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Therapeutisches Klonen
A. Überblicksartiger aktueller Bezug· Wo wird dieses Problem derzeit
diskutiert?· Mit welchem Ergebnis?· Gibt es dazu Gegenauffassungen?
B. Worum geht es beim „therapeutischen Klonen“? ·
Was ist „Therapeutisches Klonen? (www.spiegel.de, www.ctmagazin.de,
www.drze.de)· Wo ist „therapeutisches Klonen“ erlaubt
bzw. nicht erlaubt? Unter welchen Bedingungen?(www.nzz.ch, www.spiegel.de)
C. Wie wird das Thema ethisch - philosphisch diskutiert?
D. Ergebnisse und Stellungnahme
A. Überblicksartiger aktueller Bezug· Wo wird dieses Problem derzeit
diskutiert?· Mit welchem Ergebnis?· Gibt es dazu Gegenauffassungen?
Die Diskussion um das Pro und Kontra des Klonens geht rund um die Welt. Der
britische Vorstoß zum therapeutischen Klonen hat in Deutschland eine Debatte
um die Änderung des strengen deutschen Embryonenschutzgesetzes entfacht.
Das Klonen von Embryos könnte Hoffnung für viele Alzheimer- und Parkinsonpatienten,
aber auch für Diabetiker und Menschen mit verkümmerten Leberzellen,
bedeuten. Wissenschaftler möchten aus embryonalen Stammzellen, aber auch
aus Erwachsenenzellen, Ersatz für „defektes“ Gewebe
schaffen.In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz (EschG 1991) die
Herstellung oder Verwendung von Embryonen zu einem anderen Zweck, als dem eine
Schwangerschaft herbeizuführen. Ferner ist jede Manipulation an einem extrakorporal
erzeugten Embryo verboten, die nicht seiner Erhaltung dient. Die Arbeit mit
embryonalen Stammzellen ist damit aber nicht verboten. Man könnte auf die
Idee kommen die Zellen zu importieren. Allgemein dürfen pluripotente Zellen
(Zellen aus abgetriebenen oder abgegangenen toten Föten) verwendet werden.
Diese können sich nämlich nicht zu einem ganzen Menschen entwickeln,
sondern nur zu einigen Geweben. Inwiefern das „therapeutische Klonen“
damit rechtlich ausgeschlossen ist, wird unter Rechtexperten derzeit kontrovers
diskutiert. Hinzu kommt noch eine Kontroverse darüber, ob hinsichtlich
der hochrangigen therapeutischen Zwecke, die mit der Stammzellenforschung verbunden
sein können, das Embryonenschutzgesetzt einer Erweiterung bedarf. Ein Argument
von Hans Gassen, Direktor am Institut für Biochemie der Technischen Universität
Darmstadt, hierfür wäre, dass ohne die Zulassung des Klonens die Patienten
und Wissenschaftler in Deutschland auf ausländische Entwicklungen zurückgreifen
und dafür teuer bezahlen müssten. Linus Geisler, Professor für
Innere Medizin an der Bonner Universität, und Ingrid Schneider, Politikwissenschaftlerin
an der Universität Hamburg, lehnen das therapeutische Klonen ab, da es
genügend alternativen zur Krankheitsbehandlung gebe. Auch Frank Ulrich
Montgomery (Vorsitzender des Marburger Bundes) ist gegen Klonen mit embryonalen
Stammzellen. Für ihn stellt sich therapeutisches Klonen als eine Fehlentwicklung
dar, die allein aus Interessen einer wirtschaftsorientierten Politik heraus
gemacht werde. Als Fehlentwicklung bezeichnet er dies, weil „Embryonen,
also andere Menschen gebraucht, getötet und weggeworfen werden“
(www.spiegel.de). Des Weiteren sei es heute noch nicht erkennbar, ob den Kranken
auf solch eine Art und Weise geholfen werden könne. Montgomery ist der
Meinung man müsse die adulten Stammzellen-Entwicklung (Stammzellen aus
ausgewachsenem Körperà auch wandlungsfähig) fortführen.
Neben Fragen um Chancen und Risiken rückt die Frage nach der ethischen
Vertretbarkeit ins Blickfeld (siehe C).
B. Worum geht es beim „therapeutischen Klonen“? ·
Was ist „Therapeutisches Klonen? (www.spiegel.de, www.ctmagazin.de,
www.drze.de)
Der Begriff „therapeutisches Klonen“ mag vielleicht irreführend
sein, da das Klonverfahren selbst nicht therapeutisch ist. Die Bezeichnung „therapeutisches
Klonen“ ist in der Diskussion jedoch üblich, auch wenn sie nicht
selten missverstanden wird. Dadurch, dass Zellen hergestellt werden, die die
Potenz haben sich zu einem vollständigen Individuum zu entwickeln (Totipotenz),
ist das therapeutische Klonen keine Therapie, sondern ein Forschungsansatz,
der als Fernziel eine Therapie hat! „Therapeutisches Klonen“
bildet somit einen Oberbegriff für eine Reihe verschiedenen Klontechniken,
die der Entwicklung neuer Therapieverfahren dienen sollen. Das „reproduktive
Klonen“ ist hiervon abzugrenzen, da es dem Zweck der Fortpflanzung
dient.„Therapeutisches Klonen“ heißt also, embryonale
menschliche Stammzellen zu kultivieren und sie zu bestimmten Körperzellen
wachsen zu lassen. Daraus könnte man dann Gewebe oder ganze Organe zur
Transplantation gewinnen oder sie zum Testen und Entwickeln von neuen Medikamenten
einsetzen. Die Embryonen werden durch die Übertragung des Zellkerns einer
ausdifferenzierten Körperzellen auf eine zuvor entkernte Eizelle hergestellt.
Der sich im Anschluss an die Zellübertragung im Labor entwickelnde Embryo
ist genetisch nahezu vollständig identisch mit dem Spender des übertragenen
Zellkerns. Diese Methode wurde bei der Herstellung des Klonschafs Dolly erstmals
angewendet. Die durch dieses Verfahren erzeugten menschlichen Embryonen sollen
als Quelle für die Gewinnung von menschlicher embryonaler Stammzellen dienen
(ES-Zellen). Hierbei muss davon ausgegangen werden, dass die Embryonen bei Entnahme
der Stammzellen vernichtet werden. ES-Zellen sind für die Forschung deshalb
interessant, weil sie über die Fähigkeit verfügen, sich unbegrenzt
teilen zu können und sich unter entsprechenden Bedingungen in nahezu alle
verschiedenen Typen von Körperzellen zu entwickeln (Pluripotenz). Man hofft
durch die Erkenntnisse der Stammzellenforschung die künstlich hergestellten
Gewebe zu Transplantationszwecken zu nutzen. Wenn man in die entkernte Eizelle
den Kern von Zellen desjenigen einfügt, der das Gewebe oder das Organ empfangen
soll, wird das Risiko der Immunabwehr weitgehend reduziert. Kurz gesagt wird
durch therapeutisches Klonen mit embryonalen Stammzellen neues Gewebe mit dem
Erbgut eines Patienten gezüchtet.Viele Forscher denken, man könne
das Embryostadium umgehen und Stammzellen aus erwachsenen Körpern entnehmen.
Bislang haben Forscher Stammzellen aus verschiedenen Geweben von ausgewachsenen
Tieren umprogrammiert und zu anderen Zellen werden lassen. So gelang es aus
Stammzellen von Mäusehirnen unter anderem Herz- und Lebergewebe zu züchten.
Aus Knochenmark haben US-Forscher ebenfalls Leber-, aber auch Nervenzellen gebildet.
Diese Alternative geht jedoch in der Diskussion (siehe C) unter. Nur die Gegner
des therapeutischen Klonens sehen darin die Zukunft, für die Befürworter,
wie Bettina Schöne-Seifert, sind die Erkenntnisse aus embryonaler Forschung
wichtig, da sie den Erkenntnisprozess beschleunigen könnten!
· Wo ist „therapeutisches Klonen“ erlaubt bzw. nicht
erlaubt? Unter welchen Bedingungen?(www.nzz.ch, www.spiegel.de)
In Großbritannien ist die Forschung an menschlichen Embryonen innerhalb
der ersten 14 Tage zu bestimmten Zwecken seit dem 31. Januar 2001 (International,
NZZ online, 24.01.01; www.nzz.ch) erlaubt. Ferner dürfen menschliche Embryonen
zu Forschungszwecken in vitro (im Reagenzglas/Laborversuch) hergestellt werden.
Es ist nur solche Forschung erlaubt, die eine medizinische Anwendung als Heilmittel
für bestimmte Leiden als Ziel hat. Es wird noch ein Gesetz gegen „reproduktives
Klonen“, das vor Missbrauch schützen soll, ausgearbeitet. Jedoch
ist bereits nach dem aktuellen britischen Parlamentsversuch „reproduktives
Klonen“ untersagt. Das therapeutische Klonen erzeugt zwar einen geklonten
Embryo, dieser darf aber nicht in die Gebärmutter übertragen werden
und wie oben schon erwähnt nicht älter als zwei Wochen werden. Aus
der „embryonalen Kugel“, die weder Nervenzellen noch Organe
enthält, lassen sich dann embryonale Stammzellen gewinnen, die später
einmal unterschiedlichste Gewebe produzieren sollen; natürlich zu Kosten
des Embryos à „verbrauchende“ Embryonenforschung.In
Frankreich ist therapeutisches Klonen bisher nicht erlaubt. Staatspräsident
Jacques Chirac mahnt zur Zurückhaltung während Premierminister Lionel
Jospin vergangenen November der Regierung erste Pläne, die das therapeutische
Klonen und Forschung an Embryonen zulassen sollen, vorlegte. Chirac befürchtet
den Missbrauchs des Klonens, dass es dazu kommen könnte, Menschen zu vervielfältigen.
Da aber Jospins Vorschläge wichtige Einschränkungen enthalten, stehen
Bioethik-Gesetze zur Revision an und es wird erwogen die Forschung an Embryonen,
die maximal sieben Tage alt sind, zu gestatten.Die Vereinigten Staaten haben
im Oktober vergangenen Jahres das Verbot für die staatlich finanzierte
Forschung mit embryonalem Gewebe aufgehoben. Das heisst, dass die Forschung
in öffentlich geförderten Institutionen erlaubt ist, wenn Wissenschaftler
große Heilungschancen bei bestimmten Krankheiten durch den Einsatz von
Stammzellen versprechen. Unter Bush werden aber neue Restriktionen erwartet
(www.spiegel.de).Japan ahndet seit Dezember 2000 das Klonen von Menschen mit
einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit Geldstrafen von mehr als 180
000 Mark. Im japanischen Gesetzbuch wird erwähnt, Klonen könne „schwere
Auswirkungen auf die Menschenwürde, die biologische Sicherheit des menschlichen
Körpers und die öffentliche Ordnung haben“ (www.spiegel.de).
Konzerne sollten damit vom Klonen abgehalten werden.Russland macht sich die
weltweite Debatte um das Klonen wirtschaftlich zunutze. Dort gibt es keine Gesetze,
die Genforschung behindern oder beeinträchtigen (www.die-zeit.de).
C. Wie wird das Thema ethisch - philosphisch diskutiert?
Das Thema der „verbrauchenden Embryonenforschung“, also
das therapeutische Klonen, ist ethisches Neuland. Weder der Theologe und Philosoph
Thomas von Acquin noch Immanuel Kant beschäftigen sich mit der Frage, ob
das Prinzip der Menschenwürde auch auf Embryonen eines frühen Entwicklungsstadiums
unstrittig anzuwenden seien. Kant hat dem Menschenwürdebegriff eine entscheidende
Prägung bis in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG)
gegeben. Seit Kant gilt die menschliche Fähigkeit zur freien, vernunftsgeleiteten
Selbstbestimmung (AUTONOMIE) als Grundlage des Würdeanspruchs. Es geht
also darum, ob Embryonen frühsten Stadiums einen moralischen Anspruch auf
Lebensschutz und Menschenwürde haben, wie geborene Menschen. Außerdem:
Wann beginnt das Menschsein? Die Meinungen gehen weit auseinander. Robert Spaemann
sieht in dem Verbrauch von Embryonen zum Nutzen anderer einen Anschlag auf die
Menschenwürde. Es geht hierbei nicht um das „reproduktive Klonen“,
dieses wird weitgehend abgelehnt. Durch therapeutische Eingriffe in die Keimbahn
könnten Krankheiten beseitigt werden und somit vielen Menschen geholfen
werden. Es ginge um die Beseitigung eindeutiger „Defekte“.
Für Robert Spaemann ergibt sich hier schon das erste Problem: Was ist ein
eindeutiger Defekt? Das Zurückbleiben hinter einem vorangestellten Optimum?
Spaemann definiert Gesundheit als das normative Optimum an Fähigkeit eines
Organismus zu selbständigem Überleben ohne große Schmerzen.
Auch wenn das therapeutische Klonen vielen kranken Menschen helfen könnte,
bleibt für ihn das therapeutische Klonen unmoralisch und zwar weil es sich
um „verbrauchende Embryonenforschung“ handelt. Die befruchteten
Eizellen werden im Dienst der Forschung verbraucht, hätten aber ohne diesen
Verbrauch eine Chance auf ein menschliches Leben. Spaemann sieht den Vorgang
nicht als therapeutisch an. Die Embryonen werden „getötet im
Dienst wissenschaftlicher Verfahren, die vielleicht einmal in Zukunft einer
unbestimmten Zahl von Menschen zu einem besseren Leben verhelfen werden“
(Robert Spaemann„Gezeugt, nicht gemacht“, S.4). Dabei habe
die Wissenschaft auch andere Möglichkeiten dies zu erreichen und zwar mit
Stammzellen, die erwachsenen Menschen entnommen werden. Das Ziel sei das gleiche,
aber man könne das Embryonalstadium umgehen. Seiner Meinung nach könne
man Menschen nicht ausschließlich als Mittel den Zwecken anderer Menschen
unterwerfen.Julian Nida-Rümeling, der neu ernannten Minister der Bundesrepublik
Deutschland, Fachmann für Bioethik, vertritt eine andere Position. Er bestreitet
die Menschenwürde, also den Selbstzweckcharakter von Embryonen, vor der
Nidation (Einnistung in die Gebärmutter), sowie aber auch die Menschenwürde
aller, die keine Selbstachtung besitzen. Nida-Rümelin sieht Achtung vor
der Menschenwürde nur dort für angebracht, wo es die Voraussetzung
gibt, dass ein menschliches Wesen entwürdigt werden könne. Die Selbstachtung
des Embryos lasse sich also nicht beschädigen (Spaemann, „Gezeugt,
nicht gemacht“, S.4).Daraus folgert Spaemann Nida-Rümelin spreche
auch einjährigen Kindern und geistig gestörten Menschen die Menschenwürde
ab. Robert Spaemann plädiert für eine Diskussion, in der jede „Ungeheuerlichkeit
vorgebracht werden dürfe“. Für ihn ergibt sich aber ein
Grund zur Sorge, wenn sich Nida-Rümelin gegen den ersten Artikel des Grundgesetzes
wendet und diesen hierbei nicht mal erwähnt. In dem Gesetzt heisst es,
„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu;
es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst
ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschliches Sein
angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde
zu begründen“ (Spaemann, „Gezeugt, nicht gemacht“,
Urteile des BVG, Bd. 39,1,S.41, S. 4). Das Urteil besage also das Gegenteil
zum Minister. Spaemann stellt in seinem Artikel auch den Vorschlag von Norbert
Hoerster vor, der die Menschenrechte aufgeben wolle, um sie durch Personenrechte
zu ersetzen. Dabei würden diejenigen Menschen als Personen gelten, die
bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. die Fähigkeit zur Selbstachtung.
So könnte Personenwürde nur durch Handlungen verletzt werden, die
einem Menschen die Selbstachtung nehmen. Nida-Rümelin fügt der These
hinzu, dass darunter mangelnder „Respekt vor der jeweils individuellen
Lebensform und den sie tragenden Werten, Normen und Überzeugungen“
zu verstehen seien. Spaemann hält das Argument für falsch. Schließlich
gebe es Menschen, die geschunden worden sind, und trotzdem ihre Selbstachtung
nicht verloren haben. Die These habe also eine Begründungslast, denn sich
spreche einem großen Teil der Menschen das Personsein ab! Für Spaemann
ist das einzige Kriterium für menschliche Personalität, dass der biologischen
Zugehörigkeit zur Menschheitsfamilie. Menschenwürde setzte sich nicht
nur aus Selbstbewusstsein und Selbstachtung zusammen, schließlich lerne
man auch erst später „ich“ zu sagen. Und wenn man aufgrund
einer Behinderung nicht lerne „ich“ zu sagen, sei man trotzdem
Mitglied der Menschheitsfamilie. Es erübrigen sich hiermit die Spekulationen
über den zeitlichen Beginn der Personalität. Die befruchtete Eizelle
enthalte die vollständige DNA und habe somit die Potenz sich zu einem „vollständigen“
Menschen zu entwickeln. Man müsse den Embryo also als „jemand“
betrachten, der nicht als „etwas“ verbraucht werden darf,
zum Nutzen anderer.Reinhard Merkel hingegen spricht den Embryonen weitgehend
die Menschenwürde ab. Er ist der Meinung, sie lasse sich nicht auf die
biologische Zugehörigkeit zur Menschheit gründen (Reinhard Merkel,
„Rechte für Embryonen?“,S.1). Robert Spaemann stütze
seine Argumentation rechtlich auf den ersten Artikel des Grundgesetztes („Garantie
der untastbaren Menschenwürde“) und moralisch auf die „Menschheitsethik“
(„jedes lebende Wesen, das biologisch zur Menschheitsfamilie gehört,
hat gleiches Recht auf Leben“). Merkel meint Speamann irre in beiden
Hinsichten, da das Recht des Embryos auf Leben in der geltenden Rechtsordnung
nicht existiere und die Menschheitsethik den Embryo ebenfalls keine Rechte zuspreche.
Dies begründet Merkel damit, dass das Gesetz sich widerspreche. Der Embryo
stehe laut BverfG, Urteil vom 25.Februar 1975, Leitsatz Nr.1.18, als „selbständiges
Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung“; er sei Träger der
Menschenwürde und Inhaber des Rechts auf Leben. Des Weiteren sei der Staat
verpflichtet, jedes einzelne Leben, auch das jedes Embryos, zu schützen.
Daher müsse der Schwangerschaftsabbruch „grundsätzlich als
Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein“
(BverfG, Urteil vom 28.Mai 1993, Art.1 Abs.1). Seit der Entscheidung vom 28.Mai
1993 gebe es in Deutschland kein Lebensrecht des Embryos mehr, da der Staat
unter bestimmten Bedingungen Abtreibungen zulasse! Merkel sieht den Hinweis
auf „singuläre Besonderheit der Konfliktlage bei Schwangerschaftsabbruch
“zwischen Schwangerer und Embryo, also dessen biologische Abhängigkeit
vom Körper der Mutter“, als falsch an. Denn man könne einen
Konflikt nicht auf Kosten dessen lösen, der für die Entstehung des
Konfliktes unzuständig ist. Wenn also der Embryo Recht auf Leben und Menschenwürde
habe, dann wäre das Gesetzt vom Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch
unrecht und somit verfassungswidrig. Nach Merkel habe der Embryo diese Rechte
aber nicht! Reinhard Merkel führt vier Argument an, die dem Embryo Menschenwürde
zusprechen könnten. Im Verlauf seiner Argumentation versucht er diese aber
wieder zu widerlegen:1. Speziesargument: Der Embryo gehöre biologisch zu
den Homo Sapiens an und habe daher Recht auf Leben und Würde. Dieses Argument
sei aber nicht haltbar, da es ein „naturalistischer Fehlschluss“
sei, also die Ableitung vom Sein auf ein Sollen. Warum sollte die DNA fundamentale
Rechte begründen können. Der Embryo weise keine „menschlichen
Eigenschaften“ (vernunftsgeleitete Selbstbestimmung, Autonmie, Selbstachtung)
auf und es sei ein größeres Unrecht ein Wesen zu töten oder
sterben zu lassen, dass den Rechts- und Würdeanspruch hat als ein Wesen,
welches diesen noch nie hatte und darüber hinaus noch nichts erleben kann.
Es sei nach Merkel einfach nicht möglich, dem Embryo nach seinem aktuellen
Status ein subjektives Recht auf Leben und Würde zu begründen.2. Kontinuumsargument:
Den Embryo müsse man nicht nur nach seinem aktuellen Status beurteilen.
Der Entwicklungsprozesse sei ein „kontinuierlicher Vorgang“,
der scharfe Einschnitte nicht aufweise. Darum sei Lebens- und Würdeschutz
schon beim Embryo geboten. Nach Merkel ist dies aber wieder ein Fehlschluss.
Wenn ein Vorgang kontinuierlich sei, heisst es nicht man könne keine willkürfreien
„Einschnitte“ machen.3. Potenzialitätsargument: Die
erwartbaren Eigenschaften des Embryos begründen sein Recht auf Leben und
Würde. Die Chance auf Zukunft dürfe nicht genommen werden. Merkels
Argumentation hierzu ist, dass Verhütungsmittel zum Beispiel die Chance
auf ein Leben ebenso nehmen. Es werde hierbei zwar kein Potenzial an der Entwicklung
gehindert, aber man habe sich zu einer Chance angenähert und diese durch
Verhütung zerstört.4. Identitätsargument: Es bestehe beim Embryo
eine Identität mit dem geborenen Menschen, der später entstehen kann
und daher müsse man ihn schützen. Das Problem hierbei sieht Merkel
darin, dass die einzige Identitätsbeziehung die DNA sei und man in solch
einem frühen Stadium nicht von Identität des Embryos mit der Person,
die aus ihm werden kann, sprechen könne.Reinhard Merkel spricht von Gattungssolidarität,
welche auch mit Menschrecht zu tun habe, aber nicht im Sinne von subjektiven
Grundrechten von einer Person. Die Gattungssolidarität schütze nicht
die fundamentalen Rechte, sondern ein „normatives Bild der Menschheit
von sich selbst“ (Reinhard Merkel, „Rechte für Embryonen,
S.8f.). Die Herstellung transplantabler Organe wäre nicht zu rechfertigen,
wenn es sich um den „Verbrauch“ von Rechtspersonen mit Grundrechten
auf Leben und Menschenwürde handeln würde. Embryonen sind nach Merkel
aber keine Rechtspersonen und die Embryonenforschung sei aus dem Grund für
ihn zu hochrangigen Zielen moralisch zulässig. Immerhin könne man
somit einer Vielzahl von Rechtspersonen helfen! Reinhard Merkel fordert die
Aufhebung des Embryonenschutzgesetztes.Ottfried Höffe erläutert und
kritisiert in seinem Artikel „Wessen Menschenwürde“
(www.die-zeit.de) den Streit um das therapeutische Klonen zwischen Merkel und
Spaemann. Das Thema sei, wie zu Anfang schon erwähnt, ein Gang in ethisches
Neuland. Höffe weist darauf hin, dass Würde in zwei Bedeutungen verwendet
wird, einmal komparativ (mehr oder weniger) und einmal als absolut. Nach erster
Definition gebe es mehr oder weniger unwürdige Personen; der Menschenwürde
komme es aber nur auf die zweite Definition an. Hier sagte schon Kant, der „Mensch
sei über allen Preis erhaben“. Gestritten werde nun darüber,
wem diese Würde zukommt. Nach Merkel ist es das Individuum, das über
eine Fähigkeit verfügt, die dem Embryo fehle: „Fähigkeit
zur freien, vernunftsgeleiteten Selbstbestimmung“ (Ottfried Höffe,
„Wessen Menschenwürde“, S.2). Spaemann vertritt die
Gattungsbetrachtung, also dass wir Menschen Personenwürde zuerkenne, weil
normale Mitglieder der Menschheitsfamilie über bestimmte Eigenschaften
wie Selbstbewusstsein, Selbstachtung verfügen. Merkels Argumentation ist
nach Höffe nicht überzeugend. Er beruft sich auf Kant, dies könne
er aber nicht machen, wenn er zugibt er betrete ethisches Neuland. Des Weiteren
erhebe er den Vorwurf gegen Spaemann einen Fehlschluss gemacht zu haben, indem
er aus „rein biologischen Eigenschaften“ die Menschenwürde
begründet haben soll. Dies sei aber nicht so. Merkels Prinzip der Gattungssolidarität
trage auch nicht. Man gehe damit „unbekanntes Gelände mit unsicheren
Instrumenten“ (Ottfried Höffe, „Wessen Menschenwürde?“,
S. 3). Die Solidarität habe schwächeren Verpflichtungsgrund als Menschenwürde
und man würde in Verbindung mit individualisierender Betrachtung zu vielen
Lebewesen den Lebensschutz entziehen (Embryonen, evtl. Schwerbehinderten). Zwischen
den Kontrahenten Spaeamann und Merkel stehe auch die Frage, wann das zu schützende
menschliche Leben beginne. Auch wenn der menschliche Entwicklungsprozess ein
kontinuierlicher Vorgang sei, könne man nicht willkürfrei Einschnitte
machen (so Merkels Forderung). Und ein Vergleich eines kleinen Mannes mit einem
grossen oder der Vergleich zwischen Nacht und Tag bringen nach Höffe nichts.
Es handle sich schließlich beim Embryo um eine sich entwickelnde lebendige
Substanz, bei dem das Programm für die Entwicklung von Anfang an gegeben
sei. Sobald im Entwicklungsprozess entschieden sei, was aus dem befruchteten
Ei entstehe, sei auch die biologische Identität des Menschen vorgegeben.Ottfried
Höffe bittet die Forscher um Geduld. Der Schwangerschaftsabbrauch sei auch
nicht einfach so erlaubt, sondern auch nur unter bestimmten Bedingungen „rechtswidrig,
aber straffrei“ (Ottfried Höffe, „Wessen Menschenwürde“,
S.4). Außerdem bilden Täter und Opfer bei Abtreibung eine Einheit,
der rechtsgebotene Lebensschutz könne so nicht ohne innere Zustimmung der
Mutter erreicht werden. Beim therapeutischen Klonen entfalle diese „Einheit“,
der Forscher lebe nicht in einer „Beziehung“ mit dem Kind.
Zum Abschluss seines Artikels weist Höffe auf mögliche Alternativen
hin. Dies wäre die Forschung mit adulten Zellen, die ich bereits im Punkt
B definiert habe.Bettina Schöne-Seifert stellt sich auf Merkels Seite (Bettina
Schöne-Seifert, „Von Anfang an?“). Der Lebensschutz
sei auf Embryonen für die Forschung nicht begründbar. Beim therapeutischen
Klonen werde ein Embryo aus der Körperzelle eines Erwachsenen hergestellt,
der der Stammzellengewinnung dient und kein entwicklungsfähiger Embryo
bliebe. Es gebe zwar die Möglichkeit mithilfe der Stammzellen von Erwachsenen
dies zu erreichen und den Weg über die Embryos zu überwinden, doch
der embryonale Weg beschleunige vorerst den Erkenntnisprozess. Das Potenzialitätsargument
ergänzt um das Identitätsargument sei zwar richtig, aber es stünden
gravierende Gegenwerte auf dem Spiel. Die Potzentialität habe eher die
Bedeutung einer Formel, der wir einen Status zuschreiben. Empfindungsfähigkeit
und Menschlichkeit als Voraussetzung für Lebensschutz tragen als Argument
nicht. Die Bilder und Begriffe, mit denen man sich auf Embryonen beziehe, wecken
emotionale und moralische Assoziationen, die für die Diskussion um das
therapeutische Klonen hinderlich sein können. Jede Zelle, die sich zu einem
menschlichem Organismus entwickeln könne, sei ein Embryo. Bevor sich der
Embryo aber in die Gebärmutter einnistet, bestehe er aus vielen undifferenzierten
Zellen und sei kleiner als ein Punkt. Er weise keine Menschenähnlichkeit
sowie keine Empfindungsfähigkeit auf. Bettina Schöne-Seifert spricht
sich in ihrer Argumentation für das therapeutische Klonen aus, es müssten
aber strikte Grenzen gezogen werden, die Missbrauchsgefahren bannen und die
moralische Grundhaltung nicht berühren.Vittorio Hösle stellt sich
auf die Seite gegen das therapeutische Klonen (Vittorio Hösle, „Heilung
um jeden Preis“). Hösle meint, man könne einem Embryo Grundrechte
nicht absprechen, wenn man sie Kleinkindern zuspricht. Beide besitzen das Potenzial
sich zu einem Erwachsenen zu entwickeln. Wenn Menschenwürde eine absolut
zu respektierende Größe sei, könne man es nicht der Willkür
von jemandem überlassen, wo dieses Absolut beginne. Die Rechte eines Organismus
könne man nicht verletzen, indem man eine Befruchtung verhindert, wohl
aber sobald er ins Dasein getreten ist. In der Diskussion stelle sich die Frage
nach dem Lebensrecht des Embryos neu. Merkels Haltung gegen das Embryonenschutzgesetzt,
welcher dieser für verfassungswidrig hält, kommentiert Hösle.
Mit dem Paragraphen 218 wolle man den Embryo mit Willen der Mutter retten, die
Anzahl der als rechtswidrig angesehenen Abreibungen sinke somit auch. Hösle
weist auf die möglichen Alternativen hin (s. auch Höffe) und merkt
an, dass man gar nicht wisse in wie fern die verbrauchenden Embryonenforschung
weiterhelfen könnte. Außerdem sollte Heilung nicht um jeden Preis
erfolgen. Das Recht müsse die Schwachen schützen!
D. Ergebnisse und Stellungnahme
Das Thema „therapeutisches Klonen“ führt momentan noch
zu keinem Ergebnis. Es gibt sowohl gute Argumente von der „Pro-“,
also auch von der „Kontra-Seite“. Das Verfahren des „therapeutisches
Klonens“ bietet vielen Alzheimer- und Parkinsonpatienten, sowie Diabetikern
oder Menschen mit verkümmerten Leberzellen Hoffnung auf Genesung. Diesem
Pro steht aber ein gravierender Kontrapunkt entgegen. Um diesen Ersatz für
zerschlissenes Gewebe zu gewinnen, möchten Wissenschaftler mit geklonten
Embryonenzellen experimentieren und daraus die benötigten Organe schaffen.
Dies bedeutet für den Embryo, dass er nur erzeugt wird, um ihn später
zu Zwecken einer kranken Person zu „verbrauchen“. Bei der
Frage, wann menschliches Leben denn beginne, gehen die Meinungen auseinander.
Meiner Meinung nach kann man dies nicht genau sagen. Die Abwägung von Leben
eines Embryos und eines bereits geborenen Menschens ist gar nicht einfach, wenn
überhaupt möglich. In der Debatte (siehe C) beachten die Autoren nicht,
welche Rolle die Frau beim therapeutischen Klonen hat. Schließlich müssen
die Eizellen gewonnen werden, um den Prozess überhaupt zu ermöglichen.
Für kaum nennenswert halten die Befürworter auch die Alternativen
zum therapeutischen Klonen. Es entsteht das Bild, den Befürwortern gehe
es einfach nur um die Patienten, denen unter Umständen geholfen werden
könnte. Dabei darf meiner Meinung nach der Embryo aber nicht vergessen
werden. Ich weiss nicht genau auf welche Seite der Debatte ich mich stellen
soll, wobei die der Gegner momentan für mich überzeugender ist. Ich
kann für mich selbst nicht abwägen, ob der Embryo oder der Patient
„wichtiger“ ist. Die Vorstellung ein „mögliches“
Leben zu „verbrauchen“, um ein anderes zu retten ist ungewohnt
und seltsam. Angeblich gibt es ja Alternativen, und wieso sollte man diese nicht
erst erforschen anstatt gleich auf Forschung mit Embryonen zurückzugreifen,
weil es „bequemer“ oder „neuer“ ist?
Dies sollte in meinen Augen zuerst geschehen, bevor man über das „verbrauchen“
von Embryonen diskutiert. Das Argument, dass Forschung an embryonalen Stammzellen
international weitgehend akzeptiert ist und man hier in Deutschland „nachhinken“
könnte, trägt meiner Meinung nach nicht. Weil in anderen Ländern
das so ist, heisst noch lang nicht, dass das „richtig“ ist
und demnach hier auch so sein muss! Meiner Meinung nach kann man „therapeutisches
Klonen“ auch nicht mit Verhütungsmitteln wie der Pille oder Spirale
vergleichen. Es ist zwar richtig, dass diese die Einnistung des Embryos in die
Gebärmutter verhindern, und ohne sie ein menschliches Leben entstehen könnte,
jedoch wie schon Höffe sagt, besteht dabei ein anderes Verhältnis.
Wenn die Frau kein Kind haben möchte, kann man sie nicht „zwingen“.
Beim „therapeutischen Klonen“ geht es ja nicht um die Einnistung
des Embryos in die Gebärmutter, der Embryo soll in ferner Zukunft kranken
Menschen helfen. Und ob dies richtig ist, wenn man es auch auf anderem Weg erreichen
kann, bezweifle ich.
Literaturliste:
Grundlagenmaterial:- Robert Spaemann, „Gezeigt, nicht gemacht“,
www.die-zeit.de- Reinhard Merkel, „Rechte für Embryonen?“,
www.die-zeit.de- Ottfried Hösle, „Wessen Menschenwürde?“,
www.die-zeit.de
Internet: - „Therapeutisches Klonen von menschlichen Stammeszellen“www.ctmagazin.de/tp/deutsch/special/leb/6715/1.html
- Blickpunkt: Therapeutisches Klonen www.drze.de/themen/blickpunkt/therap_klonen/index_html...
www.drze.de/themen/blickpunkt/therap_klonen/module.html
- Bettina Schöne-Seifert, „Von Anfang an?“ www.die-zeit.de/2001/09/Kultur/200109_gen-debatte.html-
Vittorio Hösle, „Heilung um jeden Preis?“ www.die-zeit.de/2001/10/Kultur/200110_gen-debatte.html
- „Therapeutisches Klonen in England erlaubt“ www.nzz.ch/2001/01/24/al/page-article74U91.html
- „Anhaltende Diskussion in Deutschland“ www.spiegel.de/wissenschaft/0,1518,111158,00.html
- „Briten-Vorstoß entfacht Debatte in Deutschland“
www.spiegel.de/wissenschaft/0,1518,89448,00.html- „Klonen- Zum Wohle
der Menschheit?“ www.spiegel.de/druckversion/0,1588,89332,00.html
Zeitung: - Das Parlament: „Gegen Therapeutisches Klonen“
/ „Chancen des Therapeutischen Klonens“; 09.März 2001
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