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Religionsreferat
 
 
 
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Über die Vernichtung "lebensunwerten Lebens" durch Ärzte im 3. Reich und parallele Aussagen von
Peter Singer
 
Von Tom Wiechert
Aktion "Gnadentod" - Euthanasie im 3. Reich
 
 
Berlin, 1. September 1939

 

Reichsleiter Bouhler und Dr.med.Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.

 

gez. Adolf Hitler

 

 

Dieser Brief war der Startschuß für die Aktion "Gnadentod". Sie ermöglichte etwas, was sich viele Ärzte schon seit langem wünschten aber im Rechtsstaat der Weimarer Republik nicht möglich war: Das töten "lebensunwerter Kreaturen", also Behinderte, die keine Hoffnung auf eine Verbesserung Ihres Zustandes hatten und den Staat durch ihren Aufenthalt in Pflegeanstalten Geld kosteten. Die Aktion "Gnadentod" öffnete nun für diese Politik der Ärzte die Türen. Es war Ihnen im 3. Reich gestattet Behinderte und angeblich Erbkranke als Versuchskaninchen für teilweise dubiose medizinischen Testreihen zu mißbrauchen oder sie durch Vergasung oder Gift zu töten.

Durch dieses Ermöglichen von medizinischen Versuchen machte die Medizin riesige Schritte nach vorne, so wurden z.B. Kinder getötet und ihnen noch in der Gaskammer das Gehirn herausgetrennt, um es zu Untersuchen. Teilweise wurden Menschen nur wegen ihres Gehirnes getötet, man konnte sich die "Gehirnlieferaten" bestellen. Es wurde also zu dieser Zeit das Leben dieser Behinderten Menschen gegen das bessere Leben von gesunden Menschen aufgewogen:

Die einen wurden getötet, damit...

  • ... die anderen, gesunderen Menschen, von der verbesserten Medizin profitieren konnten und länger lebten.
  • ... sie sich nicht fortpflanzen konnten und dem deutschen Volke somit ihre Krankheiten vererben konnten.
  • ... das deutsche Volk nicht sinnloserweise Geld für ihre pflege in entsprechenden Heimen ausgeben muß, obwohl keine Hoffnung auf Verbesserung des Geisteszustandes besteht.
 

Eine Aufgabe aus einem Mathematikbuch der NS-Zeit:

 

Aufgabe 97: Ein Geisteskranker kostet täglich etwa 4 RM, ein Krüppel 5,50 RM, ein Verbrecher 3,50 RM. In vielen Fällen hat ein Beamter nur etwa 4 RM, ein Angestellter kaum 3,50 RM und ein ungelernter Arbeiter noch keine 2 RM auf den Kopf der Familie. a) Stelle diese Zahlen bildlich dar. - Nach vorsichtigen Schätzungen sind in Deutschland 300.000 Geisteskranke, Epileptiker usw. in Anstaltspflege; b) Was kosten diese jährlich bei einem Satz von 4 RM?; c) Wieviel Ehestandsdarlehen zu je 100 RM könnten -- unter Verzicht auf spätere Rückzahlung - von diesem Geld jährlich ausgegeben werden?

 

Die Psychiatrie der "Vornazizeit" kannte keine Behandlung oder Heilung, Geisteskranke wurden nur in Betten verwahrt und verkümmerten geistig so noch mehr. Wer damals nicht selbst seinen Lebensunterhalt bestreiten konnte galt als nicht als lebenswert.

 

Der deutsche "Psychatriepapst" Emil Kraepelin 1909:

Die Irrenfürsorge erhält die geistig Minderwertigen am Leben, läßt sie zur Fortpflanzung gelangen und schädigt die Tüchtigen im Kampf ums Dasein.

 

 

 

Film "Sichten und Vernichten":

Die deutsche Psychiatrie wurde von den Nazis nicht mißbraucht. Sie brauchte die Nazis!

 

Die Ärzte der Nazizeit nahmen alle bereitwillig an der Aktion "Gnadentod" bereitwillig teil. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Psychater einen Abtransport verhindert hätte. Die Pläne zur Durchführung des Massenmordes stammten nicht von den Nazis sondern von "ehrbaren" Professoren die allesamt nach dem Krieg in hohen Posten, wie z.B. als Ordinarius an einer Universität.

 

Paul Nitsche:

Es ist doch Herrlich, wenn wir in den Anstalten den Ballast loswerden und nun wirklich richtige Therapie treiben können.

 

Die Möglichkeit des Sichtens und Vernichtens von Geisteskranken wurde als "Höhepunkt der Geschichte der Psychiatrie gefeiert. Es sollte eine neue Art der Verwahrung in Pflegeheimen entstehen. Wer nützlich war und in heimeigenen Betrieben arbeiten konnte um somit das Geld für seinen Lebensunterhalt zu erarbeiten durfte leben, wer dies nicht konnte der mußte ins Gas. Die Tötung von Menschlichen wurde unter dem Decknamen "Behandeln" versteckt, so daß sich Ärzte in Briefen an übergeordnete Stellen damit brüsteten z.B. 250 "Behandlungen" erfolgreich durchgeführt zu haben.

1941 mußte Hitler die Aktion "Gnadentod" aus politischen Gründen stoppen.

Nach dem Krieg wollten die meisten Beteiligten nichts von der Tötung Behinderter gewußt haben, auch wenn Belege für monatliche Zuschläge und Weihnachtsgratifikationen erhalten sind die dies beweisen können. Andere äußerten sich wie Dr. Wilhelm Bayer:

 

Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nur gegen Menschen begangen werden, die Lebewesen die zur Behandlung standen sind nicht als Menschen zu bezeichnen.

 

 

 

 

 

Parallelen in unserer Zeit - Äußerungen von Peter Singer

 

Nach Peter Singer liegt die Begründung der Lebeswertigkeit eines Menschlichen wesens nicht in der Zugehörigkeit zur Spezie des Homo Sapiens, sondern vielmehr in Eigenschaften wie Rationalität, Autonomie und Selbstbewußtsein. Da mißgebildete Säuglinge diese Eigenschaften niemals erlangen werden ist laut ihm ihre Tötung nicht mit der Tötung von "normalen" Menschen gleichzusetzen, und nicht nur auf Säuglinge zu begrenzen.

Wenn eine Frau plant zwei Kinder zu bekommen, ein normales und dann ein behindertes Kind zur Welt bringt, so wird sie aufgrund der Arbeit die sie schon jetzt bewältigen muß kein zweites, gesundes Kind mehr bekommen wollen. Würde jetzt das behinderte Kind sterben so wäre die Wahrscheinlichkeit, daß sie es durch ein neues, gesundes Kind ersetzt - das ein wesentlich glücklicheres Leben führen würde als das behinderte - recht hoch. Die "Gesamtsumme des Glücks" wäre also höher als bei Erhaltung des Lebens des behinderten Kindes. Sein Tod oder seine eventuelle Tötung wäre durch dieses vermehrte Glück aufgewogen.

Durch Amniozenthese lassen sich schon vor der Geburt eventuelle Erbkrankheiten diagnostizieren. Wenn nun eine Frau ein behindertes Kind zur Welt bringen wird, so ist nach Singer die Rechtfertigung gegeben, daß das Kind abgetrieben wird um Platz für ein anderes zu schaffen. Die Frau kann nochmals schwanger werden und auf einen besseren Verlauf der folgenden Schwangerschaft hoffen. Laut Singer ist durch die Tatsache, daß ein potentielles Kind durch ein neues, gesünderes und damit glücklicheres und besseres Kind ersetzt wird, das nur zur Welt kommt weil das andere "zurücktritt", genügend Rechtfertigung für die Abtreibung des ersten Fötus gegeben.

 

Peter Singer:

"Betrachtet man neugeborene Kinder als ersetzbar, wie wir jetzt Föten als ersetzbar betrachten, so hätte das gegenüber der Amniozentese mit nachfolgender Abtreibung beträchtliche Vorteile. Die Amniozentese kann nur einige wenige Abnormitäten aufdecken, und nicht unbedingt die schlimmsten. Gegenwärtig können Eltern nur dann darüber entscheiden, ob ihr behinderter Abkömmling erhalten oder vernichtet werden soll, wenn die Behinderung während der Schwangerschaft entdeckt wird. Es gibt keine logische Grundlage dafür, die Entscheidung der Eltern allein auf derartige Behinderungen zu beschränken. Würde man behinderte Neugeborene bis zu etwa einer Woche oder zu einem Monat nach der Geburt nicht als Wesen betrachten, die ein Recht auf Leben haben, dann könnten wir unsere Entscheidung auf der Grundlage eines weit umfassenderen Wissens über den Zustand des Kindes treffen, als das vor der Geburt möglich ist.

Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht."
 
 

 

 

Stellungnahme
 

Ich denke, das gegen Euthanasie, wenn sie Menschen wirklich von körperlichen und seelischen Qualen die von einer unheilbaren Krankheit herrühren nichts einzuwenden ist. Ich denke auch, das Eltern das Recht haben sollten bei einer Diagnostizierten Behinderung eines Fötuses einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, wenn sie das wünschen. Ich denke allerdings, daß das von Singer geforderte Recht, auch noch Geborene Kinder zu töten ethisch keinesfalls vertretbar ist, was selbstverständlich auch für die Tötung von Erwachsenen Behinderten gilt. Wenn man solche Maßnahmen gestatten würde, wäre nach einiger Zeit die Grenze zwischen lebenswerter und nicht lebenswerter Menschen vielleicht wieder die Frage ob sie ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen kann. Müssten wir in einem solchen Fall dann auch noch unsere langzeit Arbeitslosen Töten?

Meines Erachtens muß die Würde und das Leben eines Menschen unantastbar bleiben. Was aber macht einen Menschen aus? Hat ein Behinderter Mensch eigene Würde, ist er überhaupt ein Mensch im eigenen Sinne, und als was sehen wir eigentlich Föten an?

Ich denke, daß dies alles Fragen sind über die man sich ewig streiten wird. Der Mensch akzeptiert kaum mehr Unannehmlichkeiten, versucht sein Leben genau nach Plan verlaufen zu lassen. Die einzige allgemeine und definitive Lösung ist wohl, daß sich die Gesamte Gesellschaft ihrer schwächeren Glieder annimmt und sie gemeinsam nach bestem Wissen und Gewissen und mit einem hohen Maß an Respekt pflegt und fördert.

Wenn Eltern von behinderten Kindern wirklich ausreichende finanzielle, praktische und ideelle Hilfe erfahren würde würden sie wohl größtenteils auf eine Abtreibung verzichten. Wenn diese behinderten außerdem nach ihren geistigen Möglichkeiten bestens geistig gefördert würden, wäre ihr leben mit Sicherheit Lebenswert.