dass
für das Kind dann doch eine langfristige Perspektive erarbeitet werden muss
Dauerpflege
hat die Aufgabe, dem langfristig aufgenommenen Kind
eine positive Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen. Dazu benötigt jedes
Kind emotionale Stabilität, Zuwendung, Geborgenheit, Vertrauen. Diesem Anspruch
können die Pflegeeltern nur gerecht werden, wenn sie zu dem Kind eine enge Beziehung
aufbauen.
Tagespflege
ist die Möglichkeit einer individuellen Betreuung eines
kleinen Kindes, wenn ein Bedarf besteht, dem eine Kindertagesstätte nicht gerecht
werden kann, z.B. wenn die Öffnungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten der Eltern
übereinstimmen. Eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Abstimmung im Erziehungsstil
ist von allen, Eltern und Tagesmutter, erforderlich.
Wochenpflege
erstreckt sich meist über fünf Tage und Nächte in der
Woche und ist notwendig, wenn die Eltern im Schichtdienst arbeiten oder an einer
Ausbildung in einer anderen Stadt teilnehmen. Wegen der hohen psychischen Belastung
für das Kind sollte diese Form nur in dringenden Fällen und vorübergehend gewählt
werden.
Verwandtenpflege
Verwandte benötigen keine Pflegeerlaubnis, können aber
vom Jugendamt Beratung und Unterstützung erwarten.
1.9 Adoptivfamilie
Halboffene und offene Adoption
Halboffene Adoption bedeutet, dass sich die abgebenden und annehmenden
Eltern persönlich kennen gelernt haben. Hierzu findet ein Treffen meist in der
Adoptionsvermittlungsstelle statt, bei dem sich die Eltern als Personen sehen
können. Hier ist nur ein Augenschein und Gespräch miteinander vereinbart. Die
abgebenden Eltern erfahren nichts über die Daten der Annehmenden, also nicht
deren Namen, Adresse etc. Durch das persönliche Kennen lernen soll einerseits
den abgebenden Eltern die Freigabe erleichtert werden, andererseits soll den
annehmenden Eltern die Eltern ihres Kindes existenter werden. Sie können sich
so ein Bild von ihnen machen, was sie dann an das Kind weitergeben können.
Offene Adoption bedeutet, dass sich abgebende und annehmende Eltern
sowohl persönlich als auch von den Daten (Namen, Adresse etc.) kennen. Offene
Adoptionen entwickeln sich natürlich fast zwangsläufig dann, wenn das Kind schon
längere Zeit als Pflegekind in der Familie ist und dann von den leiblichen Eltern
zu Adoption freigegeben wird. Offene Adoption kann jedoch auch im Rahmen der
Adoption eines Säuglings ganz bewusst so vereinbart werden. Im Rahmen der offenen
Adoption kommt es manchmal zu sporadischen Kontakten der biologischen Eltern
mit den Adoptiveltern und dem Kind oder Jugendlichen. In der Praxis der Adoptionsvermittlung
ist die offene Adoption noch selten, die halboffene nimmt zu aber auch heute
ist die überwiegend durchgeführte Adoption noch die "Inkognito Adoption".
Inkognito – Adoption
Die Inkognito Adoption ist die zur Zeit wohl noch häufigste Form der Adoptionsvermittlung.
Hier erfahren die abgebenden Eltern nicht, wer ihr Kind annimmt. Die Adoptionsfreigabe,
die ja nicht Blanko erfolgen darf, sondern schon in der Freigabe auf bestimmte
annehmende Personen hin erfolgt, benennt diese Personen nicht mit Namen sondern
z. B. mit der Nummer ... auf der Warteliste des Jugendamtes XY. Die annehmenden
Eltern kennen die Daten und Geschichte der abgebenden Eltern und die Vorgeschichte
des Kindes.
Wissen um die Herkunft
Das Kind hat ein Recht darauf, über die Tatsache der Adoption und seiner Herkunft
aufgeklärt zu werden. Gerade durch die Selbsthilfeorganisationen Adoptierter
ist deutlich geworden, das dieses Wissen zur Identitätsfindung des Adoptierten
unabwendbar hinzugehört. Adoptiveltern, die mit dem Kind nicht über sein „Adoptiertsein“
sprechen, handeln gegen die Bedürfnisse des Kindes. Es ist für das Kind notwendig
zu wissen, dass es sowohl Eltern im Sinne von Mama und Papa (emotionale, faktische,
soziale Eltern) als auch biologische (leibliche) Eltern hat. Wenn seine Adoptiveltern
für das Kind Mama und Papa – also seine faktischen Eltern – sind , werden sie
dies im Befinden des Kindes auch bleiben, wenn es sich mit seiner Herkunft näher
auseinander zu setzen beginnt. Das Vertrauen und die Zugehörigkeit des Kindes
zu seinen Adoptiveltern als Eltern wird ungestört sein, besonders dann, wenn
diese Eltern die Bedürfnisse des Kindes nach dem Wissen um seine Herkunft mittragen
können.
Adoptierte, die nicht über ihre Adoption aufgeklärt waren, schildern übereinstimmend,
dass sie immer gespürt haben, dass irgendetwas mit ihnen "nicht stimmt".
Sie spürten, dass hier ein Tabu herrschte, über das man in der Familie nicht
sprach und haben oft deshalb auch selbst nicht darüber gesprochen und weitergeforscht.
Die Adoptierten, die ihre Adoption durch Andere und erst recht die, die diese
Tatsache erst über ihre Abstammungsurkunde erfahren haben, werfen ihren Adoptiveltern
dies oftmals als einen tiefgreifenden Vertrauensbruch vor.
Adoption eines Volljährigen wie ein Minderjähriger
Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich
gerechtfertigt ist, dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen dem
Annehmenden und den Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
So steht es im BGB § 1767. Dies bedeutet, dass es auch zu einer Adoption kommen
kann, wenn die leiblichen Eltern des Kindes der Adoption nicht zugestimmt haben,
das Kind jedoch gerne adoptiert werden möchte. Lebt dieses Kind schon seit längerer
Zeit in der Familie ( Pflegefamilie) und ist es zu einer klaren Eltern-Kind-
Beziehung gekommen, so gibt der Gesetzgeber den annehmenden Eltern und dem Kind
die Möglichkeit, juristisch das nachzuholen, was es in der Realität dieser Familie
schon gegeben hat. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres, also mit der Volljährigkeit,
kann der junge Erwachsene selbst den Antrag auf Annahme als Kind stellen. Ebenso
müssen die annehmenden Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Aufgrund
dieser beiden Anträge wird vom Vormundschaftsgericht die Annahme als Kind in
aller Regel ausgesprochen. Diese Annahme bedeutet, dass der junge Erwachsene
wie ein Kind angenommen wird und somit in die Rechten und Pflichten eines gemeinsamen
Kindes der annehmenden Eltern tritt und seine Verwandschaftlichkeit und juristische
Zugehörigkeit zur Herkunftsfamilie erlischt.
Aufhebung der Adoption
Die Adoption kann durch das Vormundschaftsgericht aufgehoben werden, wenn es
die dazu notwendigen Anträge oder Einwilligung nicht gegeben hat oder wenn diese
Unterlagen aufgrund von Irrtum oder arglistiger Täuschung zustande gekommen
sind. Die Gründe für die Aufhebung einer Adoption werden sehr sorgfältig geprüft,
wobei auch die Frage eine maßgebliche Rolle spielt, ob durch die Aufhebung des
Annahmeverhältnisses das Wohl des Kindes erheblich gefährdet würde. Der Antrag
zur Aufhebung einer Adoption kann nur innerhalb eines Jahres gestellt werden,
wenn seit der Annahme als Kind noch keine drei Jahre verstrichen sind
Quellennachweiß
http://www.berliner-morgenpost.de/archiv2001/010415/biz/story412269.html
http://www.pappa.com/dialogr/napp.htm
http://www.tu-dresden.de/erzwiss/bukong/arb_gru/A15_Maasb.htm
http://home.t-online.de/home/Familie-Herrmann/adoptionsart.htm
http://www.gemeindedienst.de/frauen-maenner-familie/fs_familie_und_lebensformen.htm
http://www.3sat.de/3satframe.php3?url=http://www.3sat.de/nano/bstuecke/11058/index.html
http://www.liga-kind.de/pages/sauer300.htm
http://www.pflegeeltern.de/eltern.htm
http://www.selbsthilfe-forum.de/html/familie
http://www.vaeterks.de/verpatch.htm
http://www.berliner-morgenpost.de/archiv1999/991219/biz/story15741.html
http://www.ida.his.se/ida/~gerrit/anita/node5.html
http://www.qualigo.de/cgi-bin/suchtreffer/MapProcessorCGI_suchtreffer?paidlinks=on&Webwo=all&n=20&ds=mcmg&mapfile=pull/project/ClickThroughCGI.map&docid=http%3a%2f%2fwww.leuninger.de%2fsozial%2ffamilie.htm&paidqueryid=&q=Stiefelternfamilie
http://www.partnerschule.de/dusolt.html
http://rasputin.de/rathgeber/dyn/sw_grossfamilie.html
http://www.wissen.de/servlets/de.wissen.frameset.BaseServlet/NSID-www.wissen.de-10b5%3A3afd3ff4%3A66961399947aaf2?todo=showTopic&tid=1027257
DATA BECKER – LEXIKON ´98
ENCARTA ENZYKLOPÄDIE ´99
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