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Euthanasie
Euthanasie bedeutet "Guter Tod" und war in Deutschland lange ein Tabu,
weil Hitler den Begriff Euthanasie mißbrauchte. Heutzutage ist das
alles, was Sterbenden die Todesquallen erleichtert.
Formen der Sterbehilfe:
1. PASSIVE STERBEHILFE
Sie beschreibt das Unterlassen bzw. das Abstellen lebensunterstützender
Maßnahmen bei Menschen, die sich in einem unaufhaltsamen Sterbeprozeß
befinden. Es ist streitig, ob dies rechtlich als Totschlag durch unterlassene
Hilfeleistung gewertet wird.
2. AKTIVE STERBEHILFE
Dabei ist die direkt herbeigeführte Verkürzung des Lebens gemeint.
Rechtlich gesehen ist so ein Fall eindeutig. Es ist eine Tötung. In
der Theorie ist diese Art leicht zu differenzieren, jedoch nicht in der
Praxis.
3. DER FREITOD
Auch den Selbstmord kann man als Form der Euthanasie betrachten. Diese
Menschen wollen ihren Tod nicht durch Maschinen herausgeschoben haben,
wenn sie ihr medizinisches Todesurteil kennen und sie wissen, daß
die Methode der Ärzte den Tod nicht abwenden kann.
Die Kirche meint, daß man sich beim Freitod ein gottgewolltes
Leben nimmt. Sie ist auch der Auffassung, daß der Verzicht auf lebensunterstützende
Maßnahmen genau so Gottes Wille entgegenwirken, wie eine Lebensverlängerung
um jeden Preis.
4. DER STERBEBEISTAND
Das ist wahrscheinlich die beste Form der Sterbehilfe für Menschen,
die unter keinen Umständen in der kalten Umgebung eines Krankenhauses
sterben wollen. Es ist ein Beistand für den Sterbenden in der Phase
des Abschiednehmens. Dieser letzte Dienst dem Todeskandidaten gegenüber
ist wichtiger als ein pompöses Begräbnis.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)
Diese Gesellschaft bildete sich aus einer Nürnberger Bürgerinitiative
für humanes Sterben am 7.11.1980. Sie kämpft für das Recht
des humanen Sterbens und für das Recht des Freitodes als eine Form
der Sterbehilfe, wenn die Medizin die Beendung der Leiden nicht mehr erreichen
kann und der Tod dieser schneller erreichen kann. Damals bestand die DGHS
nur aus ein paar 100 ehrenamtlichen Mitgliedern, die sich um die Verstöße
gegen die Humanität beim Sterben kümmerte. 1990 kam die DGHS,
die ihren Sitz in Augsburg hat, auf ca. 32.000 Mitglieder. Ab der Lebensmitgliedschaft
von 550 DM setzt sich die DGHS für ihre Mitglieder aktiv ein.
Seit ihrer Gründung hat sich die DGHS durch drei Fälle ins
Licht der Öffentlichkeit gerückt.
* Die Respektierung eines Selbstmordes durch den Krefelder Arzt Dr.
Wittig.
* Die Erlösungshilfe einer Krankenschwester in Hannover für
einen 93-jährigen dahinsiechenden Patienten.
* Beihilfe zum Selbstmord in der Klinik des Professor Julius Hakethal,
welche als Pioniertat im Bereich der Selbsthilfe von der DGHS gesehen wird.
Die DGHS ist der Meinung, daß der größte Teil der
Juristen keine oder nur sehr unzureichenden Kenntnisse hinsichtlich der
Sterbehilfe haben, um einen Menschen in einem solchen Fall zu unterstützen.
Die DGHS tritt für die Legalisierung der gesamten Sterbehilfe ein.
Dabei unterscheidet sie zwischen der passiven Euthanasie, welche ein juristisch
fixiertes Recht eines Menschen sein sollte. Bei der aktiven Sterbehilfe
sollte aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, bevor die Sterbehilfe
in Kraft tritt:
a) Der Patient muß zurechnungsfähig sein bzw. der Wille
zu sterben muß länger anhalten.
b) Es muß ein unheilbares Leiden vorliegen.
c) Der Leidende sollte körperlich nicht mehr in der Lage sein,
sich selbst zu töten, d.h. er muß nachweislich den "Erlösungsbecher"
nicht mehr heben können.
Sterbehilfe - gestern und heute:
* Euthanasie tauchte zum ersten Mal mit der Bedeutung "Guter Tod" im
5. Jh. vor Christi auf.
* Entstehung einer Hospizbewegung: Sie beinhaltete die Sterbebegleitung
ohne Lebensverkürzung und die angemessene psychologische Behandlung
der Sterbenden.
* Ab 1913 wurde Euthanasie im Sinne der Sterbehilfe durchgeführt.
* Im 3. Reich wurde die Umschreibung der Sterbehilfe etwas ausgeweitet.
Diese euphemistische Umschreibung des Naziregimes bildete fort
an die Legitimationsbasis für die Massenmorde. Man nannte es die Vernichtung
lebensunwerten Lebens. Unter diese Vernichtung fielen z. B. Kranke, Alte
und Behinderte
Hospize
Hospize haben eine lange Tradition, da schon im Mittelalter hilflose,
arme, kranke und sterbende Menschen dort aufgenommen wurden.
Im Hospizhaus Georgstraße in Oldenburg wohnen acht Menschen.
Es sind vorrangig Sterbende, die trotz allen Bemühens nicht wissen.
Dieses von der evangelisch lutherischen und katholischen Kirche unterstützte
Hospiz hat das Motto: "Leben bis zuletzt". Aus diesem Grund stehen die
Sterbenden auch im Mittelpunkt aller Geschehnisse.
Zu den Zielen des Hospiz' gehört u.a. auch, den Angehörigen
und Pflegenden eine Entlastung zu schaffen und den Todgeweihten Bedürfnisse
und Wünsche zu erfüllen. Außerdem bietet eine Vermittlung
von ambulanten Mitarbeiter (Mitarbeiter, die die Sterbenden zu Hause betreuen).
Bundesweit gibt es 500 ambulante und 30 stationäre Initiativen,
in Niedersachsen 56 Initiativen und in Oldenburg 65 Hospizmitarbeiter.
Umfrage
Laut einer Umfrage der DGHS von 1987 stellte man fest, daß 21%
Bevölkerung für die Sterbehilfe ist. 27% der Frauen, die gegen
Sterbehilfe sind, sind Hausfrauen und 18% der Männer, die der gleichen
Meinung sind, arbeiten in traditionellen Berufen (z. B. Landwirt). Daher
konnte man erkennen, daß um so höher der formale Bildungsgrad
und Einkommen ist, auch die Einstellung immer positiverer ist. Die meisten
Gegner der Sterbehilfe sind nach dieser Befragung ältere Menschen
ab 65 Jahren.
Zustände in anderen Ländern
Beihilfe zum Selbstmord ist in Belgien, Frankreich, Luxemburg, Schweden
und Deutschland straffrei. In den übrigen europäischen Ländern
steht manchmal sogar der Suizid selbst unter Strafe, was aber durch die
großzügige Spruchpraxis der dortigen Gerichte angeglichen wird.
Sterbehilfevereinigungen in Australien, den Niederlanden, der Schweiz,
Schweden und in den meisten Staaten der USA fungieren hauptsächlich
als Patientenführungsverwalter und Sterbebegleitungsinstitutionen.
In den Niederlanden werden Mitglieder auf deutsche und schweizerische Apotheken
verwiesen, da es dort bestimmte Medikamente rezeptfrei gibt, die in hoher
Dosierung zum Tod führen. Die Schweizer Sterbehilfevereinigung Exit
war ursprünglich für die aktive Sterbehilfe, tritt davon zurück
und ist jetzt noch für die passive Sterbehilfe. Nach 3-monatigen Mitgliedschaft
gibt sie Anleitungen zum Selbstmord aus, die DGHS dagegen erst nach einem
Jahr.
In keinem Land der Erde ist die aktive Sterbehilfe oder die Tötung
auf Verlangen straffrei. Nur im norwegischen Strafgesetzbuch gibt es einen
Passus, der eine Strafmilderung bei Tötung auf Verlangen vorsieht,
wenn jemand aus Mitleid einen hoffnungslosen Kranken das Leben nimmt. Patientenverfügung
(wie die DGHS vorschlägt) gibt es in 35 Bundesstaaten der USA, Finnland,
Australien und der Schweiz.
AUTOREN: Stefanie Schmatloch & Alexander Dressler
E-MAIL: alexander-dressler@gmx.de
Script and Copyright by Stefanie Schmatloch and Alexander Dressler, 1996
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