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Politikreferat:
Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
Inhaltsverzeichnis :
Seite 1: Deckblatt
Seite 2: Inhaltsverzeichnis
Seite 3: Demokratie
Seite 4: Bundesrepublik Deutschland
Seite 5: Gewaltenteilung, Volkssouveränität
Seite 6: Wahlen, Wahlprinzipien, die Bedeutung
von Wahlen
Seite 7: Wahl, Voraussetzungen der Wahl
Seite 8: Funktionen von Wahlen
Seite 9: Funktionen von Wahlen
Seite 10: Bundestagswahl
Seite 11: Bundestagswahl
Seite 12: Parlament
Seite 13: Partei
Seite 14: Einparteiensystem
Seite 15: Zwei- und Mehrparteiensystem
Seite 16: Verfassung, Verfassungsschutz, System
Seite 17: Wahlsysteme
Seite 18: Wahlsysteme
Seite 19: Mehrheitswahl, Verhältniswahl
Seite 20: Wahlrecht, Fünfprozentklausel,
Aktives- , Passives Wahlrecht
Seite 21: Gesetz, Kampagne
Seite 22: Staatsangehörigkeit
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Demokratie
(von griechisch demos: das Volk
und kratein: herrschen), "Volksherrschaft", Bezeichnung für
eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf
den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.
In der griechischen Antike bedeutet
der Begriff Demokratie die unmittelbare Teilnahme des Volkes an der Politik
des jeweiligen Stadtstaates (polis) und stand im Gegensatz zu den
Herrschaftsformen Oligarchie (Herrschaft weniger), Monarchie (Herrschaft
eines Einzelnen) und Aristokratie (Herrschaft der Besten). Zum politikberechtigten
Volk zählten allerdings nur die Vollbürger; die große Mehrheit
der Bewohner des Staatsgebietes, u. a.
Frauen, Halbfreie, Sklaven etc., waren von der Politik ausgeschlossen.
Diese Form der Demokratie – Beteiligung nur eines Teils der erwachsenen
männlichen Bevölkerung und direkte Teilnahme an der Politik –
galt lange Zeit als die einzig mögliche Form der Demokratie.
Nach heutigem Verständnis sind
folgende Grundprinzipien notwendige Bedingungen für eine Demokratie:
Das Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten
Volkes (bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles), das als Träger
der Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist. Weiterhin
wird in einer Demokratie die Regierung in freier, geheimer und allgemeiner
Volkswahl gewählt und kann vom Volk bzw. seinen Repräsentanten
auch abgewählt werden, und sie wird vom Volk bzw. seinen Repräsentanten
kontrolliert. Die Regierung ist ferner auf das Rechtsstaatsprinzip (d.
h. ihre Handlungen müssen mit der
Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip
(d. h. ihre Handlungen müssen
dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet. Ein weiteres zentrales Merkmal
der Demokratie ist ein hohes Maß an Meinungsfreiheit und -vielfalt
sowie das Vorhandensein einer Opposition (Pluralismus). Und schließlich
zählen auch Gewaltenteilung, das Vorhandensein von Institutionen des
Verfassungsstaates und die Unabhängigkeit der Gerichte zu unabdingbaren
Bestandteilen einer Demokratie.
Im Hinblick auf die Staatsform lassen
sich demokratische Republiken von demokratisch-parlamentarischen Monarchien
(z. B. Großbritannien)
unterscheiden, im Hinblick auf das Regierungssystem die unmittelbare
und die mittelbare Demokratie. Bei der unmittelbaren (oder plebiszitären)
Demokratie verbleibt die Macht auch faktisch beim Volk, politische Entscheidungen
bedürfen der Zustimmung durch ein Plebiszit; in der mittelbaren (oder
repräsentativen) Demokratie liegt die Entscheidungsgewalt in den Händen
gewählter Volksvertreter (Repräsentanten); das Volk übt
die Herrschaft im Staat nur mittelbar, über Abgeordnete, aus.
Weiterhin lassen sich die parlamentarische
und die präsidiale Demokratie unterscheiden. In der parlamentarischen
Demokratie liegt die größte Macht beim Parlament, d.
h., dass ohne eine Mehrheit im Parlament
keine weiterreichenden politischen Entscheidungen getroffen werden können;
die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig. In der präsidialen
Demokratie verfügt der Regierungschef, der meist zugleich Staatspräsident
ist und in der Regel vom Volk gewählt wird, über zum Teil sehr
weit reichende Machtbefugnisse. In bestimmten Kernbereichen ist aber auch
der Regierungschef in einer Präsidialdemokratie, die im Übrigen
durch eine scharfe Trennung von Exekutive und Legislative gekennzeichnet
ist, auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen, bzw. muss sich
dessen Entscheidungen beugen.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Bundesrepublik Deutschland (BRD)
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Deutschland 1945 von
den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich
in vier Besatzungszonen und das besondere Gebiet Berlin aufgeteilt. Die
höchste Regierungsgewalt übte der Kontrollrat aus, der sich aus
Vertretern der vier Mächte zusammensetzte. Die Beschlüsse des
Kontrollrates mußten einstimmig gefaßt werden. Die geplante
gemeinsame Verwaltung Deutschlands wurde jedoch sehr bald undurchführbar.
Ursachen dafür waren außenpolitische Gegensätze, die unterschiedlichen
Wirtschaftsordnungen und Meinungsverschiedenheiten zwischen der Sowjetunion
und den drei Westmächten über die Reparationen, das heißt
über die Schadenersatzleistungen. Die Sowjetunion forderte, daß
Deutschland über den Abbau von Fabrikanlagen hinaus die Reparationen
auch aus der laufenden Gütererzeugung aufbringen sollte. Dagegen erklärten
sich die Westmächte nur mit einem teilweisen Abbau von Maschinen und
Fabrikanlagen einverstanden. 1948 verließen die Vertreter der Sowjetunion
den Kontrollrat, der nun seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen konnte.
Deutschland zerfiel in zwei Teile: Auf der einen Seite die drei Westzonen,
die den Westmächten unterstanden, auf der anderen Seite die sowjetische
Besatzungszone, SBZ, unter dem Einfluß der Sowjetunion.
In den drei Westzonen wurde vor allem mit Hilfe des Marshallplans
die Wirtschaft wieder aufgebaut. Unter dem Einfluß der Westmächte
begann gleichzeitig der Aufbau einer deutschen Verwaltung, die weitgehend
dezentralisiert war. Dezentralisiert bedeutet, daß die Aufgaben der
Verwaltung nicht von einer Stelle aus, sondern von verschiedenen unteren
Verwaltungsbehörden selbständig geleitet und ausgeführt
werden. Infolge der Neuordnung der Verwaltung gliederten sich die Westzonen
in die westdeutschen Länder: Das sind heute die westdeutschen Bundesländer.
In den Ländern bildeten sich Regierungen, Parlamente und sogenannte
Zentralämter, die Ministerien ähnlich waren. Aufgaben und Befugnisse
wurden diesen Einrichtungen von den Besatzungsmächten erteilt. Im
Juni 1948 forderten die Westmächte die Ministerpräsidenten der
westdeutschen Länder auf, eine Verfassung für einen westdeutschen
Gesamtstaat auszuarbeiten, in dem die Länder zusammengefaßt
werden sollten. Diese Verfassung ist das Grundgesetz, das vom Parlamentarischen
Rat erarbeitet und von den Parlamenten der Länder, mit Ausnahme Bayerns,
angenommen wurde. Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft, im gleichen Jahr
wurden der erste Deutsche Bundestag, der erste Bundespräsident und
der erste Bundeskanzler gewählt: Die Bundesrepublik Deutschland war
gegründet.
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 20, daß die Bundesrepublik
ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Bundesstaat bedeutet,
daß die Bundesrepublik nach dem Grundsatz des Föderalismus aufgebaut
ist: Sie besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Land ist ein Staat für
sich mit eigener Regierung und Volksvertretung, mit eigener Gesetzgebung,
Verwaltung und Rechtsprechung.
Demokratisch heißt, daß
die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das Volk der Bundesrepublik wählt
Abgeordnete, die in seinem Namen im Bundestag Gesetze beschließen.
Sozial bedeutet, daß die Bundesrepublik
und die Länder die Fürsorge für alle Teile der Bevölkerung
übernehmen, im besonderen für die Menschen, denen es schlechter
geht als den meisten Menschen.
Das Grundgesetz bestimmt weiter, daß
Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und daß
die Parteien ein notwendiger Bestandteil der demokratischen Grundordnung
der Bundesrepublik sind. Das bedeutet, die Parteien geben den Bürgern
die Möglichkeit, ihre Interessen und ihren Willen durchzusetzen.
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik
Deutschland wurde am 3. Oktober 1990 die Vereinigung der Bundesrepublik
Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu einem deutschen
Staat Bundesrepublik Deutschland vollzogen. Im Vertrag zur deutschen Einheit
ist unter anderem festgelegt, unter welchen Veränderungen und Ergänzungen
das Grundgesetz von diesem Zeitpunkt an auch auf dem Gebiet der ehemaligen
DDR Geltung hat.
Am 2. Dezember 1990 fand die erste
gesamtdeutsche Bundestagswahl statt.
Die Bundesrepublik ist Mitglied der
NATO und der Europäischen Union.
Politikreferat: Bedeutung
und Funktion von Wahlen... René Buisman
Gewaltenteilung
Verteilung der Staatsgewalt auf die
Exekutive oder vollziehende Gewalt, die Legislative oder Gesetzgebung und
die Judikative oder richterliche Gewalt mit dem Ziel, den Missbrauch von
Macht durch die gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten zu verhindern
und die bürgerlichen Rechte zu schützen. Die Gewaltenteilung
ist das grundlegende Strukturprinzip des Rechts- und Verfassungsstaates.
In seiner Schrift De l’esprit des lois (1748, Über den Geist
der Gesetze) entfaltete Charles Louis de Montesquieu das zuvor bereits
von John Locke formulierte Prinzip der Gewaltenteilung zu einem System
des innerstaatlichen Gleichgewichts. Im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland ist der Grundsatz der Gewaltenteilung in Artikel
20 Absatz 2
festgelegt.
In parlamentarischen Regierungssystemen
wie dem der Bundesrepublik Deutschland finden vielfältige Gewaltenverschränkungen
statt. So wird die Regierung in aller Regel von der Mehrheit des Bundestags
gestützt; Kontrollfunktionen werden von der Opposition ausgeübt,
die aber im Bundestag die Minderheit stellt. Ferner werden die Richter
an den obersten Gerichtshöfen des Bundes durch den zuständigen
Bundesminister in Zusammenarbeit mit dem Richterwahlausschuß berufen.
In Österreich ist der Grundsatz
der Gewaltenteilung nur für die Bereiche von Justiz und Verwaltung
in der Verfassung festgehalten. In der Schweiz gelten in der Bundes- und
den einzelnen Kantonsverfassungen ähnliche Regelungen wie in der Bundesrepublik.
Volkssouveränität
Der den demokratischen Verfassungsstaat
kennzeichnende Grundsatz, das alle Staatsgewalt (auch: Souveränität)
vom Volke ausgeht. In der repräsentativen parlamentarischen Demokratie
überträgt das Volk die mit seiner Souveränität verbundene
Entscheidungsmacht auf Zeit an in geordneten Verfahren zu wählende
Vertreter.
Dementsprechend heißt es in Artikel
20, Absatz 2
des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: "Alle Staatsgewalt
geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt." Ähnliche Formulierungen finden sich in jeder demokratischen
Verfassung.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Wahlen
Verfahren zur Berufung (oder Abwahl)
von Repräsentations-, Entscheidungs- und Herrschaftsorganen wie z.
B. Staatspräsidenten, Regierungschefs,
Abgeordneten, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinsvorständen, Betriebsräten
etc. in Staaten, Bundesländern und Gemeinden, Körperschaften,
Verbänden und Organisationen. Wahlen erfolgen nach zuvor im Wahlrecht
definierten Verfahren durch einen ebenfalls im Wahlrecht festgelegten Personenkreis,
der durch seine Willensäußerung in der Wahl eine Entscheidung
herbeiführt und damit den Gewählten in seiner Funktion legitimiert.
Wahlprinzipien
Je nach wahlberechtigtem Personenkreis
und Wahlmodus unterscheidet man verschiedene Wahlprinzipien: Bei der allgemeinen
Wahl steht grundsätzlich jedem Staatsbürger ohne Ansehen
der Person das Wahlrecht zu; bei der beschränkten Wahl sind
bestimmte Personenkreise, z. B.
Frauen oder einkommensschwache Schichten wie beim Zensuswahlrecht, von
der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen. Bei der gleichen Wahl
hat jede Stimme gleiches Gewicht und jeder die gleiche Anzahl von Stimmen,
und es muss Chancengleichheit zwischen den Bewerbern garantiert sein; bei
der gestuften Wahl wie z. B.
beim Dreiklassenwahlrecht kommen bestimmten Wählern mehr Stimmen zu
als anderen, außerdem kann die Chancengleichheit zwischen den Bewerbern
eingeschränkt sein, etwa durch Listenbeschränkung. In der unmittelbaren
oder direkten Wahl entscheiden die Wahlberechtigten direkt über
die zu besetzenden Stellen oder zu vergebenden Mandate; in der mittelbaren
oder indirekten Wahl wählen die Urwähler eine Zwischeninstanz,
z. B. ein Wahlmännergremium,
das dann in einem zweiten Wahlgang die endgültige Entscheidung zwischen
den Bewerbern trifft. Bei der geheimen Wahl erfolgt die Stimmabgabe
verdeckt, etwa auf Stimmzetteln, und anonym; bei der offenen Wahl
wird die Stimme offen, z. B.
durch Handzeichen, abgegeben. Bei der freien Wahl darf keinerlei
Druck auf die Wähler ausgeübt werden, und den Wahlberechtigten
muss es frei stehen, zur Wahl zu gehen oder nicht; besteht Wahlpflicht,
so muss jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben, oder anderenfalls mit
einer Strafe rechnen.
In der Bundesrepublik Deutschland folgen
nach Artikel 28, Absatz
1 und Artikel 38,
Absatz 1 des Grundgesetzes
die Wahlen zum Bundestag und zu den Vertretungen in Ländern, Kreisen
und Gemeinden dem Prinzip der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen
und freien Wahl, wobei allerdings die Chancengleichheit der Wahlbewerber
durch die Fünfprozentklausel eingeschränkt wird.
Die Bedeutung von Wahlen
Die Grundfunktionen der Wahl in der
Demokratie ist darin zu sehen, daß sie das Medium ist, durch welches
die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird.
Die Wähler bestimmen Männer
und Frauen ihres Vertrauens, die für sie die Staatsgewalt handhaben,
die in ihrem Namen und Auftrag ´ regieren ´. Die Wahl ist der
´ Grundvorgang des Verfassungslebens, auf dem alles andere aufbaut
´ :sie verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität,
durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt,
für die Gemeinschaft zu handeln...
Regelmäßige Wahlen bilden
daher ein Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung. Ohne
sie ist eine demokratische Herrschaftsausübung, ist Demokratie ausgeschlossen.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion von
Wahlen... René Buisman
Wahl
Menschen, die gemeinsame Interessen haben, brauchen einen Sprecher,
der ihre Interessen gegenüber anderen vertritt: Klassensprecher vertreten
die Interessen der Schüler; Abgeordnete vertreten ihre Wähler;
eine Regierung vertritt die Interessen des Staates.
Wahlen finden meist in regelmäßigen Abständen statt.
Es ist also möglich, Personen nicht wieder zu wählen, die ihr
Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben. Wähler können
außerdem ihre Meinung im Laufe der Zeit ändern. Regelmäßige
Wahlen ermöglichen, daß diese Wähler ihre veränderten
Ansichten von anderen Personen vertreten lassen können.
Vor Wahlen finden in der Regel Wahlkämpfe statt, die man auch
als Wahlkampagnen bezeichnet: Mit Versammlungen, Reden, Plakaten, Handzetteln
und Annoncen wird für die Kandidaten geworben. Für viele Wahlen,
insbesondere für Parlamentswahlen, werden die Bewerber von Parteien
aufgestellt. Die Parteien treffen eine Vorauswahl, die von den Wählern
nicht beeinflußt werden kann.
Für Parlaments- und Regierungswahlen gibt es in allen Staaten
Wahlgesetze. Sie regeln zum Beispiel, nach welchem Wahlsystem, das heißt
nach welchem Wahlverfahren, in dem jeweiligen Staat gewählt wird.
Mehrheitswahl und Verhältniswahl sind unterschiedliche Wahlverfahren.
Außerdem bestimmen Wahlgesetze die Wahlrechte der Bürger, zum
Beispiel wer wählen und wer gewählt werden darf.
Voraussetzungen der Wahl
Jede Wahlentscheidung setzt eine Auswahl voraus.
Nach allgemeinem Sprachgebrauch heißt wählen, zwischen mehreren
tatsächlichen vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller
Art zu entscheiden. Es müssen verschiedene miteinander konkurrierende
Personen, Personengruppen (Parteien) und Sachprogramme vorhanden sein,
zwischen denen der Wähler eine Auswahl treffen kann. Ist eine Konkurrenzsituation
nicht gegeben, liegt kein Wahlakt, sondern allenfalls eine Akklamation
im Sinne einer totalen Zustimmung vor. Die der Wahl innewohnende Konkurrenz
setzt freilich gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden
Personen und Gruppen voraus. Das heißt, jede Person, jede Partei
und jedes Sachprogramm müssen im Grundsatz in der Lage sein, sich
in der Konkurrenz mit- und gegeneinander durchzusetzen. Wo das nicht möglich
ist, kann man von Wahlen nicht sprechen. Versteht man unter Wahl eine Auswahl
unter mehreren Möglichkeiten, so gehört dazu auch die Wahlfreiheit
des Wählers. Er muß sich frei, d.h. eigenverantwortlich und
ohne Druck oder Zwang entscheiden können. Um die gewählten Repräsentanten
an den Willen ihrer Wähler zu binden, ist zu den unverzichtbar, daß
sie sich in periodischen Abständen erneut zur Wahl stellen müssen,
so daß die Wähler die Möglichkeiten behalten, ihre einmal
getroffene Entscheidung zu überprüfen, zu erneuern oder zurückzunehmen.
Nur dadurch
Politikreferat: Bedeutung und Funktion von
Wahlen... René Buisman
Nur dadurch können die Gewählten genötigt
werden, die Überzeugung und Interessen ihrer Wählerinnen und
,Wähler zu respektieren.
Die Wahl gibt den Bürgern die Möglichkeit
zur Teilnahme an der politischen Willensbildung. Unter den verschiedenen
Mitwirkungsformen des Bürgers in der Demokratie sind die Wahlen die
allgemeinste und die wichtigste: die allgemeinste, weil alle Staatsbürger
daran teilhaben können, und die wichtigste, weil es in den Wahlen
um politische Macht geht. Durch ihre Stimmabgabe beeinflussen die Wähler
die Zusammensetzung der Volksvertretung und damit (indirekt) die Auswahl
des politischen "Führungspersonals" und die programmatische Ausrichtung
der Künftigen Regierungspolitik.
Funktionen von Wahlen
Bereits aus dem Wort "Wahl" wird eine der wichtigsten
Funktionen deutlich, nämlich daß der Wähler zwischen personellen
und sachlichen Alternativen auswählen kann. Allerdings finden Wahlen
in nahezu allen politischen Systemen statt, seien sie Demokratien, autoritär
regierte Staaten oder sogar totalitäre politische Systeme.
Das bedeutet, daß die Wahl für die verschiedenen
politischen Systeme unterschiedliche Funktionen erfüllt.
Wahlen, die dem eigentlichen Sinn des Wortes entsprechen,
in denen Wahlfreiheit und Auswahlmöglichkeit real gegeben sind, werden
als kompetitive Wahlen bezeichnet. Als semi-kompetitive Wahlen
wurden die in den real-sozialistischen Ländern verstanden. Nicht-kompetitive
Wahlen werden solche in totalitären Systemen genannt, wobei keine
Wahlfreiheit, keine Auswahlmöglichkeit besteht und Wahlen nur der
Bestätigung des politischen Systemen dienen.
Die Struktur der Gesellschaft, des politischen Systems
sowie des Parteiensystems sind die entscheidenden Faktoren für die
konkreten Wahlfunktionen. Für relativ menschliche Gesellschaften ohne
große Konfliktlinien und mit einem aus nur wenigen Parteien bestehenden
Parteiensystemen/parlamentarischen System, werden Wahlen folgende Funktionen
haben können:
-"Legitimierung des politischen Systems und der Regierung
einer Partei oder Parteienkoalition;
-Übertragung von Vertrauen an Personen und Parteien;
-Rekrutierung der politischen Elite;
-Repräsentation von Meinungen und Interessen
der Wahlbevölkerung;
-Verbindung der politischen Institutionen mit den
Präferenzen der Wählerschaft;
-Mobilisierung der Wählerschaft für gesellschafliche
Werte, politische Ziele und Programme, parteipolitische Interessen;
-Hebung des politischen Bewußtseins der Bevölkerung
durch Verdeutlichung der politischen Probleme und Alternativen;
-Kanalisierung politischer Konflikte in Verfahren
zu ihrer friedlichen Beilegung;
-Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und
Bildung eines politischen aktionsfähigen Gemeinwillens;
Politikreferat: Bedeutung und Funktion von
Wahlen... René Buisman
-Herbeiführung eine Konkurrenzkampfes um politische
Macht auf der Grundlage alternativer Sachprogramme;
-Herbeiführung einer Entscheidung über
die Regierungsführung in Form der Bildung parlamentarischer Mehrheiten;
-Einsetzung einer Kontrollfähigen Opposition;
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Bundestagswahl
In der Bundestagswahl werden die Abgeordneten für den Bundestag,
das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, gewählt. Es ist eine
allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl, die in der Regel
alle vier Jahre stattfindet. Wählen darf jeder Deutsche, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
lebt. Er darf nicht entmündigt sein, noch darf er sein Wahlrecht durch
eine Verurteilung verloren haben.
Jeder Wähler wählt
- allgemein: Jeder darf wählen, gleichgültig, welchem Geschlecht
oder welchem Glaubensbekenntnis er angehört;
- unmittelbar: Die Bürger wählen die Abgeordneten unmittelbar
und nicht zum Beispiel über Wahlmänner, die für sie wählen;
- frei: Die Bürger dürfen bei der Wahl selbst nicht beeinflußt
oder zu der Wahl gezwungen werden;
- gleich: Die Stimmabgabe jedes Bürgers wird gleich gewertet;
- geheim: Jeder Bürger füllt seinen Stimmzettel allein
für sich in einer Kabine aus und gibt ihn verschlossen in einem Umschlag
ab.
Gewählt werden kann jeder Bürger, der volljährig,
selbst wahlberechtigt und seit mindestens einem Jahr deutscher Staatsbürger
ist.
In der Bundesrepublik wird sowohl nach dem Mehrheitswahlverfahren,
als auch nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt. Das bedeutet,
jeder wahlberechtigte Bürger hat zwei Stimmen abzugeben.
Mehrheitswahl: Mit seiner Erststimme wählt jeder Bürger
in seinem Wahlkreis einen Kandidaten, das heißt einen Bewerber: eine
Person, deren Namen, Partei und Absichten er während des Wahlkampfes
kennenlernen konnte. Gewählt ist in jedem Wahlkreis der Kandidat,
der mehr Stimmen als jeder seiner Mitbewerber erhält. Die Wählerstimmen
für die Mitbewerber fallen sozusagen unter den Tisch, das bedeutet,
sie werden nicht berücksichtigt. Nach dem Ergebnis der Mehrheitswahl
wird die Hälfte der 672 Sitze im Bundestag besetzt.
Da auf diese Weise viele Wählerstimmen verlorengehen, wird zusätzlich
gewählt nach der
Verhältniswahl: Mit seiner Zweitstimme wählt jeder Wähler
eine Partei. Nach dem Ergebnis der Verhältniswahl wird die zweite
Hälfte der Bundestagssitze verteilt: Wie viele Sitze jede Partei bekommt,
hängt davon ab, wieviel Prozent aller Zweitstimmen auf die Parteien
entfallen.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Welcher Kandidat einer Partei durch die Zweitstimmen
einen Sitz im Bundestag erhält, wird durch die Landeslisten bestimmt.
Diese Listen werden von den Parteien vor der Wahl aufgestellt; sie enthalten
in bestimmter Reihenfolge die Namen der Kandidaten. Wer oben auf der Landesliste
steht, hat mehr Aussichten, einen Sitz zu bekommen, als der, der weiter
unten verzeichnet ist. Auf die Zusammenstellung der Landeslisten haben
die Wähler keinen Einfluß. Das Verfahren der Verhältniswahl
ermöglicht, daß auch kleinere Parteien in einem Parlament vertreten
sind. Es kann allerdings auch zur Folge haben, daß sich die Vertretung
des Volkes in viele kleine Parteien zersplittert. Die "Fünf-Prozent-Klausel"
verhindert in der Bundesrepublik eine solche Zersplitterung: Bei der Verrechnung
der Zweitstimmen werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens
fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Die "Fünf-Prozent-Klausel"
gilt nicht für Parteien, die in der Mehrheitswahl mindestens drei
Sitze in unmittelbarer Wahl, also drei Direktmandate erhalten haben.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion von
Wahlen... René Buisman
Parlament
Ein Parlament ist die "Vertretung des Volkes".
Das älteste Parlament in der europäischen
Geschichte ist das englische: Schon im Mittelalter vertrat es das Volk
gegenüber dem König.
Ein Parlament wird von Abgeordneten gebildet. Die
Bürger eines Staates wählen sie aus ihrer Mitte, in der Regel
benennen Parteien die Kandidaten, das heißt die Bewerber für
dieses Amt. Die gewählten Abgeordneten, man nennt sie auch Parlamentarier,
sollen die Interessen des ganzen Volkes im Parlament vertreten, nicht allein
die ihres Wahlkreises oder ihrer Wähler.
Ein Parlament hat die Aufgabe, Gesetze zu beschließen
und die Regierung, das heißt die Leitung des Staates, zu beaufsichtigen.
Die Kontrolle über die Regierung übt ein Parlament vor allem
durch die jährliche Bewilligung des Haushaltsplanes aus: Er enthält,
wieviel Geld die Regierung durch Steuern einnimmt und wieviel Geld sie
für die verschiedenen Aufgaben ausgibt.
In vielen Staaten, wie in der Bundesrepublik Deutschland,
wählt das Parlament den Chef der Regierung: Er ist dann von dem Vertrauen
und der Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten abhängig.
Parlamente bestehen in der Regel aus so vielen Abgeordneten,
daß sie Ausschüsse bilden müssen, das sind kleinere Arbeitsgruppen.
In ihnen wird wichtige Vorarbeit geleistet für die Entscheidungen
des gesamten Parlamentes.
Die Zuständigkeiten der Parlamente sind in den
verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt.
Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland ist
der "Deutsche Bundestag".
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Partei
In einer Partei finden sich Menschen mit gleichen Interessen und
gemeinsamen politischen Absichten zusammen: Sie wollen die Ordnung ihres
Staates beeinflussen oder bestimmen. Ihre Ziele und Absichten geben sie
in ihren Parteiprogrammen bekannt.
Jede Partei versucht, so groß und einflußreich wie möglich
zu werden, um allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien ihre Ziele
durchzusetzen. In fast allen Staaten wird der Aufbau des Staates und seine
Politik von den Parteien beeinflußt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland
wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit, das
bedeutet, sie geben den Bürgern die Möglichkeit, ihre Interessen
und ihren Willen durchzusetzen. In der Regel werden Mitglieder von Parteien
als Abgeordnete für das Parlament gewählt: Sie beschließen
stellvertretend für das Volk die Gesetze.
Die größte Versammlung jeder Partei ist der Parteitag:
Er findet in der Regel einmal im Jahr statt und dauert mehrere Tage. Teilnehmer
sind gewählte Delegierte, das heißt Abgesandte aus allen Teilen
des Landes. Diese Vertreter der sogenannten unteren Gruppen sind unter
anderem bevollmächtigt, die Mitglieder für den Vorstand der Partei
zu wählen, der die wichtigsten Aufgaben der Partei übernimmt.
Je reger die Mitarbeit in den unteren Gruppierungen einer Partei
ist, um so geringer ist die Gefahr, daß der Parteivorstand allein
über die Ziele und Maßnahmen seiner Partei entscheidet.
Die Ausgaben der Partei, zum Beispiel für Mitarbeiter, Büros,
Werbung und Wahlkämpfe, werden zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen
und Spenden bezahlt. In der Bundesrepublik wird ein Teil der Ausgaben für
die Wahlkämpfe aus Steuermitteln ersetzt. In der Bundesrepublik gibt
es 1990, nach der Vereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR
zu einem Staat, etwa 60 Millionen wahlberechtigte Staatsbürger, knapp
2 Millionen davon sind Mitglieder der verschiedenen Parteien.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Einparteisystem
System heißt "geordneter Aufbau".
In einem Staat mit Einparteisystem ist nur eine Partei zur Wahl für
das Parlament zugelassen. Diese Partei wird auch als Staatspartei bezeichnet:
Sie allein herrscht und räumt den Staatsbürgern, die im Gegensatz
zu ihr stehen, keine Vertretung ein. Unter Umständen darf der Wähler
aber zwischen mehreren Kandidaten, das heißt zwischen mehreren Bewerbern,
der Staatspartei entscheiden. Der Wähler kann also frei darüber
bestimmen, welche Person ihn im Parlament vertritt. Deshalb ist das Einparteiensystem
nicht grundsätzlich mit Demokratie unvereinbar, zu deren Grundlagen
gehört daß der Bürger die Freiheit der Entscheidung zwischen
mehreren Angeboten hat.
In einigen Volksdemokratien gibt es neben der Staatspartei noch andere
Parteien: Sie haben jedoch keinen Einfluß und sie schließen
sich bei Wahlen mit der Staatspartei zu Volksfronten zusammen. Diese stellen
sogenannte Einheitslisten für die Wahl auf: Der Wähler hat dann
keinen Einfluß darauf, wie viele Abgeordnete die einzelnen Parteien
in das Parlament entsenden. Die erdrückende Mehrheit der Staatspartei
bleibt immer gesichert.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René
Buisman
Zwei- und Mehrparteiensystem
Zweiparteiensystem bedeutet, daß in einem Staat zwei große
Parteien die Politik des Staates beeinflussen und sich in der Regierung,
das heißt in der Leitung des Staates, abwechseln können.
Politik ist alles, was Menschen auf das Ziel hin tun, ihr Zusammenleben
möglich zu machen. Der größte und wichtigste Rahmen für
Politik ist der Staat. Politische Parteien werden im Parlament durch Abgeordnete
vertreten. Das Parlament ist die Volksvertretung. Gibt es in einem Parlament
nur zwei Parteien und hat eine davon eine klare Mehrheit, dann kann diese
Partei allein die Regierung bilden. Die andere Partei übernimmt die
Rolle der Opposition im Parlament.
Die regierende Partei hat die eindeutige Verantwortung für die
Politik, die sie bis zu einer nächsten Wahl langfristig planen kann.
Die Oppositionspartei überwacht die Regierung und kritisiert sie,
wenn sie ihre Pläne für falsch hält, und sie macht eigene
Vorschläge. Der Bürger kann bei der nächsten Wahl für
die bisherige Regierungspartei stimmen, wenn er die Politik der Regierung
bejaht. Er kann für die Oppositionspartei stimmen, wenn er mit der
Regierungspolitik unzufrieden ist.
Um diese Form des Zweiparteiensystems zu erreichen, kann ein Staat
ein bestimmtes Wahlverfahren einführen, die Mehrheitswahl: Die Bevölkerung
jedes Wahlkreises wählt einen Abgeordneten mit der relativen Mehrheit
der abgegebenen Stimmen. Das bedeutet, wer die meisten Stimmen hat, ist
gewählt. Die Stimmen, die für die anderen Bewerber abgegeben
wurden, werden nicht berücksichtigt. Bei einem solchen Wahlverfahren
setzen sich in der Regel nur die beiden stärksten Parteien in einem
Land durch. Es kann durchaus geschehen, daß keine klare Mehrheit
zustande kommt, sondern zwei große Parteien fast gleich viele Abgeordnete
stellen. Die Ueberlegenheit der Regierungspartei ist dann nicht eindeutig.
Sie muß häufig in ihren Entscheidungen auf die Opposition Rücksicht
nehmen, um bei Abstimmungen mit Hilfe der Stimmen der Opposition eine notwendige
Mehrheit zu erlangen.
In einem Staat mit Mehr- oder Vielparteiensystem wird meist nach
einem anderen Wahlverfahren gewählt, nach der Verhältniswahl:
Die Sitze im Parlament werden nach dem Verhältnis der abgegebenen
Wählerstimmen auf die Parteien verteilt. Erreicht keine Partei allein
die Mehrheit im Parlament, müssen sich mehrere Parteien zu einer Koalition,
das heißt zu einem Bündnis zusammenschließen und gemeinsam
die Regierung bilden. Dafür muß jede Partei dem oder den Koalitionspartnern
Zugeständnisse machen.
Im Mehrparteiensystem können also auch kleine Parteien ihren
Einfluß im Parlament geltend machen. Es ist allerdings auch möglich,
daß sich die Wählerschaft und das Parlament in sehr viele kleine
Parteien zersplittern. Auf Grund der vielen unterschiedlichen Interessen
der verschiedenen Parteien wird es dann besonders schwierig, eine Koalition
zu bilden, die in der Lage ist zu regieren.
Das Mehrparteiensystem gibt es zum Beispiel in Frankreich, Italien
und in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweiparteiensystem zum Beispiel
in den USA.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Verfassung, Verfassungsschutz
Die Verfassung eines Staates, auch Konstitution genannt, ist meist
schriftlich niedergelegt.
Die Verfassung bestimmt, welche Aufgaben und Befugnisse die Regierung
und das Parlament haben und wie sie aufgebaut sind. Sie bestimmt auch,
welche Rechte der Staat an den Bürger und welche Rechte der Bürger
an den Staat hat.
Die Rechte des Bürgers sind die Grundrechte.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz.
Da eine Verfassung das Leben in einem Staat zwar grundsätzlich,
aber nicht in allen Einzelheiten regelt, kann man eine Verfassung interpretieren,
das heißt auslegen. In der Bundesrepublik entscheidet das Bundesverfassungsgericht
Streitigkeiten über die Auslegung des Grundgesetzes.
Die Änderung einer Verfassung ist eine schwerwiegende Entscheidung.
Daher ist in der Bundesrepublik eine Änderung des Grundgesetzes nur
möglich, wenn ihr zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten und zwei
Drittel der Mitglieder des Bundesrates zustimmen.
Die Regierung jedes Staates schützt den Staat gegen Feinde ihrer
Verfassung. Das bedeutet, ein Staat geht gegen Menschen vor, die die verfassungsmäßigen
Rechte dazu mißbrauchen, die Verfassung und die verfassungsmäßigen
Rechte anderer Menschen abzuschaffen.
In der Bundesrepublik übernimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz
die Aufgabe, die Bundesrepublik vor Feinden der Verfassung zu schützen.
In den einzelnen Bundesländern gibt es die Landesämter für
Verfassungsschutz. Das Bundesamt und die Landesämter sind Teil des
Geheimdienstes der Bundesrepublik.
Der Verfassungsschutz hat nicht die Befugnisse der Polizei. Er kann
zum Beispiel Verhaftungen nur veranlassen, aber nicht selbst durchführen.
System
hat mehrere Bedeutungen: Verfahrensweise, Gliederung, "geordneter
Aufbau" und Regierungsform.
Ein Schüler, der bei seinen Hausaufgaben immer zuerst die schwierigen
erledigt, arbeitet nach einem bestimmten System, nach einer bestimmten
Verfahrensweise. Systematisch arbeiten heißt planmäßig
arbeiten.
Das Regierungssystem oder die Regierungsform wird auch kurz "das
System" genannt: gemeint ist, wie eine Regierung aufgebaut ist und wie
sie den Staat lenkt.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Wahlsysteme
Unterscheidungskriterium für die
verschiedenen Wahlsysteme – Mehrheitswahl, Verhältniswahl und Mischwahlsysteme
– ist das Prinzip, nach dem Wählerstimmen in z. B.
Abgeordnetenmandate transformiert werden.
Die Mehrheitswahl basiert auf
dem Gedanken, dass der Abgeordnete Repräsentant seines Wahlkreises
ist. Das gesamte Wahlgebiet wird in Wahlkreise aufgeteilt, aus denen je
ein (Einerwahlkreis) oder mehrere Abgeordnete (Mehrerwahlkreis) entsendet
werden. In Einerwahlkreisen ist derjenige Kandidat gewählt, der bei
relativer Mehrheitswahl die meisten Stimmen auf sich vereint (z.
B. bei den Unterhauswahlen in Großbritannien)
oder bei absoluter Mehrheitswahl über 50 Prozent
der Stimmen erhält (z. B.
bei den Wahlen zur Nationalversammlung in Frankreich). Erreicht bei der
absoluten Mehrheitswahl im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten mehr als
50 Pozent, findet eine Stichwahl
zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerbern statt, oder ein zweiter
Wahlgang, in dem dann die einfache Mehrheit entscheidet. Bei der Mehrheitswahl
mit freien Listen kann der Wähler seine Stimmen panaschieren,
d. h. Bewerbern verschiedener
Parteien geben (z. B. bei
den Gemeinderatswahlen in einigen deutschen Bundesländern); bei der
Mehrheitswahl mit Kumulation kann der Wähler seine Stimmen
kumulieren, d. h. einem
Bewerber mehrere Stimmen geben. Gewählt ist jeweils der Kandidat,
der die relative Mehrheit erreicht hat.
Anders als die Mehrheitswahl, bei der
kleinere Parteien, die im gesamten Wahlgebiet eine große Stimmenanzahl
auf sich vereinen, aber in keinem Wahlkreis die Mehrheit erreichen können,
gegebenenfalls ohne Mandate bleiben, soll die Verhältniswahl
garantieren, dass in ihrem Ergebnis der politische Wille der gesamten Wählerschaft
möglichst exakt zum Ausdruck kommt, dass also in dem gewählten
Vertretungsorgan das Spektrum der in der Wählerschaft vorhandenen
politischen Meinungen repräsentiert wird. Die Einteilung des Wahlgebietes
in Wahlkreise entfällt; die Parteien stellen für das gesamte
Wahlgebiet (Einheitswahlkreis) jeweils eigene Parteilisten auf, über
die die Bewerber im gesamten Wahlgebiet kandidieren. Die Wähler entscheiden
dann in einer Listenwahl – und nicht in einer Persönlichkeitswahl
wie bei der Mehrheitswahl – zwischen den Listen. Bei der Verhältniswahl
mit starren Listen verfügt jeder Wähler nur über eine
Stimme, mit der er lediglich eine starre, d. h.
nicht veränderbare Liste wählen kann. Bei der Verhältniswahl
mit einfach gebunden Listen kann der Wähler auf der von ihm gewählten
Liste einen oder mehrere Bewerber durch die Vergabe weiterer Stimmen zusätzlich
hervorheben oder die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der Liste ändern.
Bei der Verhältniswahl mit freien Listen hat der Wähler
die Möglichkeit, seine Stimmen zu panaschieren, also Kandidaten verschiedener
Listen zu geben. Die Anzahl der Mandate, die die einzelnen Parteien erhalten,
richtet sich nach ihrem Anteil an den insgesamt abgegebenen Stimmen. Bei
der Verhältniswahl haben auch kleinere Parteien die Chance, Parlamentsmandate
zu erringen; allerdings kann sie auch dazu führen, dass sich auf Grund
einer Vielzahl unterschiedlichster kleiner Parteien im Parlament wie etwa
in der Weimarer Republik die Bildung einer stabilen Regierung als äußerst
schwierig, wenn nicht gar unmöglich erweist.
Ein Mischwahlsystem ist ein
Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl wie z.
B. die so genannte personalisierte
Verhältniswahl, nach der der Deutsche Bundestag gewählt wird:
Die Hälfte der derzeit 656 Abgeordneten
wird über die Erststimme nach dem Prinzip der relativen Mehrheit direkt
in den 328 Wahlkreisen gewählt; die übrigen 328
Abgeordneten werden mit der Zweitstimme
über die Landeslisten der einzelnen Parteien gewählt. Die Wähler
haben dabei die Möglichkeit, ihre Stimmen zu splitten, d.
h. Erst- und Zweitstimme verschiedenen
Parteien zu geben.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... RenéBuisman
Die Mandatsverteilung im Bundestag
muss grundsätzlich dem Ergebnis aus der Landeslisten-, also der Verhältniswahl
entsprechen; es entscheidet demnach die Zweitstimme über die Sitzverteilung
im Bundestag. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem
Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, so wird die Anzahl ihrer Mandate und damit
die Anzahl der Bundestagsmandate insgesamt um diese Überhangmandate
erhöht.
In Österreich und in der Schweiz
wird der Nationalrat jeweils nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt.
In Österreich wird das gesamte Wahlgebiet in neun Wahlkreise, die
den Bundesländern entsprechen, eingeteilt; in der Schweiz sind ebenfalls
Wahlkreise und Kantone deckungsgleich.
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von Wahlen... René Buisman
Mehrheitswahl
ist immer eine Wahl von Personen. Die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen entscheidet, wer die Wahl gewonnen hat: 30 Kinder einer
Klasse wählen ihren Klassensprecher. Die drei Kandidaten, das heißt
Bewerber, sind Tina, Jan und Stefan. Jan bekommt 12, Tina 10 und Stefan
8 Stimmen. Haben die Kinder vor der Wahl eine relative Mehrheitswahl verabredet,
erhält Jan das Amt: Bei der relativen Mehrheitswahl ist nämlich
der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Haben die
Kinder eine absolute Mehrheitswahl verabredet, müssen sie noch einmal
wählen, weil kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten
hat, wie es notwendig wäre: Sie müssen entweder noch einmal zwischen
allen drei Kandidaten wählen oder nur zwischen den ersten beiden,
also zwischen Jan und Tina. Man nennt das eine Stichwahl.
Verhältniswahl
auch Proportionalwahl und Listenwahl genannt.
Die Verhältniswahl ist ein Wahlverfahren, in
dem die Wähler nicht Personen, sondern Parteien wählen.
Dieses Wahlverfahren ermöglicht, daß auch
kleinere Parteien in einem Parlament ihren Einfluß geltend machen
können.
Alle Parteien erhalten ihre Sitze im Parlament im
Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen. Die Errechnung der
Zahl der Sitze für jede Partei erfolgt, zum Beispiel bei Parlamentswahlen
in der Bundesrepublik Deutschland, nach einem Verfahren, das der belgische
Mathematiker d'Hondt entwickelt hat, man nennt es das "d'Hondtsche Höchstzahlverfahren".
Ein Beispiel: 1000 Personen wählen zwischen drei Parteien, 10 Sitze
sind zu verteilen. Partei A erhält 450, Partei B 300 und Partei C
250 Stimmen. Nach d'Hondt wird die für jede Partei abgegebene Stimmenzahl
durch 1, durch 2, durch 3 und so weiter geteilt, bis sicher ist, daß
man die Zahl der Sitze errechnen kann.
:1 :2 :3 :4 :5
A 4501 2254 1506 1128
9010 = 5
B 3002 1505 1009
7511 60 = 3
C 2503 1257 8310
6212 50 = 2
Anschließend werden die Zahlen der Größe
nach geordnet, bis die Anzahl der Sitze erreicht ist: Die Höchstzahlen
werden numeriert, die anderen Zahlen kann man wegstreichen.
Die Anzahl der numerierten Zahlen in einer Reihe
ergibt die Anzahl der Sitze für jede einzelne Partei. In unserem Fall
für Reihe oder Partei A fünf Sitze, für Reihe oder Partei
B drei Sitze und für Reihe oder Partei C zwei Sitze.
Bei der Bundestagswahl 1987 wurde zum erstenmal ein
neues Verfahren, die Berechnungsformel nach Hare-Niemeyer, für die
Sitzverteilung nach den Zweitstimmen angewendet: Die Zahl der auf eine
Partei entfallenen Zweitstimmen wird mit der Zahl der vergebenen Sitze
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Gesamtzahl der Stimmen dividiert,
die insgesamt für die in den Bundestag eingezogenen Parteien abgegeben
wurden.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Wahlrecht
Die Gesamtheit der die öffentlichen
Wahlen in einem politischen Gemeinwesen normierenden Rechtsvorschriften.
Hierzu gehören Verfahrensvorschriften zur Durchführung der Wahlen
ebenso wie die Bestimmungen über die Voraussetzungen für das
Recht des Einzelnen zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt
zu werden (passives Wahlrecht). Das aktive Wahlrecht ist in der
Regel an Staatsangehörigkeit sowie an ein Mindestalter (in Deutschland
18 Jahre; in Niedersachsen
und Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 16 Jahre)
gebunden. Der Wähler darf zudem nicht entmündigt oder sein Wahlrecht
von einem ordentlichen Gericht entzogen bekommen haben. Gleiches gilt für
das passive Wahlrecht, wobei hier für verschiedene politische Ämter
unterschiedliche Mindestalter gelten. Wahlen im demokratischen Verfassungsstaat
müssen grundsätzlich frei und geheim, allgemein, gleich und unmittelbar
sein. Dies heißt im Einzelnen, dass niemand, der die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt, von einer Wahl ausgeschlossen sein darf,
der Wähler die Zusammensetzung des zu wählenden Organs direkt
bestimmt (nicht etwa nur Wahlmänner wählt) und dass jede Stimme
gleich viel zählt. Dieser Gleichheitsgrundsatz kann jedoch insoweit
eingeschränkt sein, dass für die Berücksichtigung bei der
Sitzverteilung im Parlament das Erreichen eines Mindestanteils an Stimmen
vorausgesetzt wird (Fünf-Prozent-Klausel im Deutschen Bundestag).
Fünfprozentklausel
In den entsprechenden Wahlgesetzen
geregelte Ausschlussklausel, nach der Parteien und Gruppierungen bei der
Mandatsverteilung für den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente
nicht berücksichtigt werden, wenn sie weniger als fünf Prozent
aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die
Fünfprozentklausel wurde eingeführt, um Splitterparteien den
Weg in die Parlamente zu erschweren und so die Mehrheitsbildung zu erleichtern.
Sie galt ursprünglich nur in den Bundesländern, wurde aber 1953
für die Bundestagswahlen übernommen. Nur der Gewinn dreier Direktmandate
führt zur Einbeziehung auch aller auf die jeweilige Partei entfallenen
Zweitstimmen in die Berechnung der zu vergebenden Mandate.
Aktives Wahlrecht
Aktiv heißt tätig. Das aktive Wahlrecht
ist das Recht eines Staatsbürgers, mit seiner Stimmabgabe an einer
Wahl teilzunehmen. Dieses Recht hat in der Bundesrepublik Deutschland jeder
deutsche Staatsbürger, der 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei
Monaten vor der Wahl seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
Passives Wahlrecht
ist das Recht eines Staatsbürgers, gewählt
zu werden. In der Bundesrepublik Deutschland darf jeder Staatsbürger,
der wahlberechtigt und volljährig ist, zum Abgeordneten gewählt
werden.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Gesetz
Wenn Menschen zusammen leben, werden Regeln notwendig, um Auseinandersetzungen
und Streitigkeiten zu vermeiden oder um sie beizulegen. Daraus ergeben
sich Gebote und Verbote, von denen viele in fast allen Staaten in Form
von Gesetzen zusammengefaßt werden. Die Gesetze sind für jeden
Menschen im Staat verbindlich das bedeutet, jeder soll sie einhalten.
In der Bundesrepublik Deutschland werden die Gesetze vom Bundestag,
dem Parlament der Bundesrepublik, unter Mitwirkung des Bundesrates beschlossen.
Das wichtigste Gesetz ist in allen Staaten die Verfassung: Sie enthält
Regeln über den inneren Aufbau eines Staates und seine Vertretung
nach außen.
Kampagne
Früher wurde ein Feldzug in einem Krieg als Kampagne bezeichnet.
Heute spricht man von einer Werbe- oder von einer Wahlkampagne. In
beiden Fällen wird eine Zeitlang jede Art von Einflußnahme auf
den Verbraucher oder auf den Wähler aufgeboten, um auf ein Erzeugnis
oder auf einen Kandidaten aufmerksam zu machen. Bezogen auf unsere Zeit
sind diese Kampagnen auch Feldzüge - wenn nicht gegen, so doch für
etwas oder für jemanden.
Politikreferat: Bedeutung und Funktion
von Wahlen... René Buisman
Staatsangehörigkeit
Rechtliche Mitgliedschaft (Zugehörigkeit) in einem Staatswesen.
Aus der Staatsbürgerschaft ergeben sich zahlreiche Rechte (z.
B. Wahlrecht) und Pflichten (Ableistung
eines Wehrdienstes, Zahlung von Steuern). Der Staat verpflichtet sich außerdem,
seine Angehörigen zu schützen, dies ist vor allem bei Auslandsaufenthalten
von Bedeutung.
Die Staatsangehörigkeit wird entweder
über die Abstammung (jus sanguinis: Recht des Blutes), wie
in Deutschland im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
geregelt, oder durch das Territorialitätsprinzip (jus soli:
Recht des Bodens) erworben. Daneben gibt es Mischformen. Die deutsche Staatsbürgerschaft
kann eine Person auch durch Legitimation, Adoption oder durch Einbürgerung
erhalten. Ausländische Ehegatten können im Rahmen eines vereinfachten
Verfahrens auf Wunsch die deutsche Staatsbürgerschaft ihres Partners
erlangen; Deutsche, die mit Ausländern verheiratet sind, behalten
die deutsche Staatsbürgerschaft unabhängig von der Übernahme
einer fremden Staatsbürgerschaft. Entsprechendes gilt für die
Kinder aus solchen Verbindungen.
Eine zwangsweise Aberkennung der Staatsangehörigkeit
ist nach Artikel 16 des
Grundgesetzes nicht erlaubt. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf
nur aufgrund eines besonderen Gesetzes erfolgen, und nur wenn die Aberkennung
nicht zu einem Zustand der Staatenlosigkeit führt (Grundgesetzartikel
16, Absatz 1,
Satz 2). Ein deutscher Staatsangehöriger
kann aber auf Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten
oder sie verlieren, wenn er als Kind von einem Ausländer adoptiert
wird bzw. wenn er selber eine andere Staatsbürgerschaft annimmt. Eine
Doppel-Staatsangehörigkeit ist aber nur dann möglich, wenn die
betreffende Person die Voraussetzungen für die Staatsangehörigkeit
in mehreren Staaten erfüllt.
In Österreich regelt der Artikel
6 der Bundesverfassung durch das Abstammungsprinzip
die Staatsangehörigkeit; der Verlust ist seit 1985 ähnlich wie
in der deutschen Gesetzgebung geregelt.
Das Abstammungsprinzip trifft auch
für Schweizer Staatsangehörige zu, wobei sich das Staatsbürgerrecht
aus dem Schweizer Bürger-, Kantonsbürger- und dem Gemeindebürgerrecht
zusammensetzt.
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