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Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Inhaltsverzeichnis :
 
 

Seite 1: Deckblatt

Seite 2: Inhaltsverzeichnis

Seite 3: Demokratie

Seite 4: Bundesrepublik Deutschland

Seite 5: Gewaltenteilung, Volkssouveränität

Seite 6: Wahlen, Wahlprinzipien, die Bedeutung von Wahlen

Seite 7: Wahl, Voraussetzungen der Wahl

Seite 8: Funktionen von Wahlen

Seite 9: Funktionen von Wahlen

Seite 10: Bundestagswahl

Seite 11: Bundestagswahl
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Seite 12: Parlament

Seite 13: Partei

Seite 14: Einparteiensystem

Seite 15: Zwei- und Mehrparteiensystem

Seite 16: Verfassung, Verfassungsschutz, System

Seite 17: Wahlsysteme

Seite 18: Wahlsysteme

Seite 19: Mehrheitswahl, Verhältniswahl

Seite 20: Wahlrecht, Fünfprozentklausel, Aktives- , Passives Wahlrecht

Seite 21: Gesetz, Kampagne

Seite 22: Staatsangehörigkeit
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Demokratie

(von griechisch demos: das Volk und kratein: herrschen), "Volksherrschaft", Bezeichnung für eine Vielzahl von politischen Ordnungen, in denen sich die Herrschaft auf den Willen des Volkes beruft und dem Volk rechenschaftspflichtig ist.

In der griechischen Antike bedeutet der Begriff Demokratie die unmittelbare Teilnahme des Volkes an der Politik des jeweiligen Stadtstaates (polis) und stand im Gegensatz zu den Herrschaftsformen Oligarchie (Herrschaft weniger), Monarchie (Herrschaft eines Einzelnen) und Aristokratie (Herrschaft der Besten). Zum politikberechtigten Volk zählten allerdings nur die Vollbürger; die große Mehrheit der Bewohner des Staatsgebietes, u. a. Frauen, Halbfreie, Sklaven etc., waren von der Politik ausgeschlossen. Diese Form der Demokratie – Beteiligung nur eines Teils der erwachsenen männlichen Bevölkerung und direkte Teilnahme an der Politik – galt lange Zeit als die einzig mögliche Form der Demokratie.

Nach heutigem Verständnis sind folgende Grundprinzipien notwendige Bedingungen für eine Demokratie: Das Prinzip der Gleichheit und damit verbunden die Beteiligung des gesamten Volkes (bzw. seines erwachsenen, wahlberechtigten Teiles), das als Träger der Volkssouveränität Inhaber der Staatsgewalt ist. Weiterhin wird in einer Demokratie die Regierung in freier, geheimer und allgemeiner Volkswahl gewählt und kann vom Volk bzw. seinen Repräsentanten auch abgewählt werden, und sie wird vom Volk bzw. seinen Repräsentanten kontrolliert. Die Regierung ist ferner auf das Rechtsstaatsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen mit der Verfassung und den Gesetzen übereinstimmen) und auf das Mehrheitsprinzip (d. h. ihre Handlungen müssen dem Mehrheitswillen folgen) verpflichtet. Ein weiteres zentrales Merkmal der Demokratie ist ein hohes Maß an Meinungsfreiheit und -vielfalt sowie das Vorhandensein einer Opposition (Pluralismus). Und schließlich zählen auch Gewaltenteilung, das Vorhandensein von Institutionen des Verfassungsstaates und die Unabhängigkeit der Gerichte zu unabdingbaren Bestandteilen einer Demokratie.

Im Hinblick auf die Staatsform lassen sich demokratische Republiken von demokratisch-parlamentarischen Monarchien (z. B. Großbritannien) unterscheiden, im Hinblick auf das Regierungssystem die unmittelbare und die mittelbare Demokratie. Bei der unmittelbaren (oder plebiszitären) Demokratie verbleibt die Macht auch faktisch beim Volk, politische Entscheidungen bedürfen der Zustimmung durch ein Plebiszit; in der mittelbaren (oder repräsentativen) Demokratie liegt die Entscheidungsgewalt in den Händen gewählter Volksvertreter (Repräsentanten); das Volk übt die Herrschaft im Staat nur mittelbar, über Abgeordnete, aus.

Weiterhin lassen sich die parlamentarische und die präsidiale Demokratie unterscheiden. In der parlamentarischen Demokratie liegt die größte Macht beim Parlament, d. h., dass ohne eine Mehrheit im Parlament keine weiterreichenden politischen Entscheidungen getroffen werden können; die Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig. In der präsidialen Demokratie verfügt der Regierungschef, der meist zugleich Staatspräsident ist und in der Regel vom Volk gewählt wird, über zum Teil sehr weit reichende Machtbefugnisse. In bestimmten Kernbereichen ist aber auch der Regierungschef in einer Präsidialdemokratie, die im Übrigen durch eine scharfe Trennung von Exekutive und Legislative gekennzeichnet ist, auf die Unterstützung des Parlaments angewiesen, bzw. muss sich dessen Entscheidungen beugen.
 
 
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Bundesrepublik Deutschland (BRD)
 
 

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Deutschland 1945 von den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich in vier Besatzungszonen und das besondere Gebiet Berlin aufgeteilt. Die höchste Regierungsgewalt übte der Kontrollrat aus, der sich aus Vertretern der vier Mächte zusammensetzte. Die Beschlüsse des Kontrollrates mußten einstimmig gefaßt werden. Die geplante gemeinsame Verwaltung Deutschlands wurde jedoch sehr bald undurchführbar. Ursachen dafür waren außenpolitische Gegensätze, die unterschiedlichen Wirtschaftsordnungen und Meinungsverschiedenheiten zwischen der Sowjetunion und den drei Westmächten über die Reparationen, das heißt über die Schadenersatzleistungen. Die Sowjetunion forderte, daß Deutschland über den Abbau von Fabrikanlagen hinaus die Reparationen auch aus der laufenden Gütererzeugung aufbringen sollte. Dagegen erklärten sich die Westmächte nur mit einem teilweisen Abbau von Maschinen und Fabrikanlagen einverstanden. 1948 verließen die Vertreter der Sowjetunion den Kontrollrat, der nun seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen konnte.
 
 

Deutschland zerfiel in zwei Teile: Auf der einen Seite die drei Westzonen, die den Westmächten unterstanden, auf der anderen Seite die sowjetische Besatzungszone, SBZ, unter dem Einfluß der Sowjetunion.
 
 

In den drei Westzonen wurde vor allem mit Hilfe des Marshallplans die Wirtschaft wieder aufgebaut. Unter dem Einfluß der Westmächte begann gleichzeitig der Aufbau einer deutschen Verwaltung, die weitgehend dezentralisiert war. Dezentralisiert bedeutet, daß die Aufgaben der Verwaltung nicht von einer Stelle aus, sondern von verschiedenen unteren Verwaltungsbehörden selbständig geleitet und ausgeführt werden. Infolge der Neuordnung der Verwaltung gliederten sich die Westzonen in die westdeutschen Länder: Das sind heute die westdeutschen Bundesländer. In den Ländern bildeten sich Regierungen, Parlamente und sogenannte Zentralämter, die Ministerien ähnlich waren. Aufgaben und Befugnisse wurden diesen Einrichtungen von den Besatzungsmächten erteilt. Im Juni 1948 forderten die Westmächte die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder auf, eine Verfassung für einen westdeutschen Gesamtstaat auszuarbeiten, in dem die Länder zusammengefaßt werden sollten. Diese Verfassung ist das Grundgesetz, das vom Parlamentarischen Rat erarbeitet und von den Parlamenten der Länder, mit Ausnahme Bayerns, angenommen wurde. Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft, im gleichen Jahr wurden der erste Deutsche Bundestag, der erste Bundespräsident und der erste Bundeskanzler gewählt: Die Bundesrepublik Deutschland war gegründet.
 
 

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 20, daß die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Bundesstaat bedeutet, daß die Bundesrepublik nach dem Grundsatz des Föderalismus aufgebaut ist: Sie besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Land ist ein Staat für sich mit eigener Regierung und Volksvertretung, mit eigener Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung.
 
 

Demokratisch heißt, daß die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Das Volk der Bundesrepublik wählt Abgeordnete, die in seinem Namen im Bundestag Gesetze beschließen.
 
 

Sozial bedeutet, daß die Bundesrepublik und die Länder die Fürsorge für alle Teile der Bevölkerung übernehmen, im besonderen für die Menschen, denen es schlechter geht als den meisten Menschen.

Das Grundgesetz bestimmt weiter, daß Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und daß die Parteien ein notwendiger Bestandteil der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik sind. Das bedeutet, die Parteien geben den Bürgern die Möglichkeit, ihre Interessen und ihren Willen durchzusetzen.
 
 

Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde am 3. Oktober 1990 die Vereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu einem deutschen Staat Bundesrepublik Deutschland vollzogen. Im Vertrag zur deutschen Einheit ist unter anderem festgelegt, unter welchen Veränderungen und Ergänzungen das Grundgesetz von diesem Zeitpunkt an auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR Geltung hat.

Am 2. Dezember 1990 fand die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl statt.
 
 

Die Bundesrepublik ist Mitglied der NATO und der Europäischen Union.
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Gewaltenteilung

Verteilung der Staatsgewalt auf die Exekutive oder vollziehende Gewalt, die Legislative oder Gesetzgebung und die Judikative oder richterliche Gewalt mit dem Ziel, den Missbrauch von Macht durch die gegenseitige Kontrolle der drei Gewalten zu verhindern und die bürgerlichen Rechte zu schützen. Die Gewaltenteilung ist das grundlegende Strukturprinzip des Rechts- und Verfassungsstaates. In seiner Schrift De l’esprit des lois (1748, Über den Geist der Gesetze) entfaltete Charles Louis de Montesquieu das zuvor bereits von John Locke formulierte Prinzip der Gewaltenteilung zu einem System des innerstaatlichen Gleichgewichts. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 festgelegt.

In parlamentarischen Regierungssystemen wie dem der Bundesrepublik Deutschland finden vielfältige Gewaltenverschränkungen statt. So wird die Regierung in aller Regel von der Mehrheit des Bundestags gestützt; Kontrollfunktionen werden von der Opposition ausgeübt, die aber im Bundestag die Minderheit stellt. Ferner werden die Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes durch den zuständigen Bundesminister in Zusammenarbeit mit dem Richterwahlausschuß berufen.

In Österreich ist der Grundsatz der Gewaltenteilung nur für die Bereiche von Justiz und Verwaltung in der Verfassung festgehalten. In der Schweiz gelten in der Bundes- und den einzelnen Kantonsverfassungen ähnliche Regelungen wie in der Bundesrepublik.
 
 

Volkssouveränität

Der den demokratischen Verfassungsstaat kennzeichnende Grundsatz, das alle Staatsgewalt (auch: Souveränität) vom Volke ausgeht. In der repräsentativen parlamentarischen Demokratie überträgt das Volk die mit seiner Souveränität verbundene Entscheidungsmacht auf Zeit an in geordneten Verfahren zu wählende Vertreter.

Dementsprechend heißt es in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Ähnliche Formulierungen finden sich in jeder demokratischen Verfassung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Wahlen

Verfahren zur Berufung (oder Abwahl) von Repräsentations-, Entscheidungs- und Herrschaftsorganen wie z. B. Staatspräsidenten, Regierungschefs, Abgeordneten, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinsvorständen, Betriebsräten etc. in Staaten, Bundesländern und Gemeinden, Körperschaften, Verbänden und Organisationen. Wahlen erfolgen nach zuvor im Wahlrecht definierten Verfahren durch einen ebenfalls im Wahlrecht festgelegten Personenkreis, der durch seine Willensäußerung in der Wahl eine Entscheidung herbeiführt und damit den Gewählten in seiner Funktion legitimiert.
 
 

Wahlprinzipien

Je nach wahlberechtigtem Personenkreis und Wahlmodus unterscheidet man verschiedene Wahlprinzipien: Bei der allgemeinen Wahl steht grundsätzlich jedem Staatsbürger ohne Ansehen der Person das Wahlrecht zu; bei der beschränkten Wahl sind bestimmte Personenkreise, z. B. Frauen oder einkommensschwache Schichten wie beim Zensuswahlrecht, von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen. Bei der gleichen Wahl hat jede Stimme gleiches Gewicht und jeder die gleiche Anzahl von Stimmen, und es muss Chancengleichheit zwischen den Bewerbern garantiert sein; bei der gestuften Wahl wie z. B. beim Dreiklassenwahlrecht kommen bestimmten Wählern mehr Stimmen zu als anderen, außerdem kann die Chancengleichheit zwischen den Bewerbern eingeschränkt sein, etwa durch Listenbeschränkung. In der unmittelbaren oder direkten Wahl entscheiden die Wahlberechtigten direkt über die zu besetzenden Stellen oder zu vergebenden Mandate; in der mittelbaren oder indirekten Wahl wählen die Urwähler eine Zwischeninstanz, z. B. ein Wahlmännergremium, das dann in einem zweiten Wahlgang die endgültige Entscheidung zwischen den Bewerbern trifft. Bei der geheimen Wahl erfolgt die Stimmabgabe verdeckt, etwa auf Stimmzetteln, und anonym; bei der offenen Wahl wird die Stimme offen, z. B. durch Handzeichen, abgegeben. Bei der freien Wahl darf keinerlei Druck auf die Wähler ausgeübt werden, und den Wahlberechtigten muss es frei stehen, zur Wahl zu gehen oder nicht; besteht Wahlpflicht, so muss jeder Wahlberechtigte seine Stimme abgeben, oder anderenfalls mit einer Strafe rechnen.

In der Bundesrepublik Deutschland folgen nach Artikel 28, Absatz 1 und Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes die Wahlen zum Bundestag und zu den Vertretungen in Ländern, Kreisen und Gemeinden dem Prinzip der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl, wobei allerdings die Chancengleichheit der Wahlbewerber durch die Fünfprozentklausel eingeschränkt wird.
 
 
 
 

Die Bedeutung von Wahlen
 
 

Die Grundfunktionen der Wahl in der Demokratie ist darin zu sehen, daß sie das Medium ist, durch welches die Selbstregierung des Volkes verwirklicht wird.

Die Wähler bestimmen Männer und Frauen ihres Vertrauens, die für sie die Staatsgewalt handhaben, die in ihrem Namen und Auftrag ´ regieren ´. Die Wahl ist der ´ Grundvorgang des Verfassungslebens, auf dem alles andere aufbaut ´ :sie verleiht dem Parlament die erforderliche Legitimität, durch sie wird die Volksvertretung und jeder einzelne Abgeordnete ermächtigt, für die Gemeinschaft zu handeln...

Regelmäßige Wahlen bilden daher ein Kernstück jeder demokratischen Verfassungsordnung. Ohne sie ist eine demokratische Herrschaftsausübung, ist Demokratie ausgeschlossen.
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Wahl
 
 

Menschen, die gemeinsame Interessen haben, brauchen einen Sprecher, der ihre Interessen gegenüber anderen vertritt: Klassensprecher vertreten die Interessen der Schüler; Abgeordnete vertreten ihre Wähler; eine Regierung vertritt die Interessen des Staates.
 
 

Wahlen finden meist in regelmäßigen Abständen statt. Es ist also möglich, Personen nicht wieder zu wählen, die ihr Amt nicht im Sinne der Wähler ausgeübt haben. Wähler können außerdem ihre Meinung im Laufe der Zeit ändern. Regelmäßige Wahlen ermöglichen, daß diese Wähler ihre veränderten Ansichten von anderen Personen vertreten lassen können.
 
 
 
 

Vor Wahlen finden in der Regel Wahlkämpfe statt, die man auch als Wahlkampagnen bezeichnet: Mit Versammlungen, Reden, Plakaten, Handzetteln und Annoncen wird für die Kandidaten geworben. Für viele Wahlen, insbesondere für Parlamentswahlen, werden die Bewerber von Parteien aufgestellt. Die Parteien treffen eine Vorauswahl, die von den Wählern nicht beeinflußt werden kann.
 
 

Für Parlaments- und Regierungswahlen gibt es in allen Staaten Wahlgesetze. Sie regeln zum Beispiel, nach welchem Wahlsystem, das heißt nach welchem Wahlverfahren, in dem jeweiligen Staat gewählt wird. Mehrheitswahl und Verhältniswahl sind unterschiedliche Wahlverfahren. Außerdem bestimmen Wahlgesetze die Wahlrechte der Bürger, zum Beispiel wer wählen und wer gewählt werden darf.
 
 

Voraussetzungen der Wahl
 
 

Jede Wahlentscheidung setzt eine Auswahl voraus. Nach allgemeinem Sprachgebrauch heißt wählen, zwischen mehreren tatsächlichen vorhandenen Möglichkeiten sachlicher oder personeller Art zu entscheiden. Es müssen verschiedene miteinander konkurrierende Personen, Personengruppen (Parteien) und Sachprogramme vorhanden sein, zwischen denen der Wähler eine Auswahl treffen kann. Ist eine Konkurrenzsituation nicht gegeben, liegt kein Wahlakt, sondern allenfalls eine Akklamation im Sinne einer totalen Zustimmung vor. Die der Wahl innewohnende Konkurrenz setzt freilich gleiche Chancen aller um die Gunst des Wählers wetteifernden Personen und Gruppen voraus. Das heißt, jede Person, jede Partei und jedes Sachprogramm müssen im Grundsatz in der Lage sein, sich in der Konkurrenz mit- und gegeneinander durchzusetzen. Wo das nicht möglich ist, kann man von Wahlen nicht sprechen. Versteht man unter Wahl eine Auswahl unter mehreren Möglichkeiten, so gehört dazu auch die Wahlfreiheit des Wählers. Er muß sich frei, d.h. eigenverantwortlich und ohne Druck oder Zwang entscheiden können. Um die gewählten Repräsentanten an den Willen ihrer Wähler zu binden, ist zu den unverzichtbar, daß sie sich in periodischen Abständen erneut zur Wahl stellen müssen, so daß die Wähler die Möglichkeiten behalten, ihre einmal getroffene Entscheidung zu überprüfen, zu erneuern oder zurückzunehmen. Nur dadurch
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 
 
 

Nur dadurch können die Gewählten genötigt werden, die Überzeugung und Interessen ihrer Wählerinnen und ,Wähler zu respektieren.
 
 
 
 

Die Wahl gibt den Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme an der politischen Willensbildung. Unter den verschiedenen Mitwirkungsformen des Bürgers in der Demokratie sind die Wahlen die allgemeinste und die wichtigste: die allgemeinste, weil alle Staatsbürger daran teilhaben können, und die wichtigste, weil es in den Wahlen um politische Macht geht. Durch ihre Stimmabgabe beeinflussen die Wähler die Zusammensetzung der Volksvertretung und damit (indirekt) die Auswahl des politischen "Führungspersonals" und die programmatische Ausrichtung der Künftigen Regierungspolitik.
 
 

Funktionen von Wahlen
 
 

Bereits aus dem Wort "Wahl" wird eine der wichtigsten Funktionen deutlich, nämlich daß der Wähler zwischen personellen und sachlichen Alternativen auswählen kann. Allerdings finden Wahlen in nahezu allen politischen Systemen statt, seien sie Demokratien, autoritär regierte Staaten oder sogar totalitäre politische Systeme.

Das bedeutet, daß die Wahl für die verschiedenen politischen Systeme unterschiedliche Funktionen erfüllt.

Wahlen, die dem eigentlichen Sinn des Wortes entsprechen, in denen Wahlfreiheit und Auswahlmöglichkeit real gegeben sind, werden als kompetitive Wahlen bezeichnet. Als semi-kompetitive Wahlen wurden die in den real-sozialistischen Ländern verstanden. Nicht-kompetitive Wahlen werden solche in totalitären Systemen genannt, wobei keine Wahlfreiheit, keine Auswahlmöglichkeit besteht und Wahlen nur der Bestätigung des politischen Systemen dienen.
 
 

Die Struktur der Gesellschaft, des politischen Systems sowie des Parteiensystems sind die entscheidenden Faktoren für die konkreten Wahlfunktionen. Für relativ menschliche Gesellschaften ohne große Konfliktlinien und mit einem aus nur wenigen Parteien bestehenden Parteiensystemen/parlamentarischen System, werden Wahlen folgende Funktionen haben können:
 
 

-"Legitimierung des politischen Systems und der Regierung einer Partei oder Parteienkoalition;

-Übertragung von Vertrauen an Personen und Parteien;

-Rekrutierung der politischen Elite;

-Repräsentation von Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung;

-Verbindung der politischen Institutionen mit den Präferenzen der Wählerschaft;

-Mobilisierung der Wählerschaft für gesellschafliche Werte, politische Ziele und Programme, parteipolitische Interessen;

-Hebung des politischen Bewußtseins der Bevölkerung durch Verdeutlichung der politischen Probleme und Alternativen;

-Kanalisierung politischer Konflikte in Verfahren zu ihrer friedlichen Beilegung;

-Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und Bildung eines politischen aktionsfähigen Gemeinwillens;
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

-Herbeiführung eine Konkurrenzkampfes um politische Macht auf der Grundlage alternativer Sachprogramme;

-Herbeiführung einer Entscheidung über die Regierungsführung in Form der Bildung parlamentarischer Mehrheiten;

-Einsetzung einer Kontrollfähigen Opposition;
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Bundestagswahl
 
 

In der Bundestagswahl werden die Abgeordneten für den Bundestag, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, gewählt. Es ist eine allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl, die in der Regel alle vier Jahre stattfindet. Wählen darf jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik lebt. Er darf nicht entmündigt sein, noch darf er sein Wahlrecht durch eine Verurteilung verloren haben.
 
 

Jeder Wähler wählt
 
 

- allgemein: Jeder darf wählen, gleichgültig, welchem Geschlecht oder welchem Glaubensbekenntnis er angehört;
 
 

- unmittelbar: Die Bürger wählen die Abgeordneten unmittelbar und nicht zum Beispiel über Wahlmänner, die für sie wählen;
 
 

- frei: Die Bürger dürfen bei der Wahl selbst nicht beeinflußt oder zu der Wahl gezwungen werden;
 
 

- gleich: Die Stimmabgabe jedes Bürgers wird gleich gewertet;
 
 

- geheim: Jeder Bürger füllt seinen Stimmzettel allein für sich in einer Kabine aus und gibt ihn verschlossen in einem Umschlag ab.
 
 

Gewählt werden kann jeder Bürger, der volljährig, selbst wahlberechtigt und seit mindestens einem Jahr deutscher Staatsbürger ist.
 
 

In der Bundesrepublik wird sowohl nach dem Mehrheitswahlverfahren, als auch nach dem Verhältniswahlverfahren gewählt. Das bedeutet, jeder wahlberechtigte Bürger hat zwei Stimmen abzugeben.
 
 

Mehrheitswahl: Mit seiner Erststimme wählt jeder Bürger in seinem Wahlkreis einen Kandidaten, das heißt einen Bewerber: eine Person, deren Namen, Partei und Absichten er während des Wahlkampfes kennenlernen konnte. Gewählt ist in jedem Wahlkreis der Kandidat, der mehr Stimmen als jeder seiner Mitbewerber erhält. Die Wählerstimmen für die Mitbewerber fallen sozusagen unter den Tisch, das bedeutet, sie werden nicht berücksichtigt. Nach dem Ergebnis der Mehrheitswahl wird die Hälfte der 672 Sitze im Bundestag besetzt.
 
 

Da auf diese Weise viele Wählerstimmen verlorengehen, wird zusätzlich gewählt nach der
 
 

Verhältniswahl: Mit seiner Zweitstimme wählt jeder Wähler eine Partei. Nach dem Ergebnis der Verhältniswahl wird die zweite Hälfte der Bundestagssitze verteilt: Wie viele Sitze jede Partei bekommt, hängt davon ab, wieviel Prozent aller Zweitstimmen auf die Parteien entfallen.
 
 
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Welcher Kandidat einer Partei durch die Zweitstimmen einen Sitz im Bundestag erhält, wird durch die Landeslisten bestimmt. Diese Listen werden von den Parteien vor der Wahl aufgestellt; sie enthalten in bestimmter Reihenfolge die Namen der Kandidaten. Wer oben auf der Landesliste steht, hat mehr Aussichten, einen Sitz zu bekommen, als der, der weiter unten verzeichnet ist. Auf die Zusammenstellung der Landeslisten haben die Wähler keinen Einfluß. Das Verfahren der Verhältniswahl ermöglicht, daß auch kleinere Parteien in einem Parlament vertreten sind. Es kann allerdings auch zur Folge haben, daß sich die Vertretung des Volkes in viele kleine Parteien zersplittert. Die "Fünf-Prozent-Klausel" verhindert in der Bundesrepublik eine solche Zersplitterung: Bei der Verrechnung der Zweitstimmen werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Die "Fünf-Prozent-Klausel" gilt nicht für Parteien, die in der Mehrheitswahl mindestens drei Sitze in unmittelbarer Wahl, also drei Direktmandate erhalten haben.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Parlament
 
 

Ein Parlament ist die "Vertretung des Volkes".

Das älteste Parlament in der europäischen Geschichte ist das englische: Schon im Mittelalter vertrat es das Volk gegenüber dem König.
 
 

Ein Parlament wird von Abgeordneten gebildet. Die Bürger eines Staates wählen sie aus ihrer Mitte, in der Regel benennen Parteien die Kandidaten, das heißt die Bewerber für dieses Amt. Die gewählten Abgeordneten, man nennt sie auch Parlamentarier, sollen die Interessen des ganzen Volkes im Parlament vertreten, nicht allein die ihres Wahlkreises oder ihrer Wähler.
 
 

Ein Parlament hat die Aufgabe, Gesetze zu beschließen und die Regierung, das heißt die Leitung des Staates, zu beaufsichtigen. Die Kontrolle über die Regierung übt ein Parlament vor allem durch die jährliche Bewilligung des Haushaltsplanes aus: Er enthält, wieviel Geld die Regierung durch Steuern einnimmt und wieviel Geld sie für die verschiedenen Aufgaben ausgibt.
 
 

In vielen Staaten, wie in der Bundesrepublik Deutschland, wählt das Parlament den Chef der Regierung: Er ist dann von dem Vertrauen und der Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten abhängig.
 
 

Parlamente bestehen in der Regel aus so vielen Abgeordneten, daß sie Ausschüsse bilden müssen, das sind kleinere Arbeitsgruppen. In ihnen wird wichtige Vorarbeit geleistet für die Entscheidungen des gesamten Parlamentes.
 
 

Die Zuständigkeiten der Parlamente sind in den verschiedenen Staaten unterschiedlich geregelt.

Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland ist der "Deutsche Bundestag".
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Partei
 
 

In einer Partei finden sich Menschen mit gleichen Interessen und gemeinsamen politischen Absichten zusammen: Sie wollen die Ordnung ihres Staates beeinflussen oder bestimmen. Ihre Ziele und Absichten geben sie in ihren Parteiprogrammen bekannt.

Jede Partei versucht, so groß und einflußreich wie möglich zu werden, um allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Parteien ihre Ziele durchzusetzen. In fast allen Staaten wird der Aufbau des Staates und seine Politik von den Parteien beeinflußt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit, das bedeutet, sie geben den Bürgern die Möglichkeit, ihre Interessen und ihren Willen durchzusetzen. In der Regel werden Mitglieder von Parteien als Abgeordnete für das Parlament gewählt: Sie beschließen stellvertretend für das Volk die Gesetze.
 
 

Die größte Versammlung jeder Partei ist der Parteitag: Er findet in der Regel einmal im Jahr statt und dauert mehrere Tage. Teilnehmer sind gewählte Delegierte, das heißt Abgesandte aus allen Teilen des Landes. Diese Vertreter der sogenannten unteren Gruppen sind unter anderem bevollmächtigt, die Mitglieder für den Vorstand der Partei zu wählen, der die wichtigsten Aufgaben der Partei übernimmt.

Je reger die Mitarbeit in den unteren Gruppierungen einer Partei ist, um so geringer ist die Gefahr, daß der Parteivorstand allein über die Ziele und Maßnahmen seiner Partei entscheidet.
 
 

Die Ausgaben der Partei, zum Beispiel für Mitarbeiter, Büros, Werbung und Wahlkämpfe, werden zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden bezahlt. In der Bundesrepublik wird ein Teil der Ausgaben für die Wahlkämpfe aus Steuermitteln ersetzt. In der Bundesrepublik gibt es 1990, nach der Vereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zu einem Staat, etwa 60 Millionen wahlberechtigte Staatsbürger, knapp 2 Millionen davon sind Mitglieder der verschiedenen Parteien.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Einparteisystem
 
 

System heißt "geordneter Aufbau".
 
 

In einem Staat mit Einparteisystem ist nur eine Partei zur Wahl für das Parlament zugelassen. Diese Partei wird auch als Staatspartei bezeichnet: Sie allein herrscht und räumt den Staatsbürgern, die im Gegensatz zu ihr stehen, keine Vertretung ein. Unter Umständen darf der Wähler aber zwischen mehreren Kandidaten, das heißt zwischen mehreren Bewerbern, der Staatspartei entscheiden. Der Wähler kann also frei darüber bestimmen, welche Person ihn im Parlament vertritt. Deshalb ist das Einparteiensystem nicht grundsätzlich mit Demokratie unvereinbar, zu deren Grundlagen gehört daß der Bürger die Freiheit der Entscheidung zwischen mehreren Angeboten hat.
 
 

In einigen Volksdemokratien gibt es neben der Staatspartei noch andere Parteien: Sie haben jedoch keinen Einfluß und sie schließen sich bei Wahlen mit der Staatspartei zu Volksfronten zusammen. Diese stellen sogenannte Einheitslisten für die Wahl auf: Der Wähler hat dann keinen Einfluß darauf, wie viele Abgeordnete die einzelnen Parteien in das Parlament entsenden. Die erdrückende Mehrheit der Staatspartei bleibt immer gesichert.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Zwei- und Mehrparteiensystem
 
 

Zweiparteiensystem bedeutet, daß in einem Staat zwei große Parteien die Politik des Staates beeinflussen und sich in der Regierung, das heißt in der Leitung des Staates, abwechseln können.
 
 

Politik ist alles, was Menschen auf das Ziel hin tun, ihr Zusammenleben möglich zu machen. Der größte und wichtigste Rahmen für Politik ist der Staat. Politische Parteien werden im Parlament durch Abgeordnete vertreten. Das Parlament ist die Volksvertretung. Gibt es in einem Parlament nur zwei Parteien und hat eine davon eine klare Mehrheit, dann kann diese Partei allein die Regierung bilden. Die andere Partei übernimmt die Rolle der Opposition im Parlament.
 
 

Die regierende Partei hat die eindeutige Verantwortung für die Politik, die sie bis zu einer nächsten Wahl langfristig planen kann. Die Oppositionspartei überwacht die Regierung und kritisiert sie, wenn sie ihre Pläne für falsch hält, und sie macht eigene Vorschläge. Der Bürger kann bei der nächsten Wahl für die bisherige Regierungspartei stimmen, wenn er die Politik der Regierung bejaht. Er kann für die Oppositionspartei stimmen, wenn er mit der Regierungspolitik unzufrieden ist.
 
 

Um diese Form des Zweiparteiensystems zu erreichen, kann ein Staat ein bestimmtes Wahlverfahren einführen, die Mehrheitswahl: Die Bevölkerung jedes Wahlkreises wählt einen Abgeordneten mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das bedeutet, wer die meisten Stimmen hat, ist gewählt. Die Stimmen, die für die anderen Bewerber abgegeben wurden, werden nicht berücksichtigt. Bei einem solchen Wahlverfahren setzen sich in der Regel nur die beiden stärksten Parteien in einem Land durch. Es kann durchaus geschehen, daß keine klare Mehrheit zustande kommt, sondern zwei große Parteien fast gleich viele Abgeordnete stellen. Die Ueberlegenheit der Regierungspartei ist dann nicht eindeutig. Sie muß häufig in ihren Entscheidungen auf die Opposition Rücksicht nehmen, um bei Abstimmungen mit Hilfe der Stimmen der Opposition eine notwendige Mehrheit zu erlangen.
 
 

In einem Staat mit Mehr- oder Vielparteiensystem wird meist nach einem anderen Wahlverfahren gewählt, nach der Verhältniswahl: Die Sitze im Parlament werden nach dem Verhältnis der abgegebenen Wählerstimmen auf die Parteien verteilt. Erreicht keine Partei allein die Mehrheit im Parlament, müssen sich mehrere Parteien zu einer Koalition, das heißt zu einem Bündnis zusammenschließen und gemeinsam die Regierung bilden. Dafür muß jede Partei dem oder den Koalitionspartnern Zugeständnisse machen.
 
 

Im Mehrparteiensystem können also auch kleine Parteien ihren Einfluß im Parlament geltend machen. Es ist allerdings auch möglich, daß sich die Wählerschaft und das Parlament in sehr viele kleine Parteien zersplittern. Auf Grund der vielen unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Parteien wird es dann besonders schwierig, eine Koalition zu bilden, die in der Lage ist zu regieren.

Das Mehrparteiensystem gibt es zum Beispiel in Frankreich, Italien und in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweiparteiensystem zum Beispiel in den USA.
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Verfassung, Verfassungsschutz
 
 

Die Verfassung eines Staates, auch Konstitution genannt, ist meist schriftlich niedergelegt.
 
 

Die Verfassung bestimmt, welche Aufgaben und Befugnisse die Regierung und das Parlament haben und wie sie aufgebaut sind. Sie bestimmt auch, welche Rechte der Staat an den Bürger und welche Rechte der Bürger an den Staat hat.
 
 

Die Rechte des Bürgers sind die Grundrechte.
 
 

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz.
 
 

Da eine Verfassung das Leben in einem Staat zwar grundsätzlich, aber nicht in allen Einzelheiten regelt, kann man eine Verfassung interpretieren, das heißt auslegen. In der Bundesrepublik entscheidet das Bundesverfassungsgericht Streitigkeiten über die Auslegung des Grundgesetzes.
 
 

Die Änderung einer Verfassung ist eine schwerwiegende Entscheidung. Daher ist in der Bundesrepublik eine Änderung des Grundgesetzes nur möglich, wenn ihr zwei Drittel der Bundestagsabgeordneten und zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrates zustimmen.
 
 

Die Regierung jedes Staates schützt den Staat gegen Feinde ihrer Verfassung. Das bedeutet, ein Staat geht gegen Menschen vor, die die verfassungsmäßigen Rechte dazu mißbrauchen, die Verfassung und die verfassungsmäßigen Rechte anderer Menschen abzuschaffen.
 
 

In der Bundesrepublik übernimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufgabe, die Bundesrepublik vor Feinden der Verfassung zu schützen. In den einzelnen Bundesländern gibt es die Landesämter für Verfassungsschutz. Das Bundesamt und die Landesämter sind Teil des Geheimdienstes der Bundesrepublik.
 
 

Der Verfassungsschutz hat nicht die Befugnisse der Polizei. Er kann zum Beispiel Verhaftungen nur veranlassen, aber nicht selbst durchführen.
 
 

System
 
 

hat mehrere Bedeutungen: Verfahrensweise, Gliederung, "geordneter Aufbau" und Regierungsform.
 
 

Ein Schüler, der bei seinen Hausaufgaben immer zuerst die schwierigen erledigt, arbeitet nach einem bestimmten System, nach einer bestimmten Verfahrensweise. Systematisch arbeiten heißt planmäßig arbeiten.
 
 

Das Regierungssystem oder die Regierungsform wird auch kurz "das System" genannt: gemeint ist, wie eine Regierung aufgebaut ist und wie sie den Staat lenkt.
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Wahlsysteme
 
 

Unterscheidungskriterium für die verschiedenen Wahlsysteme – Mehrheitswahl, Verhältniswahl und Mischwahlsysteme – ist das Prinzip, nach dem Wählerstimmen in z. B. Abgeordnetenmandate transformiert werden.

Die Mehrheitswahl basiert auf dem Gedanken, dass der Abgeordnete Repräsentant seines Wahlkreises ist. Das gesamte Wahlgebiet wird in Wahlkreise aufgeteilt, aus denen je ein (Einerwahlkreis) oder mehrere Abgeordnete (Mehrerwahlkreis) entsendet werden. In Einerwahlkreisen ist derjenige Kandidat gewählt, der bei relativer Mehrheitswahl die meisten Stimmen auf sich vereint (z. B. bei den Unterhauswahlen in Großbritannien) oder bei absoluter Mehrheitswahl über 50 Prozent der Stimmen erhält (z. B. bei den Wahlen zur Nationalversammlung in Frankreich). Erreicht bei der absoluten Mehrheitswahl im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten mehr als 50 Pozent, findet eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bewerbern statt, oder ein zweiter Wahlgang, in dem dann die einfache Mehrheit entscheidet. Bei der Mehrheitswahl mit freien Listen kann der Wähler seine Stimmen panaschieren, d. h. Bewerbern verschiedener Parteien geben (z. B. bei den Gemeinderatswahlen in einigen deutschen Bundesländern); bei der Mehrheitswahl mit Kumulation kann der Wähler seine Stimmen kumulieren, d. h. einem Bewerber mehrere Stimmen geben. Gewählt ist jeweils der Kandidat, der die relative Mehrheit erreicht hat.

Anders als die Mehrheitswahl, bei der kleinere Parteien, die im gesamten Wahlgebiet eine große Stimmenanzahl auf sich vereinen, aber in keinem Wahlkreis die Mehrheit erreichen können, gegebenenfalls ohne Mandate bleiben, soll die Verhältniswahl garantieren, dass in ihrem Ergebnis der politische Wille der gesamten Wählerschaft möglichst exakt zum Ausdruck kommt, dass also in dem gewählten Vertretungsorgan das Spektrum der in der Wählerschaft vorhandenen politischen Meinungen repräsentiert wird. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise entfällt; die Parteien stellen für das gesamte Wahlgebiet (Einheitswahlkreis) jeweils eigene Parteilisten auf, über die die Bewerber im gesamten Wahlgebiet kandidieren. Die Wähler entscheiden dann in einer Listenwahl – und nicht in einer Persönlichkeitswahl wie bei der Mehrheitswahl – zwischen den Listen. Bei der Verhältniswahl mit starren Listen verfügt jeder Wähler nur über eine Stimme, mit der er lediglich eine starre, d. h. nicht veränderbare Liste wählen kann. Bei der Verhältniswahl mit einfach gebunden Listen kann der Wähler auf der von ihm gewählten Liste einen oder mehrere Bewerber durch die Vergabe weiterer Stimmen zusätzlich hervorheben oder die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der Liste ändern. Bei der Verhältniswahl mit freien Listen hat der Wähler die Möglichkeit, seine Stimmen zu panaschieren, also Kandidaten verschiedener Listen zu geben. Die Anzahl der Mandate, die die einzelnen Parteien erhalten, richtet sich nach ihrem Anteil an den insgesamt abgegebenen Stimmen. Bei der Verhältniswahl haben auch kleinere Parteien die Chance, Parlamentsmandate zu erringen; allerdings kann sie auch dazu führen, dass sich auf Grund einer Vielzahl unterschiedlichster kleiner Parteien im Parlament wie etwa in der Weimarer Republik die Bildung einer stabilen Regierung als äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich erweist.

Ein Mischwahlsystem ist ein Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahl wie z. B. die so genannte personalisierte Verhältniswahl, nach der der Deutsche Bundestag gewählt wird: Die Hälfte der derzeit 656 Abgeordneten wird über die Erststimme nach dem Prinzip der relativen Mehrheit direkt in den 328 Wahlkreisen gewählt; die übrigen 328 Abgeordneten werden mit der Zweitstimme über die Landeslisten der einzelnen Parteien gewählt. Die Wähler haben dabei die Möglichkeit, ihre Stimmen zu splitten, d. h. Erst- und Zweitstimme verschiedenen Parteien zu geben.
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... RenéBuisman
 
 

Die Mandatsverteilung im Bundestag muss grundsätzlich dem Ergebnis aus der Landeslisten-, also der Verhältniswahl entsprechen; es entscheidet demnach die Zweitstimme über die Sitzverteilung im Bundestag. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, so wird die Anzahl ihrer Mandate und damit die Anzahl der Bundestagsmandate insgesamt um diese Überhangmandate erhöht.

In Österreich und in der Schweiz wird der Nationalrat jeweils nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt. In Österreich wird das gesamte Wahlgebiet in neun Wahlkreise, die den Bundesländern entsprechen, eingeteilt; in der Schweiz sind ebenfalls Wahlkreise und Kantone deckungsgleich.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Mehrheitswahl
 
 

ist immer eine Wahl von Personen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, wer die Wahl gewonnen hat: 30 Kinder einer Klasse wählen ihren Klassensprecher. Die drei Kandidaten, das heißt Bewerber, sind Tina, Jan und Stefan. Jan bekommt 12, Tina 10 und Stefan 8 Stimmen. Haben die Kinder vor der Wahl eine relative Mehrheitswahl verabredet, erhält Jan das Amt: Bei der relativen Mehrheitswahl ist nämlich der Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen erhält. Haben die Kinder eine absolute Mehrheitswahl verabredet, müssen sie noch einmal wählen, weil kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten hat, wie es notwendig wäre: Sie müssen entweder noch einmal zwischen allen drei Kandidaten wählen oder nur zwischen den ersten beiden, also zwischen Jan und Tina. Man nennt das eine Stichwahl.
 
 

Verhältniswahl
 
 

auch Proportionalwahl und Listenwahl genannt.

Die Verhältniswahl ist ein Wahlverfahren, in dem die Wähler nicht Personen, sondern Parteien wählen.

Dieses Wahlverfahren ermöglicht, daß auch kleinere Parteien in einem Parlament ihren Einfluß geltend machen können.
 
 

Alle Parteien erhalten ihre Sitze im Parlament im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen. Die Errechnung der Zahl der Sitze für jede Partei erfolgt, zum Beispiel bei Parlamentswahlen in der Bundesrepublik Deutschland, nach einem Verfahren, das der belgische Mathematiker d'Hondt entwickelt hat, man nennt es das "d'Hondtsche Höchstzahlverfahren". Ein Beispiel: 1000 Personen wählen zwischen drei Parteien, 10 Sitze sind zu verteilen. Partei A erhält 450, Partei B 300 und Partei C 250 Stimmen. Nach d'Hondt wird die für jede Partei abgegebene Stimmenzahl durch 1, durch 2, durch 3 und so weiter geteilt, bis sicher ist, daß man die Zahl der Sitze errechnen kann.
 
 

:1 :2 :3 :4 :5
 
 

A 4501 2254 1506 1128 9010 = 5
 
 

B 3002 1505 1009 7511 60 = 3
 
 

C 2503 1257 8310 6212 50 = 2
 
 

Anschließend werden die Zahlen der Größe nach geordnet, bis die Anzahl der Sitze erreicht ist: Die Höchstzahlen werden numeriert, die anderen Zahlen kann man wegstreichen.

Die Anzahl der numerierten Zahlen in einer Reihe ergibt die Anzahl der Sitze für jede einzelne Partei. In unserem Fall für Reihe oder Partei A fünf Sitze, für Reihe oder Partei B drei Sitze und für Reihe oder Partei C zwei Sitze.

Bei der Bundestagswahl 1987 wurde zum erstenmal ein neues Verfahren, die Berechnungsformel nach Hare-Niemeyer, für die Sitzverteilung nach den Zweitstimmen angewendet: Die Zahl der auf eine Partei entfallenen Zweitstimmen wird mit der Zahl der vergebenen Sitze multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Gesamtzahl der Stimmen dividiert, die insgesamt für die in den Bundestag eingezogenen Parteien abgegeben wurden.

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Wahlrecht

Die Gesamtheit der die öffentlichen Wahlen in einem politischen Gemeinwesen normierenden Rechtsvorschriften. Hierzu gehören Verfahrensvorschriften zur Durchführung der Wahlen ebenso wie die Bestimmungen über die Voraussetzungen für das Recht des Einzelnen zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Das aktive Wahlrecht ist in der Regel an Staatsangehörigkeit sowie an ein Mindestalter (in Deutschland 18 Jahre; in Niedersachsen und Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen 16 Jahre) gebunden. Der Wähler darf zudem nicht entmündigt oder sein Wahlrecht von einem ordentlichen Gericht entzogen bekommen haben. Gleiches gilt für das passive Wahlrecht, wobei hier für verschiedene politische Ämter unterschiedliche Mindestalter gelten. Wahlen im demokratischen Verfassungsstaat müssen grundsätzlich frei und geheim, allgemein, gleich und unmittelbar sein. Dies heißt im Einzelnen, dass niemand, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, von einer Wahl ausgeschlossen sein darf, der Wähler die Zusammensetzung des zu wählenden Organs direkt bestimmt (nicht etwa nur Wahlmänner wählt) und dass jede Stimme gleich viel zählt. Dieser Gleichheitsgrundsatz kann jedoch insoweit eingeschränkt sein, dass für die Berücksichtigung bei der Sitzverteilung im Parlament das Erreichen eines Mindestanteils an Stimmen vorausgesetzt wird (Fünf-Prozent-Klausel im Deutschen Bundestag).
 
 

Fünfprozentklausel

In den entsprechenden Wahlgesetzen geregelte Ausschlussklausel, nach der Parteien und Gruppierungen bei der Mandatsverteilung für den Deutschen Bundestag und die Länderparlamente nicht berücksichtigt werden, wenn sie weniger als fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnten. Die Fünfprozentklausel wurde eingeführt, um Splitterparteien den Weg in die Parlamente zu erschweren und so die Mehrheitsbildung zu erleichtern. Sie galt ursprünglich nur in den Bundesländern, wurde aber 1953 für die Bundestagswahlen übernommen. Nur der Gewinn dreier Direktmandate führt zur Einbeziehung auch aller auf die jeweilige Partei entfallenen Zweitstimmen in die Berechnung der zu vergebenden Mandate.
 
 

Aktives Wahlrecht
 
 

Aktiv heißt tätig. Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Staatsbürgers, mit seiner Stimmabgabe an einer Wahl teilzunehmen. Dieses Recht hat in der Bundesrepublik Deutschland jeder deutsche Staatsbürger, der 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat.
 
 

Passives Wahlrecht
 
 

ist das Recht eines Staatsbürgers, gewählt zu werden. In der Bundesrepublik Deutschland darf jeder Staatsbürger, der wahlberechtigt und volljährig ist, zum Abgeordneten gewählt werden.
 
 
 
 
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Gesetz
 
 

Wenn Menschen zusammen leben, werden Regeln notwendig, um Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zu vermeiden oder um sie beizulegen. Daraus ergeben sich Gebote und Verbote, von denen viele in fast allen Staaten in Form von Gesetzen zusammengefaßt werden. Die Gesetze sind für jeden Menschen im Staat verbindlich das bedeutet, jeder soll sie einhalten.

In der Bundesrepublik Deutschland werden die Gesetze vom Bundestag, dem Parlament der Bundesrepublik, unter Mitwirkung des Bundesrates beschlossen.
 
 

Das wichtigste Gesetz ist in allen Staaten die Verfassung: Sie enthält Regeln über den inneren Aufbau eines Staates und seine Vertretung nach außen.
 
 
 
 

Kampagne
 
 

Früher wurde ein Feldzug in einem Krieg als Kampagne bezeichnet.

Heute spricht man von einer Werbe- oder von einer Wahlkampagne. In beiden Fällen wird eine Zeitlang jede Art von Einflußnahme auf den Verbraucher oder auf den Wähler aufgeboten, um auf ein Erzeugnis oder auf einen Kandidaten aufmerksam zu machen. Bezogen auf unsere Zeit sind diese Kampagnen auch Feldzüge - wenn nicht gegen, so doch für etwas oder für jemanden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Politikreferat: Bedeutung und Funktion von Wahlen... René Buisman
 
 

Staatsangehörigkeit

Rechtliche Mitgliedschaft (Zugehörigkeit) in einem Staatswesen. Aus der Staatsbürgerschaft ergeben sich zahlreiche Rechte (z. B. Wahlrecht) und Pflichten (Ableistung eines Wehrdienstes, Zahlung von Steuern). Der Staat verpflichtet sich außerdem, seine Angehörigen zu schützen, dies ist vor allem bei Auslandsaufenthalten von Bedeutung.

Die Staatsangehörigkeit wird entweder über die Abstammung (jus sanguinis: Recht des Blutes), wie in Deutschland im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 geregelt, oder durch das Territorialitätsprinzip (jus soli: Recht des Bodens) erworben. Daneben gibt es Mischformen. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann eine Person auch durch Legitimation, Adoption oder durch Einbürgerung erhalten. Ausländische Ehegatten können im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens auf Wunsch die deutsche Staatsbürgerschaft ihres Partners erlangen; Deutsche, die mit Ausländern verheiratet sind, behalten die deutsche Staatsbürgerschaft unabhängig von der Übernahme einer fremden Staatsbürgerschaft. Entsprechendes gilt für die Kinder aus solchen Verbindungen.

Eine zwangsweise Aberkennung der Staatsangehörigkeit ist nach Artikel 16 des Grundgesetzes nicht erlaubt. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines besonderen Gesetzes erfolgen, und nur wenn die Aberkennung nicht zu einem Zustand der Staatenlosigkeit führt (Grundgesetzartikel 16, Absatz 1, Satz 2). Ein deutscher Staatsangehöriger kann aber auf Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten oder sie verlieren, wenn er als Kind von einem Ausländer adoptiert wird bzw. wenn er selber eine andere Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Doppel-Staatsangehörigkeit ist aber nur dann möglich, wenn die betreffende Person die Voraussetzungen für die Staatsangehörigkeit in mehreren Staaten erfüllt.

In Österreich regelt der Artikel 6 der Bundesverfassung durch das Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeit; der Verlust ist seit 1985 ähnlich wie in der deutschen Gesetzgebung geregelt.

Das Abstammungsprinzip trifft auch für Schweizer Staatsangehörige zu, wobei sich das Staatsbürgerrecht aus dem Schweizer Bürger-, Kantonsbürger- und dem Gemeindebürgerrecht zusammensetzt.