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Die Ermordung des Mosambikaners Alberto Adriano
Zusammenfassung der Fakten
Der 39 jährige gebürtige Mosambikaner Alberto Adriano war Schlachter
und lebte in Dessau. Deutsche hatten ihn vor fast 20 Jahren als Vertragsarbeiter
aus Afrika nach Deutschland geholt. Während seiner gesamten Zeit in Deutschland
hat er für seine Großfamilie in der Heimat gesorgt und ihr regelmäßig
Geld zur Unterstützung geschickt. Nun wollte er, mit seiner Frau und den
drei Söhnen im Alter von 8 und 5 Jahren sowie 5 Monaten, zurück in
die Heimat.
Am 10. Juni 2000 (Pfingsten) hatte Alberto Adriano bei Bekannten Fußball
geschaut und war dort auch eingeschlafen. Als er in der Nacht aufwachte, beschloß
er die 400 Meter zu seiner Wohnung zu gehen. In dem Park, der 50 Meter vor dem
Haus liegt, begegnete er drei Männern. Es waren die drei „Neonazis“
Frank M. (16), Christian R. (16) und Enrico H. (24).Die drei hatten sich erst
einige Stunden zuvor am Dessauer Bahnhof kennengelernt, wo sie ihre Züge
verpasst hatten. Sie waren angetrunken und beschlossen gemeinsam, nazistische
Lieder und Parolen grölend, durch die Innenstadt zu ziehen. Zitat: „Hier
marschiert der nationale Widerstand“. Als sie den Stadtpark um 1:45
h erreichten, trafen sie auf Adriano. Sie versperrten ihm den Weg und fingen
an ihn anzupöbeln. Dass sie Hass auf Ausländer hatten, war ihnen anzumerken.
Aufgrund seiner „schwarzen Hautfarbe“ schlugen sie ihn zusammen.
Laut späterer Aussage wurde „Adriano erst von einem der Angeklagten
von hinten festgehalten, während die beiden anderen auf ihn einschlugen.
Als er unter den Schlägen zu Boden ging, beteiligten sich alle drei ...
an den Misshandlungen“ (Westf. Rundschau, 23.08.2000). Nachdem er
dann bewusstlos am Boden lag, traten sie auf ihn ein. Enrico H. trat etwa zehn
Mal mit seinen Springerstiefeln gegen Adrianos Kopf. Um ihn noch mehr zu entwürdigen,
zogen sie ihm seine Kleidung aus und verteilten sie im Stadtpark. Zusätzlich
dazu raubten sie im auch noch 50 DM und seine Armbanduhr. Aufgrund der „schnell“
herbei telefonierten Polizei, von Anwohnern verständigt, konnten die Täter
recht schnell gefasst werden und sofort in Untersuchungshaft gesperrt werden.
Alberto Adriano wurde mit schweren Verletzungen, wozu Brüche und Blutungen
im Kopf gehörten, ins Krankenhaus eingeliefert. Er verstarb dort jedoch
drei Tage später an den Folgen seiner Verletzungen.
Der Prozess begann am Dienstag, den 22. August 2000, in Halle. (Der rasche Termin,
nach nur 10 Wochen, sei, so die Bundesanwaltschaft, zufällig zustande gekommen.)Die
mutmaßlichen Mörder Frank M. und Christian R. aus Wolfen, beide 16
und Schulabgänger, und der 24 jährige Bäcker Enrico H. aus Bad
Liebenwerda, mussten sich vor dem Ersten Strafsenat des Oberlandesgerichtes
Naumburg verantworten. Ankläger ist der Generalbundesanwalt Kay Nehm und
Nebenklägerin die Witwe des Verstorbenen. Ihr Anwalt ist Ronald Reimann.
Die Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft an sich genommen mit der Begründung:
„Die Wirkung solcher Taten sei geeignet, die innere Sicherheit zu
beeinträchtigen, weil sie unter ausländischen Mitbürger ein Klima
der Angst und Einschüchterung erzeugten“.Der Prozess zeigt ein
großes Interesse der Medien im In- sowie im Ausland. Ein Minimum von fünf
Verhandlungstagen ist angesetzt, so dass vor Montag kein Urteil erwartet wird.
Insgesamt sollen 27 Zeugen, von denen viele die Polizei angerufen haben sollen,
und drei Sachverständige vernommen werden. Neunzehn von ihnen sind für
den kommenden Tag geladen.
Die eher schmächtigen Täter sind nationale Aktivisten und gehören
der rechten Szene an. Ihre Zugehörigkeit sah man schon, als sie in Bomberjacken
und mit kahl geschorenen Köpfen in den Gerichtssaal geführt wurden.
(Die 16-jährigen sind bereits wegen „SS-Runen im Haarschnitt
und Heil-Hitler-Gegröle vom Balkon ihrer Eltern“ verurteilt worden.
Die Strafe dafür brauchten sie noch nicht anzutreten, da die Jugendgerichtshilfe
sich um sie kümmert.) Als Motiv für ihre Tat gaben die Angeklagten
„Fremdenhass“ an.
Während die Anklageschrift verlesen wurde, in der es an einer Stelle heißt,
dass es denn Angeklagten „aus ihrem Ausländerhass gleichgültig“
war und sie es „billigend in Kauf nahmen“, dass der Afrikaner
durch die Mißhandlungen zu Tode kommen könnte, zeigte der 16 jährige
Christian R. sogar ein Grinsen. Frank M. zeigte währenddessen stolz sein
„kleines Hitler- Bärtchen“. Ihnen war keine Reue anzumerken.
In einer Pause bot Enrico H. der Witwe des Opfers „finanzielle Unterstützung“
an, wenn er im Gefängnis Arbeit bekommen würde. Sie lehnte es jedoch
strikt ab. Sein kurzes Bedauern über den Vorfall war aber keine „wirkliche
Reue“. Nach dem Verlesen der Anklageschrift schloss das Gericht die
Öffentlichkeit aufgrund der beiden noch jugendlichen Täter aus. Der
Anwalt der Witwe protestierte darauf, dass „rechte Schläger nicht
nur die Härte der Polizei und Justiz spüren sollten, sondern auch
die Verachtung der breiten Öffentlichkeit“. Der Protest blieb
jedoch ohne Erfolg.
Unterdessen wurde bekannt, dass am Samstag, den 19. August 2000, vier Tage vor
Prozessbeginn, drei Skinheads in Barmstedt einen Afrikaner verprügelt hatten.
Sollten die drei nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlag oder Körperverletzung
mit Todesfolge verurteilt werden, müssen sie trotzdem mit längeren
Haftstrafen rechnen, da bei Hausdurchsuchungen rechtsextremistisches Propagandamaterial
gefunden wurde. Nach Angaben von Bundesanwalt Lampe werden die Angeklagten mit
„hohen“ Strafen rechnen müssen. Enrico H. droht lebenslange
Haft, Frank M. und Christian R. nach dem Jugendstrafrecht zehn Jahre Gefängnis
als Höchststrafe. Nach Angaben von Gerichtssprecher Günther Zettel
drohen den Jugendlichen Höchststrafen bis zu zehn Jahren und dem Erwachsenen
eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Das Urteil
Elf Wochen nach der Tat ist nun am 30.08.2000 das Urteil gegen die drei Angeklagten
gefallen.
Während der Richter, Albrecht Henning, die Urteilsbegründung verlas,
waren von draußen vor dem Gerichtssaal „grölende Gesinnungsgenossen“
zu hören. Der Richter sagte: „Die Angeklagten haben Herrn Adriano
getötet, nur weil er eine andere, dunkle Hautfarbe hatte. Mehr noch –
sie mussten sich schon sehr anstrengen, um ihr Opfer lebensgefährlich zu
verletzen. Denn schauen sie sich die drei an“, er schaut zu den Angeklagten,
„dort sitzen eher schmächtige Burschen und keine ‚stiernackigen
Kampfskins mit Anleinzwang´“ Danach sagte der Richter noch:
„Tiere gehen mit dem am Boden liegenden Gegnern gnädiger um –
Rechtsradikale offensichtlich nicht.“ Er bezeichnete die Tat als „sinnlos
und erbarmungslos“. Die drei haben aus niedrigen Beweggründen
getötet. Sie haben ihn aus Ausländerhass und aufgrund seiner Rasse
und Hautfarbe misshandelt und geschlagen.
Enrico Hilprecht, 24, und arbeitsloser Bäcker, bekommt lebenslänglich.
Neben dem Tod an Adriano wurde er auch wegen Unfallflucht und Raub verurteilt.
Er nahm das Urteil mit schlaffen Schultern und den Boden „anstierend“
hin.Frank Mietbauer, 16, er hat keine Lehrstelle, wird zu 9 Jahren Jugendstrafe
verurteilt. Er zeigt keine Spur von Reue, jedoch zitterten sein Hände während
der Verlesung. Christian Richter, 16, ohne Ausbildung und gehört einer
rechtsradikalen Clique an, bekommt ebenfalls 9 Jahre Jugendstrafe. Genauso wie
bei seinem gleichaltrigen Kollegen zeigte sich auch in seinem Gesicht keine
Gefühlsregung, aber seine Hände zitterten auch.
Bei der Verlesung des Urteils war die Witwe des Ermordeten aus Angst um sich
und ihre Kinder nicht im Gerichtssaal anwesend. Denn gegen sie gab es Morddrohungen
aus der Naziszene. Die Polizei soll ihr nun Polizeischutz angeboten haben.
Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte, dass das Urteil „die angemessene
Ahndung eines abscheulichen Verbrechens sei“. Er besuchte auf seiner
Sommerreise durch die Länder auch den Ort, Dessauer Stadtpark, an dem Alberto
Adriano niedergeschlagen wurde.
Material aus folgenden Zeitschriften, BILD, Stern, Taz, Westfalenpost, Westfälische
Rundschau, sowie aus dem Internet, Associated Press(AP) und Deutsche Presse
Agentur (DPA).
Recherche von Yvonne Binsfeld für den Geschichtsunterricht in der Jahrgangsstufe
13 zum Thema „Rechtsextremismus heute“
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