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Der Welthandel

Einleitung Insgesamt bietet die EU viele neue Möglichkeiten, die man sicherlich nicht vernachlässigen sollte.

Der internationale Handel ist keine Neuheit - bereits seit tausenden von Jahren
wird er praktiziert. In seiner Frühform umfasste er Stapelgüter wie
Nahrungsmittel, Stoffe und Metalle. Nach und nach kamen raffiniertere Waren hinzu
- Gewürze, Farbstoffe und hochwertige Leinen - und brachten einen gewissen Luxus
in das tägliche Leben.
Diese Entwicklung setzte sich weiter fort und immer mehr Waren wurden auf dem
Land- oder Seeweg und später auch per Flugzeug aus allen Ecken der Welt zu uns
befördert. Das gesamte Spektrum an Waren, die heute in einen Land
Werbung
produziert und
in einem anderen abgsetzt werden, ist geradezu unübersehbar. Noch komplizierter
wird die Angelegenheit dadurch, dass nicht nur Fertigwaren um die halbe Welt
befördert werden: immer häufiger sind es auch Zwischenprodukte oder Bauteile, da
die Produktionsverfahren - insbesondere bei hochkomplizierten High-Tech-Produkten
- auf mehrere Länder oder gar Kontinente aufgeteilt sind. Dies trifft häufig auf
multinationale Unternehmen zu, die ihre Produktionsstätte oftmals auf mehrere
Länder verteilt haben, und ebenso auf Hersteller, die die verschiedenen
Bestandteile unserer heutigen hochentwickelten Verbrauchs- und Anlagegüter
jeweils aus den Versorgungsquellen beziehen, die ihren Anforderungen in bezug auf
Qualität, Preis, Lieferfristen und tecxhnologischen Standart am ehesten gerecht
werden.
Doch obgleich alles immer hochentwickelter und hochkomplizierter wird, basiert
der internationale Handel noch immer auf dem Grundprinzip des komparativen
Vorteils, wonach sich jedes Land auf das konzentriert, was es am besten kann. Die
Bevölkerung eines Landes kann Waren - sei dies nun Videos, Baumwoll T-Shirts oder
die neuesten verrückten Elektrogeräte - produzieren und anbieten, die die
Bevölkerung anderer Länder aus Gründen des Preises oder der Auswahl zu kaufen
bereit ist. Dieser Prozess kann weiter gefördert werden durch ein stabiles und
berechenbares Umfeld und durch die Gewißheit, dass die Spielregeln nicht durch
die Lauenen irgendwelcher regierungen ständig geändert werden.
Dies hat enorme Vorteile. Erfolgreichen Herstellern steht ein größerer Markt zur
Verfügung und die Verbraucher haben eine größere Auswahl. Die internationalen
Kontakte führen zu einem besseren gegenseitigen Verständnis zwischen vielen
Ländern der Welt. Wichtigster Vorteil: durch eine Ausweitung des Handels wird das
Wirtschaftswachstum angekurbelt, der Lebensstandart erhöht und die Schaffung
neuer Arbeitsplätze gefördert. Die Alternative: die Unternehmen verschanzen sich
hinter Einfuhrbeschränkungen, was der Leistungsfähigkeit schadet und dazu führt,
dass dem Verbraucher veraltete Produkte angeboten werden.
Die Förderung des freien Handels ist seit jeher eines der Hauptanliegen der
Europäischen Union (EU). Mit ihren 370 Millionen Einwohnern bildet sie heute den
größten Markt der Welt, was dem Handel zwischen den 50 Mitgliedsstaaten enormen
Auftrieb verliehen hat, und für deren wirtschaftliche Existenz der internationale
Handel von ausschlaggebender Bedeutung ist - mehr noch als die USA. Die EU war
eines der wichtigsten Mitglieder des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
(GATT), das 1947 zur Überwachung der globalen Handelsregeln eingeführt wurde, und
sie war maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, die ab den 60er Jahre mit dem
Ziel geführt wurden, die Handelsschranken nach und nach abzubauen.
Die ehrgeizigste dieser Runden war die Uruguay-Runde, an der 117 Länder
teilnahmen, die sich über mehr als 2.500 Verhandlungstage erstreckte und
schließlich zu einem Abkommen führte, dessen Wortlaut einschließlich der Anhänge
über 20.000 Seiten füllte. Dies war einer der umfassendsten Verträge, die jemals
abgeschlossen wurden, ein Werk, das zu einer wesentlichen Liberalisierung des
Welthandels führen wird und mit dem ein neues Kontrollorgan mit weitgehenden
Befugnissen ins Lebens gerufen wird: die Welthandelsorganisation (WTO). Dieses
weitreichende Abkommen wurde im April 1994 in Marrakech von allen beteiligten
Regierungen angenommen. Das Abkommen ist nun in Kraft, und die Marktteilnehmer
setzen nun das in die Praxis um, was zuvor am Verhandlungstisch vereinbart wurde.
 

Vom GATT zur WTO

Das Allgemine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) wurde 1948 als eine der drei
multilateralen Institutionen - neben der Weltbank und dem Internationalen
Währungsfonds - geschaffen, die dazu beitragen sollten, die Weltwirtschft zu
regulieren und jegliche Tendenz zurück zum verheerenden Protektionismus der 30er
Jahre abzuwenden. Das GATT war zunächst als Teil einer ambitiösen neuen
Sonderorganisationen der Vereinigten Nationen konzipiert, der Internationalen
Handelsorganisation (ITO). Diese Organisation sollte sich nicht nur mit dem
Handel, sondern auch mit Fragen wie Beschäftigung, Warenabkommen, restriktiven
Geschäftspraktiken, internationalen Investitionen und Dienstleistungen befassen.
Diese Ambitionen konnten jedoch nicht in die Tat umgesetzt werden, und so wurde
das Konzept der ITO schließlich ad acta gelegt, so dass das GATT das einzige
multilaterale Instrument zur Regelung des internationalen Handels blieb, bis im
Januar 1995 die WTO eingesetzt wurde.
Die multilateralen Verhandlungen im Rahmen des GATT wurden in einer Abfolge
sogenannter "Runden" geführt, die sich eher mit Maßnahmepaketen als mit
Einzelfragen befassten. Die erste dieser Runden wurde im Jahre 1946 von 23
Gründungsmitgliedern eröffnet. Dabei ging es um den Abbau der zahlreichen
protektionistischen Maßnahmen, die aus den 30er Jahren übriggeblieben waren. Das
Ergebnis waren 45.000 Zollerleichterungen in Höhe von insgesamt 10 Milliarden
Dollar, ein Betrag, der etwa ein Fünftel des Welthandels ausmachte.
Die späteren Runden wurden komplexer, umfassten mehr Mirglieder und ein breiters
Themenspektrum und ihre Abschlüsse zogen sich länger hin. Die vereinbarten
Zollsenkungen trugen zu hohen Wachstumsraten der Weltwirtschaft bei, die in den
50er und 60er Jahren durchschnittlich 8% pro Jahr betrugen. Anfang der 80er Jahre
verschlechterte sich die Weltwirtschaftslage durch eine Reihe von Rezessionen,
die Weltwirtschaft erfuhr eine zunehmende Globalisierung und die Lücken, die im
GATT-System zutage traten, brachten die Mitglieder zu der Überzeugung, dass das
multilaterale System der Stärkung und des Ausbaus bedurfte - eine Entscheidung,
die in Form der Uruguay-Runde in die Tat umgesetzt wurde. An der Stelle der
langwierigen, zähen Verhandlungsrunden sollte nun ein fortlaufendes Programm von
Initiativen zur Liberalisierung des Handels treten.
 

Die Welthandelsorganisation (WTO)

Die Welthandelsorganisation (WTO) wurde im Januar 1995 gegründet und hat ihren
Sitz in Genf. Sie genießt den gleichen Status wie der Internationale
Währungsfonds und die Weltbank. Die Zahl ihrer potentiellen Mitglieder geht über
die 128 Staaten hinaus, die sich dem GATT angeschlossen hatten.
Sie hat ferner einen breiteren Tätigkeitsbereich. Während sich das GATT lediglich
auf den Warenhandel beschränkte, umschließt die Tätigkeit der WTO den Handel mit
Waren, Dienstleistungen und Ideen bzw. geistigem Eigentum. Ein weiterer
Unterschied besteht darin, dass das GATT im Grunde eine provisorische
Organisation war, wenngleich sie über 40 Jahre lang bestand, die WTO hingegen
eine ständige Einrichtung mit einem Jahreshaushalt von gut 80 Millionen US$ ist.
 

Was versteht man unter der "Uruguay-Runde" ?

Jede umfassende GATT-Verhandlung wurde als eine bestimmte Runde benannt; die
sogenannte Uruguay-Runde wurde 1986 mit dem Ziel eingeleitet, die Regeln des
internationalen Handels zu aktualisieren und zu erweitern. Die grundlegende
politische Bedeutung dieser Runde bestand - neben ihren zahlreichen technischen
Errungenschaften - in der unmißverstöndlichen Botschaft, dass die
Weltgemeinschaft an der Liberalisierung des Handels festhält, und dass jeder
selbstzerstörerischen Rückkehr zur Protektionismus der 30er Jahre Einhalt geboten
werden muss.
Viele Teilnehmer sind überzeugt, dass, wäre die Uruguay-Runde gescheitert, selbst
die Aufrechterhaltung des Status quo unmöglich gewesen wäre. Stattdessen hätten
sich im Handel immer größere Spannungen bereitgemacht und die Regierungen wären
unweigerlich versucht gewesen, eigene potektionistische Maßnahmen zu ergreifen.
Die Verhandlungen zur Förderung des freien Handels basieren auf bestimmten
Grundprinzipien: Verbot der Diskriminierung zwischen den Mitgliedern, d.h.
niemand erhält Sonderkonzessionen; Gewährleistung der Gleichbehandlung von
Einfuhrwaren und heimischen Waren auf den inländischen Märkten; schrittweise
Erleichterung des Zugangs zu anderen Märkten.
Die Verhandlungen umfassten nicht nur den Warenverkehr, sondern auch den kräftig
expandierenden Dienstleistungssektor, der außerhalb des Geltungsbereichs des GATT
liegt, obgleich er 20% des Handels insgesamt ausmacht. Es wurde versucht, die
Rechte des geistigen Eigentums gebührend zu schützen und zu verhindern, dass
Waren wie Computer-Software, Songs, Videos und verschiedenste Markenartikel wie
zum Beispiel Uhren unbefugt imitiert und kopiert werden. Damit wurde das komplexe
Gefüge zur Schlichtung internationaler Handelsstreitigkeiten erheblich verbessert
und eine kohärente Verbindung zwischen dem Handel und anderen politischen
Bereichen wie Wirtschaftswachstum und Entwicklung geschaffen, um auf diese Weise
den Bedürfnissen der Entwicklungsländer gerecht zu werden.
Die Verhandlungen waren nicht einfach. 117 teilnehmende Staaten und ein Vielzahl
von konkurrierenden Interessen sorgten dafür, dass die langwierigen Verhandlungen
von Krisen und Nachsitzungen geprägt waren. Endlich konnte im Dezember 1993 in
Genf ein kompliziertes System von Vereinbarungen getroffen werden, mit dem sich
alle Beteiligten einverstanden erklären konnten. Dieses Paket, dass unter der
Bezeichung Schlussakte bekannt wurde, umfasst 29 einzelne Rechtstexte zu allen
Aspekten der Verhandlungen sowie weitere 25 amtliche Erklärungen.
 

Die Auswirkugnen der Uruguay-Runde auf die EU

Im Brennpunkt der Bemühungen zur Förderung des internationalen Handels stehen von
jeher drei Aspekte, die Exporteure abschrecken und die die inländische Industrie
schützen können. An erster Stelle sind hier Zölle und Einfuhrabgaben zu nennen,
die vor dem Absetzen der Waren entrichtet werden müssen. Doch es gibt auch
nicht-tarifäre Handelshindernisse wie bestimmte technische Normen, die
eingehalten werden müssen oder weitgefasste politische Maßnahmen, die dem Handel
förderlich oder hinderlich sein können. Die Uruguay-Runde hat sich mit allen drei
Aspekten befasst.
Ursprünglich hatten sich die Verhandlungsführer das Ziel gesetzt, die
Zollschranken binnen fünf Jahren um mindestens ein Drittel zu senken.
Letztendlich einigten sie sich die wichtigsten Handelsnationen der Welt dann
sogar auf noch deutlichere Kürzungen. Damit werden die Zölle für die
Industrienationen im Schnitt von 5% auf 3,5% fallen. Die EU wird ihre Zölle von
6,8% auf 4,1% senken und die USA von 6,6% auf 3,4%. Vor den ersten
GATT-Verhandlungen im Jahre 1947 lagen die durchschnittlichen Zölle weit höher
als 40%.
Da die Industrienationen auf einigen Gebieten die Zölle gänzlich abgeschafft
haben, werden heute über 40% aller EU-Importe zollfrei abgewickelt.
 

EU: Handel und Arbeitsplätze

Die EU-Länder sind mit Abstand die wichtigsten Handelspartner von Deutschland. Über 60% der Exporte sind an EU-Länder gegangen. Infomationen dazu bietet das Statistische Bundesamt. Durch die Verbundenheit der EU-Länder untereinander bieten sich viele neue Möglichkeiten für länderübergreifende Tätigkeiten. Viele Unternehmen haben Ihre Aktivitäten innerhalb der EU ausgebaut. Durch neue Handelspartnerschaften vergrößert sich der Stellenmarkt. Die steigende Absatz wirkt sich ebenfalls positiv auf die Weltwirtschaft aus. Anspruchsvolle Jobs sind nicht nur im Inland sondern auch im Ausland vorhanden. Gerade deutsche Arbeitskräfte sind im Ausland allgemein sehr beliebt.

Der handel ist das Lebenselixier der europäischen Wirtschaft. Nach Schätzungen
der Europäischen Kommission hängen 10 bis 12 Millionen Arbeitsplätze - d.h. jeder
zehnte - direkt vom Export ab. Mit diesen Exporten in alle Welt werden 9% des
Wohlstandes der Union, ausgedrückt in ihrem Bruttoinlandsprodukt, erwirtschaftet.
Die EU selbst ist die größte Handelsgemeinschaft der Welt. Sie vereinigt gut ein
Fünftel des gesamten Welthandels auf sich, und damit mehr als jeder ihrer beiden
Hauptkonkurrenten, die USA und Japan. Dieser Handel bleibt immer weniger auf
sichbare Posten wie Autos, Textilien und Computer beschränkt - zu den
wachstumsintensivsten Sektoren zählen Leistungen wie Bank- und
Versicherungsgeschäfte und Telekommunikation.
Die EU hat sich seit jeher für die Förderung dieses Handels eingesetzt.
Weitgehende gegenseitige Handelserleichterungen sind ein Eckpfeiler der
zahlreichen bilateralen Abkommen, die sie im Laufe der Jahre mit den
verschiedensten Ländern auf individueller oder regionaler Basis abgeschlossen
hat. Diese Handelserleichterungen sind ein Kernelement ihrer Beziehungen zu 70
Ländern Afrikas, des karibischen und pazifischen Raumes im Rahmen der Konvertion
von Lomé und ihrer immer engeren Verbindungen mit den jungen Demokratien der
mittel- und osteuropäischen Länder. Dieses Konzept dürfte wohl die beste Garantie
für die Stärkung der Demokratie und die Förderung des Wohlstandes sein und wurde
von der EU auch im weiteren internationalen Rahmen stets konsequent verfolgt -
zunächst im GATT und jetzt und in Zukunft in der WTO.
Getragen wird diese Politik der Förderung des Handels von der Überzeugung, dass
dies den Anbietern und den Verbrauchern gleichermaßen zugute kommt. Die
Hersteller kommen in den Genuss günstigerer Einfuhren, die sie für die
Herstellung ihrer Fertigprodukte benötigen, die wiederum laichter und auf mehr
Märkten absetzbar sind, wenn Zölle und andere Hindernisse abgebaut sind. Dank der
internationalen Regelungen können kosten- und zeitaufwendige Formalitäten
vermieden werden und Marktteilnehmer und Investoren haben die Gewähr, dass sie
vorausschauend planen können.
Der Verbraucher hat den Vorteil, dass er ebenfalls auf kostengünstige Importe aus
aller Welt zurückgreifen kann, angefangen von Textilien bis hin zu
Nahrungsmitteln. Dies wirkt sich sowohl auf das Angebot als auch auf die
persönlichen Finanzen positiv aus.
Die EU fördert den internationalen Handel jedoch nicht nur aus reiner
Selbstlosigkeit. Die Nachfragesteigerungen in den wichtigsten Industrieländern
dürften für ein langfristiges Wirtschaftswachstum wohl kaum ausreichend sein, und
so müssen sich die Exporteure nach neuen Horizonten umsehen. Da 80% der
Weltbevölkerung außerhalb der Gruppe der Industrienationen der Organisation für
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) leben, liegt es auf der
Hand, wo die Chance hierfür am besten sind, nämlich in Mittel- und Osteuropa und
in den Entwicklungsländern, vor allem in Lateinamerika und Südostasien. Dort
variieren die Wachstumsraten im Durchschnitt zwischen 5 und 9% - d.h. sie sind
zwei bis dreimal höher als in Europa - und diese Tendenz wird voraussichtlich
noch länger anhalten. In Anbetracht der Importlust dieser Märkte kann jeder
Schritt zum Abbau dieser Handelsschranken und zur Gewährleistung des Marktzugangs
für die Exporteure der EU nur von Vorteil sein.
 

Neue Bereiche: Vom Popsong bis zum Bankgeschäft

Traditionell galt der Handel als Austausch physischer Waren. Dies äußerte sich in
dem früheren Schwerpunkt des GATT, dem Abbau von Zöllen und nichttarifären
Handelsschranken. Doch Angesichts der Entwicklung des internationalen
Finanzsektors wurde man sich immer deutlicher bewusst, dass man gemeinsame Regeln
für Dienstleistungen brauchte.

Was ist unter Dienstleistungen zu verstehen?

Ein Allerweltsbegriff: Er umfasst die Reservierung internationaler Flugtickets,
wobei ein Land einem anderen eine Leistung erbringt; den Tourismus, wo ein Land
den Bürgern anderer Länder Leistungen erbringt; Bankgeschäfte, wo eine Bank
Kunden aus anderen Ländern bedient; Beratungsdienste, Mode oder Popmusik, wo
Bürger eines Landes in einem anderen Land Leistungen erbringen.
Vor der Uruguay-Runde unterlagen derartige Leistungen höcht unterschiedlichen
nationalen Bestimmungen. Heute sind die Regierungen verpflichtet, einheimischen
und ausländischen Anbietern die gleichen Bedingungen zu gewähren. Allgemein gilt
auch, dass einem ausländischen Unternehmen keine Vorzugsbehandlungen gegenüber
anderen eingeräumt werden sollte. Damit wird erstmals ein breites Spektrum an
Bank- Wertpapier- und Versicherungsgeschäften internationalen Regeln unterstellt.