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Religionsreferat
Über die Vernichtung "lebensunwerten Lebens"
durch Ärzte im 3. Reich und parallele Aussagen von
Peter Singer
Von Tom Wiechert
Aktion "Gnadentod" - Euthanasie im 3. Reich
Berlin, 1. September 1939
Reichsleiter Bouhler und Dr.med.Brandt sind unter Verantwortung
beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu
erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer
Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden
kann.
gez. Adolf Hitler
Dieser Brief war der Startschuß für die Aktion
"Gnadentod". Sie ermöglichte etwas, was sich viele Ärzte schon
seit langem wünschten aber im Rechtsstaat der Weimarer Republik nicht
möglich war: Das töten "lebensunwerter Kreaturen", also Behinderte,
die keine Hoffnung auf eine Verbesserung Ihres Zustandes hatten und den
Staat durch ihren Aufenthalt in Pflegeanstalten Geld kosteten. Die Aktion
"Gnadentod" öffnete nun für diese Politik der Ärzte die
Türen. Es war Ihnen im 3. Reich gestattet Behinderte und angeblich
Erbkranke als Versuchskaninchen für teilweise dubiose medizinischen
Testreihen zu mißbrauchen oder sie durch Vergasung oder Gift zu töten.
Durch dieses Ermöglichen von medizinischen Versuchen
machte die Medizin riesige Schritte nach vorne, so wurden z.B. Kinder getötet
und ihnen noch in der Gaskammer das Gehirn herausgetrennt, um es zu Untersuchen.
Teilweise wurden Menschen nur wegen ihres Gehirnes getötet, man konnte
sich die "Gehirnlieferaten" bestellen. Es wurde also zu dieser Zeit das
Leben dieser Behinderten Menschen gegen das bessere Leben von gesunden
Menschen aufgewogen:
Die einen wurden getötet, damit...
-
... die anderen, gesunderen Menschen, von der verbesserten
Medizin profitieren konnten und länger lebten.
-
... sie sich nicht fortpflanzen konnten und dem deutschen
Volke somit ihre Krankheiten vererben konnten.
-
... das deutsche Volk nicht sinnloserweise Geld für
ihre pflege in entsprechenden Heimen ausgeben muß, obwohl keine Hoffnung
auf Verbesserung des Geisteszustandes besteht.
Eine Aufgabe aus einem Mathematikbuch der NS-Zeit:
Aufgabe 97: Ein Geisteskranker kostet täglich etwa
4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen
hat ein Beamter nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM und ein ungelernter
Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie. a) Stelle diese Zahlen
bildlich dar. - Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland
300.000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege; b) Was kosten
diese jährlich bei einem Satz von 4 RM?; c) Wieviel Ehestandsdarlehen
zu je 100 RM könnten -- unter Verzicht auf spätere Rückzahlung
- von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?
Die Psychiatrie der "Vornazizeit" kannte keine Behandlung
oder Heilung, Geisteskranke wurden nur in Betten verwahrt und verkümmerten
geistig so noch mehr. Wer damals nicht selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten
konnte galt als nicht als lebenswert.
Der deutsche "Psychatriepapst" Emil Kraepelin 1909:
Die Irrenfürsorge erhält die geistig Minderwertigen
am Leben, läßt sie zur Fortpflanzung gelangen und schädigt
die Tüchtigen im Kampf ums Dasein.
Film "Sichten und Vernichten":
Die deutsche Psychiatrie wurde von den Nazis nicht mißbraucht.
Sie brauchte die Nazis!
Die Ärzte der Nazizeit nahmen alle bereitwillig an
der Aktion "Gnadentod" bereitwillig teil. Es ist kein Fall bekannt, in
dem ein Psychater einen Abtransport verhindert hätte. Die Pläne
zur Durchführung des Massenmordes stammten nicht von den Nazis sondern
von "ehrbaren" Professoren die allesamt nach dem Krieg in hohen Posten,
wie z.B. als Ordinarius an einer Universität.
Paul Nitsche:
Es ist doch Herrlich, wenn wir in den Anstalten den Ballast
loswerden und nun wirklich richtige Therapie treiben können.
Die Möglichkeit des Sichtens und Vernichtens von
Geisteskranken wurde als "Höhepunkt der Geschichte der Psychiatrie
gefeiert. Es sollte eine neue Art der Verwahrung in Pflegeheimen entstehen.
Wer nützlich war und in heimeigenen Betrieben arbeiten konnte um somit
das Geld für seinen Lebensunterhalt zu erarbeiten durfte leben, wer
dies nicht konnte der mußte ins Gas. Die Tötung von Menschlichen
wurde unter dem Decknamen "Behandeln" versteckt, so daß sich Ärzte
in Briefen an übergeordnete Stellen damit brüsteten z.B. 250
"Behandlungen" erfolgreich durchgeführt zu haben.
1941 mußte Hitler die Aktion "Gnadentod" aus politischen
Gründen stoppen.
Nach dem Krieg wollten die meisten Beteiligten nichts
von der Tötung Behinderter gewußt haben, auch wenn Belege für
monatliche Zuschläge und Weihnachtsgratifikationen erhalten sind die
dies beweisen können. Andere äußerten sich wie Dr. Wilhelm
Bayer:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nur gegen
Menschen begangen werden, die Lebewesen die zur Behandlung standen sind
nicht als Menschen zu bezeichnen.
Parallelen in unserer Zeit - Äußerungen
von Peter Singer
Nach Peter Singer liegt die Begründung der Lebeswertigkeit
eines Menschlichen wesens nicht in der Zugehörigkeit zur Spezie des
Homo Sapiens, sondern vielmehr in Eigenschaften wie Rationalität,
Autonomie und Selbstbewußtsein. Da mißgebildete Säuglinge
diese Eigenschaften niemals erlangen werden ist laut ihm ihre Tötung
nicht mit der Tötung von "normalen" Menschen gleichzusetzen, und nicht
nur auf Säuglinge zu begrenzen.
Wenn eine Frau plant zwei Kinder zu bekommen, ein normales
und dann ein behindertes Kind zur Welt bringt, so wird sie aufgrund der
Arbeit die sie schon jetzt bewältigen muß kein zweites, gesundes
Kind mehr bekommen wollen. Würde jetzt das behinderte Kind sterben
so wäre die Wahrscheinlichkeit, daß sie es durch ein neues,
gesundes Kind ersetzt - das ein wesentlich glücklicheres Leben führen
würde als das behinderte - recht hoch. Die "Gesamtsumme des Glücks"
wäre also höher als bei Erhaltung des Lebens des behinderten
Kindes. Sein Tod oder seine eventuelle Tötung wäre durch dieses
vermehrte Glück aufgewogen.
Durch Amniozenthese lassen sich schon vor der Geburt eventuelle
Erbkrankheiten diagnostizieren. Wenn nun eine Frau ein behindertes Kind
zur Welt bringen wird, so ist nach Singer die Rechtfertigung gegeben, daß
das Kind abgetrieben wird um Platz für ein anderes zu schaffen. Die
Frau kann nochmals schwanger werden und auf einen besseren Verlauf der
folgenden Schwangerschaft hoffen. Laut Singer ist durch die Tatsache, daß
ein potentielles Kind durch ein neues, gesünderes und damit glücklicheres
und besseres Kind ersetzt wird, das nur zur Welt kommt weil das andere
"zurücktritt", genügend Rechtfertigung für die Abtreibung
des ersten Fötus gegeben.
Peter Singer:
"Betrachtet man neugeborene Kinder als ersetzbar, wie
wir jetzt Föten als ersetzbar betrachten, so hätte das gegenüber
der Amniozentese mit nachfolgender Abtreibung beträchtliche Vorteile.
Die Amniozentese kann nur einige wenige Abnormitäten aufdecken, und
nicht unbedingt die schlimmsten. Gegenwärtig können Eltern nur
dann darüber entscheiden, ob ihr behinderter Abkömmling erhalten
oder vernichtet werden soll, wenn die Behinderung während der Schwangerschaft
entdeckt wird. Es gibt keine logische Grundlage dafür, die Entscheidung
der Eltern allein auf derartige Behinderungen zu beschränken. Würde
man behinderte Neugeborene bis zu etwa einer Woche oder zu einem Monat
nach der Geburt nicht als Wesen betrachten, die ein Recht auf Leben haben,
dann könnten wir unsere Entscheidung auf der Grundlage eines weit
umfassenderen Wissens über den Zustand des Kindes treffen, als das
vor der Geburt möglich ist.
Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht
moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist
sie überhaupt kein Unrecht."
Stellungnahme
Ich denke, das gegen Euthanasie, wenn sie Menschen wirklich
von körperlichen und seelischen Qualen die von einer unheilbaren Krankheit
herrühren nichts einzuwenden ist. Ich denke auch, das Eltern das Recht
haben sollten bei einer Diagnostizierten Behinderung eines Fötuses
einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, wenn sie das wünschen.
Ich denke allerdings, daß das von Singer geforderte Recht, auch noch
Geborene Kinder zu töten ethisch keinesfalls vertretbar ist, was selbstverständlich
auch für die Tötung von Erwachsenen Behinderten gilt. Wenn man
solche Maßnahmen gestatten würde, wäre nach einiger Zeit
die Grenze zwischen lebenswerter und nicht lebenswerter Menschen vielleicht
wieder die Frage ob sie ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen kann. Müssten
wir in einem solchen Fall dann auch noch unsere langzeit Arbeitslosen Töten?
Meines Erachtens muß die Würde und das Leben
eines Menschen unantastbar bleiben. Was aber macht einen Menschen aus?
Hat ein Behinderter Mensch eigene Würde, ist er überhaupt ein
Mensch im eigenen Sinne, und als was sehen wir eigentlich Föten an?
Ich denke, daß dies alles Fragen sind über
die man sich ewig streiten wird. Der Mensch akzeptiert kaum mehr Unannehmlichkeiten,
versucht sein Leben genau nach Plan verlaufen zu lassen. Die einzige allgemeine
und definitive Lösung ist wohl, daß sich die Gesamte Gesellschaft
ihrer schwächeren Glieder annimmt und sie gemeinsam nach bestem Wissen
und Gewissen und mit einem hohen Maß an Respekt pflegt und fördert.
Wenn Eltern von behinderten Kindern wirklich ausreichende
finanzielle, praktische und ideelle Hilfe erfahren würde würden
sie wohl größtenteils auf eine Abtreibung verzichten. Wenn diese
behinderten außerdem nach ihren geistigen Möglichkeiten bestens
geistig gefördert würden, wäre ihr leben mit Sicherheit
Lebenswert.
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