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1.VORTEILE ÖSTERREICHS DURCH DEN BEITRITT ZUR EU

 

 

Alle Vor- und Nachteile sind grundsätzlich subjektiv zu betrachten, trotzdem gibt es ein paar wesentliche Punkte, die dafür und dagegen sprechen.

 

Außenhandel:

Österreichs Beitritt zur EU bedeutet die Sicherheit der Zukunft und die Beibehaltung des Österreichischen Lebensstandard. Ein kleines Land wie Österreich ist sehr stark vom Außenhandel abhängig. Die EU ist der wichtigste Handelspartner Österreichs, da rund 60% in die EU exportiert werden. Durch die Einbindung in diesen großen Wirtschaftsraum wird es weiterhin möglich sein, die hohe Exportrate in die EU Länder beizubehalten. Als Außenseiter würden uns große Absatzmärkte verloren gehen und es ergäben sich dadurch Wettbewerbsnachteile für die einheimische Wirtschaft. Durch die Teilnahme Österreichs am Binnenmarkt schlüpft Österreich in keine Außenseiterrolle.

 

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Sicherheitsfrage:

Der Beitritt Österreichs zur EU ist der wichtigste sicherheitspolitische Schritt unseres Landes. Österreich wird erstmals in allen Bereichen seines politischen und wirtschaftlichen Lebens voll in den Kreis der großen westeuropäischen Demokratie aufgenommen. Österreich liegt als westlichster Teil des stabilen Europas in unmittelbarer Nähe zu Konfliktzonen am Balkan und den GUS Republiken bzw. den ehemaligen Ostblockstaaten. Schon deshalb ist das Sicherheitsbedürfnis Österreichs immens gestiegen. Durch den Beitritt zur EU und die Verwirklichung einer gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik haben wir eine Union, die in eventuellen Krisensituationen hinter uns steht.

Der Beitritt zur EU erhöht aber auch Österreichs innere Sicherheit. Es erhöht sich der Schutz vor grenzüberschreitenden Verbrechen, wie Menschen -und Drogenhandel durch die Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit und des Justizwesens. Auch im Asyl -und Wanderungswesen wird durch enge Zusammenarbeit Flüchtlings- und Migrationsströme besser bewältigt. Dies beruht auf dem Prinzip der Solidarität.

 

Landwirtschaft:

Ein weiterer kleiner Vorteil durch den Betritt zur EU ergibt sich auch für die Landwirtschaft. Unsere hoch qualitativen Erzeugnisse können leichter exportiert werden, außerdem wird die Landwirtschaftspflege in gebirgigen Nationen stark gefördert. Rund 2,4 Mrd. Schilling werden jährlich an die Bergbauern und Bauern in den sonst benachteiligten Gebieten ausbezahlt.

Der Beitritt sichert den Wirtschaftsstandort Österreichs, er bringt mehr Arbeitsplätze und zusätzliches Witschaftswachstum. Das Förderungssystem kommt vor allem klein -und mittelbetrieblichen Firmen entgegen. Obwohl Österreich Nettozahler ist, erhöht der Beitritt das Volkseinkommen. Es fallen Benachteiligungen gegenüber den billigproduzierenden osteuropäischen Staaten weg. Der Beittritsvertrag erlaubt Österreich die allmählich Anpassung an das Mehrwertssteuersystem in der EU.

 

Mitentscheidungsrecht:

Österreich hat als EU Mitglied Sitz und Stimme in allen EU Organen. Es hat einen EU Kommissar (Franz Fischler ) und hat im entscheidenden EU Ministerrat 4 Stimmen. 21 Österreichische Abgeordnete vertreten Österreichs Interessen im Europäischen Parlament. So haben wir ein wichtiges Mitbestimmungsrecht in allen wirtschaftlichen und politischen Bereichen. Dies bedeutet den Zugang zu vielfältiger zusätzlicher Information über internationale Entwicklungen, vor allem aber auch die Möglichkeit, den Meinungsbildungsprozeß in der Gemeinschaft zu beeinflussen. Wir haben auch die Möglichkeit z.B. in Kooperation mit anderen umweltfreundlichen Staaten für strengere Umweltnormen in ganz Europa zu sorgen. Die Entscheidungsabläufe in den Organen der EU bevorzugt derzeit kleinere Mitgliedsstaaten. Österreich spielt deshalb als kleines Land eine wichtige Rolle und wird sich weiterhin immer mehr etablieren.

 

Freiheiten und Rechte des einzelnen im Binnenmarkt:

Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit und Aufenthaltsrecht in der Gemeinschaft sind Grundrechte die jeder Bürger in Anspruch nehmen kann. Durch die Abschaffung der Grenzkontrollen für Personen und Waren wird der Binnenmarkt, der seit Beginn 1963 verwirklicht ist, in der EU frei zugänglich. Um unerwünschte Personen vor der Ein - bzw. Ausreise abzuhalten, werden an den EU Außengrenzen strenge Kontrollen durchgeführt. Personenkontrollen auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten sind weiterhin möglich. Erst mit dem Inkrafttreten des Schengener Abkommen ( = schrittweise Abbau der Kontrollen an den Grenzen ) in Österreich würden Kontrollen wegfallen. Das Recht des europäischen Bürgers auf Sicherheit wird garantiert. Daher gibt es nun mehr Zusammenarbeit zwischen den Polizeidienstellen der Amtshilfe in Strafsachen, so wie die Bekämpfung des Drogenhandels und der internationalen Bankenkriminaltität. Der Betritt Österreichs bringt grenzenloses Einkaufsvergnügen in anderen EU Ländern. So dürfen zum Beispiel 110 Liter Bier, 90 Liter Wein, 20Liter Aperitif oder 800 Zigaretten eingekauft werden.

Die Niederlassungsfreiheit gibt uns darüber hinaus das Recht überall in der Gemeinschaft ohne zeitliche Begrenzung oder Diskriminierung zu arbeiten und sich aufzuhalten. Die Arbeitswelt in der Gemeinschaft soll Freizügigkeit, gerechte Entlohnung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit, und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben bringen. Arbeitnehmer haben bei gleicher Qualifikation Zugang zu einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat, ohne das ihnen Beschränkungen auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit auferlegt werden können. Sie gelten als "Europa der Bürger". Ein Arbeitsplatz sichert automatisch ein Aufenthaltsrecht. Freie Berufe, die Reglementierungen unterliegen, werfen Probleme auf. Normalerweise kann jeder Beruf in einem andern EU Land ausgeübt werden und man hat das Recht z.B. als Österreicher in Spanien ein Geschäft zu eröffnen. Die Ausübung von Berufen hängt von der Anerkennung des anderen Landes ab, da es oft Unterschiede im Inhalt oder der Studiendauer gibt. Für solche Berufe können Anpassungsmaßnahmen vorgeschrieben werden.

Die EU bietet Studenten, die Tür zum Studium im europäischen Ausland weit zu öffnen. Mit dem EU Beitritt werden die Chancen zum Erwerb von europareifen Qualifikationen für angehende österreichische Akademiker erweitert. Darüber hinaus bieten bekannte Förderungsmittel der EU (Erasmus, Comett..) österreichischen Studenten an einer über 1500 Universitäten zu studieren und sich die Studiendauer des Auslandsstudiums in Österreich anrechnen zu lassen. Der Raum als Binnenmarkt bietet Österreich den Vorteil beruflicher Aus- und Fortbildung, Mobilität von Studenten und Lehrern, gegenseitige Anerkennung von Studien und Diplomen in den Mitgliedsstaaten, grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen wie Sprachenausbildungen.

Die Möglichkeit der Teilnahme an Forschungs- und Technologieprogrammen sichert Österreich den Zutritt zum letzten Stand der Entwicklung in Bereichen wie Kommunikations- und Telekommunikationstechnologien, aber auch in der industriellen Fertigung der Materialforschung und Umwelttechnik.

 

Preissenkung:

Ein weiterer Vorteil für den einzelnen ist die Preissenkung. Das Preisniveau für viele Dienstleistungen, Handelswaren und Konsumentenartikel des tägliche Lebens wird reduziert. Das Warenangebot ist auch größer.

(Quelle: Zeitungsartikel aus Presse und Salzburger Nachrichten, wie Informationsbroschüren)

 

 

 

2. NACHTEILE ÖSTERREICHS DURCH DEN BEITRITT ZUR EU

 

Transitfrage:

Das Verkehrswesen ist für viele Wirtschaftssektoren der Gemeinschaft von vitaler Bedeutung. Im großen und ganzen betrachtet ist es ein irrsinnig großer Nachteil für Österreich und ein Kernproblem, das nicht leicht zu bewältigen ist. Jährlich donnern eineinhalb Millionen LKW über die Österreichischen Alpen, denn der ganze Export- und Importhandel von Italien und den Balkanländern mit Deutschland und den norwegischen Staaten erfolgt über Österreichs Straßen. Durch die Gewichtsbeschränkung der Schweiz von 28t pro LKW hat Österreich mit seinem Punktesystem noch das Nachsehen. Dies soll sich jedoch bald ändern, da die EU erhöhten Druck für die Aufhebung dieser Gewichtsbeschränkung in der Schweiz ausübt. Bis dato hatten wir bestimmte Beschränkungen, die Österreich in seiner Souveranität durchgeführt hat. Durch den Beitritt zur EU werden diese Beschränkungen ungültig bzw. liberalisiert, wodurch es in Zukunft zu einer fast unkontrollierten Transitsituation kommen wird. Werden keine Gegenmaßnahmen unternommen kommt es nicht nur zu einem Anwachsen des LKW Verkehrs, sondern auch zu einer beträchtlichen Verschlechterung bzw. Belastung der österreichischen Umwelt. Hinzu kommt noch, daß die Eisenbahninfrastruktur vernachlässigt wurde und der Verkehrszuwachs auf den Straßen enorm ist. Österreich ist besonders von den negativen Auswirkungen des zunehmenden Transitverkehrs betroffen. Daher wurde bis jetzt unverbleites Normalbenzin an jeder österreichischen Tankstelle eingeführt und umweltfreundliche PKW und Kombis besonders gefördert. Aufgrund dieser Innovationen konnten Emissionen (CO, HC und NOX) wesentlich vermindert werden.

 

Umweltschutz:

Obwohl der Umweltschutz in der EU ständig an Bedeutung gewinnt und das Vorsorge- und Verursacherprinzip längst verwirklicht wurde, ist der Weg zu einer einheitlichen Umweltgemeinschaft sehr weit. Österreich hat bis jetzt sehr strenge Umwelt - Normen gehabt. Mit dem Beitritt zur EU sind wir nun gezwungen uns an EU Normen anzugleichen. Österreich ist bis dato bei den Umweltschutzausgaben gemessen an der Wirtschaftsleistung europaweit Spitzenreiter. Fast 2% des BIP wurden für Umweltschutzmaßnahmen aufgewendet. Tatsache ist, daß Österreich sich nun an die Normen und Rechtsvorschriften der EU anpassen muß. Unser Land muß daher trachten, in der EU auf "österreichische - Standards" zu setzen. Schwierig wird z.B. die Beibehaltung des Standards bei den Produktnormen, da wir verschärfte Kennzeichnungsfordernisse haben und einige Stoffe (Chemikalien) verboten sind. Österreich kann zwar als Mitgliedsstaat an Umweltkomitees oder Umweltforschungen teilnehmen, hat aber nicht mehr einen so großen Spielraum für eine eigenständige Umweltpolitik. Allgemein sprechen wir von einem Anschlag der Souveranität Österreichs in der Umweltpolitik. Dazu gehört natürlich auch die Transitfrage, welches größere Umweltschäden auslösen wird, sollte nicht bald etwas unternommen werden. Der Europamarkt erhöht auch die Emissionen von Schwefeldioxid und Stickoxiden von Kraftwerken und vom Verkehr um bis zu 14% in den nächsten 20 Jahren. Österreich kann nur auf eine noch bessere Umsetzung der bereits bestehenden EU Umweltnormen hoffen, da z.B. aufgrund von Berechnungen die CO2 Emissionen in der Gemeinschaft bis 2005 um 11% wachsen werden.

Die österreichischen Umweltstandards sind im internationalen Vergleich, wie schon erwähnt, sehr hoch. Natürlich gibt es auch Bereiche, in denen die EU arbeitnehmerfreundlichere Bestimmungen hat z.B. die betriebsärztliche Versorgung.

 

Landwirtschaft:

Ein weiterer Nachteil ist in der Agrarwirtschaft gegeben. Die Agrarpolitik gehört zu den wichtigsten der EU und besteht seit 1957. Diese gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bringt ständig steigende Agrarüberschüsse, wachsende Spannungen im Welthandel und anhaltende Unzufriedenheit der Bauern. Die finanzielle Solidarität ist eine wichtige Grundlage der GAP, mit der gemeinsamen Institution EAGEL (= Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft).

Österreichs Bauern stellen etwa 5% der österreichischen Gesamtbevölkerung, bewirtschaften 80% der Staatsfläche und verdienen rund 3% des Volkseinkommens. Nur noch 100 000 Familien leben ausschließlich von der Landwirtschaft. Im Vergleich zu den EG Staaten haben die heimischen Landwirtschaftsbetriebe eine geringere Flächenausstattung und kleinere Tierbestände. Sie produzieren daher gezwungenermaßen wesentlich teurer, da die Benachteiligung von Bergbauern und Bauern in ähnlichen Gebieten enorm sind. In Österreich überwiegen kleine und mittlere Betriebe, die klarerweise mit den riesigen Betrieben in Frankreich oder Großbritannien nicht verglichen werden können. In Österreich sind Betriebsmittel teurer und ihre natürlichen Produktionsbedienungen vielfach ungünstiger. Sie produzieren daher teurer als ihre Konkurrenten und haben Schwierigkeiten bei der starken Wettbewerbssituation, die zwar oft subjektiv betrachtet recht viele Vorteile bringen kann, mitzuhalten. Trotz beträchtlicher Subventionen und Förderungen (rund 47,15% des EU Haushaltes wurden für die Agrarpolitik 1996 ausgegeben) gehen immer mehr und mehr Betriebe in Konkurs. Österreich erhält in der Zeit von 1995-1999 insgesamt 19,2 Milliarden Schilling (1,5 Mrd. ECU) an Strukturhilfe von Brüssel, da die Produktion wie schon erwähnt komplizierter ist, als in Ländern mit größeren zusammenhängenden Agrarflächen.

 

Lebensmittel:

Die EU hat beim Konsumentenschutz einen anderen Ansatz als Österreich. Sie setzt auf mehr Informationen für die Kunden. Die Produktinformation ist genauer. In der EU muß sich der Käufer selbst informieren, was er kaufen will. In der EU müssen Waren anerkannt werden, die den Qualifikationsnormen Österreichs bzw. den anderen Mitgliedsstaaten nicht entsprechen. Wir haben zwar eine riesige Auswahl an Produkten, müssen uns aber mit dem Nachteil abfinden, daß diese z.B. genmanipuliert sind und unsere Gesundheit gefährden. Wenn die EU für die Genforschung ist, haben wir keine Chance uns diesem zu widerlegen!

 

Einhaltung von EU Gesetzen:

Als drittreichster Staat in der EU, muß Österreich ebenfalls wie die anderen reicheren Mitgliedsstaaten den ärmeren EU Ländern finanzielle Zuschüsse geben. Es ist unumstritten, daß Österreich als Nettozahler indirekt mehr zur Finanzierung der ärmeren Regionen beiträgt. Der Sinn besteht darin, daß innerhalb Europas die unterschiedlichen Standards ausgeglichen werden sollen. Man will eine gewisse Konvergenz erreichen. Großkonzerne sollen daran gehindert werden, die nationalen Regierungen unter Druck zu setzten, Löhne, Gehälter und soziale Standards nach unten anzupassen. Wir haben nun einmal das Pech eine "recht gute Wirtschaft" zu haben und müssen diesen Nachteil in Kauf nehmen. Zusätzlich müssen wir uns vielen anderen Gesetzen fügen. Für den Beitritt mußten Tausende Gesetze geändert werden.

 

Neutralität:

Durch die Verwirklichung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind wir gezwungen einen Teil unserer langjährigen Neutralität aufzugeben. Wir gehen zwar weiterhin als neutraler Staat in die EU, verpflichten uns aber an der GASP teilzunehmen. Dies bedeutet, daß wir mit unserem Heer auf alle Fälle einrücken müssen um einen EU- Mitgliedsstaat zu verteidigen.

(Quelle: Zeitungsartikel aus Presse und Salzburger Nachrichten, wie Informationsbroschüren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. WICHTIGSTEN VERTRETER ÖSTERREICHS UND DER STEIERMARK IN DER EU UND IHRE VORHABEN WIE FUNKTIONEN

 

Europäisches Parlament:

In 9 Fraktionen sitzen 526 Abgeordnete, die von den Bürgern des jeweiligen Mitgliedslandes direkt gewählt werden. Sie vertreten europäische Interessen und Bürgerrechte und der Bürgerbeauftragte, Jakob Magnus Söderman, ist für Beschwerden zuständig. Österreich hat 21 Abgeordnete, die bis zu den nächsten Wahlen 1999 österreichische Interessen vertreten werden. Sie wurden am 13.10.1996 gewählt.

 

SPÖ: Dr. Hannes Swoboda (Wien)

Dr. Hilde Hawlicek (Wien)

Harald Ettl (Wien)

Dkfm. Ilona Graenitz (OÖ)

Mag. Herbert Bösch (Vorarlberg)

Dr. Maria Berger

 

FPÖ: Dr. Franz Linser

Mag. Peter Sichrovsky

Daniela Raschhofer

Dr. Johann Kronberger

Dr. Klaus Lukas

Prof. Dr. Gerhard Hager

 

ÖVP: Ursula Stenzel

Karl Habsburg- Lothringen

Prof. Dr. Reinhard Rack (Stmk.)

Agnes Schierhuber

Dr. Paul Rübig

Dr. Hubert Pirker

Dr. Marilies Flemming

GRÜNE: Johannes Voggengruber (Wien)

 

LIBERALES FORUM: Friedhelm Frischenschlager

(Salzburg)

 

MEINUNGEN ZUR EU, KURZ VOR DEN DIREKTWAHLEN

SPÖ - Hannes Swoboda: "Die EU bringt die Vereinigung unseres Kontinents und dient zur Verbesserung der Lebensqualität im Sinne ökonomischer wie ökologischer Sicherheit. Der Beitritt garantiert uns den Frieden, dennoch müssen Strategien im Kampf gegen die hohe Arbeitslosigkeit gefunden werden. Die EU ist auch eine Sozialunion, die Gesundheit und soziale Sicherheit für ihre Bevölkerung gewährleisten muß. Man muß eine Lösung gegen das steigende Verkehrsaufkommen finden, welches nur bewältigt werden kann, wenn die Verlagerung von der Straße auf Schienen bzw. aufs Wasser erfolgt. Ich betrachte meine Aufgabe als Abgeordneter des Europäischen Parlamentes auch als die eines Vermittlers mit der Bevölkerung, um zu verdeutlichen was es heißt, Teil einer Gemeinschaft von 370 Millionen Menschen zu sein."

 

ÖVP - Ursula Stenzel: "Die nächsten Jahre werden für Österreich besonders spannend mit den Stichwörtern Währungsunion, Präsidentschaft Österreichs in der EU oder Arbeitslosigkeit. Unsere Wirtschaft würde von einer gemeinsamen europäischen Währung profitieren, die aber nur dann einen Sinn hat, wenn sie stabil ist. Stabile Währung heißt auch eine wirtschaftliche Stabilität, die wiederum Arbeitsplätze bieten. Ich bin fest davon überzeugt, daß es darauf ankommt, wie ehrlich wir den österreichischen Bürgern die Zusammenhänge erklären."

 

FPÖ ( fraktionslose Partei)- Mag. Erich Schreiner: "Wir haben vor einem Beitritt immer gewarnt, trotzdem akzeptieren wir die Entscheidung der Österreicher. Wir sehen uns als die Vertreter im Europäischen Parlament. Oberstes Ziel für die EU sollte die Bürgernähe und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse sein. Das von dem Vertrag von Maastricht zugrunde gelegte Fundament eines Bundesstaates Europa entspricht nicht unseren Vorstellungen. Bezüglich der österreichischen Teilnahme an der geplanten Währungsunion fordern wir eine Volksabstimmung, da eine gemeinsame Währung nicht aufgezwungen werden kann."

 

LIBERALES FORUM - Friedhelm Frischenschlager: "Die Probleme unserer Zeit in Österreich können nur noch durch gesamteuropäische Maßnahmen gelöst werden. Die besorgniserregende hohe Arbeitslosigkeit sollte eine nationale Aufgabe bleiben. Wir werden uns vor allem in der Umweltpolitik einsetzen und hoffen auf eine noch höhere Kontrolle der Außengrenzen, da sonst der illegale Drogenhandel, Fahrzeugdiebstahl usw. dramatisch zunehmen würde. Ein besonderes Anliegen wird für mich sein, endlich zur Verwirklichung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU beitragen zu können."

 

GRÜNEN - Johannes Voggengruber: "Von den damals 65% Befürwortern würden heute 1/3 gegen den Beitritt stimmen. Die Bevölkerung nimmt heute in der sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und der demokratischen Frage negative Auswirkungen wahr. Die Stärkung der grünen Fraktion im Europäischen Parlament gibt der Neutralität Österreichs eine Stimme. Ein weitere Schwerpunkt Grüner Europapolitik ist die Reform der Währungsunion. Eine Verschiebung ist unumgänglich, wenn man den sozialen Frieden in Europa halten will. Trotzdem zwingt sie die Mitgliedsstaaten zu harten Sozialabbaumaßnahmen. Nebenbei wollen sich die Grünen als die führende umweltpolitische Kraft in Österreich anbieten."

(Quelle: Broschüre "Kurz vor der Europawahl")

 

Kommission:

Österreich hat einen Vertreter in der Europäischen Kommission. FRANZ FISCHLER ist seit 25.1. 1995 Kommissionsmitglied und für die Agrarpolitik zuständig.

 

WICHTIGSTEN VERTRETER DER STEIERMARK IN DER EU

 

Verbindungsbüro der Steiermark in Brüssel: Mit dieser Einrichtung verfolgt das Land Steiermark vor allem das Ziel, über die Vorgänge in den Organen der Gemeinschaft schnell und umfassend informiert zu werden. Ein Aufgabenschwerpunkt liegt darin, über ein aufzubauendes Netz an Gesprächspartnern, in verschiedenen Angelegenheiten, die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Auswirkungen auf das Land Steiermark haben, gezielt Einfluß zu nehmen. Ansprechpartner im Verbindungsbüro der Steiermark sind der Repräsentant Mag. Ludwig Rader, Mag. Eric Korzinek und Mag. Claudia Suppan.

 

Ausschuß der Regionen: Österreich entsendet hier 12 Mitglieder, jedes Bundesland schickt einen Vertreter und einen Stellvertreter. Steirische regionale Interessen werden durch Landeshauptmann Dr. Josef Krainer und seinem Stellvertreter DDr. Peter Schachner-Blazizek vertreten.

 

Das Steiermark - Büro in Brüssel, die Europaabteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Vorstand Mag. Ludwig Rader, Landeshauptmann Waltraud Klasnic und viele andere Bürgerbeauftragte des Landes Steiermark vertreten unsere Interessen in der EU. Die Arbeit in Brüssel sah zusammengefaßt 1996 folgendermaßen aus:

 

1996 hat die Europaabteilung Schwerpunkte in Öffentlichkeitsarbeit sowohl in der Steiermark wie auch in Brüssel zu aktuellen Themen der Europapolitik und Vorhaben der EU gesetzt.

  1. Bei den in der Steiermark durchgeführten Veranstaltungen, besonders in Graz, stand das Bestreben im Vordergrund, die Bevölkerung möglichst umfassend über die Auswirkungen der Mitgliedschaft Österreichs in der EU zu informieren.
  2. Auf Initiative der Europaabteilung wurde eine "EU- Plattform" gegründet, ein Gremium, dem das Land Steiermark sowie die steirische Interessensvertretungen und Sozialpartner angehören. Am 17.9.1996 unterzeichneten Frau Landeshauptmann Klasnic, 1.LH- Stv DDr. Schachner- Blazizek, sowie Vertreter der steirischen Interessensvertretung , die von der EU- Plattform ausgearbeitete Europadeklaration "Gemeinsam für Europa".
  3. Um eine laufende Information der in Sachen EU interessierten Personen und Institutionen zu gewährleisten, wird seit Beginn des Jahres 1996 von der Europaabteilung monatlich das Brüssel- Telegramm versendet. Auch weitere Publikationen der Europaabteilung können von Interessierten angefordert werden.
  4. Das Steiermark - Büro in Brüssel war bemüht, die Interessen des Landes Steiermark, seine Politik, Wirtschaft und Kultur einem breiten Publikum zu vermitteln, für welchen Zweck zahlreiche gesellschaftliche und fachliche Veranstaltungen durchgeführt wurden. Des weiteren hat das Steiermark - Büro hunderte interessierte Personen aus der Steiermark im Rahmen von Besuchsprogrammen in Brüssel betreut, die sich über die Funktionen und der Arbeit des Steiermark -Büros und EU Institutionen ein Bild machen konnten. Studenten wurde die Möglichkeit geboten, in Graz und in Brüssel ein Praktikum bzw. eine Ausbildung in Angelegenheiten der EU zu absolvieren.
  5. Das Steiermark - Büro in Brüssel lieferte Informationen zur EU Politik und Entwicklungen des Gemeinschaftsrechtes durch direkte Gespräche mit dem Kabinett des Agrarkommissär Fischler.
  6. DieEuropaabteilung nahm auch neben der Fachabteilung für Wirtschaftsförderung an den Begleitausschüssen der regionalen EU - Zielprogramme 2 und 5b teil.

Ziel 2: Wirtschaftliche Umstellung der Gebiete mit rückläufiger industrieller Entwicklung. Von 1995-1999 werden für Österreich 101 Millionen ECU für die steirischen Ziel 2 Gebiete

( Mürzzuschlag, Leoben, Bruck/Mur, Knittelfeld...) zur Verfügung gestellt.

Ziel 5b: Anpassung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für Erzeugnisse der

Landwirtschaft und der Fischerei. Hier werden 411 Millionen ECU für die steirischen

Bezirke ( Fürstenfeld, Weiz, Feldbach, Hartberg, Leibnitz, Liezen, Schladming...) zur

Verfügung gestellt.

  1. Ein großer Erfolg für die Steiermark 1996 war schließlich die Entscheidung der Europäischen

Kommission über den Schutz des steirischen Kernöls als geschützte geographische Angabe.

 

Ein gemeinsames Europa ist den Steirern ein besonders großes Anliegen, wie die Volksabstimmung 1994 mit ca. 70% "Ja" Stimmen zeigte.

(Quelle: Broschüre "Steiermark und die EU", Interview mit Herrn Ludwig Rader)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. BEITRITTSVERHANDLUNGEN, BEDINUNGEN

Nach jahrelanger Diskussion um eine Vollmitgliedschaft bei der EG überreichte Außenminister Dr. Alois Mock am 17.Juli 1989 dem französischen Ratsvorsitzenden Roland Dumas den Antrag Österreichs auf eine Mitgliedsschaft. Er richtete seinen Antrag dem Rat, welcher einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments Österreichs Beitritt zur EU beschloß. Schon am 20.Juli 1989 beauftragten die ständigen Vertreter, die Kommission um eine schriftliche Stellungnahme, der Avis genannt wird. Am 31.Juli 1991 wurde dieser veröffentlicht. Er fiel grundsätzlich "positiv" aus, machte aber auf Probleme in der Agrarwirtschaft, in der Transitfrage und der Neutralität aufmerksam. Somit begannen am 1.2.1993 die Beitrittsverhandlungen in Rekordzeit, in denen die vorher erwähnten Probleme Kernpunkte waren. Die Beitrittsverhandlungen endeten am 1.3.1994.

Bei den in Brüssel eröffneten Beitrittsverhandlungen ging es für Österreich darum, eine gute Ausgangsbasis für seine Mitgliedschaft in der EU zu sichern. Diese Verhandlungen fanden im Rahmen einer "Konferenz über den Beitritt zur EU" statt.

Österreichischer Verhandlungsleiter auf Ministerebene war Außenminister ALOIS MOCK. Die mit der innerstaatlichen Koordination befaßte Staatssekretärin BRIGITTE EDERER nahm an den Ministertagungen teil. Verhandlungspartner waren die Außenminister der EU- Mitgliedsstaaten. Insgesamt wurden neun Verhandlungsrunden auf Ministerebene abgehalten. Die Verhandlungen auf Stellvertreterebene fanden zwischen dem österreichischen Verhandlungsleiter Botschafter MANFRED SCHLEICH einerseits und den ständigen Vertretern der EU- Mitgliedsstaaten statt.

 

UMWELTPOLITIK:

Mit Beschluß vom 26.1.1993 hat die Bundesregierung die Wahrung der hohen österreichischen Umweltstandards Österreich bei einer Mitgliedschaft in der EU als eines der grundlegenden Verhandlungsziele festgelegt. Den Kernpunkt des Umweltpaketes bildet folgender Lösungsansatz: Österreich behält die strengeren Normen vorerst während einer vierjährigen Übergangsfrist aufrecht. Gleichzeitig verpflichtet sich die EU, ihre Normen innerhalb dieser Frist gemeinsam mit den neuen Mitgliedstaaten einer Überprüfung zu unterziehen mit dem Ziel, gemeinsame Normen auf möglichst hohem Niveau zu erreichen.

Ausgehandelt wurden viele Ausnahmewünsche beim österreichischen Umweltpaket. Einige Beispiele:

  1. Österreich kann sein Verbot von verbleitem Benzin aufrechterhalten.
  2. Die in Österreich geltenden Landeverbote für besonders laute Düsenflugzeuge können bis zum 1.4.2002 aufrecht bleiben.
  3. Österreich handelte bestimmte Stoffverbote bzw. Beschränkungen aus. z.B. Schwefelgehalt von Heizölen muß gekennzeichnet werden, Benzolgehalt von Benzin oder Alkali- Manganbatterien müssen weiterhin in Österreich begrenzt werden.
  4. Österreich hat bereits einen Abfallkatalog gemäß den EG- Kriterien erstellt. Die EU selbst verfügt derzeit noch über keinen derartigen Katalog, wird aber bei der Erarbeitung eines solchen in der EU mitwirken. Bestimmte Abfälle werden aufgrund der Zusammensetzung und Beschaffenheit als gefährlich eingestuft.

 

ZWEITWOHNSITZE:

Bis zum Jahre 2000 kann Österreich seine bestehenden Rechtsvorschriften zur Kontrolle und Beschränkung des Zweitwohnungsmarktes unverändert aufrecht erhalten. Mit einer gemeinsamen Erklärung in der Schlußakte zum Beitrittsvertrag wird klargestellt, daß Österreich auch nach Ablauf der 5-jährigen Frist sicherstellen kann, daß der Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung an Wohnraum zu akzeptablen Preisen vorrangig abgedeckt wird, und daß die österreichische Landschaft vor Zersiedelung geschützt wird. Die Gemeinsame Erklärung lautet wie folgt: "Keine Bestimmung des gmeinschaftlichen Besitzstandes hindert die einzelnen Mitgliedsstaaten, auf nationaler, regionaler oder örtlicher Ebene Maßnahmen betreffend Zweitwohnungen zu treffen, sofern sie aus Gründen der Raumordnung, der Bodennutzung und des Umweltschutzes erforderlich sind und ohne direkte oder indirekte Diskriminierung von Staatsangehörigen einzelner Mitgliedsstaaten in Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand angewendet werden."

 

TRANSIT:

Nach langwierigen Verhandlungen sehen die endgültigen Transit- Ergebnisse sehen nun aus, daß wir unseren Transitvertrag bis 1998 beibehalten dürfen (ursprünglich bis 2005). Danach wird im Rahmen einer "Review" -Konferenz das Abkkommen analysiert und beurteilt. Dann wird das Transitregime automatisch bis zum Jahre 2001 weitergeführt. Die europäische Umweltagentur prüft dann ob das Ziel des Transitvertrages erreicht ist. Insgesamt kann der Vertrag bis 2004 verlängert werden.

Die Regelungen des Transitverkehres umfassen nach wie vor das gesamte österreichische Staatsgebiet. Die Schutzwürdigkeit der Alpen wird anerkannt, Verkehrsbeschränkungen seien aber nur für alpine Gebiete möglich. Das im Transitabkommen enthaltende Ziel der 60% Schadstoffentlastung bleibt im vollem Umfang aufrecht. Die bestehende österreichische Rechtslage des LKW- Gewichtslimits von 38 Tonnen und die bisher geübte Praxis einer Toleranz von 5% Gewichtsüberschreitungen bleibt bestehen. Jegliche Diskriminierung von EU -Frächtern müsse ausgeschlossen werden. Dies impliziere die Einbeziehung sämtlicher Verkehre in das Ökopunktesystem.

 

ATOMENERGIE:

Bei einer Sitzung im September 1993 ist in einer Erklärung festgehalten worden, daß Österreich im Rahmen der EU seine eigenständige Kernenergiepolitik weiterverfolgen kann. Wir haben uns in einer Volksabstimmung am 15.12.1978 gegen die Nutzung der Atomenergie entschieden. Dieses Atomsperrgesetz bleibt nun weiterhin aufrecht, gleichfalls wie die Sperre für radioaktiven Atommüll aus dem Ausland.

 

LANDWIRTSCHAFT:

Eines der Hauptanliegen Österreichs in den Beitrittsverhandlungen war, die Sicherung der Ausgleichszahlungen für Bergbauern und Landwirte in sonstigen benachteiligten Gebieten. Bei dem besonders schwierigen Thema der Abgrenzung dieser Gebiete wurde Österreich zugestanden, wahlweise Kriterien heranzuziehen, die über alpine Zonen verfügen. Damit wurden Österreichs Bedürfnisse berücksichtigt. Was die Förderungshöhe betrifft wird es möglich sein, den österreichischen Bergbauern einen Zugang zu den Direktzahlungen der EU zu eröffnen. Die Beibehaltung des österreichischen Grundbetrages wurde ausdrücklich genehmigt. Vor Ablauf des 10. Jahres werden diese Förderungsmaßnahmen einer Überprüfung unterzogen, womit bei Bedarf eine Verlängerung möglich ist und so Gebiete nicht schlechter gestellt werden können.

Bei den Investitionsförderung war es ein wesentliches Anliegen Österreichs, die größtmögliche Gleichbehandlung der Nebenerwerbsbauern mit Haupterwerbsbauern sicherzustellen. Es wurde übereingestimmt, daß bei der Berechnung des Einkommens nur das des Betriebsführers herangezogen wird. Auf diese Weise wird es möglich sein die Gleichbehandlung der Landwirte zu gewährleisten.

Zur Förderung der ökologisch orientierten Agrarproduktion werden jährlich mindestens 4,8 Mrd. Schilling zur Verfügung gestellt.

Der Eintritt der österreichischen Landwirtschaft in die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird nicht schockartig erfolgen, da aus Mitteln der EU, der Länder und des Bundes Maßnahmen gefördert werden, die zu einer langfristigen Existenzsicherung der bäuerlichen Landwirtschaft führt.

 

REGIONALPOLITIK:

Die wichtigsten Ergebnisse in diesem Bereich sahen wie folgt aus:

  1. Die Anerkennung des Burgenlandes als Ziel-1-Gebiet (Region mit allgemeinem Entwicklungsrückstand)
  2. Die Festlegung der Ziel-2-Gebiete (industrielle Umstellungsgebiete) und Ziel-5b-Gebiete (benachteiligte ländliche Gebiete) war nicht Gegenstand der Beitrittsverhandlungen mit der EU sondern fällt in die ausschließliche Kompetenz der Kommission.
  3. Für das Ziel-1-Gebiet sind insgesamt 2,6 Mrd. Schilling zur Verfügung.

 

NEUTALITÄT:

Österreich geht als neutraler Staat (die Neutralität ist ein Produkt des früheren Ost-West Konfliktes) in die EU, akzeptiert aber die Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ist bereit, aktiv wie solidarisch daran mitzuwirken. Aufgrund der weitreichenden Übereinstimmungen in den außenpolitischen Positionen zwischen Österreich und der EU, ist Österreich zuversichtlich, daß seine Einbeziehung in den GASP die außen -und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Union erhöhen wird. Die Bestimmungen enthalten aber keine Verpflichtungen zur Teilnahme an einem Militärbündnis (WEU, NATO) oder an Militäraktionen, in denen wir weitgehend unsere ganze Neutralität verlieren würden.

(Quelle: Kurier Spezial: Die Europa- Verhandlungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. WÄHRUNGSUNION- WAS BEDEUTET DER BEITRITT FÜR ÖSTERREICH

 

Die Währungsunion bedeutet eine Ablösung der nationale Währungen der teilnehmenden EU- Staaten durch den EURO als gemeinsame Währung. Für diese Staaten wird ein gemeinsames Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) eingerichtet, in dem auch die Österreichische Nationalbank mitwirkt. Eine Währungsunion kann aber nur dann funktionieren und Bestand haben, wenn die Staaten, die daran teilnehmen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung ähnlich sind. Daher

wurden strenge Aufnahmekriterien festgelegt, die die Mitgliedsstaaten erfüllen müssen um von Anfang an bei der Währungsunion dabei sein zu können. Diese Konvergenzkriterien bestehen aus folgenden Punkten und sind eine Garantie für die Stabilität des EURO.

  1. Preisstabilität, Inflationsrate: Sie darf nicht mehr als 2.5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei EU- Länder mit den niedrigsten Raten liegen.
  2. Staatsverschuldung: Sie darf nicht höher liegen, als 60% des BIP.
  3. Langfristige Zinsen: Sie dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
  4. Defizit: Der öffentliche Haushalt darf nicht mehr als 3% des BIP erreichen.
  5. Währungsstabilität: Die Währung muß in den letzten 2 Jahren vor Eintritt in die Währungsunion, also 1997 und 1998, gegenüber den anderen EU Währungen stabil geblieben sein.

 

1998 werden die EU- Regierungschefs darüber abstimmen, wer an der Einheitswährung teilnehmen darf und wer nicht. Ab 1.1 1999 wird die Währungsunion realisiert und ab dem Jahre 2002, ist der EURO das einzige Zahlungsmittel. Die Einführung einer gemeinsamen Währungsunion wird in dem Drei-Stufen-Plan von Jaques Delors realisiert. Wir befinden uns im Moment auf der zweiten Stufe, in der die Vorbereitung der Währungsunion auf nationaler und EU - Ebene erfolgt und die Konvergenzkriterien beurteilt werden.

Österreich hat bis auf die Staatsverschuldung im Jänner 1997 schon alle Kriterien erfüllt. Mit einen Inflationsrate von 1,9% und einem Defizit von 3,0% liegen wir gut im Durchschnitt. Unsere Staatsschulden betragen derzeit noch 72,2%, doch will unser Finanzminister durch Privatisierungen von Banken wie der CA und der PSK sowie den Salinen, Bundesforsten und den Tabakwerken die Verschuldungen reduzieren. Mit ca. 89,4 Milliarden Schilling wurde z.B.1996 das angepeilte Nettodefizit des Bundes erreicht, das die Österreichische Regierung durch Budgetmaßnahmen in Form von Sparpaketen erreicht hat, welches zur Zeit aber auch die größte Arbeitslosigkeitsrate seit 40 Jahren zur Folge hat. Mit dem Start des EURO soll die Zahl der Arbeitslosen jedoch spürbar zurückgehen. Der Grund liegt vor allem in der Sicherheit, die der EURO den Teilnehmerstaaten bietet, auch wenn die neue Währung nicht so hart sein wird wie der Schilling.

 

Derzeit lehnen noch eine Mehrheit der Österreicher die Einführung der gemeinsamen Währung ab. Da unser Schilling eine stabile Hartwährung ist, befürchten viele die Einführung des EURO eher als Risiko. Der Schilling gehört zu den stabilsten Währungen der Welt. Diese Stabilität ist kein Zufall, sondern beruht auf einem Fundament, das wir gemeinsam geschaffen haben - auf die Stärke unserer Wirtschaft. Unsere Erfolge können sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen: beständiges Wachstum, hohe Produktivität, niedrige Arbeitslosigkeit, gute Exportleistungen und vieles mehr. Die österreichische Nationalbank trägt dazu bei die Inflationsrate niedrig zu halten und den Schilling an eine stabile Währung wie die DM zu binden.

 

Welche konkreten Vorteile bringt die europäische Währung nun Österreich?

  1. Preisvergleich mit Produkten im Ausland werden einfacher, bereits geringe Preisunterschiede werden sichtbar. Diese Möglichkeit allein wird das allgemeine Preisniveau bereits dämpfen.
  2. Für den Import- und Exporthandel zwischen den teilnehmenden Staaten entfallen Wechsel- kursgebühren und Wechselkursrisiken, was ebenfalls für jeden Konsumenten ein Vorteil ist.
  3. Der Zinszuschlag für kleinere Märkte entfällt.
  4. Der EURO wird am internationalen Devisenmarkt mehr an Bedeutung gewinnen. Er wird dem US-Dollar, dem Schweizer Franken wie dem Japanischen Yen konkurrieren und mit ihnen die weltweite Leitwährungsrolle teilen. Durch die gemeinsame Währung wird uns mehr politisches und wirtschaftliches Gewicht auf den Weltmärkten verliehen. Unsere kleinen nationalen Währungen hätten nie eine Chance sich am Weltmarkt zu etablieren.
  5. Mit der Einführung des EURO lassen sich nun Geschäfte zwischen den "Euro Staaten" leichter abwickeln.
  6. Die Schaffung einer gemeinsamen Währung ist die Voraussetzung für die Vollendung des Binnenmarktes.

 

Welche Nachteile bringt der EURO nun Österreich und den anderen Mitgliedsstaaten?

  1. Der EURO bedeutet das Ende einer souveränen Währungspolitik.
  2. Die Abhängigkeit von den anderen EU- Mitgliedsstaaten steigt.
  3. Die EU ist noch kein einheitliches Wirtschaftsgebiet, es fehlt an einer Harmonisierung von Löhnen, Steuern und Preisen.
  4. Jenen Staaten, die das Konvergenzziel verfehlen, drohen Währungsturbulenzen und volkswirtschaftlicher Schaden. Es droht eine Spaltung der Union in jene Länder, die am EURO teilnehmen und jener die nicht daran teilnehmen - Sie werden den Anschluß verlieren!
  5. Die Einführung der neuen Währung wird Spekulationen auslösen, die sich volkswirtschaftlich negativ auswirken können.
  6. Enormer Kostenaufwand (Umstellung: Bankomat, Briefmarken, Kreditkarten.....)
  7. Die Gewinne aus der EU- Währung werden von der Europäischen Zentralbank nach einem Schlüssel, aus Bevölkerung und BIP, auf die Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Einigen Staaten, darunter auch Österreich, könnten daher künftige Einnahmen verloren gehen. Im Extremfall könnten der Nationalbank 2 Mrd. Schilling pro Jahr entgehen. Dies sagen letzte Schätzungen.

 

Es ist nicht abzustreiten, daß die Bildung einer Währungsunion in Europa ein Sprung ins Ungewisse ist. In Österreich kämpft FP- Chef Jörg Haider gegen einen Beitritt zur Währungsunion, der ein eventuelles Volksbegehren gegen den EURO starten will, die anderen Parteien sehen zu 70% dem EURO positiv ins Gesicht, genauso wie Agrarkommissar Fischler.

 

Ausschnitt aus einem "Presse" -Gespräch mit Kommissar Franz Fischler:

"Man muß Verständnis haben, daß ein Großteil der österreichischen Bevölkerung dem EURO skeptisch gegenübersteht, da ja die Währungsumstellung total gegen den Bürger ausgegangen ist. Man muß klar machen, daß der EURO nicht ein Projekt ist wie seinerzeit die Umstellung von der Krone auf den Schilling. Abgesehen von den Vorteilen wie Einsparung von Umwechselgebühren und reduziertem Währungsrisiko bei Auslandsgeschäften, bringt uns der EURO vor allem, daß wir Weltgeschäfte nicht mehr wie bis jetzt in Dollar abwickeln müssen, sondern stattfindende Handelsgeschäfte mit unserer neuen Währung ausmachen können. Es wird oft behauptet: Wenn es diesen EURO gibt, verlieren wir unsere Selbständigkeit in punkto Währung. In Wahrheit ist eigentlich das Gegenteil richtig. Dadurch, daß wir den Schilling an die DM gebunden haben, müssen wir alles was die Deutsche Bundesbank entscheidet, mitmachen. Mit dem EURO haben wir, zumindest unserem Stimmumfang entsprechend, eine direkte Mitsprache in der Europäischen Zentralbank. So gesehen ist die Einflußnahme auf die Geldentwicklung für Österreich nach dem EURO größer als vorher."

(Quelle: aktuelle Zeitungsberichte aus der Presse und den Salzburger Nachrichten)