Gratis Newsletter !
Der Schultreff-Newsletter informiert Dich stets über neue Arbeiten und mehr rund um Schultreff.
Du kannst Dich jederzeit wieder abmelden.
 

Deutsche Sozialgeschichte:
Arbeitswelt 1750 - 1950

Bevor ich mit dem 18. Jahrhundert beginne, möchte ich noch weiter zurückgehen — ins "dunkle" Mittelalter, wie man so
Werbung
schön sagt. Wie steht es hier mit dem sozialen Umfeld? Nun, es war so, daß die Arbeiter und Bauern, Alten, Kranken, Invaliden, Witwen und Waisen, zu den Armen im Mittelalter gehören. Doch wie wurden sie versorgt, wovon lebten sie? Für die Sicherung des Existenzminimums haben in erster Linie die Familienangehörigen zu sorgen. Hinzu kommt die Mildtätigkeit der Kirche. Mittellose Handwerksmeister erhalten von ihren Zünften Unterstützung. Die geringen Mittel gewähren allerdings nicht mehr als das reine Überleben.

Bis zum 17. Jahrhundert änderte sich nicht besonders viel an diesen Verhältnissen, erst ab Mitte des 18. Jahrhunderts kam es zu ersten Revolutionen, und genau hier wollen wir in die Geschichte der Arbeitswelt einsteigen.

Französische Revolution:

Die bedeutendste Revolution im 18. Jahrhundert ist die Französ. Revolution. Befreiung von den Zwängen der feudalen Gesellschaft ist die Forderung, die immer lauter wird.

Eine Ursache ist unter anderem das Beispiel und Vorbild USA. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich, alle haben politisches Mitspracherecht und ein gewisser Wirtschaftsliberalismus ist auch schon vorhanden. Die bedeutendste Ursache ist aber wohl die scharfe Trennung der einzelnen Stände, und zwar daß nur der 1. und 2. Stand Privilegien hat und der 3. Stand politisch unbedeutend ist, obwohl er immerhin 98% der Bevölkerung, 90% der Steuern und nur 25% des Grundbesitzes ausmacht. Diese Not und dieser Elend der Bauern und Arbeiter führen zur Revolution. Mit dem Schlachtruf "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" siegt 1789 schließlich die Französische Revolution.

Freiheit von Unterdrückung und den Fesseln wirtschaftlicher Betätigung, Gleichheit aller Menschen bei Wegfall adeliger Vorrechte, Solidarität mit den Benachteiligten der Gesellschaft. Diese Prinzipien sind niedergelegt in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1776-1789.

Schon 1776 hat Adam Smith erklärt, daß die freie wirtschaftliche Betätigung des einzelnen ohne staatliche Bevormundung zum Wohlstand der ganzen Nation führt. Die Lehre des schottischen Nationalökonoms und die Ideen der Französischen Revolution sind die Grundlagen des wirtschaftlichen und politischen Liberalismus, der im 19. Jahrhundert zur herrschenden politischen Bewegung in ganz Europa wird, dazu noch später.

Die Bauernbefreiung:

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts folgt die sogenannte Bauernbefreiung. Durch die Französische Revolution werden zwar erste Menschen- und Bürgerrechte eingeräumt, die Bauern jedoch bleiben nach wie vor in Abhängigkeit von adeligen Großgrundbesitzern oder sogar noch in Leibeigenschaft. Allerdings hat auch die Befreiung der Bauern aus der Abhängigkeit von Großgrundbesitzern eine Kehrseite: die Bauern müssen für das Land, das sie als Eigentum erhalten, dem früheren Besitzer eine Entschädigung bezahlen. Zugleich entfällt der Versorgungszwang der Junker für die von ihnen abhängigen Bauern.

Die Bauernbefreiung fördert zwar die moderne, rationell produzierende Landwirtschaft, zugleich zwingt sie aber die nicht wettbewerbsfähigen Kleinbauern zur Abwanderung in die Städte. Dort treffen sie auf die Handwerksgesellen und Meister, die durch die Aufhebung des Zunftzwangs und die entstehenden Fabriken keine auskömmliche Arbeit finden. Aus diesem Heer der Arbeitslosen und Unterbeschäftigten rekrutiert die Industrie der Arbeiter, und das ist unser nächster Gedanke, die Anfänge der Industriel. Revolution.

Leben und Wohnen der Arbeiter:

Wie wir gehört haben, sind viele Bauern in die Städte gezogen, auf der Suche nach Arbeit. Die Handarbeit jedoch ist schwer, die Entlohnung kümmerlich, die Ernährung sehr einfach. Jeder Winter bedeutet Arbeitslosigkeit. Wer Arbeit in der Fabrik sucht, kommt in eine neue Welt. Die Maschine diktiert hier den Arbeitsablauf.

Täglich 16-17 Stunden muß der Arbeiter im gleichen Tempo die immer gleichen Handgriffe tun. Er ist so einer fast militärischen Disziplin unterworfen. Er muß in dunklen und staubigen Hallen arbeiten und ist ununterbrochen dem Maschinenlärm ausgesetzt. Pausen gibt es nur bei technischen Störungen. Ein Arbeits- und Kündigungsschutz ist unbekannt. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist hoch. Der Arbeiter ist vollständig von der Konjunktur und dem wirtschaftlichen Geschick der Fabrikanten abhängig. Auf seinen Arbeitsplatz wartet nämlich ein Heer von Arbeitslosen. An dieser Stelle habe ich mir eine Kurzbiographie über einen Spinnmeister herausgesucht, etwa um 1850:

"Mein Vater war Spinnmeister in Eisenach; er hat um 1850 jeden Tag ... von morgens 5 Uhr bis abends 7 Uhr abends bei normalem Geschäftsgang, sechzehn Stunden von morgens 4 Uhr bis abends 8 Uhr bei gutem Geschäftsgang gearbeitet - und zwar ohne jede Unterbrechung und Mittagspause. Sonntagsruhe kannte er nicht. Ich selber habe als Junge zwischen fünf und neun Jahren ... meinem Vater das Mittagsbrot gebracht. Ich bin dabeigestanden, wie mein Vater sein Mittagessen, an die Maschine gelehnt oder auf eine Kiste gekauert, aus dem Henkeltopf mit aller Hast verzehrte, um ... dann sofort wieder an seine Arbeit zu gehen. Mein Vater war schließlich mit 48 Jahren in Haltung und Aussehen ein Greis. ... Dies alles für einen Stundenlohn, der gerade ausreichte, mühsam das Dasein zu fristen."

 

Die Löhne der Arbeiter sind so niedrig, daß Frauen und auch Kinder ebenfalls in die Fabrik gehen müssen, um das Existenzminimum der Familie zu sichern. Der Lohn von Frauen und Kinder liegt 100-200 Prozent unter dem der Männer. Für Fehlproduktion gibt es Lohnabzüge. Hierzu möchte ich euch einen Bericht der 1844 erlassenen Vorschriften für die Arbeiter in der Eisengießerei und Maschinenfabrik von Klett & Comp. vorlesen:

... Die festgesetzten Arbeitsstunden sind von 6 - 12 Uhr vormittags und von 1 - 6.30 Uhr nachmittags. Von 8 - 8.30 Uhr früh wird eine halbe Stunde zum Frühstück freigegeben. ... 10 Minuten nach ... 6 Uhr morgens wird die Tür geschlossen und kein Arbeiter mehr eingelassen. Wer öfter als 2mal fehlt, wird mit Abzug gestraft. Wer ¼, ½ oder 1 Tag fehlt, verliert nicht nur den verhältnismäßigen Lohn, sondern wird auch noch um ebensoviel gestraft;...

 

In den schnell wachsenden Industriestädten hausen die Arbeiter in Ein- bis Zweizimmerwohnungen, die eng, feucht und kalt sind. Die Mieten sind so hoch, daß an Kleidung und Ernährung gespart werden muß. Die Nahrung besteht hauptsächlich aus Kartoffeln und Brot. Hunger wird mit Schnaps bekämpft. Die Lebenserwartung wird durch Krankheiten, insbesondere Tuberkulose stark verkürzt.

Noch bedrückender ist die Situation der Heimarbeiter. Sie sind vollständig von den Unternehmern abhängig, die ihnen die Fabrikationsrohstoffe verkaufen und die fertigen Produkte abnehmen.

Die Industrialisierung beschleunigt die konjunkturelle Entwicklung, die wiederum das Lohnniveau bestimmt. Zeitlich gesehen liegen bis 1820 die Löhne unter dem Existenzminimum, zwischen 1820-1830 steigen sie an, in den 40er Jahren gehen sie zurück bis zum Tiefpunkt im Hungerjahr 1847, das Jahr vor der Industriellen Revolution.

Erstes Jugendarbeitschutzgesetz und kirchl. Sozialhilfe:

Versuche, 1824, 1827 und 1828 durch Verschärfung der Schulpflicht die Kinderarbeit einzuschränken, scheitern an den Unternehmen und ebenso an den Arbeiterfamilien, die auf die Mitarbeit ihrer Kinder zur Sicherung der Existenz dringend angewiesen sind.

Wegen der katastrophalen Gesundheitsschäden, die bei der Musterung der männlichen Jugendlichen für den Militärdienst offenbar werden, erläßt die Preußische Regierung am 9. März 1839 das "Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken". Kinder unter neun Jahren dürfen in Fabriken nicht mehr arbeiten und Jugendliche unter 16 Jahren höchstens zehn Stunden täglich mit je einer Viertelstunde Vor- und Nachmittagspause und einer Stunde Mittagspause arbeiten. Wenn wir uns das einmal vorstellen: jeder von uns hätte mit neun Jahren zu arbeiten begonnen, 10 Stunden täglich, und jetzt mit 16 würden wir täglich unsere 16 Stunden arbeiten müssen.

Die Kirchen hingegen fühlen sich als aufgerufen, der sozialen Not zu begegnen. 1846 gründet Kaplan Adolf Kolping in Elberfeld den "Gesellenverein", der den wandernden Handwerksburschen in den Unterkünften der "Kolpingfamilie" ein Heim bietet. Allerdings ist dies auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. So kommt schließlich, was kommen mußte, die

Industrielle Revolution:

Ursachen der Revolution von 1848 sind einmal die Forderung des Bürgertums nach nationaler Einheit, der Garantie der Menschen- und Bürgerrechte und politischer Mitwirkung im Staat. Zum anderen verschärfen sich als Folge der letzten großen allgemeinen Hungersnöte der Jahre 1846 und 1847 die sozialen und politischen Spannungen: Volksversammlungen, Bauernrevolten, Petitionen an die Regierenden häufen sich. Die sogenannten Märzforderungen zielen auf Pressefreiheit, Schwurgerichte, konstitutionelle Verfassungen in den Einzelstaaten und Einberufung eines deutschen Parlaments.

Die Fürsten weichen vor den Forderungen des Volkes zunächst zurück. Am 18. Mai 1848 tritt die Nationalversammlung zusammen, um eine Verfassung für das gesamte Deutschland auszuarbeiten. Der preußische König lehnt die neue Reichsverfassung ab. Versuche, die neue Verfassung durch Aufstände von unten durchzusetzen, scheitern. Der Weg für soziale Reformen ist vorläufig abgeschnitten.

Auf die Industrielle Revolution selbst möchte ich nun nicht weiter eingehen, einmal wegen der Zeit, zum anderen weil der Kampf zwischen Arbeitern und Staat bzw. Unternehmern selbst nicht zu meinem Thema gehört. Nun kommen wir zu einem eher dunklen Teil der Industrialisierung: Die Benachteiligung der Frau.

Frauenarbeit in der Industrialisierung:

Vor der Industriellen Revolution haben Frauen ihren fest umgrenzten Arbeitsbereich in Haus und Hof. Die Hausfrau organisiert die Arbeit, Köchinnen, Dienstmädchen und Ammen für die Kinder führen sie aus. In der Landwirtschaft übernehmen Frauen als Mägde auch schwere Arbeiten. Der Verdienst reicht für Familiengründungen häufig nicht aus. Frauen, die nicht unter dem Schutz einer Familie oder einer Hausgemeinschaft stehen, vor allem Witwen und Alte, gehören zu den Ärmsten der Gesellschaft.

Die schwere Arbeit, Not und die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Mann treiben die Frauen in die Städte. Ledige finden in der Textil- oder Tabakindustrie als Fabrikmädchen Arbeit, die meisten Frauen begeben sich jedoch als Heimarbeiterinnen in erneute wirtschaftliche Abhängigkeit von den Unternehmern. Auch in den städtischen Zentren müssen Frauen schlecht bezahlte schwere Arbeiten übernehmen: in Bergwerken, im Bauhandwerk und als Lastenträgerinnen. Die Löhne der Frauen sind bei gleicher Arbeit um das Fünffache geringer als die der Männer. Dies treibt viele Frauen und Mädchen in die Prostitution.

Mädchen vom Lande finden hingegen oft bei bürgerlichen Familien eine Stellung. Die Dienstmädchen und Ammen müssen vom frühen Morgen bis in die Nacht ohne Feierabend arbeiten, die Entlohnung ist gering, aber der Lebensunterhalt ist gesichert, solange die Hausfrau dem Mädchen nicht kündigt. Traum und Lebensziel der Mädchen ist es, einen zuverlässigen und treuen Unteroffizier, Handwerker oder Arbeiter zu heiraten.

Gründungen von ersten Arbeiterorganisationen:

Die Revolution schafft die Voraussetzungen zur Gründung überregionaler gewerkschaftlicher Organisationen. Stephan Born beruft einen Arbeiterkongreß nach Berlin ein, der als "Arbeiterverbrüderung" ein umfangreiches sozialpolitisc. Programm verabschiedet.

Die Arbeiterverbrüderung fordert einen parlamentarisch-demokratischen Staat mit allgemeinem Wahlrecht, Koalitionsrecht, Genossenschaften für Produktion und Konsum, Arbeitsnachweise, Gesundheitspflegevereine, Kranken- und Sterbekassen. Mit der Gründung von Arbeitsämtern und der Gewährung des Koalitions- und Streikrechts können die Arbeiter in den Revolutionsjahren kurzfristig einen Teil ihrer Forderungen durchsetzen. 1854 werden durch Gesetz allerdings alle Arbeiterverbrüderungen, die sozialistische und kommunistische Zwecke verfolgen, wieder aufgelöst.

Trotz der Unterdrückung der Arbeiterorganisationen nach 1850 und trotz staatlicher Verbote wächst die Streikbereitschaft der Arbeiter. Um 1860 entstehen 100 neue Arbeitsvereine, in denen gegenüber dem liberalen Bildungsgut zunehmend sozialistische Forderungen laut werden. Unter Ferdinand Lassalles Führung wird am 23. Mai 1863 der "Allgemeine Deutsche Arbeiterverein" gegründet. Lassalle fordert das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht und die politische Vertretung der Arbeiter in den Parlamenten.

Für die Organisation von Gewerkschaften fällt mit der Gewerbeordnung von 1869 das letzte rechtliche Hindernis. Das Sozialistengesetz von 1878, welches ich gleich noch näher ansprechen werde, behindert allerdings die Arbeit der Gewerkschaften. Erst nach Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890 faßt auch die Arbeiterbewegung wieder Tritt. Die Gewerkschaften müssen jeden Fortschritt mühsam erkämpfen. Der ständige Ausbau der eigenen Unterstützungskassen findet nicht den ungeteilten Beifall aller Mitglieder. Wichtigster Zweig der Selbsthilfe ist neben dem Streik die Erwerbslosenunterstützung, weil erst 1918 der Staat die Unterstützung der Arbeitslosen übernimmt. Nach und nach gelingt es den Gewerkschaften, die Unternehmer zum Abschluß von Tarifverträgen zu gewinnen.

In den Folgejahren führen die Gewerkschaften zahlreiche und lange Arbeitskämpfe. Schließlich gewinnen sie an Mitspracherecht und sind Verhandlungspartner in den Betrieben. Mit dem Zusammenbruch des Kaiserreichs 1918 werden wichtige Forderungen wie der 8-Stunden-Tag, die Aufhebung der Gesindeordnungen und die Arbeitslosenunterstützung durch den Staat verwirklicht. So, jetzt habe ich zeitlich ein bißchen vorgegriffen, ich möchte jedoch noch einmal zurück ins Jahr 1878 und wie gesagt auf das Sozialistengesetz näher eingehen.

Das Sozialistengesetz von 1878:

Neben dem "Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV)" gründen August Bebel und Wilhelm Liebknecht im August 1869 in Eisenach die "Sozialdemokratische Arbeiterpartei". Die einsetzende Unterdrückung fördert den Zusammenschluß der beiden Parteien, die sich im Mai 1875 zur "Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands" vereinigen.

Wegen des wachsenden Einflusses der Sozialdemokraten fordern die Unternehmer das Eingreifen des Staates. Bismarck nimmt zwei erfolglose Attentate auf Kaiser Wilhelm I. zum Anlaß, am 21. Oktober 1878 das "Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" durchzusetzen. Dieses Gesetz verbietet die Partei und die Gewerkschaften. Ungefähr 1.500 Personen werden zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt, etwa 900 Personen ausgewiesen und viele zur Auswanderung gezwungen. Auch die Presse wird unterdrückt.

Das Wahlrecht zum Reichstag kann Bismarck jedoch nicht antasten: Sozialdemokraten werden in den Reichstag gewählt. 1890 am Ende der Unterdrückung ist die Sozialdemokratie stärker und gefestigter als 1878, weshalb auch dann dieses Sozialistengesetz wieder aufgehoben werden konnte, wie ich vorhin schon erwähnte. Wie aber sieht es zu der Zeit im sozialen Bereich aus?

Die Sozialversicherungen:

Zur Lösung der sozialen Frage beschreitet Bismarck zwei Wege: Mit dem Sozialistengesetz will er die politischen und gewerkschaftlichen Organisationen der Arbeiter unterdrücken, die Sozialversicherung hingegen soll die Arbeiter mit dem Staat versöhnen. Die Sozialversicherung setzt sich aus einer Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung zusammen. Die einzelnen Versicherungen will ich nur kurz streifen:

  1. Die Krankenversicherung:
  2. Die Versicherungskosten werden durch Beträge der Arbeitnehmer (2/3) und Arbeitgeber (1/3) gedeckt. Der Versicherungsschutz beträgt in der Regel 13 Wochen. Dem erkrankten Arbeiter stehen freie ärztliche Behandlung, event. Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel und ein Krankengeld von 50% zu. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen von der Kasse ein Sterbegeld.

     

  3. Die Unfallversicherung:
  4. Nach dem Haftpflichtgesetz von 1871 mußte ein unfallgeschädigter Arbeiter dem Arbeitgeber das Verschulden nachweisen, was nur in seltenen Fällen gelang.

    Die Unternehmer tragen die Beiträge allein. Die Leistungen der Unfallversicherung sind besser als in der Krankenversicherung.

     

  5. Die Invaliditäts- und Altersversicherung:
Diese Versicherung ist Pflicht für alle Arbeiter ab 16 Jahren. Bei Invalidität wird 1/3 des Durchschnittslohnes gezahlt, die Altersrente ist als Zuschuß für verminderte Erwerbsfähigkeit gedacht, da es im Kaiserreich kein altersbedingtes Ausscheiden aus dem Beruf gibt. Anspruch auf Altersrente hat jeder, der das 70. Lebensjahr erreicht. Invalidenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten um 2/3 gemindert ist. Die Beiträge übernehmen die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Staat mit 50 Mark pro Rente.

 

Soweit zu den einzelnen Sozialversicherungen. Als nächstes möchte auf den Zeitraum von 1871-1918 eingehen, auf das Leben im Kaiserreich und im Krieg. Nun wollen wir als erstes wieder das Leben der Arbeiter untersuchen.

Arbeiterleben im Kaiserreich:

Im Kaiserreich unterscheiden sich die Lebensumstände der Arbeiter nur graduell von dem Schicksal ihrer Eltern und Großeltern. Die tägliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10-11 Stunden bei 6 Arbeitstagen die Woche. Urlaub gibt es kaum. Die Löhne steigen von 1871-1914 um ein Viertel, also ist wieder die Mithilfe der Familienangehörigen zur Existenzsicherung notwendig.

In Großbetrieben herrschen Hast und Intensität der Arbeit, tosender Lärm der Maschinen, Akkord- und Nachtarbeit. Nervliche Belastung und schleichende gesundheitliche Schäden sind die Folge, ebenso körperliche Deformationen durch die immer gleiche Arbeitshaltung. In der Unfallstatistik stehen Stürze an 1. Stelle und ¼ der Unfälle werden durch Maschinen verursacht.

Kaum geändert hat sich die Lage der Heimarbeiter. Ihre Produkte werden schlecht bezahlt, die Arbeitszeit ist überlang. Vor allem Frauen sind Heimarbeiterinnen, und — trotz des Kinderschutzgesetzes — noch im Jahre 1907 mindestens 300.000 Kinder unter 14 Jahren. Die Wohnverhältnisse bleiben katastrophal. Typisch für Ballungszentren wie Berlin sind die Wohnblocks mit mehreren Hinterhäusern. Die Arbeiterkinder müssen in tristen, dunklen Hinterhöfen spielen.

Um die Miete aufzubringen, nehmen die Familien in ihre kleinen Wohnungen Untermieter, sogenannte Schlafburschen oder Schlafmädchen auf. Tag- und Nachtschichten ermöglichen es, daß Vermieter und Untermieter in demselben Bett schlafen.

Was mich jetzt noch interessiert, ist die Frage, was unternimmt der Kaiser, bzw. wie sieht es politisch aus? Dies wird unser nächster Gedanke sein:

 

Der Sturz Bismarcks und die Anfänge der Arbeiterpolitik unter Kaiser Wilhelm II:

Nun, Bismarcks Sozialpolitik ist bestimmt von politischem Kalkül und christlicher Verantwortung. Mit seinem politischen Ziel mit der Sozialversicherung die Arbeiter von der Sozialdemokratie zu trennen und die Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung als Konkurrenz zum Reichstag zur zweiten gesetzgebenden Körperschaft zu erheben, scheitert er vollkommen. Außerdem gerät er in Konflikt mit dem jungen Kaiser Wilhelm II., der den Ausbau des Arbeiterschutzes erweitern will.

Der Kaiser fordert das Verbot der Sonntags- und Nachtarbeit, der Arbeit unter Tage für Frauen und Kinder und das Arbeitsverbot für Schwangere drei Wochen vor nach der Entbindung. Die Arbeitsordnungen in den Fabriken sollen nicht mehr einseitig von den Unternehmern erlassen, sondern gemeinsam mit Vertretern der Arbeiter formuliert werden. Bismarck lehnt die Vorschläge aus wirtschaftlichen Bedenken ab. Seine Stellung wird zusätzlich geschwächt, als der Reichstag wie wir schon gehört haben am 26. Januar 1890 die Aufhebung des Sozialistengesetzes beschließt. Der Konflikt zwischen Kaiser und Reichskanzler führt schließlich zu Bismarcks Entlassung.

Aber auch Wilhelm II. will mit der Schutzgesetzgebung die Arbeiter lediglich von der Sozialdemokratie trennen. Als dies mißlingt, greift er zu staatlichen Unterdrückungsmaßnahmen.

10 Jahre später, bricht ein Ereignis über die Welt herein, die nicht nur in politischer sondern auch in sozialer Hinsicht die Deutsche Gesellschaft erschüttert: Der erste Weltkrieg. Die Lebensbedingungen, mit denen die deutsche Bevölkerung während des Krieges fertig werden mußte, wollen wir uns nun einmal näher anschauen.

Lebensbedingungen der Deutschen im Krieg:

Der Krieg führt einen tiefgreifenden sozialen Wandel herbei und verändert das Leben jedes einzelnen. Die Reichsregierung hatte mit einem kurzen Kriegsverlauf gerechnet und keine Vorkehrungen für eine längere Kriegsdauer getroffen. Die Einberufungen verursachen in den ersten Kriegswochen in vielen Betrieben eine Stillegung der Produktion; wodurch die Arbeitslosenzahlen in die Höhe schnellen.

Kennzeichen der Kriegsjahre ist vor allem der Arbeitskräftemangel; er wird ausgeglichen durch Frauen, Jugendliche und Kriegsgefangene, die in den Rüstungsbetrieben eingesetzt werden. Die englische Seeblockade führt von Kriegsjahr zu Kriegsjahr zu einer immer stärkeren Verknappung der Lebensmittel, die die Regierung durch die Festsetzung von Höchstpreisen und Rationierung vergeblich zu bekämpfen sucht. Im berüchtigten "Steckrübenwinter" 1916/17 bricht dazu noch eine Hungersnot aus, die die körperlichen Kräfte schwächt und die allgemeine Hoffnungslosigkeit fördert. Die Grippeepidemie des Jahres 1918 fordert weitere Tausende Opfer.

Die Arbeiter wurden als Soldaten an die Front geschickt und Frauen und Kinder nehmen zuhause in der Fabrik die Stellung der Männer ein. Doch was geschieht mit den jetzt schon gefestigten Gewerkschaften und der Sozialpolitik während des Krieges?

Gewerkschaften und Sozialpolitik während des Krieges:

Die Gewerkschaften werden mehr und mehr zu den kriegswirtschaftlichen Maßnahmen, zur Beratung sozialer Einrichtungen, selbst zu Polizeidiensten, herangezogen. Die Konsumgenossenschaften werden im Verteilungsapparat für Lebensmittel beteiligt. In vielen Gewerbezweigen werden Arbeitsgemeinschaften von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gebildet. Die Gewerkschaften übernehmen damit eine politische und gesellschaftliche Verantwortung. Sie sollen vor allem Streiks verhindern. Die Spaltung der Arbeiterbewegung, der Hunger und die Aussichtslosigkeit eines raschen Friedensschlusses führen seit 1917 nämlich zu Arbeitsniederlegungen und Massenstreiks in der Rüstungsindustrie. Zusammenfassend könnte man sagen, daß die Gewerkschaften im Krieg nur als Instrument der Kriegsmobilmachung verwendet wurden. Ebenso wurde auch die Sozialpolitik kriegsgerecht ummanipuliert.

Im Jahre 1916 fordert die militärische Führung die Zusammenfassung aller Kräfte zur letzten großen Anstrengung für den Sieg. Der Arbeitsschutz für Kinder, Jugendliche und Frauen wird aufgehoben. Für Frauen und Jugendliche werden Doppelschichten mit 12stündiger Arbeitszeit, diesmal 7 Tage die Woche eingeführt. Die Lockerung der Gewerbeaufsicht vermindert den Unfall- und Gesundheitsschutz.

Die hohe Arbeitslosigkeit in den ersten Kriegsmonaten macht das Fehlen der Arbeitslosenversicherung bewußt. Die Erwerbslosenfürsorge fällt dann den Gemeinden zu, die die Lasten in den seltensten Fällen tragen können.

Für die Verteilung der Arbeitskräfte wird die "Reichszentrale der Arbeitsnachweise" eingerichtet, unter Beteiligung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Der Ausbau der Berufsberatung soll vor allem später bei der Wiedereingliederung und Umschulung der Kriegsbeschädigten helfen.

Am 11. November 1918 ist es so weit. Ein Waffenstillstandsabkommen wurde unterzeichnet — der Krieg ist zu Ende. Aus dem Kaiserreich entsteht die Weimarer Republik, und mit ihr wollen wir uns als nächstes beschäftigen.

Revolutionäre Sozialpolitik:

Zu den ersten Maßnahmen des Rates der Volksbeauftragten gehören sozialpolitische Reformen. Mit der Einführung des 8-Stunden-Tages erfüllt die revolutionäre Regierung eine alte Forderung der Arbeiterbewegung.

Die Aufhebung des Hilfdienstgesetzes von 1916, welches ich nicht direkt erwähnt habe, befreit die Arbeiter von der Arbeitspflicht und dem Verbot des Arbeitsplatzwechsels. Die arbeitsrechtlichen Neuerungen bleiben aber in Kraft: Verbindlichkeit von Tarifverträgen, staatliche Schlichtung bei Lohnstreitigkeiten und Bildung von Arbeiterausschüssen in Betrieben. Die Volksbeauftragten verbessern die Schutzbestimmungen für Heimarbeiter und heben die Gesindeordnung für Landarbeiter auf.

Die Sozialpolitik von 1918-1920 ist ja, kann man sagen, auf einem einigermaßen "menschlichen" Standard. Die Frage die jedoch offen bleibt ist: Was geschieht mit den Soldaten, die den Krieg überlebt haben und jetzt ohne Wohnung und Arbeit sich durchkämpfen müssen?

Arbeitslosigkeit und Wohnungsmangel:

Wie schon gesagt, ist das Problem die Eingliederung der ca. 6 Mio. Kriegsteilnehmer in das zivile Wirtschaftsleben. Wer sich von euch noch an den Film "Im Westen nichts neues" erinnern kann denkt hier vielleicht an die Szene, wo der junge Soldat Urlaub bekommt, zu Mutter und Schwester nach Hause fährt und merkt, daß er eigentlich überhaupt nicht mehr in diese "Welt" gehört, nicht mehr mit ihr klarkommt. So ist es mit den meisten Soldaten gewesen. Sie haben sich einfach nicht mehr im Wirtschaftsleben zurechtgefunden. Aufgrund dessen wird zur Unterstützung der Soldaten am 13. November 1918 die Erwerbslosenfürsorge für die entlassenen Soldaten eingeführt und im Dezember durch das Reichsamt für Arbeitsvermittlung erweitert. Mit dem Nachweis freier Stellen ist die Massenarbeitslosigkeit jedoch nicht zu überwinden. Die Regierung ergreift rigorose Maßnahmen und verpflichtet im Januar 1919 die Arbeitgeber, ihre früheren Mitarbeiter wieder einzustellen und Schwerbeschädigte bevorzugt zu beschäftigen.

Der Ausbruch des 1. Weltkrieges führt zum Stillstand des Wohnungsbaus. Wegen des Mangels an kleinen, preiswerten Wohnungen überwacht das Reichsarbeitsamt den Wohnungsmarkt und setzt auch nach dem Kriegsende die Bewirtschaftung fort.

Die Ansiedlung der heimkehrenden Soldaten auf dem Lande soll den städtischen Wohnungsmarkt entlasten. Den städtischen Wohnungsbau kann das Reich allerdings erst nach der Überwindung der Inflation fördern. Ab 1924 können die Gemeinden zur Finanzierung neuer Wohnsiedlungen nämlich Steuergelder verwenden, weil die Hausbesitzer auf ihre Mieteinnahmen die Hauszinssteuer entrichten müssen. Vorhin habe ich erwähnt, daß das aber erst nach Überwindung der Inflation möglich ist.

Die Inflation 1920-1923:

Ursache der sog. großen Inflation ist die Finanzierung des Krieges durch Anleihen in den Jahren 1914-1918 und die Reparationszahlungen an die Alliierten, welche zu einer galoppierenden Geldentwertung führen, die ihren Höhepunkt im Jahre 1923 erreicht. Die Inflation verschärft die Gegensätze im Volk: wenige machen hohe Gewinne, kleine Unternehmer gehen bankrott und Gehalts- und Lohnempfänger geraten in soziale Not.

Als Deutschland mit seinen Kohlelieferungen in Verzug gerät, besetzen Frankreich und Belgien im Januar 1923 das Ruhrgebiet als Faustpfand. Die Reichsregierung ruft darauf den passiven Widerstand aus, Kumpel und Stahlarbeiter legen die Arbeit nieder.

Die finanzielle Stützung des Ruhrgebiets treibt das Reich in die Katastrophe und beschleunigt die Inflation. Die Sozialversicherung steht durch die Geldentwertung vor dem Zusammenbruch. Die Arbeitgeber fordern wegen der Reparationsverpflichtung einen Verzicht auf Lohnerhöhungen. Nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrgebiet müssen die Bergarbeiter jedoch dafür zahlen: der 8-Stunden-Tag, die Errungenschaft der Revolution, wird wieder aufgehoben.

Vier Jahre nach der großen Inflation kommt es aber zu einem weiteren Ereignis in der Sozialpolitik. Zur Einführung des

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz von 1927:

Ein wichtige Vorentscheidung fällt in die Zeit der Inflation. Die Reichsregierung zieht nämlich die Arbeitgeber und -nehmer zur Finanzierung der Erwerbslosenfürsorge heran.

Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, über das seit 1925 beraten wird, faßt neben der Arbeitslosenversicherung einzelne Maßnahmen zusammen, die es bereits vorher gegeben hatte. Erstmals seit 1926 erhalten Kurzarbeiter Unterstützung. Für langfristig Erwerbslose schafft das Reich 1926 die Krisenunterstützung, um die Fürsorgeaufwendungen der Gemeinden zu senken. Die Fürsorge wird an die schon bestehende Arbeitspflicht des Erwerbslosen (1923) gebunden, d.h. Erwerbslose können bei öffentlichen Notstandsarbeiten wie Straßenbauten, Flußregulierungen usw. eingesetzt werden.

Das Gesetz hat jedoch von Anfang an einen entscheidenden Geburtsfehler: in seiner Finanzierung geht es von höchstens 700.000 Erwerbslosen aus, während die Arbeitslosenzahlen in der Weimarer Republik im Durchschnitt über 1 Mio. liegen. Ein Versagen des Gesetzes in der Weltwirtschaftskrise von 1930-1932 mit über 6 Mio. Arbeitslosen in Deutschland ist damit vorprogrammiert. Und dabei sind wir schon bei nächsten Thema:

Die Weltwirtschaftskrise:

Am 27. März 1930 zerbricht die letzte Regierung der Weimarer Republik, die über eine parlamentarische Mehrheit verfügt. Reichspräsident von Hindenburg beauftragt den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning mit der Bildung eines Kabinetts. Die Krise, die Ende 1929 die Weltwirtschaft erfaßt, bekämpft Brüning durch eine Anpassung der Ausgaben an die sinkenden Einnahmen.

Reichsarbeitsminister Adam Stegerwald muß die Beiträge für die Versicherten erhöhen und die Leistungen senken. Die Innenpolitik wird aber dem außenpolitischen Ziel, nämlich der Streichung der Reparationen untergeordnet, dem die Alliierten am Ende der Regierungszeit Brünings im April 1932 auch zusagen. Den Preis dafür müssen wieder die Kleinen bezahlen, nämlich über 6 Mio. Arbeitslose und bittere Not in den Familien.

Die Reichsregierung versucht mit verordneten Lohn- und Preissenkungen die Konjunktur anzukurbeln und mit untauglichen Mitteln die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen, die wieder die Kleinen ausbaden müssen: Einführung der 40-Stunden-Woche, Ansiedlung von Arbeitslosen am Stadtrand zur Selbsternährung und Ermunterung von berufstätigen verheirateten Frauen an den Herd zurückzukehren um die Arbeitsstelle einem männlichen Arbeitslosen zu überlassen.

Große Popularität genießt der freiwillige Arbeitsdienst der die Arbeitslosen im Straßenbau und in der Landwirtschaft beschäftigt. Das sozialpolitische Versagen der Regierung Brüning in der Weltwirtschaftskrise treibt die verzweifelten und verbitterten Wähler in die Arme der Nationalsozialisten. Dies ist unser nächster große Themenkomplex: Das Dritte Reich und der 2. Weltkrieg (1933-1945). Zuerst wollen wir den Tag der Nationalen Arbeit und die Auflösung der Gewerkschaften näher betrachten.

Tag der Nationalen Arbeit und die Auflösung der Gewerkschaften:

Die Zerschlagung der organisierten Arbeiterbewegung und die Überwindung des "Marxismus" ist für Hitler das erste innenpolitische Ziel und zugleich die Voraussetzung für seine expansive Außenpolitik. Nach der Machtübernahme am 30. Januar 1933 werden Kommunisten und Sozialdemokraten verhaftet, die Presse der Arbeiterparteien wird willkürlich unterdrückt. Eingeschüchtert von den Braunhemden der SA stimmt der Reichstag schließlich am 23. März 1933 dem Ermächtigungsgesetz zu, verzichtet damit auf seine Kontrollrechte gegenüber der Regierung und gibt den Weg zur nationalsozialistischen Gleichschaltung von Staat und Gesellschaft frei.

Die freien Gewerkschaften schwanken nach dem 30. Januar 1933 zwischen der Ausrufung eines Generalstreiks und einer Anpassung an die veränderten politischen Verhältnisse. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Theodor Leipart, erklärt ihn gegenüber Hitler für neutral. Trotzdem werden nach dem 5. März 1933 viele Gewerkschaftshäuser von den NS-Leuten besetzt.

Die Reichsregierung erklärt am 10. April 1933 den 1. Mai zum "Feiertag der nationalen Arbeit". Der Kampftag der internationalen Arbeiterbewegung, der seit 1889 jedes Jahr gefeiert wird, ist nun ein staatlicher Feiertag. Die Gewerkschaften beteiligen sich zwar an diesem Staatsfest am 1. Mai 1933 noch, doch ihre Auflösung ist schon beschlossene Sache. Am 2. Mai 1933 besetzen nämlich um 10 Uhr SA-Trupps im ganzen Reich die Gewerkschaftshäuser und verhaften die Funktionäre, wodurch die Gewerkschaften aufgelöst werden. Als nächstes habe ich mir zwar die Deutsche Arbeitsfront (DAF) und die Arbeitsbeschaffung durch Aufrüstung als Untergedanken gegliedert, möchte aber nicht Andreas Paul und Stefan Hindelang vorgreifen, die sich dieser Thematik angenommen haben. Deswegen kommen wir gleich zum Gedanken:

Die Frau im Nationalsozialismus:

Für die Nationalsozialisten ist die Frau die Gehilfin des Mannes. In der Politik hat sie nichts zu suchen. Frauen dürfen auch in der NSDAP deshalb keine Führungspositionen übernehmen. Die nationalsozialistische Ideologie weist der Frau allein die Rolle als Mutter möglichst vieler Kinder zu. Mit Druck und der finanziellen Verlockung von Ehestandsdarlehen drängt der nationalsozialistische Staat die Frauen aus den Berufen und erschwert ihnen den Zugang zum Universitätsstudium. Im 2. Weltkrieg versucht die Führung, den Einsatz der Frauen in der Rüstungsindustrie nach Möglichkeit zu beschränken. Statt dessen werden Kriegsgefangene eingesetzt, das besetzte Europa muß "Fremdarbeiter" stellen, und KZ-Häftlinge erleiden das Schicksal der "Vernichtung durch Arbeit". Die deutsche Frau muß mit Söhnen die Kriegsverluste ersetzen. Dem dient die Verbesserung des Mutterschutzgesetzes vom 17. Mai 1942, das vor und nach der Entbindung der Mutter den vollen Lohnausgleich garantiert und die Betriebe verpflichtet Kinderhorte einzurichten. Die Sorge um den Nachwuchs ist der NS-Führung wichtiger als der von der Propaganda beschworene "totale Kriegseinsatz der deutschen Frau". In den letzten Kriegsjahren, wo immer mehr Kriegsopfer zu beklagen sind, wurde die Frau schließlich aber doch zur Fabrikarbeit in Rüstungsbetrieben herangezogen, um die dort beschäftigten Männer als Soldaten einsetzen zu können. Nach der Besetzung und Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 ist der Krieg zu Ende. Der Wiederaufbau beginnt in den Jahren 1945-1950.

 

ENDE !!!

Siehe auch:
INFO-Blatt zu Arbeitswelt 1750-1950
Gliederung zu Arbeitswelt 1750-1950