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Vereinte Nationen

 

(Abkürzung UN für englisch United Nations oder UNO für United Nations Organization)

 

Die Vereinten Nationen sind eine internationale Staatenorganisation zur Sicherung des Weltfriedens und Förderung der internationalen Sicherheit und Zusammenarbeit (Charta der Vereinten Nationen, Art. 1 Ziff. 1). Es ist zudem eine ihrer vornehmlichsten Aufgaben, "den Respekt vor den Menschenrechten und den grundlegenden Freiheitsrechten zu fördern". Die Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet (Art. 2 Ziff. 3), internationale Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen und sich der Androhung oder Anwendung von Gewalt zu enthalten. Über die Einhaltung dieser Verpflichtung wacht als politische Instanz der Sicherheitsrat, als richterliche Instanz der Internationale Gerichtshof. Hauptsitz der UN ist New York, daneben werden Sitze in Genf, Wien und Nairobi unterhalten. Finanziell werden die UN durch die Beiträge der Mitgliedsstaaten getragen. In den letzten Jahren hat sich jedoch die Zahlungsmoral der Mitglieder zunehmend verschlechtert. Zu den Staaten, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den UN unzureichend nachkommen, gehört neben Russland, den USA und Japan auch Deutschland.

 

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Geschichte

 

Die Organisation der Vereinten Nationen ist Nachfolgerin des Völkerbundes und nahm ihre heutige internationale Rechtspersönlichkeit am 26. Juni 1945 mit der Verabschiedung ihrer Charta an. Zuvor hatten die im 2. Weltkrieg gegen die Achsenmächte kämpfenden Alliierten in der Atlantikcharta (mit deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1942 sich bereits 26 Länder unter dem Namen United Nations zusammengeschlossen hatten), der Erklärung der Vereinten Nationen (1942) sowie in den Moskauer und Teheraner Erklärungen (1943) das Programm für die neu zu schaffende internationale Staatenorganisation entworfen. Über die Charta berieten China, Großbritannien, die UdSSR und die USA vom 21. April bis zum 7. Oktober 1944 in Dumbarton Oaks in der Nähe von Washington D.C. Auf der Konferenz von Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 wurde über letzte Feinheiten Einigkeit erzielt, so etwa über das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat. Die "United Nations Conference On International Organization", die am 25. April 1945 in San Francisco zusammengetreten war, verabschiedete am 26. Juni desselben Jahres die Charta der Vereinten Nationen.

 

Mitglieder

Nach der Charta kann jedes "friedliebende" Land, das die sich aus der Charta ergebenden Pflichten anerkennt, Mitglied der UN werden. Die 50 Nationen, die an der Konferenz von San Francisco teilnahmen, und Polen waren die Gründungsmitglieder der UN. Bis 1971 wurde China von einer Abordnung der nationalistischen Regierung von Taiwan vertreten; im Oktober des gleichen Jahres stimmte die Vollversammlung aber dafür, dass die Volksrepublik China an ihre Stelle treten sollte.

Neue Mitglieder werden auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Vollversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aufgenommen. Seit 1945 hat sich die Zahl der Mitglieder mehr als verdreifacht, hauptsächlich durch die Aufnahme neuer afrikanischer und asiatischer Länder, die vorher europäische Kolonien gewesen waren. Anfang 1996 hatten die UN 185 Mitgliedsstaaten.

 

Organisation

Die Charta schuf sechs Hauptorgane der UN: die Vollversammlung, den Sicherheitsrat, den Wirtschafts- und Sozialrat, den Treuhandschaftsrat, den Internationalen Gerichtshof und das Sekretariat.

In der Vollversammlung sind alle Mitgliedsstaaten vertreten. Sie tritt jährlich einmal zusammen. Auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder des Sicherheitsrates werden zudem Sondersitzungen der Vollversammlung anberaumt. Die Vollversammlung besitzt keine exekutive Gewalt; ihre Beschlüsse haben den Charakter bloßer Empfehlungen. Die Charta erlaubt aber der Vollversammlung, zur Umsetzung ihrer Empfehlungen Behörden einzurichten und Programme zu erstellen, von denen das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), die Welthandelskonferenz (UNCTAD) und das Weltkinderhilfswerk (UNICEF) zu den wichtigsten zählen.

Der Sicherheitsrat, der ständig tagt, ist das zentrale Organ der UN zur Sicherung des Friedens. Der Rat hat 15 Mitglieder, von denen fünf – China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die Vereinigten Staaten – ständige Sitze zuerkannt wurden. Es wurden immer wieder Vorstöße unternommen, neue ständige Mitglieder aufzunehmen (z. B. Deutschland oder Japan) und alte zu entfernen (z. B. Frankreich oder Großbritannien), um dem sich wandelnden Kräftegleichgewicht in der Welt Rechnung zu tragen; doch bis jetzt blieben tiefer gehende Änderungen aus. Nichtständige Mitglieder sind für zwei Jahre im Amt; jedes Jahr wählt die Vollversammlung fünf neue Mitglieder. Entscheidungen des Rates erfordern neun Stimmen, die übereinstimmenden Voten der ständigen Mitglieder zu wichtigen Fragen mit eingerechnet.

Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der sich jährlich trifft, hat 54 Mitglieder; 18 Mitglieder werden jedes Jahr von der Vollversammlung auf drei Jahre gewählt. Der ECOSOC koordiniert die wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UN und ihrer Fachbehörden, wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO); der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO); der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO); und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). In der Praxis sind die Aufgaben des ECOSOC begrenzt, weil jede der Fachbehörden für sich organisiert ist und mittels einer eigenen Satzung von einem gewählten Gremium verwaltet wird; die Behörden legen dem ECOSOC jährliche Berichte vor.

Der Treuhandschaftsrat war anfangs für die Aufsicht über elf Gebiete verantwortlich, die am Ende des 2. Weltkrieges unter internationale Treuhandschaft gestellt wurden. Nachdem die Palau-Inseln, das letzte verbliebene Treuhandgebiet, 1994 unabhängig wurden, konnte der Treuhandschaftsrat seine Tätigkeit einstellen. Andere Kolonialfragen wurden der Vollversammlung und eigens dafür geschaffenen Tochterorganisationen übergeben.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (Niederlanden) ist die Rechtsorganisation der UN. Der Gerichtshof hört Fälle an, die ihm von UN-Mitgliedern vorgelegt werden; die UN-Mitglieder behalten sich jedoch das Recht vor, zu entscheiden, ob sie den Spruch des Gerichts als bindend ansehen. Dem Gerichtshof gehören 15 Richter an; sie werden von der Vollversammung und dem Sicherheitsrat auf neun Jahre gewählt.

Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der UN und führt die Programme und die Politik der Organisation durch. Ihm steht der Generalsekretär vor, der von der Vollversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrates ernannt wird. Seit der Gründung der UN waren sechs Generalsekretäre im Amt: Trygve Lie (Norwegen), 1946-1953; Dag Hammarskjöld (Schweden), 1953-1961; U Thant (Birma), 1961-1971; Kurt Waldheim (Österreich), 1972-1981; Javier Pérez de Cuéllar (Peru), 1982-1991; und Boutros Boutros-Ghali (Ägypten), seit dem Jahr 1992.

 

Frieden und Sicherheit

 

Nach der Charta (Art. 33-38) ist in erster Linie der Sicherheitsrat für Frieden und Sicherheit verantwortlich, während der Vollversammlung nur eine Nebenrolle bleibt. Zur Durchführung dieser Aufgabe kann der Rat Stellvertreter beauftragen oder Sonderkommissionen einsetzen, welche die Streitfälle untersuchen und Lösungen empfehlen.

Trifft der Rat die Entscheidung, dass ein Streit den Frieden gefährdet, kann er wirtschaftliche und diplomatische Sanktionen verhängen, er kann aber auch eine militärische Intervention beschließen. Nur an dieser Stelle erlaubt die Charta Zwangsmaßnahmen. Eine solche Maßnahme setzt aber die Einstimmigkeit der fünf ständigen Ratsmitglieder voraus und zeigt somit die Bedeutung des Vetos der Großmächte in wichtigen Fragen. Militärische Maßnahmen hängen aber auch davon ab, ob Streitkräfte zur Verfügung stehen, eine Voraussetzung, die sich bisher nur schwer erfüllen ließ.

Und schließlich ist der Sicherheitsrat nach Artikel 26 für die Ausarbeitung von Plänen "zur Schaffung eines Systems zur Regulierung der Aufrüstung" verantwortlich. Auf eine Internationale Rüstungskontrolle und auf Abrüstung als ein Mittel zur Erreichung des Friedens legt die UN-Charta weniger Wert, als der Völkerbund es tat. Wegen der Ereignisse zwischen den Weltkriegen kamen viele führende Politiker in der Welt zu dem Schluss, dass der Friede nur durch die Zusammenarbeit der Großmächte als einer "Weltpolizei" erreicht werden könnte. Diese Idee steht hinter der Forderung nach Einstimmigkeit unter den Großmächten; sie erklärt auch, weshalb die Charta ein System der "begrenzten" kollektiven Sicherheit genannt wurde, weil Zwangsmaßnahmen nicht gegen den Willen eines der ständigen Mitglieder des Rates ergriffen werden können. Eine wichtige Rolle spielten die UN u. a. bei den Krisen im Nahen Osten, in Korea (1950/51), in Kongo (heute Zaire) (1960) auf Zypern (1964), in Kaschmir (1965/66), in Angola (1988) und Namibia (1989/90). Beeinträchtigt wurde die Arbeit der UN und insbesondere die des Sicherheitsrates während des Kalten Krieges. Erst nach Ende des Ost-West-Konflikts wurden friedensschaffende Maßnahmen, wie während des Golfkrieges 1991, durchsetzbar. Dennoch bestimmten die unterschiedlichen Interessen und Bindungen der Großmächte weiterhin die Friedenspolitik der UN, etwa auf dem Balkan im ehemaligen Jugoslawien.

 

UN-Friedenstruppen

Seit den frühen fünfziger Jahren hat sich die Bedeutung der UN für die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in der ganzen Welt ausgeweitet. Von den UN autorisierte Streitkräfte waren besonders in Gebieten tätig, in denen das Ende der Kolonialzeit zu Instabilität geführt hatte. In vielen Fällen hinterließ der Rückzug der ehemaligen Kolonialmacht ein politisches Vakuum, auf das ein Kampf um die Vorherrschaft folgte. Als Antwort entwickelten die UN eine Strategie, die der Generalsekretär Hammarskjöld "vorbeugende Diplomatie" nannte – den Einsatz von Friedenstruppen mit zwei Zielen: die streitenden Parteien zu trennen, Zeit und Gelegenheit zu Verhandlungen zu geben und zu verhindern, dass örtliche Konflikte auf eine ganze Region übergreifen. 1988 erhielten die Friedensstreitkräfte den Friedensnobelpreis.

Friedensmissionen der UN gab es im Nahen Osten seit 1956 und in Zypern seit 1964. In Afrika wurde im Kongo von 1960 bis 1964 eine Streitmacht unterhalten; seither wurden Friedensmissionen nach Angola, in die westliche Sahara, nach Südafrika und Moçambique entsandt. 1992 begann in Somalia ein größeres UN-Unternehmen, an dem 1993 bis zu 30 000 Soldaten beteiligt waren. Ihre Aufgabe war vor allem der Schutz humanitärer Maßnahmen – besonders der Nahrungsmittellieferungen in die Hungergebiete. Zwei weitere größere Einsatzgebiete der UN in den frühen neunziger Jahren waren Kambodscha, wo es freie Wahlen zu überwachen galt, und das frühere Jugoslawien, wo der Bürgerkrieg zwischen Serben, Kroaten und Bosniern in den Republiken von Kroatien und Bosnien und Herzegowina Zehntausende von Toten und Millionen von Heimatlosen hinterließ. Nach den von Hammarskjöld ursprünglich formulierten Regeln sollten die Großmächte von den Friedenstruppen ausgeschlossen bleiben, damit sie nicht unter dem Deckmantel der UN-Flagge ihre eigenen Interessen verfolgten. Zum Schutz des mit dem Friedensschluss von Dayton eingeleiteten Friedensprozesses auf dem Balkan wurde 1996 erstmals eine (von der NATO organisierte) Friedenstruppe mit gemeinsamer Beteiligung der USA und Russlands eingesetzt.

 

 

Christoph Barth