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Friedrich Wilhelm I.

Friedrich Wilhelm I. wurde am 14. August 1688 in Cölln als Sohn des branden-burgischen Kurfürsten und späteren Königs in Preußen Friedrich I. und dessen Gemahlin Sophie Charlotte von Hannover geboren.


Die Thronbesteigung Friedrich Wilhelm I. (1713-1740) brachte, wie es im Hau-se der Hohenzollern nicht selten geschah, eine scharfe Zäsur. Schon als Kron-prinz hatte er die Verschwendung am Hof seines Vaters heftig kritisiert. Kaum zur Regierung gekommen, führte er am Hof eine strenge, fast altväterlich an-mutende Sparsamkeit, sowohl Pflichtbewußtsein, als auch Korrektheit ein, die auch das Leben der königlichen Familie nicht unberührt ließ. Arbeitswille, Ar-beitskraft und dazu ein hervorragendes Organisationstalent des Königs waren die Voraussetzung für die umfassenden inneren Reformen, denen der Staat im ersten Jahrzehnt der Regierung Friedrich Wilhelm I. unterworfen wurde.


Die Steigerung der Wirtschaftskraft Brandenburg- Preußens kam in erster Linie der Armee zugute. In diesem Punkt kannte der König keine Sparsamkeit. Auch er hatte erfahren, dass ein mittlerer, militärisch schwacher Staat seine Interessen zwischen den Mächten nicht wirksam vertreten kann. So wurde die Truppen-stärke ganz unverhältnismäßig gesteigert! Darüber hinaus schuf er eine diszipli-nierte, straff zentralisierte Bürokratie
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(Generaldirektorium, Kriegs- und Domä-nenkammern), beseitigte die Reste ständischer Vorrechte und zog den Adel stär-ker zum Staatsdienst heran, vor allem im Offizierskorps. 1644 hatte Preußen 4000 Soldaten. Dreißig Jahre später bereits 30 000 und 1740 waren es dann um die 80 000 Mann. Die Offizierstellen waren dem Adel vorbehalten, der damit, wie mit anderen Privilegien, für seine politische Entmachtung entschädigt wurde und in einer Art von neufeudaler Bindung an den Herrscher auch ein neues Ethos fand.


Friedrich Wilhelm I., der den Beinamen Soldatenkönig erhielt, bezahlte das wachsende Heer durch Verbesserung der Staatseinnahmen und absoluten Spar-samkeit. Er setzte dazu die begonnene Reformpolitik von seinem Vater fort, in-dem er den Junkern (adelige Gutsbesitzer) versicherte, keine Steuern zahlen zu müssen. Friedrich Wilhelm schränkte die Rechte der Stände in den Provinzen so stark ein, dass sie ihr Steuerbewilligungsrecht und die Kontrolle über die Lan-desfinanzen verloren.


Am 28. Oktober 1717 verordnete der König die allgemeine Schulpflicht.Nun sollte auch in Preußen jedes Kind von fünf bis zwölf Jahren zur Schule ge-hen. Der Widerstand gegen die Schulreform war groß. Er begann bei den Eltern, ging über die Gutsherren und die Kirche bis zum Generaldirektorium, das ge-waltige Kosten für die Errichtung der Schulen auf sich zukommen sah, denn das Baumaterial für die Schulhäuser stellte der König kostenlos zur Verfügung. Der König ließ nicht locker, schickte Kommissionen ins Land und verfertigte immer neue Reskripte. Den Einwänden seiner Minister, dass eine solche Reform zu kostspielig sei, entgegente der sonst für seinen Geiz berüchtigte König:


"Dies ist alles nichts! ... Denn wenn ich baue und verbessere das Land und mache keine Christen, so hilft mir alles nichts..."


So gab es am Ende der Regentschaft des Soldatenkönigs, 1740, statt der 320 Dorfschulen vom Jahre 1717 schon 1480 Schulen.


1722 richtete er ein Generaldirektorium ein, das die gesamte finanzielle und in-nere Verwaltung des Staates übernahm. An den Sitzungen nahm er allerdings nie teil, sondern ließ sich davon nur informieren, um dann genaue Anweisungen zu geben.


Friedrich Wilhelm I. erwies sich, besonders gegenüber seinem ältestem Sohn, dem Thronfolger (geb. 1712), der später als Friedrich der Große in die Ge-schichte einging, als außerordentlich strenger Vater. Der Vater gab minutiöse Anweisungen, wie das Leben des Sohnes abzulaufen hatte und forderte für Friedrich eine strenge militärische und religiös geprägte Erziehung, die kaum Freiraum für dessen schöngeistigen Neigungen ließ. Dennoch war Friedrich Wilhelm I. mit dem Ergebnis seiner pädagogischen Bemühungen nicht zufrie-den: einem Kronprinz, der Flöte spielte und französische Bücher las.Die Gegensätze zwischen Vater und Sohn führten soweit, daß Friedrich sich ei-nen anderen Vater und Friedrich Wilhelm der I. einen anderen Sohn gewünscht hätte. Der Konflikt eskalierte auf einer Inspektionsreise, die den König, den Kronprin-zen und Gefolge nach Süddeutschland führte. Der Kronprinz beabsichtigte, nach Holland zu entkommen, um von dort weiter nach England zu fliehen. Zwei Fluchtversuche scheiterten, der letzte im Sommer 1730 in Steinsfurth bei Sinsheim. Der Vater war außer sich. Der König ließ den Kronprinzen unter schwerster Bewachung auf die Festung Küstrin bringen. Zweimal war der Vater nahe daran, den Sohn in seiner Rage umzubringen, was Offiziere verhinderten. Seine Frau erschreckte der König mit der Mitteilung, dass er seinen Sohn Fried-rich habe hinrichten lassen. Friedrichs 26-jähriger Freund Leutnant Hans Herr-man von Katte wurde verhaftet und ebenfalls nach Küstrin gebracht. Der Vater brachte die beiden vor das Kriegsgericht, wo die Richter die Strafe für den Kronprinzen dem Vater überließen. Sein Freund allerdings wurde – dem Willen des Königs folgend - zum Tode verurteilt. Der hartherzige König zwang seinen Sohn, der auf den Thron verzichten wollte um das Leben des Freundes zu retten, bei der Hinrichtung zuzusehen.


Nach drei Monaten Haft in Küstrin leistete der Kronprinz den Eid "blindlings den väterlichen Willen und Orders zu befolgen". Er wurde daraufhin am 19. November 1730 freigelassen, musste aber in Küstrin bleiben. Er erhielt jähr-lich 2700 Taler Budget für Wohnung, Heizung, und Kost. Als Referendar lernte er im Küstriner Kammerkollegium die preußische Wirtschaftsführung kennen. 1733 heiratete der Kronprinz auf Befehl des Königs, "Elisabeth Christine von Braunschweig-Bevern", von der selbst der Vater sagte, dass sie weder hässlich noch schön sei. Das Urteil der Königin fiel in anderer Hinsicht noch härter aus: „Die Prinzessin ist schön, aber dumm wie ein Bund Stroh und ohne die gering-ste Erziehung. Ich weiss nicht wie sich Friedrich mit dem Dummbart vertragen wird.“ Friedrich Wilhelm I. hat dem jungen Paar zunächst das Berliner Kronprinzen-palais und dann das Schloss Rheinsberg zur Verfügung gestellt. Hier im Schloss verlebt Friedrich in geistvoller, kunstliebender Gesellschaft seine unbeschwerte-sten Jahre. Sein Interesse an seiner Gattin ist minimal, seine Zuneigung gehört eher dem männlichen Geschlecht, ohne das jemals geklärt wurde ob Friedrich homosexuelle Beziehungen unterhielt.


Friedrich Wilhelm I., der zunehmend an Wassersucht leidet, widmet sich in sei-nen letzten Jahren zunehmend der Malerei. 1739 unternimmt er eine letzte In-spektionsreise ins wiederaufgeblühte Ostpreußen. Am 31.5.1740 stirbt Friedrich Wilhelm I., mit dem Sohn versöhnt, an Wassersucht in Potsdam.